60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Di 8. Okt 2013, 10:35

Wildrose hat geschrieben:wir gehen nachher zur zulassungsstelle, die wissen es am besten.
entweder wird er so zugelassen oder ebend nicht.

und andere lassen ihre mirocars auch drosseln ohne probleme....
Klar...geht ja auch--man muß es aber erst mal machen. Von selbst oder nur auf dem Papier drosselt sich das Teil nicht.Und auf der Zulassungsstelle werden die es auch nicht vor der Eingangstür drosseln wollen/können. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

UND...
Es wäre schön, wenn Du uns das Ergebnis mitteilst..
Viel Glück (Du wirst noch mehr davon brauchen).
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Niko
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Di 8. Okt 2013, 10:40

zu welcher Zulassungsstelle ?

zum strassenverkehrsamt ?

45km/h Fahrzeuge werden bei einer Versicherung versichert. wie ein 45 km/h roller auch.
da war ich damals auch mit meinem aixam. der hatte die 75km/h Zulassung.
den versicherte ich nur anhand der fahrgestellnummer - wie einen 45km/h roller auch.
machte die Versicherung auch. prima dachte ich mir. dann erhielt ich vom Hersteller
die EU-Betriebserlaubnis. von dem Verkäufer dato hatte ich ein gesiegeltes teil aus Ungarn,
von wegern 45km/h Zulassung. Der sagt weil aus Ungarn und Ungarn EU sei es so auch hier
zuläassig. Ist es auch, für Ungarn. Aber den hier so anmelden ging nur mit deutschen Papieren,
diese aber waren auf 75 km/h. Da ging nur beim TüV das teil umschreiben lassen, Einzelabnahme.

Ich würde Dir von Herzen gerne etwas anderes mitteilen, aber es ist so.

Die Zulassungsstelle, die ist nicht DIE Instanz die darüber eine verbindliche Auskunft geben kann,
die lassen Fahrzeuge zu. Du kannst alles auf Dich zulassen. Dazu brauchst Du keinen Führerschein.
Nur darfst Du diese Fahrzeuge nur fahren, wenn Du einen entsprechenden Führerschein hast. Den
entsprechenden Führerschein hast DU nicht. Deiner geht bis 45km/h etc. Nicht aber für Fahrzeuge
mit mehr als 45 km/h.

Glaube es mir, Du kannst den Wagen zulassen (wenn er noch TÜV hat, denn der ist dafür erforderlich)
Du bekommst auch Nummernschilder, kein Problem. ABER (!!!) Du darfst das Teil nur fahren, wenn DU
einen entsprechenden Führerschein hast.

Das KFZ als LKFZ versichern (bei der HUK, ALIANZ, etc.) ist je nach Versicherungsfritzen auch kein
Problem, aber das Fahrzeug ist dann nicht wirklich versichert.

Geh mal zur Polizei, die halten Dich ggf ja mal an zur Überprüfung. Aber auch wenn Du nun sagen das
es so okay ist, dann ist auch dies nicht verbindlich. Eine verbindliche Behörde gibt es meines Wissens
auch nicht, denn es sind Gesetze und über die urteilt das Gericht im Einzelfall. Ich habe den Mist auch
erlebt und wollte nur hören was sozusagen für mich positiv war und bestätigte das ich das fahren kann,
es war aber falsch und ich bin froh das ich das noch gemerkt habe.

Ruf mal bei einer Fahrschule an und frage nach welchen Führerschein Du brauchst um ein 4 rädriges KFZ
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 58km/h fahren zu dürfen.

Inständig hoffe ich, das wenn Du mit dem LKFZ unterwegs bist, das a) nichts passiert und b) wenn es
rauskommt, das es nicht zu teuer für dich werden wird.

viel glück !
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von ixo369 » Di 8. Okt 2013, 12:12

Ich meine, für 60 km/h braucht man ganz gewöhnlich die Klasse B. Das Auto ist also nicht für Menschen gedacht, die keinen PKW-Führerschein haben, sondern für Leute, die schlichtweg etwas Sprit sparen wollen und sowieso nicht auf die Autobahn müssen...

