60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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guidolenz123
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 09:46

Rennfurz hat geschrieben:Hallo,

habe mich hier grade mal durchs Thema gelesen.
Seid Ihr sicher, daß Ihr eine Simson mit einem 45 Km/h Führerschein fahren dürft?
Die 60 Km/h Regelung aus dem Einigungsvertrag, regelt nämlich nur die Zulassung
und die DDR Führerscheine.
Ich fahre ein 60 Km/h Fahrzeug nach dieser Regelung,
ich benötige dafür aber einen "normalen" PKW Führerschein.
Daher wäre es für mich auch sehr interessant zu wissen wo das mit der Simson geregelt ist.
Nicht mit alten DDR Führerscheinen sondern mit neueren hiesigen Führerscheinen.

Danke für neuere oder anderslautende Info.

Ich habe bereits Prozesse geführt weil man mir wegen einseitig abgelaufenem Hinterreifen ( 1,5mm),
die gleichen Punkte geben wollte wie einem Ferrarifahrer mit blankem Reifen.
Da man keine "Grundsatzähnliche" Entscheidung treffen (oder riskieren) wollte, wurde das Verfahren dann eingestellt.

Ich denke aber, daß einige Gesetze bzw. gesetzliche Richtlinien auch den LKF angepasst werden sollten.
Z.B. die mindest Profiltiefe, denn ich sehe immer noch nicht, daß die LKF gleich geahndet werden wie ein 300 Km/h PKW.

Gleiches gilt für die (paar) 60 Km/h Autochens, ich würde dann nämlich darauf bestehen,
daß die unter die gleiche FS Regelung fallen wie die Simson.

Im Umkehrschluß geht es mir darum, daß dann geklärt wäre,
daß meiner auch mit normalem Roller FS gefahren werden dürfte.

Vielleicht mal ein interessanter Gedanke für Guido.

@ Wildrose
der Bellier Millenium muß mit Gutachten bescheinigt, gedrosselt werden,
ansonsten; fahrens ohne gültige Fahrerlaubniss.
Zulassen als 45 Km/h ohne entsprechendes Gutachten,
kommt Verstoß gegen die Reichsabgabenordnung und fahrens ohne Versicherungsschutz dazu,
selbst wenn er ohne Gutachten gedrosselt wird, bleibt es auch beim fahren ohne gültige Fahrerlaubniss.
Die Droselung beim Bellier Millenium, erfolgt übrigens mittels einer Distanzbuchse in der Vario (auch beim 50 ccm),
Man geht von der in der Motorleistung angegebenen Motordrahzahl aus,
sollte der Motor doch höher drehen, ist das Bauartbedingt und straffrei, sofern nichts verändert wurde.

Gruß,
Achim

Tipp- und Flüchtigkeitsfehler, sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen nächtlichen Bespassung.
GANZ sicher.. Bestandsgarantie heißt sowas. Habe mich vor ca 20 Jahren durch die Materie gekämpft. Ist mir aktuell zu anstrengend nochmals hier (umfangreich und kompliziert) neu zu entwickel/darzulegen. Ist aber sicher !!!!!!!!!!!!!
Die Simmen dürfen schneller als 45kmh. Ist das Gleiche bei alten BRD-Mopeds. Manche durften per Gestzt über die Jahre 50, andere 40 und wieder andere auch 60 (Saarland vor Beitritt zur BRDwar der Grund),oder eben 45kmh fahren. So wie das zur jeweiligen Zeit war, gilt das als Bestandsgarantie weiter. D
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Wildrose » Fr 11. Okt 2013, 10:32

hi ihr,

also noch warte ich auf die entscheidung. das ist immer eine einzelfallentscheidung.
die führerscheinstelle prüft nun die papiere von dem auto und dann weiß ich mehr. :mrgreen:

das auto ist auch schon zugelassen. natürlich fahre ich noch nicht, warte die entscheidung ab.

aber ich bin eh nicht sicher ob ich ich ihn behalte. irgendwie stört mich das mit steuern, tüv etc.

zudem ist der nach 3 kleinen probefahrten ( ein freund fuhr ) nicht mehr angesprungen.
das liegt wohl an der batterie. vorher wurde er schon langsamer, radio ging immer aus, blinker
fielen aus etc.

der verkäufer kommt die tage und macht das wohl.

schaue mich trotzdem um.

also, wenn jemand was weiß.

suche allerdings jemanden, der ratenzahlung akzeptiert.

das auto kann bis maximal 3000 euro kosten !

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 11:38

@ Wildrose

schon von dir wieder zu lesen .... weiss zwar nach wie vor nicht was die Zulassungsstelle .... aber evtl. macht die das aus Freundlichkeit :-) würde dir wünschen wenn es klappen würde :-)

@ Guido Lenz

ich glaube das was gemeint war, war nicht das die Fahrzeuge so weiter fahren dürfen, sondern viel mehr ob die Leute welche heute den rollerschein (Roller Vmax zzt. glaube ich 45 km/h) machen, ob diese mit ihrem Scheinchen auch die "Schwalbe" (Vmax=60km/h) fahren dürfen bzw. wenn die scheine ggf. bis 45km/h begrenzt sind, dürften diese Leutchen ja auch keine 50km/h Rollerchen fahren dürfen. ich nehme mal an für die Schwalbe bedarf es den alten 1b schein (ich bin aus der zeit) also den heutigen schein bis 125cc, und 80 km/h bzw. wenn alt genugbis100km/h.

darf man mit der Simpson Schwalbe eigentlich auf die Kraftfahrtstraße? meine ich hatte die frage schon einmal .... mal suchen gehen bei Gelegenheit, wenn aber dennoch eine Antwort dazu kommt, vielen dank an diese stelle dazu :-)
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 13:43

Diese Bestandsgarantie-Mopeds (egal ob 45 oder 60kmh) können von ALLEN gefahren werden ,die auch nur die 45kmh-Dinger pilotieren dürfen. das ist ja der Witz an der Sache auch schon immer für alle zB 16-jährigen ,die sich gerade deshalb solche Simmen geholt haben. Diese Bestandsgarantie- 60kmh-Teile gelten juristisch, quasi als 45kmh-Teile.
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von macbloke » Fr 11. Okt 2013, 14:01

Schade nur um jedes teil das verschrottet wird un ddie Papiere gleich mit....theoretisch un dpraktisch kann man, wann auch immer, jedes Ding neuaufbauen.... cool wäre es dabei natürlich wenn man das Teil vom Rahmen un ddie Papiere nicht entsorgt.... wie bei Wertvollen PKWs auch gemacht wird...
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 14:11

und wie sieht das mit 45km/h rollern aus, welche wie auch immer vom tüv auf 60km/h umgetragen würden? dürften die von den 45km/h Piloten auch gefahren werden ?
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 14:38

Niko hat geschrieben:und wie sieht das mit 45km/h rollern aus, welche wie auch immer vom tüv auf 60km/h umgetragen würden? dürften die von den 45km/h Piloten auch gefahren werden ?
Das Umschlüsseln auf 60 wäre was wohl schon an sich nicht mögliches, und hätte auch keinerlei Effekt. Da solche Teile nie vorher (bei dann ehemals so möglicher Gesetzeslage) mit 60 zugelassen waren, haben die auch keine Bestandsgarantie. Wie denn auch, die gab es ja früher so nicht zugelassen.
Einfach gesagt;
Geht nicht, brächte aber auch nichts,selbst wenns ginge.
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 15:13

verwirrend, also mit schein bis 45km/h darf ich dinger fahren, die früher 60km/h hatten und mit so einen schein gefahren werden durften. bestand? hmmm. bestand ist für mich, wenn die mit DDR - schein nach wie vor die 60km/h variante fahren dürfen ober wohl sie nach neuer regel nur 45km/h fahren dürfen. aber scheinbar ist der bestand das diese dinger ein kkr sind und ach verwirrend :-)
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Wildrose » Fr 11. Okt 2013, 16:13

Eigentlich geht's hier aber um was anderes !
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 17:15

Wenn sich was Neues bei Deinem Schnauferl tut ,sind wir auch wieder bei Deiner Sache. Aber momentan scheint doch bei Deiner Frage alles gesagt, oder irre ich da ?
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Wildrose » Fr 11. Okt 2013, 17:55

Also ich darf damit fahren.

Es muss allerdings eingetragen werden, das ich den mit meiner klasse fahren darf. Das kostet leider 160 Euro.

