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Moderatoren: guidolenz123, Fichte
Denk ich mal nicht...der Absatz würde höher sein mit VERS-Kennz. als mit Normalo-Zulassung...Fichte hat geschrieben: ↑Do 23. Jan 2020, 17:01Ja, nu, unsere geliebte Republik hatt ja ehemals die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge als solches keiner Fahrerlaubnis/Führerscheinklasse zugeordnet und musste daher eine neue Fahrerlaubnis "S" erfinden/einführen.
Ich konnte jedoch noch nicht beurteilen, ob die "S" sowohl 4 kw als auch 6 kw wie die "AM" fahren darf![]()
Wie auch immer, die Möglichkeit diese Fahrerlaubnis zu erwerben ist ja da und den Herstellen wird es eher egal sein, ob jemand bei 4 kw mit Versicherungskennzeichen oder 6 kw mit großen Kennzeichen fährt....![]()
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Ähm, ja/nein. Bei uns Leergewicht bis 350 kg, dort fahrbereit bis 425 kg.
Fichte hat geschrieben: ↑Sa 18. Jan 2020, 18:18Ähm, nein.....
Seitens der EU betsehen hauptsächlich zwei Möglichkeiten um die Mitgliedsstaaten zu harmonisieren:
1) Verordnungen
Diese haben gesetzlichen Rang und verpflichten die Mitgliedsstaaten die hierin enthaltenen Regelungen binnen einer bestimmten Frist im nationalen Recht umzusetzen/zu ändern. Ein Verstoß hiergegen wird von der EU geahndet bzw. eingeklagt oder mittels Bußgelder der betreffende Mitgliedstaat dazu angehalten, dieses alsbald umzusetzen. Ein Recht des einzelnen Bürgers des betreffenden Mitgliedsstaates auf Umsetzung dieser Verordnung besteht nicht, allenfalls, wenn diese Verordnung Drittschützend sein soll.
2) Richtlinien
Sind als solches Handlungsempfehlungen.
Hier konkret wurde die FEZ (Fahrerlaubniszulassungsverordnung) in der EU harmonisiert und ist überall gleich, deshalb besitzen wir ja auch einen EU-Führerschein.
Die Einteilung der Fahrzeugklassen ist hingegen jedem Mitgliedsstaat selbst überlassen (Territorialprinzip) und allenfalls über eine Richtlinie (Handlungsempfehlung) gedeckelt. Dadurch unterscheiden sich die Zulassungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Den Rest muss ich auch erst nochmals nachlesen (KBA)....![]()
guidolenz123 hat geschrieben: ↑Do 23. Jan 2020, 16:45
.... die europäischen Micro-Auto-Hersteller klagen werden, dass Deutschland diesbetreffendes EU-Recht umsetzt...wie schon damals wg der 4 KW-Kisten....damit wäre wohl in ferner Bäldeim Gegensatz zur aktuellen Rechtslage damit zu rechnen , dass die 6 KW-Kistchen dann auch in BRD mit Vers-Kennzeichen ohne Zulassung gefahren werden könnten...oder liege ich da falsch ?
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Wie Recht Du hast.......
Die Erstkäufer sind zumeist reicheEltern die ihren AM behuften Sprösslingen ein sicheres Fortkommen ermöglichen wollenguidolenz123 hat geschrieben: ↑Do 23. Jan 2020, 18:10.....
.....wer kauft den ernsthaft eine Gehhilfe, wenn er dafür den ganzen teuren Zulassungs-Trara durchlaufen musss und nicht wirklich spart dabei...und dann bei 45 Km/h eingebremst wird...??? Und das noch bei DEN Preisen für die Tupperdosen....
DAs Leergewicht bezieht sich auf ein FAhrbereites Auto. Schau mal die Definition an. Die ist zwar in einigen Ländern und früher etwas anders gewesen, aber ohne Öl uind Batterie und Leeren Tank und so ein Quatsch gab es das noch nie.