Freut mich aber, dass ich mr das COC Zeug gespart habe
COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
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- HerrToeff
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Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Ja als ich ihn fragte welche Rechtsgrundlage seine für viel Geld verteilten, ungestempelten, unsignierten, nicht durch eine Vorgangs-ID verifizierten Fantasie Ausdrucke hatten, zog MaiktheBike sich beleidigt zurück und seine Agentur ist aus den gängigen Kleinanzeigen verschwunden.
Ich mache mir heute noch jeden Abend vor dem Einschlafen heftige Vorwürfe, das ich durch diese meine unverschämte Nachfrage Forenkameraden die komfortable Möglichkeit nahm, auf diese simple Weise ein paar Hundert Euro schnell und sinnlos zu verbrennen. Du legst da den Finger in eine offene Wunde, macbloke.
Ich mache mir heute noch jeden Abend vor dem Einschlafen heftige Vorwürfe, das ich durch diese meine unverschämte Nachfrage Forenkameraden die komfortable Möglichkeit nahm, auf diese simple Weise ein paar Hundert Euro schnell und sinnlos zu verbrennen. Du legst da den Finger in eine offene Wunde, macbloke.
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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- rolf.g3
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Golf III der ersten Generation - der sogar fliegen kann ;-)
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Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
.... jaaa, stimmt, da war mal was ... 
- S - nur echt mit dem grünen Streifen
- # -
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
- # -
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Bitte nicht schießen, ich zitiere es nur:
EDIT: 2007/46/EG hat sich geändert, hangle mich gerade durch die Nachfolgedokumente.Hersteller von Fahrzeugen mit einer Typgenehmigung legen jedem demnach gefertigten Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei – englisch COC (certificate of conformity) – gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG, und dem Muster in Anhang IX. Diese Bescheinigung muss fälschungssicher sein, wozu z. B. Papiere verwendet werden, die durch farbige graphische Darstellungen oder ein Wasserzeichen gekennzeichnet sind.
In der Praxis kann man das COC meist vom Hersteller abrufen, da die Institutionen, die die nationalen Betriebs- und Vertriebsgenehmigungen erteilen, in der Regel dieselben sind, die nach einem Prüfverfahren das COC ausstellen oder beglaubigen.
Nach Deutschland importierte Fahrzeuge, für die keine COC-Dokumente vorliegen, müssen im Wege der Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden.
Zuletzt geändert von 45kmh am Di 16. Sep 2025, 05:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Auch im Nachfolgedokument steht:
KAPITEL VI
ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG UND KENNZEICHNUNGEN
Artikel 36
Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform
(1)
Der Hersteller stellt für jedes vollständige, unvollständige oder
vervollständigte Fahrzeug, das in Übereinstimmung mit dem genehmig
ten Fahrzeugtyp hergestellt wurde, eine Übereinstimmungsbescheini
gung in Papierform aus und legt sie dem Fahrzeug bei. Zu diesem
Zweck verwendet der Hersteller das Muster, das in den in Absatz 4
genannten Durchführungsrechtsakten festgelegt ist.
Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform enthält eine kon
krete Beschreibung der wichtigsten Merkmale des Fahrzeugs und seiner
technischen Leistung. Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papier
form enthält auch das Herstellungsdatum des Fahrzeugs. Die Überein
stimmungsbescheinigung in Papierform muss so gestaltet sein, dass sie
fälschungssicher ist.
Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform wird dem Käufer
unentgeltlich zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt. Ihre Aushän
digung darf nicht von einer ausdrücklichen Aufforderung oder von der
Vorlage zusätzlicher Informationen beim Hersteller abhängig gemacht
werden.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Änderungen gibt es ab Juli 2026 wenn auf elektronisch umgestellt wird:
Artikel 12
(2)
Ab dem 5. Juli 2026 machen die Mitgliedstaaten der Öffentlich
keit anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer die Übereinstim
mungsbescheinigung jedes Fahrzeugs in Form strukturierter Daten in
elektronischem Format im gemeinsamen sicheren elektronischen Aus
tauschsystem gemäß Artikel 37 zugänglich.
Ab dem 5. Juli 2026 machen die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit die
in der Übereinstimmungsbescheinigung enthaltenen Informationen —
mit Ausnahme von Fahrzeug-Identifizierungsnummern — in Form
strukturierter Daten in elektronischem Format im gemeinsamen siche
ren elektronischen Austauschsystem gemäß Artikel 37 zugänglich.
Artikel 36
(2)
Ab dem 5. Juli 2026 wird der Hersteller von der Verpflichtung
zur Ausstellung einer Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform
für jedes Fahrzeug gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels aus
genommen, wenn er die Übereinstimmungsbescheinigung in Form
strukturierter Daten gemäß Artikel 37 Absatz 1 zur Verfügung stellt.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Das klingt für mich wie ein Nein, das reicht nicht 
- rolf.g3
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Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Hier schießt keiner !
Ich hab tatsächlich beobachtet das es verschiedenes " Erleben " dieser Situation gibt.
Mein M.Go hat österreischiche Papiere, damit kann ich in D zulassen und bei Bedarf auch die europäischen Grenzen überfahren ( Schengen ).
