60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
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60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Hi ihr,
ich bekomme nächste Woche mein erstes Microcar. Ich habe lange suchen müssen,
schließlich gibt es weitaus weniger Angebote als normale Autos.
Nun ist es so. Ich habe ein tolles Angebot und freue mich auch sehr auf das Auto.
Ich wollte natürlich ein 45er....spart ja Tüv und diese Geschichten.
Nun ist es ein Auto, was einer 60er Zulassung hat. Man muss ein grosses
Kennzeichen ranmachen.
Nun frage ich mich, ob das nicht möglich ist, denn als 45er zu machen ?
Der Verkäufer meinte, das es Bauartbedingt nicht möglich ist.
Selbst nicht, wenn wir den auf 45 drosseln.
Es ist übrings ein Bellier Millenium ! Baujahr 2001 !
Also komme ich um das grosse Kennzeichen etc. nicht herum ?
LG Bianca
ich bekomme nächste Woche mein erstes Microcar. Ich habe lange suchen müssen,
schließlich gibt es weitaus weniger Angebote als normale Autos.
Nun ist es so. Ich habe ein tolles Angebot und freue mich auch sehr auf das Auto.
Ich wollte natürlich ein 45er....spart ja Tüv und diese Geschichten.
Nun ist es ein Auto, was einer 60er Zulassung hat. Man muss ein grosses
Kennzeichen ranmachen.
Nun frage ich mich, ob das nicht möglich ist, denn als 45er zu machen ?
Der Verkäufer meinte, das es Bauartbedingt nicht möglich ist.
Selbst nicht, wenn wir den auf 45 drosseln.
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Also komme ich um das grosse Kennzeichen etc. nicht herum ?
LG Bianca
Hersteller : Chatanet
Typ : Ch1800
Baujahr : 26.02.2004
Diesel
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Hallo, ich an deiner stelle würde zuerst den Mann vom TÜV kontaktieren, der wird dir sagen, was Fakten sind
MfG
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- guidolenz123
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Grundsätzl. ist das überhaupt kein Problem. Drosseln meist über Vario ,teils auch über CDI (Steuergerät). Einzelheiten mit TÜV-Mann besprechen. Wenn das Teil 60km/h fährt ,ist das ein 50ccm-ler. ICH würde gleich nen Diesel mit 45km/h V-max. nehmen. Billiger unter dem Strich und VIEL besser.
Gruß Guido
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Hallo,
Das Fahrzeug habe ich nun schon gekauft. Morgen wird er geliefert. Kann mich gar nicht richtig freuen weil ich Angst habe, das der nicht zugelassen wird. Habe morgen gleich einen Termin bei der Zulassungsstelle. Der Verkäufer begleitet mich.
Das Auto ist zugelassen mit 58kmh.
Ich bin der Meinung, das ich damit nicht fahren darf. Hmm
Der Verkäufer sagt ja. Er hat 50ccm, deswegen dürfte ich damit wohl fahre.
Ich hoffe es so sehr. Sonst weiß ich auch nicht
Der Verkäufer meinte er gäbe da eine Sonderregelung. Diese bringt er morgen angeblich mit. Naja, ich habe davon nichts gefunden im Netz.
Leergewicht bis 350 kg und 50ccm sind erfüllt. Er sagte, das reicht. Wenn die beiden Dinge erfüllt sind.
Naja, ich kann es nur hoffen
Ja ich weiß, das diesel wohl besser ist. Das ist jetzt aber ein Benziner. Bin froh das ich überhaupt einen gefunden habe, vorallem weil ich nur in raten zahlen kann. Privat ja schwerer zu finden
Das Fahrzeug ist sonst in einem super Zustand
Frage mich nur warum er selbst bei Drosselung ein grosses Kennzeichen braucht. Der Verkäufer sagte das sei Bauart bedingt
Was meint ihr ? Bekomme ich morgen eine Zulassung ?
Das Fahrzeug habe ich nun schon gekauft. Morgen wird er geliefert. Kann mich gar nicht richtig freuen weil ich Angst habe, das der nicht zugelassen wird. Habe morgen gleich einen Termin bei der Zulassungsstelle. Der Verkäufer begleitet mich.
Das Auto ist zugelassen mit 58kmh.
