Da kommen wir der Sache doch schon näher - danke für den Hinweis mit den 460mm
Rili 2002/24 EG, Art. 2 Nr. 8
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32002L0024
8. "Doppelrad" zwei auf einer Achse montierte Räder, bei denen der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn kleiner als 460 mm ist. Ein solches Doppelrad wird als ein Rad angesehen.
Was ist ein Mofa:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mofa#Deutschland_2
Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird. Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis (unabhängig welche Klasse) oder vor dem 1. April 1965 geboren ist (§ 76 Abs. 3 FeV), benötigt keine Prüfbescheinigung.
Was ist ein einspuriges Fahrzeug?
https://de.wikipedia.org/wiki/Einspurig
Einspurige Fahrzeuge
Als einspurige Fahrzeuge gelten jene, deren Räder nur in einer Ebene - also genau hintereinander - angeordnet sind. Zu ihnen zählen in erster Linie das Fahrrad, das Motorrad und einige dazwischen einzuordnende Fahrzeuge wie Mofa, Moped oder Motorroller. Technisch, aber nicht im Sprachgebrauch würden auch Schubkarren, Tretroller oder schmale Boote in diese Klasse gehören. Ebenso gelten Motorräder mit Beiwagen als einspurige Kraftfahrzeuge, da die hinteren Räder nicht mit einer Achse verbunden sind.
Demnach könnte ein Fahrzeug doch
a) einen beliebigen Antrieb haben, solange es max. 25 km/h fährt
b) vorne ein Doppelrad haben, solange dies max. 46 cm auseinander steht
c) hinten 2 aussen liegende Räder haben, solange die nicht auf einer Achse sind
und wäre immer noch ein fahrerlaubnisfreies, (Prüfbescheinigung oder je nach Alter nichts), Mofa?
Oder sehe ich da irgendwas falsch?
Falls nicht sollte sich auf dieser Basis doch ein entsprechend ccm starkes, einsitziges, geschlossenes, Fahrzeug entwickeln lassen, das sich heizen lässt, und rechtlich ein Mofa ist?
Die heutige Rechtslage zu Krankenfahrstühlen = max. 15 km/h und vor allem
nur mit Elektroantrieb ist schließlich für jeden ein Witz, der keine Steckdose draussen zur Verfügung hat. (z.B. in der weiter entfernten Garage einer Mietswohnung).
Kennt zufällig jemand einen chinesischen Fabrikbesitzer, am besten einen Rollerproduzenten?