45kmh hat geschrieben: ↑Do 11. Sep 2025, 20:04
Und Sprache ist einfach ein Werkzeug mit der man Sachverhalte präzise beschreiben kann.
Ja und Dinge unnötig verkomplizieren - das mach ich für mein Leben gern
In Sachen freiwilliger Zulassung eines LKFZ aber hab ich mehrere Erfahrungen. Da wird bisweilen zur freiwilligen Zulassung ein TÜV-Gutachten gefordert.
Ich frage aber wozu eine technische Prüfung notwendig sein soll ?
Mein LKFZ ist als Beispiel genannt 2009 in Verkehr gebracht worden. Damit eine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr, je nach dem WO, kann das auf verschiedene Art und Weise geschehen sein.
Als Beispiel führe ich mal an: Mein Papa hat seinerzeit einen VW-Bus T2 gekauft. Es war als Vorfeldfahrzeug auf dem frankfurter Flughafen unterwegs und wurde nach 15 Jahren ausgemustert.
Das Fahrzeug war niemals Zugelassen, wurde es doch nur auf " Privatgelände " bewegt.
Ist das jetzt eine Erstzulassung des 15 Jahre alten Fahrzeugs gewesen ? Nein ! Der Flughafen hatte das Fahrzeug in seine Fahrzeugkolonne aufgenommen und damit in Verkehr gebracht.. Rein interne Machenschaften haben hier die Sache geregelt.
Anderes Beispiel: In Dreieich war ein großere Ford-Händler. Dieser sammelte PKW. In seiner Sammlung war auch der letzte ihm gelieferte Ford Granada 2,3 Ghia. Nach Jahrzehnten verkaufte er das Autohaus und der neue Besitzer vertickerte die " Altlasten " Keiner wollte den alten / neuen Granada haben, er war nicht mehr zulassungsfähig weil es tatsächlich nie in Verkehr gebracht wurde das Ding. Die Abgaswerte ( ohne Kat ) nicht mehr einzuordnen und eine H-Zulassung gab es damals noch nicht.
Noch ein Beispiel ( und jetzt wirds knorke)
Mein Transit WoMo, 22 Jahre alt, wurde seuerlich von 178,- auf 1450 Eu´s hochgestuft. Er hat keine Plakette bekommen
Um einen Dieselkat einzubauen gab der führende Hersteller ein Angebt für meinen Motor raus. Ein Dieselkat war zudem schon eingebaut. Weil aber mein Auto nicht auf einer " Liste " stand war das alles egal - keine Plakette, extrem hohe Steuern !
Um steuerlich nidriger eingestuft werden zu können ( grüne Plakette ) wäre folgender Weg vorgegeben gewesen:
Der Kauf und einbau eines neuen Dieselfilters. Dann zur Vollabnahme ins Abgaslabor ( Damals in Oberursel von Dekra )
Das Gutachten mache eine umbenennung des Herstellers notwendig, somit wäre das eine !!! Neuzulassung !!! eines seit 22 Jahren zugelassenen Fahrzeugs - und ich tatsächlich der Hersteller !
Würde aber nicht funktionieren ( so der Finanzbeamte ) weil die Dieselfilter technisch NICHT funktionieren ! ich damit kein zulassungsfähiges Abgasgutachten bekommen könnte.
Mein Transit, 2,4 Ltr Diesel direkteinspritzer, 5,5 Ltr / 100 Km, fährt heute als Dolmusch komplett OHNE Zulassung durch Afrika oder Indien ...
All diese Beispiele zeigen das es in keinster weise ein statisches System ist, unsere wunderbare Zulassung. Es sind die Leute in den Zulassungsstellen die ihren Job machen und unsereins nach gutdünken durchs Raster fallen lassen oder eben bedienen.
TÜV-Gutachten ? Klar, ohne TÜV darf so ein Zulassungsangesellter kein PKW zulassen. Unsere Kisten SIND aber keine PKW per deffinition, ein TÜV-Gutachten zu verlangen daher nicht rechtens. Ein User hier im Forum berichtete sogar einen TÜV-Stempel bekommen zu haben.
Fragwürdig, damit steht im Fahrzeugschein NICHT das für den Kasten trotz Zulassung KEINE HU-Pflich besteht.
Das macht die nächste Polizeikontrolle spannend !
Der Fehler liegt wieder bei den Zulassungsangestellten. Unsere L6e - Fahrzeuge sind Zulassungsfrei und bedürfen KEINER technischen Prüfung durch anerkannte Systeme - woher soll das ein Bulle wissen wenn das nicht im Schein zu lesen ist ?
Also:
Zulassung: Durch Versicherungskennzeichnung, Anmeldung, oder wie auch immer legal in Verkehrbringung. Ist der gesetzeslage in den entsprechenden Ländern geregelt.
Zulassung durch das örtliche LRA / Zulassungsstelle OHNE TÜV-Gutachten, Originalpapiere ( ABE; COC; Datenblatt mit Rahmennummer ) und Eigentumsnachweis ausreichend.
Im Fahrzeugschein muss zwingend zu lesen sein: unter 22:
Im Rahmen der freiwilligen Zulassung besteht keine Hauptuntersuchungspflicht. Die Zulassung erfolgt gem. §3 Abs. 3 FZV
Damit kann jeder Verkehrspolizist was anfangen, jeder Versicherungsmensch kann arbeiten, alle sind glückseelig !
Ich will doch keinem hier irgentwas unterschieben ... und jurist bin ich schon zweimal nicht ...
Sollte ich jemanden hier mit meinen Ausführungen zu nahe getreten sein bitte ich dies zu entschuldigen. Es macht mich wuschig wenn ich lese das mein 15 Jahre alter Klopper mühsam eine technische Vollabnahme braucht um eine freiwillige Zulassung zu bekommen ... das steht nirgens geschrieben kostet viel Geld und Nerven !
Deutschland IST kompliziert, in diesem Falle aber nicht ! Was ich hier schreibe gild von Flensburg bis Berchtesgaden, nur wissen das viele nicht - DAS istz das Problem !
Natürlich, ich bin KEIN Jurist, aber Bundesbürger ... das reicht !
gr