Ich bin der Meinung, das ich damit nicht fahren darf. Hmm
Der Verkäufer sagt ja. Er hat 50ccm, deswegen dürfte ich damit wohl fahre.
Ich hoffe es so sehr. Sonst weiß ich auch nicht
Der Verkäufer meinte er gäbe da eine Sonderregelung. Diese bringt er morgen angeblich mit. Naja, ich habe davon nichts gefunden im Netz.
Leergewicht bis 350 kg und 50ccm sind erfüllt. Er sagte, das reicht. Wenn die beiden Dinge erfüllt sind.
Naja, ich kann es nur hoffen
Ja ich weiß, das diesel wohl besser ist. Das ist jetzt aber ein Benziner. Bin froh das ich überhaupt einen gefunden habe, vorallem weil ich nur in raten zahlen kann. Privat ja schwerer zu finden
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Frage mich nur warum er selbst bei Drosselung ein grosses Kennzeichen braucht. Der Verkäufer sagte das sei Bauart bedingt
Was meint ihr ? Bekomme ich morgen eine Zulassung ?
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Typ : Ch1800
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Diesel
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Ach so, ich habe nur klasse AM !
Deswegen habe ich ja angst, das ich den so nicht fahren darf.
Hat wie gesagt eine 58km h Zulassung !
Deswegen habe ich ja angst, das ich den so nicht fahren darf.
Hat wie gesagt eine 58km h Zulassung !
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Klasse AM ist bis 45 km/h. Den darfst du nicht fahren. Ich wüßte auch nicht, was es da für eine Sonderregelung geben sollte. Mit dem Baujahr kann nicht argumentiert werden, 45er gabs 2001 auch schon. Zulassen kannst du ihn, bei der Zulassungsstelle bekommst du aber nicht das Versicherungskennzeichen, das du anstrebst. Die können dir allerhöchstens sagen, ob Chancen bestehen, ihn durch drosseln auf die 45 zu bringen, ansonsten kriegst du ihn auch mit ner normalen Nummer zugelassen, nur fahren darfst du ihn wie gesagt nicht. Das Zulassen selber ist nicht an den Führerschein gebunden.
LG Ole
Ligier ixo dCi, Baujahr 2011
Motor Lombardini LDW 442 CRS
Mitte Mai 9500 km
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VW Golf IV Variant 1.9 TDi, Bj 2003
Honda Jazz 1.2, Bj 2006
Opel Zafira 1.7 CDTi, Bj 2009
Dacia Lodgy 1.5 dCi, Bj 2014
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Hallo
Viele der 45 laufen in Wahrheit über 60 km/h . Denn zu Drossel sollte kein Problem sein .
Viele der 45 laufen in Wahrheit über 60 km/h . Denn zu Drossel sollte kein Problem sein .
Gruss Ernst
Microcar Virgo 505 Lombardini-Dieseli Bj 1999
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Ist dann einer der wenigen, die wirklich 45 laufen... Das wird dann ja bei einer TÜV-Abnahme genau gemessen im Gegensatz zu den Fahrzeugen "von der Stange", wo das gereicht hat, wenn das Vorführfahrzeug die 45 einhält...
LG Ole
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Wie jetzt ? Selbst wenn der gedrosselt wird darf ich ihn nicht fahren ? Warum das denn nicht ? Das glaube ich ja nun nicht
Ja es gibt eine Sonderregelung sagte der Verkäufer. Der ist Anwalt.
Wenn das Auto zum beispiel einen zusätzlichen Elektromotor drin hat etc
Naja ich werde es morgen sehen
Das grosse Kennzeichen ist mir mittlerweile ja egal. Mir geht's nur darum ob ich den legal fahren darf mit meinem Führerschein.
Ja es gibt eine Sonderregelung sagte der Verkäufer. Der ist Anwalt.
Wenn das Auto zum beispiel einen zusätzlichen Elektromotor drin hat etc
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Wenn er die 45 einhält darfst du ihn auch fahren. Du brauchst halt eine TÜV-Abnahme, dass das Teil auch wirklich nicht schneller unterwegs ist. Ob du dann dein Versicherungskennzeichen kriegst, weiß ich nicht genau.