Naja, viel Glück, bin echt gespannt was draus wird...
LG Ole

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von macbloke » Di 8. Okt 2013, 12:36

NA ob die Kiste so ein Spritsparer ist weiss ich auch nicht...

Wenn ich mit meinem Fusion Diesel strich 90km/h auf der Autobahn fahre benötige ich je nach Strecke/ Höhenunterschieden zwischen 3,8l Diesel bis 4,2l Diesel....

Okay, nicht bremsen, Im1. nur 10m anfahren, nicht über 2000u/min, immer schön zwischen den LKWs und auf dem Weg zur Autobahn nicht durch die Stadt... etc, vorausschauend fahren, 0,2-0,3bar mehr Druck auf die reifeb als angegeben, ab 50km/h in den 5. Gang....
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von ixo369 » Di 8. Okt 2013, 12:39

Hab von 3 Liter Benzin gelesen, wohl wegen des Elektromotors, ist ja eigentlich ein Hybrid...
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Di 8. Okt 2013, 12:45

ixo369 hat geschrieben:Hab von 3 Liter Benzin gelesen, wohl wegen des Elektromotors, ist ja eigentlich ein Hybrid...
Nönö, nur ein Dynastart = Anfahrhilfe (teils auch extrem langsame Hilfe den Berg rauf) , nicht mehr. Mehr würde mit Normalo-Batterie auch gar nicht funzen--hat so schon i.d.R. Strom-Probs,wenns zu oft ganz langsam den Berg hochgeht oder oft aus dem Stand voll "beschleunigt" wird. Da soll der Dynastarter (eigentl. die Lima) der asthmatischen Fuhre mit den nur 50ccm etwas in die Puschen helfen..
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von ixo369 » Di 8. Okt 2013, 13:07

Na denn... Dann dürfte das auch der Grund sein, warum es kaum solche Teile gibt...
Bin ganz froh nen Diesel zu haben...
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von macbloke » Di 8. Okt 2013, 13:27

Die neuen Automobile haben oftmals Anlasser und Lichtmaschine in einem. Ist im Grunde nicht viel anders...

Ich wäre froh wenn ich so ein ding für die steilsten Passagen an den bergen mit drin hätte. ist ja nicht für eine Lange strecke, die meiste Zeit wür ich die batterien aufladen statt zu entleeren. Aber ein bischen Dicker müsste der Akku den schon sein, das ist klar, oder auch 2 oder 3 Große...ich würds jedenfalls machen....

14-16% Steigung ist echt krass... an den steilsten stellen,

Immer so 1km bisi 2km Berg, wovon die Hälfte im Grünen Bereich liegt. Also mit hinzunehmender Geschwindigkeitseinschränkung. Bei einem berg durchs Wohngebiet ist eh max. 30km/h da bleib ich knapp drunter, vor allem weil es andauernd rechts vor links gibt, also da störts denn auch nicht weiter.

Der andere Berg ist gut 600-800m etwas steiler, da gehts auch nicht über 35km/h, an den Spitzen für 20-30m 2 bis 3 mal auch unter 30km/h. Leider gibt snur eine HAltestelle an der ich denn mal Autos vorbeilassen könnte, meist ist aber nicht stark befahren.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Fuddschi » Di 8. Okt 2013, 15:48

ixo369 hat geschrieben:Wenn er die 45 einhält darfst du ihn auch fahren. Du brauchst halt eine TÜV-Abnahme, dass das Teil auch wirklich nicht schneller unterwegs ist. Ob du dann dein Versicherungskennzeichen kriegst, weiß ich nicht genau.

Also, die Voraussetzung, die ein Fahrzeug haben muss, damit du mit AM fahren darfst:
Maximal 350 kg Leergewicht
Maximal 50 ccm
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Der letzte Punkt ist hierbei das Problem, die beiden ersten Punkte treffen laut Verkäufer ja zu. Wenn du das Teil so fahren möchtest, dann musst du drosseln und das gedrosselte Fahrzeug beim TÜV vorführen. Der kann dir dann eine Bescheinigung ausstellen, das dein Wagen tatsächlich nur 45 km/h fährt.
Korrekt, wobei man eine Simson Duo bis 60 Km/h ( Original ) mit AM auch fahren darf 023)

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von ixo369 » Di 8. Okt 2013, 16:13

Das wäre dann eine Ausnahme...

Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel. ;)
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Di 8. Okt 2013, 16:26

simson duo = lkfz, oder Moped ?

AM bis, 45 km/h ? dann kein 60 km/h, nur weil das duo ein vers.kennzeichen hat, heisst es nicht das man es mit einem vers-kennzeichen Fahrzeuge führerschien fahren darf. kenne den Führerschein nun nicht, weil das vor meiner zeit war, aber .... smile
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Di 8. Okt 2013, 16:37

ixo369 hat geschrieben:Das wäre dann eine Ausnahme...

Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel. ;)
Das ist aber eine regelkonforme Ausnahme, da für DUOs der Einigungsvertrag (BRD/DDR) gilt. Alte Knöpf mit Geburtstag vor 1.April 1965 dürfen Duo ganz ohne alles fahren. Da gilt das DUO als Krankenfahrstuhl alter Regel i:V.m. o.g. Einigungsvertrag. Und diese Regelungen haben rechtl. Bestandschutz.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Di 8. Okt 2013, 18:16

Wildrose hat geschrieben:wir gehen nachher zur zulassungsstelle, die wissen es am besten.
entweder wird er so zugelassen oder ebend nicht.

und andere lassen ihre mirocars auch drosseln ohne probleme....
Wie wars denn nun auf der Zulassungsstelle ??????????????????
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Mi 9. Okt 2013, 07:51

Ja genau, wie war es denn ?
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Fuddschi » Mi 9. Okt 2013, 15:52

Mensch seid ihr zwei aber neugierig :mrgreen:

Gut dass es Onkel google gibt:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... en.html#AM

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Do 10. Okt 2013, 15:37

Eine Vermutung !!!

Das mit der Zulassung hat geklappt.
Die wilde Rose fuhr auch gleich los,
hatte einen Unfall,
die Polizei kam,
nahm sie fest.
Nun ist sie in U-Haft und kann daher hier nicht schreiben.

oder aber :

Das mit der Zulassung hat nicht geklappt.
Die wilde Rose flippte aus,
es kam zu Sach- und Personenschaden,
die Polizei wurde geholt,
nahm sie fest.
Nun ist sie in U-Haft und kann daher hier nicht schreiben.

oder aber :

Das mit der Zulassung hat nicht geklappt.
Die wilde Rose braucht daher ohne Mopedauto kein Mopedautoforum und schreibt daher nicht mehr.
Durch die Zeit die sie nicht am PC verbringt, kommt sie früher aus dem Haus.
Es wird zu einen Unfall kommen.
Die Polizei wird gerufen werden.
Sie wird ......

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von ixo369 » Do 10. Okt 2013, 16:13

Niko :lol:

Ich bin aber auch neugierig.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Do 10. Okt 2013, 18:05

@Niko

DAS WAR OBERCOOL !!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Rennfurz » Fr 11. Okt 2013, 02:05

Hallo,

habe mich hier grade mal durchs Thema gelesen.
Seid Ihr sicher, daß Ihr eine Simson mit einem 45 Km/h Führerschein fahren dürft?
Die 60 Km/h Regelung aus dem Einigungsvertrag, regelt nämlich nur die Zulassung
und die DDR Führerscheine.
Ich fahre ein 60 Km/h Fahrzeug nach dieser Regelung,
ich benötige dafür aber einen "normalen" PKW Führerschein.
Daher wäre es für mich auch sehr interessant zu wissen wo das mit der Simson geregelt ist.
Nicht mit alten DDR Führerscheinen sondern mit neueren hiesigen Führerscheinen.

Danke für neuere oder anderslautende Info.

Ich habe bereits Prozesse geführt weil man mir wegen einseitig abgelaufenem Hinterreifen ( 1,5mm),
die gleichen Punkte geben wollte wie einem Ferrarifahrer mit blankem Reifen.
Da man keine "Grundsatzähnliche" Entscheidung treffen (oder riskieren) wollte, wurde das Verfahren dann eingestellt.

