österreichische Fahrzeugpapiere
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österreichische Fahrzeugpapiere
Hallo,
Ich möchte mir ein Leichtkfz aus Österreich holen (wohne in Deutschland)
und hätte die Frage ob man die österreichischen Papiere beim TÜV auf deutsche ummelden muss??
Wenn ja wie lange dauert das und was kostet das ungefähr ??
danke im voraus
lg
Ich möchte mir ein Leichtkfz aus Österreich holen (wohne in Deutschland)
und hätte die Frage ob man die österreichischen Papiere beim TÜV auf deutsche ummelden muss??
Wenn ja wie lange dauert das und was kostet das ungefähr ??
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- guidolenz123
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Für mich hats der Verkäufer dergestalt --nach dessen Aussage -- durchgeführt,daß er mit dem KFZ und den österr. Papieren zum TÜV ist und dort das KFZ gecheckt wurde. Dort wurden iwe Papiere ausgestellt bzw gleich die BRD-Betriebserlaubnis -weiß ich nicht genau. Das Ganze geht sofort,falls das KFZ techn. o.k. ist. und kostet -glaub ich -- so um die 100 Euro.
Guido
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Gruß Guido
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- guidolenz123
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Schau hier
http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)
und hier
http://images.google.de/images?hl=de&so ... a=N&tab=wi
Guido
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- guidolenz123
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Schau doch in meinen Poste vom 3.11.09,da steht es doch. Wenn Du eine echte EU-Zulassung hast,reicht das i.d.R. auch aus.
Kannst aber den ganzen Zinnober auch lassen. Einfach das Teil versichern und gut ist, Die wenigsten Grünen kennen sich aus. Einfach Versicherungsschein und Deine EU-Papiere herzeigen.
Passiert normal nix.
In BRD fahren viele nur mit Vers.-Schein und Österreich-Papieren rum. Nicht ganz legal,aber auch nicht sonderlich schlimm. Ist i.d.R. nur ne Owi.
Guido
Kannst aber den ganzen Zinnober auch lassen. Einfach das Teil versichern und gut ist, Die wenigsten Grünen kennen sich aus. Einfach Versicherungsschein und Deine EU-Papiere herzeigen.
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Guido
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- Registriert: Fr 6. Nov 2009, 09:59
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Es wird eine Begutachtung nach §21 StVZO durchgeführt, die betrifft alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Beleuchtung, Signaleinrichtungen, Scheibenwischer, Räder, Radaufhängung, Bremsen, Sicherheitsgurte, Unterboden, Rost.
Weiterhin wird überprüft, ob das Fahrzeug den Herstellerspezifikationen und allgemeinen Zulassungsbestimmungen entspricht.
Eine Prüfung der Höchstgeschwindigkeit ist nicht üblich.
Beim wiegen ist wichtig, dass die zulässigen 349 kg die Leermasse des Fahrzeuges betreffen, also ohne Schmier- und Betriebsstoffe. Da für die Prüfer beim TÜV die Abnahme von LeichtKfz. oft noch Neuland ist, muss man evtl. darauf hinweisen.
Weiterhin wird überprüft, ob das Fahrzeug den Herstellerspezifikationen und allgemeinen Zulassungsbestimmungen entspricht.
Eine Prüfung der Höchstgeschwindigkeit ist nicht üblich.
Beim wiegen ist wichtig, dass die zulässigen 349 kg die Leermasse des Fahrzeuges betreffen, also ohne Schmier- und Betriebsstoffe. Da für die Prüfer beim TÜV die Abnahme von LeichtKfz. oft noch Neuland ist, muss man evtl. darauf hinweisen.
- guidolenz123
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Wiegen ist eher unüblich .
Außerdem sind die kleinen durch die Bank alle ca 70kg zu schwer. Es kommt rechtl. zudem nur auf das bauartbedingt Gewicht der Serie und nicht des einzelnen KFZ an.
Geschwindigkeitsmäßig ist es das Gleiche. Deshalb auch hier keine Überprüfung aus rechtl. Gründen möglich. Wenn die KFZ serienmäßig sind,sind tats. Abweichungen --KMH oder Gewicht--rechtl. irrelevant.
Guido
Außerdem sind die kleinen durch die Bank alle ca 70kg zu schwer. Es kommt rechtl. zudem nur auf das bauartbedingt Gewicht der Serie und nicht des einzelnen KFZ an.
Geschwindigkeitsmäßig ist es das Gleiche. Deshalb auch hier keine Überprüfung aus rechtl. Gründen möglich. Wenn die KFZ serienmäßig sind,sind tats. Abweichungen --KMH oder Gewicht--rechtl. irrelevant.
Guido
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