Anders verhält es sich ausserhalb des Schengenraumes. Die Schweiz hat, soweit ich weiss, ihre eigenen Gesetze, die deutschen werden aber akzeptiert. Hier sorgt die grüne Versicherungskarte für Durchblick ( bei Bedarf beim Versicherer anfordern )
In Italien fährt quasi kein eiziges 45Km/h-Fahrzeug auch 45 Km/h, wenn Dein 45 Km/h - Auto aus Deutschland aber in Italien schneller als 45 Km/h fährt wird die Carabinieri dafür sorgen das das der teuerste Urlaum aller Zeiten wird.
In Frankreich ebenso ! ... nur sind es hier die Flic´s die komische Fragen stellen. Kenne das vom Motorrad ...
Ebenso kann es sein, das technische Dinge geprüft werden dürfen ( Beleuchtung, Bremsen )
Papiere aus dem Schengenraum gelten in aller Regel auch im Schengenraum.
Ein in Ö gekauftes und in D auf den neuen Besitzer zugelassenes Fahrzeug darf ohne weiteres auf eigener Achse die Grenze überfahren. Wer sollte das verbieten und warum ? Zumal: Wer kontrolliert Übergänge der grünen Grenze ? Möglicherweise, wenn Du ilegale an Bord hast, oder Drogen, dann könnte es dazu kommen das Dir Leute komische Fragen stellen, erheiterlich nur bei Vollrausch oder High, ansonsten, wenn man aber diese Unbil vermeidet dürfte einer Fahrt ins schöne Deutschelandguteland keine Hindernisse haben.
Das ist aber nur meine Meinung, wie alles was hier geschrieben ist nur Meinung ist.
Und echt jetzt, geschossen wird nicht, dafür sorgen die Jungs in blau ...
gr
- S - nur echt mit dem grünen Streifen
- # -
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
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Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Es ändert nichts am Ergebnis, der Form halber muss ich mich allerdings selbst korrigieren, weil ich mich vom ursprünglichen Zitat ausgehend irrtümlich zu nicht zutreffenden Dokumenten weitergelesen habe.
Von der oben bemühten EU-Verordnung 2018/858 ausdrücklich ausgenommen sind "zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge im Sinne der EU-Verordnung 168/2013".
In dieser wiederum heißt es:
Das Wichtigste ist Folgendes:
Von der oben bemühten EU-Verordnung 2018/858 ausdrücklich ausgenommen sind "zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge im Sinne der EU-Verordnung 168/2013".
In dieser wiederum heißt es:
Der Rest findet sich - mit Ausnahme des elektronischen Registers - dann fast wortgleich in Kapitel VIII.(13) [...]Außerdem verpflichtet es die Herstel
ler dazu, eine Übereinstimmungsbescheinigung für jedes
einzelne Fahrzeug auszustellen, das in Übereinstimmung
mit der Typgenehmigung hergestellt wurde. Es sollte zu
lässig sein, ein mit einer solchen Bescheinigung versehe
nes Fahrzeug auf dem Markt bereitzustellen und für die
Benutzung im gesamten Gebiet der Union zuzulassen.
Das Wichtigste ist Folgendes:
Mea culpa. Jetzt haben wir es aber glaube ich.KAPITEL XI
BEREITSTELLUNG AUF DEM MARKT, ZULASSUNG ODER IN
BETRIEBNAHME
Artikel 43
Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder
Inbetriebnahme von Fahrzeugen
Unbeschadet der Artikel 46 und 47 dürfen Fahrzeuge, für die
die EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung vorgeschrieben ist
oder für die der Hersteller eine solche Typgenehmigung gemäß
dieser Verordnung erhalten hat, nur dann auf dem Markt bereit
gestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, wenn sie
mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung nach Arti
kel 38 versehen sind.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Ich Danke sehr für eure Bemühungen
Wenn ich es richtig verstanden habe ( Solch Gesetzes Texte sind für mich leider Bömische Dörfer ) , dann sollte der Datenauszug reichen.
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Leider verstehe ich das genau umkehrt, also dass der Ausdruck nicht ausreichend ist. Ist allerdings nur meine persönliche Interpretation als Laie.
Ich frage mich sogar, allerdings komplett anderes Thema, ob die gängige Praxis einiger Zulassungsstellen, bei einer Vollzulassung von L6e-Fahrzeugen, das COC einzuziehen und durch einen Fahrzeugbrief zu ersetzen, nicht gegen die obige EU-Verordnung Artikel 43 verstößt (Keine Inbetriebnahme ohne COC).
Ich frage mich sogar, allerdings komplett anderes Thema, ob die gängige Praxis einiger Zulassungsstellen, bei einer Vollzulassung von L6e-Fahrzeugen, das COC einzuziehen und durch einen Fahrzeugbrief zu ersetzen, nicht gegen die obige EU-Verordnung Artikel 43 verstößt (Keine Inbetriebnahme ohne COC).
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
Hmm Ok , also die ganzen Regelungen sind eindeutig uneindeutig 
Re: COC Papiere laut TÜV Mensch nicht benötigt nach Import aus Österreich
"[...] dürfen Fahrzeuge [...] nur dann [...] in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 versehen sind."
Für mich ergibt sich da keinerlei Interpretationsspielraum.
Aus Artikel 38, Abs. 2: "Die Übereinstimmungsbescheinigung muss fälschungssicher sein. Zu diesem Zweck ist in den Durchführungsrechtakten festzulegen, dass das für die Bescheinigung verwendete Papier durch verschiedene drucktechnische Sicherungen geschützt sein muss."