Ich denke aber, daß einige Gesetze bzw. gesetzliche Richtlinien auch den LKF angepasst werden sollten.
Z.B. die mindest Profiltiefe, denn ich sehe immer noch nicht, daß die LKF gleich geahndet werden wie ein 300 Km/h PKW.

Gleiches gilt für die (paar) 60 Km/h Autochens, ich würde dann nämlich darauf bestehen,
daß die unter die gleiche FS Regelung fallen wie die Simson.

Im Umkehrschluß geht es mir darum, daß dann geklärt wäre,
daß meiner auch mit normalem Roller FS gefahren werden dürfte.

Vielleicht mal ein interessanter Gedanke für Guido.

@ Wildrose
der Bellier Millenium muß mit Gutachten bescheinigt, gedrosselt werden,
ansonsten; fahrens ohne gültige Fahrerlaubniss.
Zulassen als 45 Km/h ohne entsprechendes Gutachten,
kommt Verstoß gegen die Reichsabgabenordnung und fahrens ohne Versicherungsschutz dazu,
selbst wenn er ohne Gutachten gedrosselt wird, bleibt es auch beim fahren ohne gültige Fahrerlaubniss.
Die Droselung beim Bellier Millenium, erfolgt übrigens mittels einer Distanzbuchse in der Vario (auch beim 50 ccm),
Man geht von der in der Motorleistung angegebenen Motordrahzahl aus,
sollte der Motor doch höher drehen, ist das Bauartbedingt und straffrei, sofern nichts verändert wurde.

Gruß,
Achim

Tipp- und Flüchtigkeitsfehler, sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen nächtlichen Bespassung.
Ich dachte hier sind erwachsene Leute, aber das ist ja eher ein gestörter Gruppenkuschelkindergarten aus Alzheimeraspiranten, die Angst um ihr Förmchen haben.
Dieser Gadebusch scheint Euch ja schon vgr Jahren einen Heillosen Respekt bei gebracht zu haben.

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 08:28

Hallo Achim,

Drosselung kann auch ohne Gutachten erfolgen, bzw. wird dieses bei einer Eintragung nach §21 ohnehin während der Überprüfung angefertigt. Wichtig ist nur, das ein Prüfer der es darf dieses einträgt. Er kann da nach eigenem ermessen handeln. Er bestimmt also was er braucht. Eine einheitliche Regelung gibt es da aber auch nicht.

Zu Deinen Prozess, es gibt diese Grundsatzentscheidungen genannt (Präzidenzfälle) zwar im Anglo-amerikanischen Rechtssystem, nicht aber in dem welches hier herrscht. Ein Gericht orientiert sich zwar an dem Urteil eines höheren Gerichtes, braucht das aber nicht, da jeder Fall für sich alleine betrachtet wird. Sicherlich werden Fälle abgewiesen ohne Aussicht auf Erfolg und das, wenn auch nicht offiziell, aber dennoch aufgrund von vorhergegangenen Urteilen, jedoch wird halt auch da jeder Fall einzeln betrachtet. Wird also Herr X zu der und der Strafe verurteilt, kann das Urteil für Herrn Y anders aussehen und bekommt Herr X für diese und jene Tat einen Freispruch, kann Herr Y dafür wiederum durchaus verurteilt werden.

Was die Sache mit der Bestrafung der abgefahrenen Reifen bei 45km/h und über300km/h Fahrzeugen angeht, nun schriebst Du nicht selber woanders dieses hier :

der Daimler hat 363 PS und trotzdem gibt es einige die schneller sind.
Ist es der unterschied wie viele schneller sind (oder daß es weniger sind) um mein Pött Pött zum Auto, oder zum Nichtauto werden zu lassen?


Wäre doch ein Widerspruch wenn da das 45km/h Gefährt nicht gleich mit dem über300km/h Gefährt behandelt würde - oder? ;-)


ZUM THEMA ZURÜCK:
Bin noch immer neugierig auf dem, wie es mit der wilden Rose bezüglich Versicherung etc. gelaufen ist.
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