Davon weiss ich nichts, Guido müsste das wissenNiko hat geschrieben:gab es da mal nicht eine reglung, das wenn man es ohne Werkzeug demontieren kann, das es dann nicht eingetragen werden braucht ?
Windabweiser
Moderator: Metaphysik
Re: Windabweiser
- Niko
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Re: Windabweiser
Das hörte ich in der Zeit als ich Lehrling gewesen bin ....
das wiederum war so von 1988 bis1992
die quelle :
ein anderer Lehrling
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( Umbau von Kubota Diesel Z482 auf Z402 )
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Re: Windabweiser
Ggf könnte man sowas als Ladung deklarieren...aber drauf verlassen (2 Juristen = 3 Meinungen) würde ich micht nicht.
Punkte gibts ab dem neuen Katalog aber nicht mehr...
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Gruß Guido
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- Niko
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Re: Windabweiser
Ich schaue mir mal wieder diese Dinger an, nun sehe ich da stehen "auch in glasklar, somit für die Schweiz zulässig" wie ist das nun mal als nicht Schweizer, mit solchen in schwarz (nicht für die Schweiz zulässigen) in die Schweiz einfährt und kontrolliert wird? Gilt es nun auch das die nicht zulässig sind, oder entscheidet das Land wo das KFZ zugelassen ist über eine Zulässigkeit eines ABE Teiles auch im fernen nicht Inland ?
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Re: Windabweiser
Niko hat geschrieben:Ich schaue mir mal wieder diese Dinger an, nun sehe ich da stehen "auch in glasklar, somit für die Schweiz zulässig" wie ist das nun mal als nicht Schweizer, mit solchen in schwarz (nicht für die Schweiz zulässigen) in die Schweiz einfährt und kontrolliert wird? Gilt es nun auch das die nicht zulässig sind, oder entscheidet das Land wo das KFZ zugelassen ist über eine Zulässigkeit eines ABE Teiles auch im fernen nicht Inland ?
Das kann nur ein Schweizer Anwalt beantworten.. Da ( in Helvetia) ist alles anders..
Gruß Guido
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