Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Ewi
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Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Ewi » Fr 31. Mär 2023, 12:59

Hallo Freunde

Ich hab einen Aixam 500 mit 9,5 KW und 80 Km/h Tempo gekauft. Aus Österreich, war dort bis März 2008
zugelassen. Jetzt will ich Ihn hier zulassen und hab gehört dass man wegen trotzdem LKFZ nur den Motorrad TüV braucht. Ansonsten ist das aber ne ganz normale Zulassung, eben über 45 Km/h. Hat auch 4 Sitzplätze.
War heut beim TÜV und hab mal nachgefragt aber die wollen ihn nur als ganz normales Kfz behandeln.
Ist das korrekt?
Und brauch ich dafür ein § 21 Gutachten?
Eine E - Nummer hat er wenigstens, danach haben die beim TÜV auch gefragt, weiss aber nicht genau was das zu bedeuten hat.
Kennt sich jemand mit den genauen Bestimmungen und evtl. Kosten aus? die vom TÜV haben was von verrrückten
450 € gefaselt.
Und geht § 21 auch bei anderen Anbietern ? KÜS oder DEKRA?
Und brauch ich den § 21 überhaupt? Immerhin ist Austria ja auch EU.
Und was ist mit der ASU?

Voraus dankbar
Ewi

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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Fichte » Fr 31. Mär 2023, 13:23

Hey,

das sind jetzt relativ viele Fragen, mal suchen, ob ich alle finde und beantworten kann:

1) Motorrad-TÜV
Der kostengünstiger TÜV für Motorräder beschränkt sich auf

"----Motorrad mit mehr als 50 Kubikzentimetern (ccm) Hubraum und gilt auch für Quads und Trikes".

Da letzteres bei Leichtkraftfahrzeugen nicht zutrifft, ist es wohl der reguläre "TÜV".

2) Da der Aixam letztmals im Kalenderjahr 2008 in Österreich zugelassen war, ist wohl das große Paket TÜV/AU fällig, wie auch die Erstellung eines Fahrzeugscheines (soweit nicht COC-Bescheinigung bereits vorliegt, vertiefend und ergänzend zu den österreichischen Fahrzeugpapieren hier: viewtopic.php?f=2&t=10010).

Zur COC-Bescheinigung habe ich auch schon eine Abhandlung geschrieben: viewtopic.php?f=2&t=8205

Und ja, wenn diese Papiere fehlen, wird wohl eine Vollabnahme fällig sein, nach § 21, insbesondere bei einer erstmaligen Zulassung in Deutschland. Die Kosten sind mithin nicht unplausibel....

3) In der Regel müsste dasselbe auch bei KÜS oder DEKRA möglich sein, diese sind sogenannte "beliehene" Staatsträger der öffentlichen Gewalt, mithin wurde Ihnen diese "staatliche" Prüfungsrecht leihweise übertragen.

:wink:
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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Ewi » Fr 31. Mär 2023, 13:54

Hallo Fichte
Inzwischen hab ich gefunden dass auch alle anderen Prüfstellen § 21 machen dürfen.
Zu den Kosten bei denen muss ich aber erst nachfragen.
Ansonsten sollte ich alle Papiere haben. Als da sind:
Zulassungsbesch. Rep. Österreich, Datenblatt, Technisches Datenblatt
BILD0074.JPG
BILD0074.JPG (85.96 KiB) 2192 mal betrachtet
BILD0073.JPG
BILD0073.JPG (94.15 KiB) 2192 mal betrachtet
BILD0072.JPG
BILD0072.JPG (94.47 KiB) 2192 mal betrachtet
BILD0071.JPG
BILD0071.JPG (86.24 KiB) 2192 mal betrachtet
BILD0070.JPG
BILD0070.JPG (91.81 KiB) 2192 mal betrachtet
Die Bilder sind zwar nicht grade super müssten aber zu lesen sein.