Also, die Voraussetzung, die ein Fahrzeug haben muss, damit du mit AM fahren darfst:
Maximal 350 kg Leergewicht
Maximal 50 ccm
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Der letzte Punkt ist hierbei das Problem, die beiden ersten Punkte treffen laut Verkäufer ja zu. Wenn du das Teil so fahren möchtest, dann musst du drosseln und das gedrosselte Fahrzeug beim TÜV vorführen. Der kann dir dann eine Bescheinigung ausstellen, das dein Wagen tatsächlich nur 45 km/h fährt.
Also, die Voraussetzung, die ein Fahrzeug haben muss, damit du mit AM fahren darfst:
Maximal 350 kg Leergewicht
Maximal 50 ccm
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Der letzte Punkt ist hierbei das Problem, die beiden ersten Punkte treffen laut Verkäufer ja zu. Wenn du das Teil so fahren möchtest, dann musst du drosseln und das gedrosselte Fahrzeug beim TÜV vorführen. Der kann dir dann eine Bescheinigung ausstellen, das dein Wagen tatsächlich nur 45 km/h fährt.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Naja ich warte mal ab. Vielleicht bekomme ich morgen ja eine Zulassung und muss nichts ändern.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Drosseln mußt Du, sonst ist es kein LKFZ. Dann TÜV/DEKRA-Abnahme..dann bei Zulassungstelle neue Papiere beantragen Ud dann (ABER AUCH ERST DANN) darfst Du fahren. wenn Du beweisen kannst ,dass der Verkäufer Dir was anderes versprochen hat ,kannst Du vom Kauf zurücktreten. Wenn der Verkäufer Dir einen solchen Unfug auftischt von wegen Sonderrregelung pp, dann ist er entweder unwissend oder ein Betrüger und kaum Anwalt.
Gruß Guido Lenz (Rechtsanwalt tatsächlich !!).
Umbau auf LKFZ und das ganze Theater rundherum wurde hier im Forum schon ausgiebeig beleuchtet und auch durchgeführt. Benutze mal die SuFu hier im Forum. Wer such(t) wird kluch.
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Gruß Guido
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Naja, Anwalt kann er ja ruhig sein, ist dann aber zum Beispiel auf Mietrecht spezialisiert und kann so reinen Gewissens sagen, dass er Anwalt ist. Ahnung von Verkehrsrecht muss er noch lange nicht haben...
LG Ole
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Ich drücke Dir die Daumen dass Du das hinbekommst...
a wegn... vielleicht wäre es doch billiger gewesen ein fertiges LKFZ...?
Egal wie... ich bange mit Dir un dwünsche dass es klappt...
a wegn... vielleicht wäre es doch billiger gewesen ein fertiges LKFZ...?
Egal wie... ich bange mit Dir un dwünsche dass es klappt...
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Er kommt morgen ja sogar mit zur Zulassung. Also betrüger ist er nicht
Abwarten. Dadurch das der wegen einen zusätzlichen Elektromotor drin hat etc würde das wohl klappen
Ich denke aber wie ihr.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Der hat einen zusätzlichen Elektromotor drin? das ist aber interessant!
Den wünsche ich mir al sunterstützung wenn ich vollbeladen den Berg hoch fahre, also mit meiner Frau zusammen schafft der kleine dann auf dem steilsten Stück nur noch 28km/h...
Den wünsche ich mir al sunterstützung wenn ich vollbeladen den Berg hoch fahre, also mit meiner Frau zusammen schafft der kleine dann auf dem steilsten Stück nur noch 28km/h...
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Der zusätzl. E-Motor ist eine zweigleisig arbeitende Lima (Dynastart).
Das Teil hilft bloß beim Anfahren bei den 50ccm-lern. Weil die sooo schwachbrüstig sind. Bei den Dieseln gibts das nicht. Würde ja auch die Motorleistung (wenn auch nur kurzfristig) ÜBER 4KW bringen. Das ist nicht zulässig bei den Dieseln. Bei den 50ccm-lern gibts zwar die Gewichts-und 45kmh-Begrenzung aber keine KW-Grenze. Die haben meist auch um die 3 bis (sogar) 7PS (legal). Da ist die Leistungserhöhung durch Dynastart also gleichgültig, bei Dieseln eben nicht. Die Dynas saugen auch mörderisch am Batterie-Strom. Da gibts häufiger mal in Berggegenden eine leere Batterie.
