Folgende Fragen zum Pedelec, falls sich jemand damit auskennt
1.Beim Pedelec sind meines Wissens nach E-motoren erlaubt, bis 250 Watt, die Frage ist, wäre ein stärkerer EMotor ZUSÄTZLICH erlaubt wenn schaltungstechnisch und/oder mechanisch absolut sichergestellt ist, das dieser eine reine Anfahrhilfe ist und sich bei 5,9 kmh abschaltet und auskuppelt.
2.Das Pedelec ist als zweirädriges, oder symetrisch dreirädriges, oder dreirädriges -mit zwei gelenkten Vorderrädern und Hinterem Doppelrad- Fahrzeug definiert.
Was ist ein hinteres Doppelrad?
ist das noch eins?
3. Ich höre im Zusammenhang Velomobil immer von einer Spurbeschränkung auf 1000mm - lesen kann ich da aber im Gesetzblatt nichts dazu - oder ist das noch die alte Lastmofa-Verordnung aus den 60ern?
Die Fragen scheinen recht dringend, es geht wohl um ein Sommerferienprojekt, und ich gelte leider als derjenige der sich mit merkwürdigen Vehikeln auskennt