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Führerschein-Regelung für Leichtkraftfahrzeuge

Vor dem Fahren von Leichtkraftfahrzeugen müssen drei Fragen beantwortet werden:

  1. Welche Voraussetzungen (Fahrerlaubnis) muss ich erfüllen?
  2. Wo kann ich den Führerschein erwerben? Problem: Fahrschule finden!
  3. Welche Fahrzeuge fallen unter Leichtkraftfahrzeuge?

Wer ein Leichtkraftfahrzeug fahren darf, lässt sich leicht beantworten:

  • Alle die einen gültigen Autoführerschein besitzen
  • Alle die vor dem 01.01.1989 die Führerscheinklasse 1, 4 oder 5 der BRD erworben haben
  • Alle die vor dem 01.01.1989 die Führerscheinklasse A, M oder T der DDR erworben haben
  • Alle die ab Februar 2005 die neue Führerscheinklasse S erworben haben

Führerscheininhaber der Klassen 1, 4 oder 5 (BRD) bzw. A, M oder T (DDR) können ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle ihrer Gemeinde erweitern oder umtauschen lassen. Sie erhalten dann ohne zusätzliche Prüfung die Führerscheinklasse "S". Das ist allerdings keine Pflicht, Sie können auch einfach mit Ihren "alten" Klassen weiterfahren.

Für alle "Neuen" im Straßenverkehr gibt es die neue Führerscheinklasse S. Aber wie komme ich an den begehrten Führerschein? Hier die Voraussetzungen und der Weg zum Erfolg:

Mindestalter

16 Jahre

Benötigte Unterlagen für den Fahrerlaubnisantrag
  • Passfoto
  • Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
  • Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)

 Der Führerscheinerwerb der Klasse S:

  Ersterwerb Erweiterung von einer anderen Klasse
Theoretischer Unterricht 14 Doppelstunden
(inkl. 2 Doppelstd. Zusatzwissen)
8 Doppelstunden
(inkl. 2 Doppelstd. Zusatzwissen)
Theoretische Prüfung 30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
(aber: bei zwei falschen 5 Punkte Fragen
ebenfalls nicht bestanden)
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
Fahrstunden Für die Anzahl der Fahrstunden gibt es keine Vorschriften. Sonderfahrten sind ebenfalls nicht vorgeschrieben. Die Grundausbildung geschieht nach der "Fahrschülerausbildungsordnung".
Dauer der praktischen Fahrprüfung 30 Minuten (nur innerorts)
Probezeit entfällt

Wo kann ich den Führerschein Klasse S erwerben?

Oft steht man heute noch vor dem Problem, dass in der Umgebung keine Fahrschule bereit ist, Fahrschüler auf die Prüfung für die Klasse S vorzubereiten. Zwei Gründe sind ausschlaggebend:

  • Die Fahrschule hat keine Erfahrung mit den Anforderungen der Klasse S.
  • Die Fahrschule hat kein Fahrzeug zur Verfügung und eine Anschaffung erscheint wegen geringer Fahrschülerzahlen nicht lohnenswert.

Falls Sie vor diesem Problem stehen, sind wir gerne bereit mit Ihrer Fahrschule in Kontakt zu treten. Evtl. können wir ein Fahrzeug zur Verfügung stellen. Wir können Ihnen auch helfen eine geeignete Fahrschule in Ihrer Nähe zu finden.

Und was ist überhaupt ein Leichtkraftfahrzeug? Das lässt sich ebenfalls schnell erklären:

 
Diesel
Benziner
max. Geschwindigkeit
45 km/h
45 km/h
Hubraum
505 ccm
50 ccm
Leistung 4 kW  
Leergewicht
350 kg
330 kg
Steuer
steuerfrei
steuerfrei
Versicherung Mopedkennzeichen für alle (Haftpflicht ca. 78,- € pro Jahr)
Kfz-Steuer steuerfrei

Noch Fragen?
Rufen Sie uns an, kommen sie auf unsere Kontaktseite oder besuchen einfach sie das Forum!

 service@lepori.de | Tel.: 02041-66154 | Fax: 02041-263978  

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