Führerschein-Regelung für
Leichtkraftfahrzeuge
Vor dem Fahren von Leichtkraftfahrzeugen müssen
drei Fragen
beantwortet werden:
-
Welche Voraussetzungen (Fahrerlaubnis) muss
ich erfüllen?
- Wo kann ich den Führerschein
erwerben? Problem: Fahrschule finden!
-
Welche
Fahrzeuge fallen unter Leichtkraftfahrzeuge?
Wer ein
Leichtkraftfahrzeug fahren darf, lässt sich leicht beantworten:
- Alle die einen gültigen
Autoführerschein besitzen
- Alle die vor dem 01.01.1989
die Führerscheinklasse 1, 4 oder 5 der BRD erworben haben
- Alle die vor dem 01.01.1989
die Führerscheinklasse A, M oder T der DDR erworben haben
- Alle die ab Februar 2005 die
neue Führerscheinklasse S erworben haben
Führerscheininhaber der Klassen
1, 4 oder 5 (BRD) bzw. A, M oder T (DDR) können ihren Führerschein
bei der Führerscheinstelle ihrer Gemeinde erweitern oder
umtauschen lassen. Sie erhalten dann ohne zusätzliche Prüfung die
Führerscheinklasse "S". Das ist allerdings keine
Pflicht, Sie können auch einfach mit Ihren "alten" Klassen
weiterfahren.
Für alle "Neuen" im
Straßenverkehr gibt es die neue Führerscheinklasse S. Aber wie
komme ich an den begehrten Führerschein? Hier die Voraussetzungen
und der Weg zum Erfolg:
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Mindestalter |
16 Jahre |
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Benötigte Unterlagen für den
Fahrerlaubnisantrag |
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder
Augenarzt)
- Kurs über "Lebensrettende
Sofortmaßnahmen"
- Personalausweis (bzw.
Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
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Der Führerscheinerwerb der Klasse S:
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Ersterwerb |
Erweiterung von einer anderen
Klasse |
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Theoretischer Unterricht |
14 Doppelstunden
(inkl. 2 Doppelstd. Zusatzwissen) |
8 Doppelstunden
(inkl. 2 Doppelstd. Zusatzwissen) |
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Theoretische Prüfung |
30 Fragen, maximal 10
Fehlerpunkte
(aber: bei zwei falschen 5 Punkte Fragen
ebenfalls nicht bestanden) |
20 Fragen, maximal 6
Fehlerpunkte |
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Fahrstunden |
Für die Anzahl der Fahrstunden
gibt es keine Vorschriften. Sonderfahrten sind ebenfalls nicht
vorgeschrieben. Die Grundausbildung geschieht nach der
"Fahrschülerausbildungsordnung". |
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Dauer der praktischen
Fahrprüfung |
30 Minuten (nur innerorts) |
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Probezeit |
entfällt |
Wo kann ich den Führerschein Klasse S
erwerben?
Oft steht man heute noch vor dem Problem, dass
in der Umgebung keine Fahrschule bereit ist, Fahrschüler auf die Prüfung für die
Klasse S vorzubereiten. Zwei Gründe sind ausschlaggebend:
- Die Fahrschule hat keine Erfahrung mit den
Anforderungen der Klasse S.
- Die Fahrschule hat kein Fahrzeug zur
Verfügung und eine Anschaffung erscheint wegen geringer Fahrschülerzahlen
nicht lohnenswert.
Falls Sie vor diesem Problem stehen, sind wir
gerne bereit mit Ihrer Fahrschule in
Kontakt zu treten. Evtl. können wir ein
Fahrzeug zur Verfügung stellen. Wir können Ihnen auch helfen eine geeignete
Fahrschule in Ihrer Nähe zu finden.
Und was ist überhaupt ein
Leichtkraftfahrzeug? Das lässt
sich ebenfalls schnell erklären:
| |
Diesel |
Benziner |
|
max. Geschwindigkeit |
45 km/h
|
45 km/h
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Hubraum |
505 ccm
|
50 ccm
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Leistung |
4 kW |
|
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Leergewicht |
350 kg
|
330 kg
|
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Steuer |
steuerfrei
|
steuerfrei
|
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Versicherung |
Mopedkennzeichen für alle (Haftpflicht ca. 78,- € pro Jahr) |
|
Kfz-Steuer |
steuerfrei |
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