Denkst du dass ich mit diesen Papers die Klippe § 21 umschiffen kann?
Die Reihenfolge der Bilder ist übrigens umgekeht. Bild 4 wäre damnach das 1.
Und den Kaufvertrag hab ich natürlich auch.
Gruss Ewi

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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Fichte » Fr 31. Mär 2023, 14:58

Die Vollabnahme durftest damit umschifft haben, bestenfalls bei der Zulassungsstelle mal nachfragen. Diese wollen für die Erteilung deutscher Fahrzeugpapiere eigentlich nur dieses Dokument und aktuelle TÜV/AU…
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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von rolf.g3 » Fr 31. Mär 2023, 14:59

Fichte hat geschrieben:
Fr 31. Mär 2023, 13:23
3) In der Regel müsste dasselbe auch bei KÜS oder DEKRA möglich sein, diese sind sogenannte "beliehene" Staatsträger der öffentlichen Gewalt, mithin wurde Ihnen diese "staatliche" Prüfungsrecht leihweise übertragen.
Kommt das nicht auf das Bundesland drauf an ?? 101)
In Hessen war der TÜV die Allmacht und durfte besagte Dienste leisten, im Osten war es die DEKRA, die das durfte.
Es ging bei mir dammals um ein Gutachten in Sachen Abgas.
Die Dekra unterhielt in Kronberg oder Oberursel ein Abgslabor dessen Gutachten vom TÜV Hessen anerkannt war, denke auch wegen §21.

Ab dem 7. Jahr der Abmeldung oder bei Import eines Fahrzeugs ist eine sog Vollabnahme fällig. Diese bedingt eine E-Nummer, heißt: Baumusterabnahme in Deutschland und Gutachten in Flensburg ( KBA ) zu finden.
Keine E-Nummer .... das könnte schwirig werden, dann bedarf es der Abnahme im Einzelgutachten, zB für das Blinkerglas, die Frontscheibe, das Türschloss ...

Die E-Nummer ist auch durch eine Wellenlinie gekennzeichnet. Darauf ist stets zu achten, wenn man Bauteile aus Fernost in den Straßenverkehr bringen will. Meine Agria damals sollte auch eine Abnahme bekommen ( habs dann aus Kostengründen gelassen ), dafür hätte ich die Chinesischen Scheinwerfer tauschen müssen - keine E-Nummer !

Es ist immer ein gewisses Wagniss ausländische Fahrzeuge gebraucht zu importieren. Neufahrzeuge entsprechen idR den deutschen Zulassungsbedingungen, doch bei Gebrauchten muss eben diese Übereinstimmung festgestellt werden.
Ein Auto aus Indien importiert benötigt auch einer Vollabnahme - es sei denn, das Auto ist für Deutschland bereits abgenommen...

gr
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !

Grüße den König, wo immer er Dir begegnet !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !

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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Ewi » Fr 31. Mär 2023, 15:03

Hallo Fichte

Phuuuu, da fällt mir aber ein Stein vom Herzen 038)
Dann werd ich die Tage mal beim KÜS oder so auflaufen!

Vielen Dank soweit
Gruss Ewald

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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Fichte » Fr 31. Mär 2023, 15:21

rolf.g3 hat geschrieben:
Fr 31. Mär 2023, 14:59

Kommt das nicht auf das Bundesland drauf an ?? 101)
Ja, Rechtsträgerschaft und Verleiher ist die jeweilige Landesregierung….. 023) das TÜV-Monopol ist jedoch in den 80er Jahren bereits gefallen, die Platzhirsche haben sich lediglich den Markt/Torte nur aufgeteilt.

Und tatsächlich kommt hier ein Vollgutachten in Betracht, da das Fahrzeug (aus Österreich überführt, in Deutschland noch nie zugelassen und) mehr als 7 Jahre außer Betrieb war:

„ Erst nach Ablauf der 7 Jahre erlischt die Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief) verliert ihre Gültigkeit. Es ist dann ein Vollgutachten (z. B. von TÜV oder Dekra) für die Wiederzulassung erforderlich.“

Danke, Rolf…. 023)
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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Ewi » Fr 31. Mär 2023, 18:27

Tja aber da wär ja noch die E - Nummer. Steht bei mir in der gelben Zulassungsbesch. unter K.
Wenn ich das recht verstanden hab legalisiert das auch wenn er länger als 7 Jahre abgemeldet war.

Gibt aber noch einen Punkt der wichtig für mich wäre, nämlich die Fahrzeugklasse.
Meiner hat 400 Kg leer und 9,5 Kw.
Bei L 7 e steht: LKFZ mit Leermasse bis 450 Kg und nicht mehr als 15 Kw. Da würde meiner drunter fallen.
Demnach käme der Preis für Motorrad TÜV in Betracht. Beim TÜV wollten sie mir aber den normalen
Kfz Preis abknöpfen. Wahrscheinlich aus übertriebener Erwerbsorientierung..... (Gier)
Die können den Hals ja auch nicht voll kriegen.
Oder können die das tatsächlich nach Lust und Laune handhaben?