Aber dann könnte ich losknattern
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 18:00

Dann kann das nur eine Ausnahmegenehmigung nach speziellem Landesrecht (Recht der einzelnen Bundesländer) sein. Da hast Du ein Riesenglück. Sowas gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen. Poste die Ausnahmegenehmigung doch dann bitte hier. Sowas ist immer (auch für Nachahmer) interessant. Mir ist in meiner Praxis über 30 Jahre noch kein einziger solcher Fall untergekommen.
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Rennfurz » Fr 11. Okt 2013, 18:21

@ Guido,

die Bestandsgarantie garantiert aber nur den Besand der 60KM/h Zulassung,
dann auch noch die alten DDR Führerscheine.
Welche Bestandsgarantie git für neue 45 Km/h Führerscheinklassen zu der Bestandsgarantie eines 60Km/h Fahrzeugs.

@ Niko,

ich weiß, daß es in Deutschland keine sogenannten Grundsatzurteile gibt,
ich denke das wusste auch die StA, die schrieben auch "grundsatzähnliche Entscheidung".

Zu dem von Dir eingefügten Zitat dessen was ich geschrieben habe, daß es immer einen schnelleren gibt;
was hat das mit der rechtlichen Stellung eines LKF zu einem PKW zu tun?
Alleine aufgrund der erreichbaren Geschwindigkeiten, denke ich, daß da ein erheblicher Unterschied besteht.
Weder besteht bei 45 Km/h die gleiche Aquaplaning gefahr wie bei 145 Km/h,
noch wird eine ähnliche Bremsleistung bei 45 Km/h erwartet,
oder warum meinst Du warum LKF mit kennzeichenpflichtiger Zulassung, andere Püfungspunkte beim TÜV, bzw. andere Bauvorschriften bei der Konstruktion ein zu halten haben.
Auch PKW und LKW haben z.B. andere Reifenvorschriften.
Dementsprechend sollten sich auch die LKF von den PKW angemessen unterscheiden.

P.S. ich dachte ich sei beim Thema 60 Km/h Fahrzeug mit Rollerführerschein fahren.

@ Wildrose,

ich drücke Dir sämtliche Daumen, daß Du Dein Autochen bald legal fahren darfst.

@Niko

Im allgemeinen ist es schade, daß die 60er Fahrzeuge meist einfach geschrottet werden,
von mmeinem Ligiertyp, sind nach meinen Informationen nur rund 30 Stück in diesem Zeitraum in die Ex DDR geliefert worden, wovon einige mit PKW Kennzeichen zugelassen wurden.
Leider ist mir noch kein weiterer über den Weg gelaufen.

Gruß,
Achim
Ich dachte hier sind erwachsene Leute, aber das ist ja eher ein gestörter Gruppenkuschelkindergarten aus Alzheimeraspiranten, die Angst um ihr Förmchen haben.
Dieser Gadebusch scheint Euch ja schon vgr Jahren einen Heillosen Respekt bei gebracht zu haben.

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 19:24

Rennfurz hat geschrieben:@ Guido,

die Bestandsgarantie garantiert aber nur den Besand der 60KM/h Zulassung,
dann auch noch die alten DDR Führerscheine.
Welche Bestandsgarantie git für neue 45 Km/h Führerscheinklassen zu der Bestandsgarantie eines 60Km/h Fahrzeugs.


Gruß,
Achim

Was meinst Du denn ? Verstehe die Frage nicht.
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von ixo369 » Fr 11. Okt 2013, 20:02

Wildrose hat geschrieben:Also ich darf damit fahren.

Es muss allerdings eingetragen werden, das ich den mit meiner klasse fahren darf. Das kostet leider 160 Euro.

Aber dann könnte ich losknattern
Na denn, würde den Wiederverkaufswert ungemein erhöhen, wenn du schreiben kannst, dass der eine Sondergenehmigung für AM hat. Die Frage ist, ob du dann wirklich losknattern könntest, ich meine, der läuft doch im Moment nicht, oder? Wer weiß, was das noch ist...
LG Ole

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Rennfurz » Fr 11. Okt 2013, 21:17

Hallo Guido,

es geht darum, daß man mit einem "neuzeitlichen" Führerschein,
den Bestandsschutz eines 60Km/h Fahrzeugs nutzen darf, obwohl der "neuzeitliche" Führerschein dem Inhaber ja nur Fahrzeuge bis 45Km/h erlaubt.
Der "neuzeitliche" Führerschein erlaubt zwar Fahrzeuge einer besimmten Gruppe zu führen, aber mit der 45Km/h einschränkung.

