Orientierungsdebatte zur allgemeinen Impfpflicht – diese Fragen muss der Bundestag klären
Am Mittwoch diskutiert der Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht – und dabei geht es nicht einfach um Ja oder Nein.
Die Frage der Zulässigkeit trotz Art. 3 der direkt wirkenden übergeordneten EU Grundrechte Charta scheint weiterhin ausgeblendet und der Diskussion entzogen zu sein .. .
Das primäre EU-Recht bildet daher eine Art Verfassung, an die sich alle politischen Akteure zu halten haben.
Quelle
Kürzlich kam eine verlinkte Rechtsanwältin zwar fast in die Nähe, verirrte sich beim Abbiegen aber zur
Europäischen Menschenrechtskonvention die im Gegensatz zur
EU Grundrechtecharta keinen absoluten Schutz der köperlichen Unversehrtheit bietet.
Für die Europäische Menschenrechtskonvention ist einzig der EUMR zuständig. Für die EU Grundrechtecharta hingegen der EuGH.
Die unmittelbare Wirkung des EU-Rechts
Der Grundsatz der unmittelbaren Wirkung ermöglicht es Einzelnen, sich unmittelbar vor einem nationalen Gericht auf eine EU-Rechtsvorschrift zu berufen. Dieser Grundsatz betrifft nur bestimmte EU-Rechtsakte und unterliegt darüber hinaus mehreren Bedingungen.
Die unmittelbare Wirkung des EU-Rechts bildet zusammen mit dem Grundsatz des Vorrangs einen wesentlichen Grundsatz des EU-Rechts. Sie wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt und ermöglicht es Einzelnen, sich vor Gericht ungeachtet eines bestehenden innerstaatlichen Gesetzestextes unmittelbar auf EU-Recht zu berufen.
EU Charter of Fundamental Rights
Artikel 3 - Recht auf Unversehrtheit
1. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
2. Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
d) das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.
EU Charter of Fundamental Rights
Artikel 34 - Individualbeschwerden
1. Der Gerichtshof kann von jeder natürlichen Person, nichtstaatlichen Organisation oder Personengruppe, die behauptet, durch eine der Hohen Vertragsparteien in einem der in dieser Konvention oder den Protokollen dazu anerkannten Rechte verletzt zu sein, mit einer Beschwerde befaßt werden.
2. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, die wirksame Ausübung dieses Rechts nicht zu behindern.
Ein möglicher Angriffspunkt
EU Charter of Fundamental Rights
Artikel 52 - Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze
(1) Jede Einschränkung der Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten muss gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten. Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.
Der Weg zum / der
EuGH braucht jedoch seine Zeit. Sie könnte es Wert sein, Novavax und Valneva nähern sich.