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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Fichte » Fr 31. Mär 2023, 21:45

Ewi hat geschrieben:
Fr 31. Mär 2023, 18:27
Oder können die das tatsächlich nach Lust und Laune handhaben?
Eher weniger Lust und Laune, sondern „Gebührentabelle“….

L7e ist ein „schweres vierrädriges Fahrzeug“….

nicht

L7e-A ein „schweres vierrädriges Quad“….

Mithin sind wir wieder beim Fahrzeug gelandet…. :wink:
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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Ewi » Di 4. Apr 2023, 18:55

Hallo Freunde
Nach der Schlappe bei diesen TÜV Heinies bin ich zum KÜS gefahren und siehe da,
die wussten plötzlich dass mein Kleiner ein Mopedauto ist. Keine Rede mehr von § 21,
Abgasuntersuchung und Kosten für Auto HU.
Nein, nur noch die 59 € für Motorrad HU und die Sache hat sich.
Eben so wie´s sein sollte.

Ich werd nur noch die neu bestellte Dieselpumpe einbauen die sich damals beim häufigen
trocken Orgeln beleidigt in die ewigen Jagdgründe verabschiedet hat. Die Notlösung mit
der eingebauten Elektrischen Pumpe hat mir von Anfang an nicht so ganz gefallen.
Wäre sicher beanstandet worden. Ausserdem muss ich mir vorher noch ein Warndreieck
nebst Weste und Verbandkasten ausleihen :lol:

Ich hoff nur dass der Einbau keine ungeahnten Schwierigkeiten macht. Glaub aber kaum.
Wie ich gesehen hab sind das 2 Schrauben. Allein die unangenehme Stelle hinten am Motor
ist wohl nur vernünftig auf ner Bühne erreichbar. Hab zwar nur Auffahrrampen aber die
werden wohl auch reichen.

Aber eine Frage wär da noch, nämlich die Umweltplakette. Für 45 Km/h Flitzer unnötig
aber wie sieht´s da für meinen aus? Zwar auch LKFZ aber normal zugelassen.
Denn korrekt werd ich die bei den Abgaswerten nicht kriegen.

Ich meld mich dann nochmal

Gruss Ewald

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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Fichte » Di 4. Apr 2023, 19:24

Ewi hat geschrieben:
Di 4. Apr 2023, 18:55
Hallo Freunde
Nach der Schlappe bei diesen TÜV Heinies bin ich zum KÜS gefahren und siehe da,
die wussten plötzlich dass mein Kleiner ein Mopedauto ist. Keine Rede mehr von § 21,
Abgasuntersuchung und Kosten für Auto HU.
Nein, nur noch die 59 € für Motorrad HU und die Sache hat sich.
Eben so wie´s sein sollte.


Aber eine Frage wär da noch, nämlich die Umweltplakette. Für 45 Km/h Flitzer unnötig
aber wie sieht´s da für meinen aus? Zwar auch LKFZ aber normal zugelassen.
Denn korrekt werd ich die bei den Abgaswerten nicht kriegen.

Ich meld mich dann nochmal

Gruss Ewald
101) Es geht ja auch um die Papiere, die für die Zulassung neu ausgestellt werden müssen, dann wäre es ein Gutachten…. 101)

Und die Umweltplakette würde ich mal außen vor lassen, ich meine, da kennt sich ohnehin keiner mehr aus…. 019)
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Aixam 500 80 Km/h Zulassung

Beitrag von Ewi » Di 4. Apr 2023, 21:20

Tja die Ausstellung deutscher Papiere wäre für mich eigentlich nur das Abschreiben der bekannten
Daten in einen neuen Brief. Was das mit einer "Begutachtung" zu tun haben soll ist mir erstmal
schleierhaft. Ich erinnere mich als ich damals meine Gelenkbus zugelassen hab, der Schweizer
Papiere hatte, dass da auch kein Gutachten nötig war. Und das war sogar beim TÜV.
Die haben auch nur die Daten in den neuen Brief übertragen.

Und was die Plakette betrifft wart ich wohl am besten ab was die Zul. St. dazu sagt.

Gruss Ewald

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