Ich suche daher eine klare Auskunft die acuh verweisbare Rechtssicherheit gibt,
Also im Prinzip keinen vermuteten Rückschluß,
sondern eine deutliche klare Regelung.
Gemäß dem Einigunsvertrag Kapitel XI, Sgb.B, Abschnitt III, Ziffer 2 Maßgabe 21 (Bundesgesetzzblatt 1990 II, S.1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50ccm Hubraum und nicht mehr als 60Km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von §18 Abs.2 Nr.4 StVZO gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so daß diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnissklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.
Hier steht zwar welcher Auffassung das Bundesministerium ist,
aber ich habe schriftlich, daß das Gericht dieser Auffassung nicht folgen muß (Ermessensspielraum) und dem auch nicht folgt,
daher wäre es angebracht zu wissen wo es geklärt ist, daß dem so ist und nicht wer alles dieser Auffassung ist.

Gruß,
Achim
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Dieser Gadebusch scheint Euch ja schon vgr Jahren einen Heillosen Respekt bei gebracht zu haben.

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 21:20

die 160€ wäre es mir wert das eintragen zu lassen.
glauben kann ich es dennoch nicht, aber wenn es eingetragen ist, warum nicht :-)
*daumendrück*
wer trägt das eigentlich ein ? der tüv ?
wie auch immer, alles liebe und gute, wobei mir alle 2 jahre zum tüv gegen den strich ging, vor allem das man dafür auch wieder 1 jahr vers. gratis hätte, aber dafür darfst du was schneller fahren :-) hat auch was :-) viel glück und das es bald wieder laufen wird !! *teu,teu,teu*
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Wildrose » Sa 12. Okt 2013, 09:29

wie was und wo weiß ich auch nicht. das macht der verkäufer alles klar.
gebe bescheid, wenn ich mehr weiß.

im grunde will ich ihn aber auch wieder abgeben...entscheide mich morgen.

suche ein anderes...aber halt schwer. :roll:

möchte auch lieber einen 45er. tüv, steuern etc....auch keine lust drauf.

und was mich so nervt ist die tatsache,das er aktuell nicht mal anspringt.

meint ihr, das ist nur die batterie ?

anfänglich ging es....dann bin ich 2 tage abends mal um den block gefahren.
mit licht natürlich...

radio ging immer aus, auto wurde langsamer, fuhr nur noch 25,
fensterheber reagierten nicht mehr und blinker auch nicht.

naja, nun ist ganz ende und der springt nicht mehr an.

der verkäufer will sich zwar drum kümmern, aber weiß nicht.

mir geht das alles irgendwie auf den nerv.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Sa 12. Okt 2013, 10:33

Du darfst definitiv mit einer NEU-Fahrerlaubnis diese Bestandsschutz-Kisten fahren die 60 laufen, wenn Du die 45er fahren darfst. Die zB 60er werden rechtl. so behandelt als wären es 45er. Der Bestandschutz bezieht sich im Grunde darauf ,dass die damaligen 60er zB normale Mopeds waren. Heute wären sie es nicht mehr bei erster Neutzulassung. Sie haben aber "Moped"- Bestandsschutz. deshalb gelten sie heute noch als Moped ,genau wie die aktuellen 45er. Also darf man sie mit neuem "Mopedschein" auch fahren. der Bestandschutz bezieht sich auf die Fahrzeugkathegorie (Moped). Die Geschwindigkeit ist dann gleichgültig.
Glaubs oder lass es sein....es stimmt aber 100%ig.
Kannst Dich mal durch das Forum (SUFU) hangeln, Da findest Du meine alten Antworten auch auf diese Fragen pp..
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Sa 12. Okt 2013, 10:33

Du darfst definitiv mit einer NEU-Fahrerlaubnis diese Bestandsschutz-Kisten fahren die 60 laufen, wenn Du die 45er fahren darfst. Die zB 60er werden rechtl. so behandelt als wären es 45er. Der Bestandschutz bezieht sich im Grunde darauf ,dass die damaligen 60er zB normale Mopeds waren. Heute wären sie es nicht mehr bei erster Neutzulassung. Sie haben aber "Moped"- Bestandsschutz. deshalb gelten sie heute noch als Moped ,genau wie die aktuellen 45er. Also darf man sie mit neuem "Mopedschein" auch fahren. der Bestandschutz bezieht sich auf die Fahrzeugkathegorie (Moped). Die Geschwindigkeit ist dann gleichgültig.
Glaubs oder lass es sein....es stimmt aber 100%ig.
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