Führerschein

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Führerschein

Beitrag von explorer » Mo 17. Dez 2012, 18:04

moin,
meine tochter ist 1979 geboren,muß sie um meinen aixam zu fahren einen führerschein klasse s machen?
gruß uwe

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Fuschi
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Beitrag von Fuschi » Mo 17. Dez 2012, 18:19

Wenn sie Klasse 3 oder B hat ist gut. Hat sie keinen muss sie S machen, ab Mitte Januar gibt aber die Klasse AM ( ist M und S zusammen gefasst). Wenn sie nur M hat reichts normal nicht, kann aber sein das ab nächstes Jahr wenn AM kommt eventuell dann die alte Klasse M in AM übergeht. Fragst am besten mal nen Fahrlehrer. Die sind aber auch noch etwas unsicher mit den neuen Klassen und raufen sich die Haare.
Gruss Fuschi
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explorer

Beitrag von explorer » Mo 17. Dez 2012, 18:25

sie hat keinen führerschein.

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Beitrag von Fuschi » Mo 17. Dez 2012, 18:41

Dann wird sie wohl AM machen müssen, für S reicht die Zeit nicht. Mitte Januar wird das umgemodelt.
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Beitrag von guidolenz123 » Mo 17. Dez 2012, 18:45

explorer hat geschrieben:sie hat keinen führerschein.
Dann muß sie einen machen. Ab 19 Januar 2013 heißt er dann nicht mehr S ,sondern AM.
Seit wann hast Du den Aixam ???
Ging ja fix mit LKFZ-Diesel-Erwerb... :wink:

Ich nehme an ,es ist ein LKFZ und nicht zB dieser:

Aixam Mega mit 55PS

Bild
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

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Beitrag von explorer » Mo 17. Dez 2012, 19:39

hab ich heute bei ebay gesehen,in meine brieftasche gesehen,mit meiner frau gesprochen und dann sofortkauf gedrückt.

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Beitrag von TS Martin » Mo 17. Dez 2012, 21:17

So dachte ich vor einer Woche auch, aber aus anderen Gründen und nun haben wir so ein L-KfZ.

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Beitrag von Fuschi » Do 3. Jan 2013, 10:39

Hab da eben eine Email eines Lkfz-Händlers bekommen, demnach dürfen Führerscheinbesizer der Klasse M künftig auch Lkfz fahren, also wird dann auf AM erweitert.

Besitzer eines früher erworbenen Zweiradführerscheins erlauben das Fahren eines AIXAM,
die seitherige Beschränkung (vor 1989 erworben) ist somit hinfällig!
Ob die alten Führerscheine umgeschrieben werden müssen ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar.
Falls ja, wäre dies jedoch nur eine Formalität.
-Auszug Email von M.Ullrich-

Gruss Fuschi
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Beitrag von TS Martin » Mi 9. Jan 2013, 22:44

@ Fuschi: man muss nicht umschreiben. Aber bei einer Kontrolle werden die Beamten immer ihre wahre Freude mit solchen Ausnahmen haben ... wenn man Pech hat, hat man erstmal 'ne bisschen Zeit und Ärger an Ort und stelle.

Es gibt in Dtl. zu viele Ausnahmen - leider.

Übergangsvorschriften für Autos ... eine wahre Freude für die Cops ...

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