
 Interessant, grundsätzlich also möglich, wenn durch einen Gutachter bestätigt wird, dass die Prüfung in Folge gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht auf einem Zweirad möglich sei…. Und in Köln haben Sie schon einmal einen anderen Fall gehabt…. 
 
 
Aber der Hinweis der Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit des „B“ ist wirtschaftlich schon berechtigt….
Der AM hat beim Junior ca. 800,00 EUR gekostet, wenn die Kosten für Gutachten/Antragbearbeitung/Ausnahmegenehmging in Höhe von maximal 600,00 EUR hinzukommen, bist fast bei den Kosten für den „B“ in Höhe von 1.500 - 1.800 EUR… 
 
 
Respekt, Toeff, dass Du diese Ausnahme ehemals gefunden hast, ist ein „Exot“….
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.