moin,
Lodus hat geschrieben:Sucht einfach nach einer neuen Rückleuchte im Netz bzw. schau hier: Alles über Fahrzeugbeleuchtung für weitere Infos bezüglich der Montage und für weitere Tipps.
Die Aussage aus oben genanntem Link ist unzutreffend:
ZITAT:
In Deutschland dürfen die Nebelschlussleuchten immer nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Sichtweite durch Schlechtwetter weniger als 50 Meter beträgt.
ZITAT ENDE
Der richtige Wortlaut des § 17 STVO:
ZITAT:
5Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
ZITAT ENDE
Weitere Informationen zur korrektem Betrieb der Nebelschlußleuchte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte
@Lodus: Bitte stell Dich mal im Forum unter
http://www.lepori.de/forum/viewforum.php?f=4 gründlich vor.
Dein erster Beitrag führt zun einem kommerziellen Link, wenn auch passend zum Kontext.
Um etwaigen Spamverdacht auszuräumen bitte ich Dich dazu.
gruß rolf
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S - nur echt mit dem grünen Streifen
... und am Ende wird nicht die Propaganda sein, sondern wieder das Wort.
ISSO !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !