Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s
Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 16:07
der Crossover hat 6 kw, 425 kg Leergewicht, und Mopedkennzeichen?
Forum für Ligier, Microcar, Aixam, Bellier und Fahrer anderer Leichtkraftfahrzeuge
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Das aber auch nur und ausschließlich in der FZV. Das entspricht leider nicht mehr der Europanorm. Dies ist dem Ministerium auch bewußt. Deshalb weisen die Mitarbeiter auch auf eine bevorstehende Veränderung hin. Ich denke das die Benutzung solange i.O. ist bis... entweder es geändert weitergeht ooooder... Nur in Deutschland diese L6E Klasse abgeschafft wird. Geht das ohne EU Recht zu verletzen?Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg
Die l6e klasse besteht weiterhin, nur darf sie momentan nicht zul.frei mit VKZ bewegt werden wenn über 350kg leergew und über 4kwPhenoh hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 17:59Das aber auch nur und ausschließlich in der FZV. Das entspricht leider nicht mehr der Europanorm. Dies ist dem Ministerium auch bewußt. Deshalb weisen die Mitarbeiter auch auf eine bevorstehende Veränderung hin. Ich denke das die Benutzung solange i.O. ist bis... entweder es geändert weitergeht ooooder... Nur in Deutschland diese L6E Klasse abgeschafft wird. Geht das ohne EU Recht zu verletzen?Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg
Hier mal ein paar weitere Erläuterungen:Phenoh hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 17:59Das aber auch nur und ausschließlich in der FZV. Das entspricht leider nicht mehr der Europanorm.Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg
Welche Europanorm meinst du? Sicherlich ein Einstufung der Fahrzeuge in die entsprechenden Klassen. Die ist und bleibt in der EU gleich und ebenso die damit eng verküpfte EU Regelung zu den Führerscheinklassen.
Dies ist dem Ministerium auch bewußt.
Ist die Aussage belastbar? ich finde nichts dazu. Bitte teile uns deine Quellenangaben mit. DAs ist von höchstem Interesse
Deshalb weisen die Mitarbeiter Wer sind "die Mitarbeiter?"!auch auf eine bevorstehende Veränderung hin. Ich denke das die Benutzung solange i.O. ist bis... entweder es geändert weitergeht ooooder... Nur in Deutschland diese L6E Klasse abgeschafft wird. Geht das ohne EU Recht zu verletzen?
Was meinst du? In Deutschland wird die L6e klasse mit seinen Unterklassen nicht abgescghafft. Warum auch?
Meiner hat ein grosses, aber erfährt nichtHerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 16:15liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.
Und ja .. fast alle 6kw L6e fahren mit VKZ und 4kw Vers Schein .. und keinen scheints zu stören
Mich auch nicht
Evtl. aber auch mit dem Finanzamt, da ja keine Steuer gezahlt wurde und da versteht der Staat wenig "Spass".HerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 18:48Genau. Und Fritzhat das Teil von einem Aixam Händler bekommen und von ihm wahrscheinlich auch die verlinkten Unterlagen und das VKZ.
Mit interesse habe ich das Dokument download/file.php?id=4601 gelesen, welche von 425 kg schweren Leichtfahrzeugen handelt die 350kg wiegen.
Also hat er im guten Glauben gehandelt. Maximal gibt es vielleicht ein paar Problemchen wegen Nichteinhaltung der Zulassungspficht, aber sonst dürfte alles gut sein, solange kein Schadenfall auftritt.
Und die einem dann die Kfz-Versicherung machen sind dann auch nicht einfach, bei mir gab es einen erfolglosen Besuch der Zulassungsstelle weil mit der evb was nicht stimmte, d.h. die Zulassungsstelle verlangte dass der Typ (meiner Erinnerung nach) leer zu bleiben hat. War bei der Ummeldung auf eine andere Versicherung wieder der gleiche Ärger.guidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 16:16
Wollte ich auch gerade fragen.....
Da kennt sich wohl eine Versicherung nicht aus....
oh .. schon kaputt?starik1968 hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 16:06Meiner hat ein grosses, aber erfährt nichtHerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 16:15liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.
Und ja .. fast alle 6kw L6e fahren mit VKZ und 4kw Vers Schein .. und keinen scheints zu stören
Mich auch nicht
Ich hoffe nicht, habe die Batterie erst vor kurzem laden lassen, ich hatte immer noch keine weiteren "Fahrstunden". Und habe letzte Woche erst meinen zweiten Twizy 45 (endlich mit Türen und Soundsystem bekommen. Hoffe ich komme dieses Jahr noch zu, "Fahrstunden" nehmen.HerrToeff hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 11:44oh .. schon kaputt?starik1968 hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 16:06Meiner hat ein grosses, aber erfährt nichtHerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 16:15liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.
Und ja .. fast alle 6kw L6e fahren mit VKZ und 4kw Vers Schein .. und keinen scheints zu stören
Mich auch nicht
Also, Bezugnehmend auf meinen "überalterten" Kommentar von oben....
Mithin wird nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz wieder auf die FZV verwiesen, dort sind nach § 2 Nr. 12 FZV nur die"Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht mit der verkehrsrechtlichen Zulassung und besteht solange, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)."
zulassungsfrei (in den jeweils einschlägigen Kommentaren schlicht und stets in Fettdruck ebenfalls : "bis zu 350 kg").vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als
350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3
beträgt oder mit einem anderen Verbrennungsmotor,
dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW
beträgt oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
Durch den Verweis des § 26 FZV auf den§ 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f fällt die Sache wieder auf § 12 Nr. 12 FZV zurück und die Angelegenheit mit den Versicherungskennzeichen bei mehr als 350 kg bzw. mehr als 4 kw auf die Nase.§ 26 FZV Versicherungskennzeichen
(1) Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie überlässt der Versicherer dem Halter auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung hierüber für das jeweilige Verkehrsjahr. Verkehrsjahr ist jeweils der Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres.
und beide Twizys immer noch nicht instarik1968 hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 11:58Ich hoffe nicht, habe die Batterie erst vor kurzem laden lassen, ich hatte immer noch keine weiteren "Fahrstunden". Und habe letzte Woche erst meinen zweiten Twizy 45 (endlich mit Türen und Soundsystem bekommen. Hoffe ich komme dieses Jahr noch zu, "Fahrstunden" nehmen.