Das Teil hilft bloß beim Anfahren bei den 50ccm-lern. Weil die sooo schwachbrüstig sind. Bei den Dieseln gibts das nicht. Würde ja auch die Motorleistung (wenn auch nur kurzfristig) ÜBER 4KW bringen. Das ist nicht zulässig bei den Dieseln. Bei den 50ccm-lern gibts zwar die Gewichts-und 45kmh-Begrenzung aber keine KW-Grenze. Die haben meist auch um die 3 bis (sogar) 7PS (legal). Da ist die Leistungserhöhung durch Dynastart also gleichgültig, bei Dieseln eben nicht. Die Dynas saugen auch mörderisch am Batterie-Strom. Da gibts häufiger mal in Berggegenden eine leere Batterie.
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
hab gott sei dank keine berge hier in berlin.
tja, heute kommt mein auto und im grunde ist alle freude dahin
da ich ja weiß, das wir dann wohl keine zulassung bekommen.
frage mich, was ich dann mit dem auto anfangen soll.
tja, heute kommt mein auto und im grunde ist alle freude dahin
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
Hi
ich kenne das Spiel, hatte so einen Verkäufer auch einmal. Zeigte den an, mit dem Erfolg das sich nichts tat. Er habe sich beim TüV erkundigt, damit habe er sein soll erfüllt - so zumindest in simpel ausgedrückt die Worte der Staatsanwaltschaft.
Zulassung: Die Fahrzeuge werden nicht beim STVA zugelassen, sondern es wird einfach ein Versicherungskennzeichen geholt. Das bekam ich dato auch. Als Fahrgestellnummer kannst Du da auch den BAR-Code der Cola-Dose angeben. Die tragen da alles ein. Im Falle eines Schadens, schauen die nach. Sehen dann "Sie haben bei uns angegeben ....." aber das ist falsch. Also zahlen die nix, denn Du hast die ja sozusagen betrogen. Den eigentliche Schaden der entstanden ist, den zahlst Du dann auch und sei froh wenn es nur ein Blechschade war, also einer ohne Personenschaden.
Dummheit schützt dabei vor Strafe nicht. Das was Dir der Verkäufer erzählt hat, ist ohne es schriftlich zu haben fast schon bedeutungslos. Auch ist es so, das Du als Fahrer dafür sozusagen haftest, das dieses Fahrzeug welches Du bewegst für den Bereich der STVZO zugelassen ist und die in den Papieren gemachten Angaben erfüllt sind. Ich hatte mal einen Arbeitskollegen, geistig nicht so helle - aber egal, nun der hatte den "Mofa-Schein", kaufte sich einen 50km/h Roller (war dato noch so) und fuhr mit dem dingen nun "nur" 25km/h und meinte das sei so ok. Denn 25km/h dürfe er ja fahren. Nein, an dem ist nicht so und wenn Du das Teil was Du da beschrieben hast so fährst, dann ist das der gleiche Fall.
Umtragung von 60km/h auf 45km/h. Nun es gibt willige Prüfer. Es gibt aber Prüfer die Dir dann etwas von Abgasgutachten und derlei erzählen. So eine Umtragung wird nach §21 STVZO gemacht und diese wird da kein Gutachten vorhanden ist (Warum auch, denn es gab die Autos dato ja nur als 60km/h) so gemacht, das erforderliche Gutachten während der Abnahme gemacht werden. Da kannst Du mal gut und gerne mit mehreren hundert Euro rechnen. Wenn man alleine hingeht und einen Anschlag am Gaspedal macht, so muss zumindest auf dem Rollenprüfstand die V-max ermittelt werden. Ich hatte es dato machen lassen und es hat richtig gut Geld gekostet. Vorher viel Zeit einen willigen Prüfer zu finden. Es ist kein Zuckerlecken. Es ist also nicht nur mit dem "drosseln" getan, sondern wie auch schon geschrieben wurde bedarf es der Eintragung " Ohne diese gilt das Fahrzeug als nicht gedrosselt. Denn es kann ja mehr fahren laut Papier und das ist das entscheidende.
Mein Rat: Ist es nicht bezahlt, trete von dem Kauf zurück, lass Die da auch nichts erzählen davon das Du was bezahlen musst etc. denn vor Gericht geht der eh nicht damit und wenn doch, dann müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn Du da verlieren würdest, denn Tatsache ist und bleibt, das dieses Fahrzeug keine 45km/h Zulassung hat und auch das es da keine Ausnahme gibt. Der Kaufgegenstand erfüllt also nicht dem was Du kaufen möchtest und somit Pech für den Verkäufer.
ich kenne das Spiel, hatte so einen Verkäufer auch einmal. Zeigte den an, mit dem Erfolg das sich nichts tat. Er habe sich beim TüV erkundigt, damit habe er sein soll erfüllt - so zumindest in simpel ausgedrückt die Worte der Staatsanwaltschaft.
Zulassung: Die Fahrzeuge werden nicht beim STVA zugelassen, sondern es wird einfach ein Versicherungskennzeichen geholt. Das bekam ich dato auch. Als Fahrgestellnummer kannst Du da auch den BAR-Code der Cola-Dose angeben. Die tragen da alles ein. Im Falle eines Schadens, schauen die nach. Sehen dann "Sie haben bei uns angegeben ....." aber das ist falsch. Also zahlen die nix, denn Du hast die ja sozusagen betrogen. Den eigentliche Schaden der entstanden ist, den zahlst Du dann auch und sei froh wenn es nur ein Blechschade war, also einer ohne Personenschaden.
Dummheit schützt dabei vor Strafe nicht. Das was Dir der Verkäufer erzählt hat, ist ohne es schriftlich zu haben fast schon bedeutungslos. Auch ist es so, das Du als Fahrer dafür sozusagen haftest, das dieses Fahrzeug welches Du bewegst für den Bereich der STVZO zugelassen ist und die in den Papieren gemachten Angaben erfüllt sind. Ich hatte mal einen Arbeitskollegen, geistig nicht so helle - aber egal, nun der hatte den "Mofa-Schein", kaufte sich einen 50km/h Roller (war dato noch so) und fuhr mit dem dingen nun "nur" 25km/h und meinte das sei so ok. Denn 25km/h dürfe er ja fahren. Nein, an dem ist nicht so und wenn Du das Teil was Du da beschrieben hast so fährst, dann ist das der gleiche Fall.
Umtragung von 60km/h auf 45km/h. Nun es gibt willige Prüfer. Es gibt aber Prüfer die Dir dann etwas von Abgasgutachten und derlei erzählen. So eine Umtragung wird nach §21 STVZO gemacht und diese wird da kein Gutachten vorhanden ist (Warum auch, denn es gab die Autos dato ja nur als 60km/h) so gemacht, das erforderliche Gutachten während der Abnahme gemacht werden. Da kannst Du mal gut und gerne mit mehreren hundert Euro rechnen. Wenn man alleine hingeht und einen Anschlag am Gaspedal macht, so muss zumindest auf dem Rollenprüfstand die V-max ermittelt werden. Ich hatte es dato machen lassen und es hat richtig gut Geld gekostet. Vorher viel Zeit einen willigen Prüfer zu finden. Es ist kein Zuckerlecken. Es ist also nicht nur mit dem "drosseln" getan, sondern wie auch schon geschrieben wurde bedarf es der Eintragung " Ohne diese gilt das Fahrzeug als nicht gedrosselt. Denn es kann ja mehr fahren laut Papier und das ist das entscheidende.
Mein Rat: Ist es nicht bezahlt, trete von dem Kauf zurück, lass Die da auch nichts erzählen davon das Du was bezahlen musst etc. denn vor Gericht geht der eh nicht damit und wenn doch, dann müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn Du da verlieren würdest, denn Tatsache ist und bleibt, das dieses Fahrzeug keine 45km/h Zulassung hat und auch das es da keine Ausnahme gibt. Der Kaufgegenstand erfüllt also nicht dem was Du kaufen möchtest und somit Pech für den Verkäufer.
- Mein Fuhrpark:
Aixam 500.5 mit 45 km/h Zulassung ( Einzelabnahme )
( Umbau von Kubota Diesel Z482 auf Z402 )
BMW R80 GS mit 2seitigem KFZ-Schein ( viele Eintragungen )
Piaggio Roller 125 @ 172
Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?
wir gehen nachher zur zulassungsstelle, die wissen es am besten.
entweder wird er so zugelassen oder ebend nicht.
und andere lassen ihre mirocars auch drosseln ohne probleme....
entweder wird er so zugelassen oder ebend nicht.
und andere lassen ihre mirocars auch drosseln ohne probleme....
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