Euer Majestät .. sind dero Gnaden sicher, solches Zeugnis als Künning des 45kmh Forums ablegen zu wollen .. sehet Eure Vasallen .. dero welche sich im Hofe zusammenrotten .. wütender Mob mit Mistgabel und Piken...guidolenz123 hat geschrieben: ↑So 2. Feb 2020, 16:34...da würde ich mir sicher kein 45 Km/h-V-max-Geschoß hinstellen...
6 oder 4 KW
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Re: 6 oder 4 KW
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Re: 6 oder 4 KW
Bei einem neuen LKfz macht VK Sinn und mit VKZ kostet das auch um die 600€. Wenn ich einen B hätte würde ich mir einen Smart kaufen. Oder einen Zoe.guidolenz123 hat geschrieben: ↑So 2. Feb 2020, 16:34Da ist mein Smart mit schlechter SF auch nicht teurer (schlechte SF ,da ich keine freie SF mehr hatte die besser war als F8...aber ich habe bei dem Ganzen noch einen Rabattretter und die Steuer ist lediglich 40 Euro/Jahr...da würde ich mir sicher kein 45 Km/h-V-max-Geschoß hinstellen...der günstigste Tarif mit F8 wäre für meinen Smartie incl VK ohne Rabattretter omline um die 300 Euro...was will man mehr....starik1968 hat geschrieben: ↑So 2. Feb 2020, 10:51Wobei der Unterhalt nicht soviel teurer ist, zumindest wohl wenn man > 23 Jahre ist. Habe jetzt VK für den Aixam, zahle mit Steuer knapp 620 € pro Jahr (gut, viel Geld dafür dass er rumsteht, aber das ist ja eine andere Sache).guidolenz123 hat geschrieben: ↑Di 28. Jan 2020, 14:45Ich denke, das gibt den Tupperdosen in BRD einen kräftigen Hieb...
Wer kauft unter diesen Umständen noch ein 45 Km/h-V-max-Geschoß ?
Höchstens noch Youngster...aber haben davon so viele diese aufgerufene Mörder-Kohle, die für die Teilchen aufgerufen wird...da fährt man dann doch auch unter Beachtung höherer Vers-Prämien und Steuer etc mit zB einem kleinen "richtigen" PKW (Dacia und Konsorten) billiger...
Mir fallen gerade nicht wirklich Gründe für das Fahren der Micros ein, wenn das so bleibt...
denke , dann kommen APE oder die E-Dreiräder o.dergl. aus China eher auf die Straße...
Den Twizy mit dem kleinen VKZ bekomme gar nicht VK bisher, leider.
Hoffe dass ich bald meinen "neuen" Twizy bekomme und bin gespannt ob der L6E oder -BP ist, er ist ein 45er, aber das KBA listet da zwei Twizy, einmal L6E (wie meiner), einer L6E-BP, wobei der "neue" recht sicher L6E sein wird.
Das größte Problem sind Zulassungsstelle und Versicherung, bis man da es so hat dass klappt mit eVB, kann das schon stressig sein. Habe mich da zweimal rumgeärgert und war auch froh, dass ich jemand hatte der mit das Fahrzeug zugelassen hat (schon wegen dem Hinfahren zur Zulassungsstelle).
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Re: 6 oder 4 KW
So sei verkündet an jedweden....HerrToeff hat geschrieben: ↑So 2. Feb 2020, 22:02Euer Majestät .. sind dero Gnaden sicher, solches Zeugnis als Künning des 45kmh Forums ablegen zu wollen .. sehet Eure Vasallen .. dero welche sich im Hofe zusammenrotten .. wütender Mob mit Mistgabel und Piken...guidolenz123 hat geschrieben: ↑So 2. Feb 2020, 16:34...da würde ich mir sicher kein 45 Km/h-V-max-Geschoß hinstellen...
Also sprach ich jedoch bereits in vergangener Zeit...
Wodurch also das Ungemach ?
Gruß Guido
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Re: 6 oder 4 KW
Fürwahr ... weil die Künningsfrau vom Balkone rief:
"Wenn sie kein Tupper haben, dann sollen sie doch Smart fahren!"
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lieben Gruß
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Re: 6 oder 4 KW
Eben ... mit solchen Kleinigkeiten hält sich Marie-Antoinette Lenz nicht auf
lieben Gruß
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Re: 6 oder 4 KW
Hallöle. Ich hab eine Antwort vom Bundesverkehrsministerium bekommen. Hier der Wortlaut:
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Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Der Zulassungsfreiheit unterliegen nach §3 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe f) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) unter anderem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Dies sind gemäß der Definition des §2 Nummer 12 der FZV vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt. Sie müssen jedoch gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 FZV ein Versicherungskennzeichen nach § 26 FZV führen.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die wie in Ihrem Beispiel eine Leermasse von 425kg haben und bei denen die maximale Nennleistung 6kW beträgt, unterliegen daher nach der derzeitigen Rechtslage nicht der Zulassungsfreiheit.
Die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Damit unterliegen die Fahrzeuge der europäischen Klasse L6e dann einheitlich der Zulassungsfreiheit. Der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bliebt abzuwarten, auch können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über einen möglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Ich bin also äußerst zuversichtlich demnächst eine Überdachte Zündkerze nach EU Norm Zulassungsfrei fahren zu können.
Die Info wollte ich euch nicht vorenthalten.
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Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Der Zulassungsfreiheit unterliegen nach §3 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe f) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) unter anderem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Dies sind gemäß der Definition des §2 Nummer 12 der FZV vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt. Sie müssen jedoch gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 FZV ein Versicherungskennzeichen nach § 26 FZV führen.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die wie in Ihrem Beispiel eine Leermasse von 425kg haben und bei denen die maximale Nennleistung 6kW beträgt, unterliegen daher nach der derzeitigen Rechtslage nicht der Zulassungsfreiheit.
Die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Damit unterliegen die Fahrzeuge der europäischen Klasse L6e dann einheitlich der Zulassungsfreiheit. Der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bliebt abzuwarten, auch können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über einen möglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens treffen.
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Re: 6 oder 4 KW
Das hatte ich letztes Jahr schon anderweitig gehört, bisher leider nichts geschehen in der Richtung.Phenoh hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 12:03Hallöle. Ich hab eine Antwort vom Bundesverkehrsministerium bekommen. Hier der Wortlaut:
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Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Der Zulassungsfreiheit unterliegen nach §3 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe f) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) unter anderem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Dies sind gemäß der Definition des §2 Nummer 12 der FZV vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt. Sie müssen jedoch gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 FZV ein Versicherungskennzeichen nach § 26 FZV führen.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die wie in Ihrem Beispiel eine Leermasse von 425kg haben und bei denen die maximale Nennleistung 6kW beträgt, unterliegen daher nach der derzeitigen Rechtslage nicht der Zulassungsfreiheit.
Die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Damit unterliegen die Fahrzeuge der europäischen Klasse L6e dann einheitlich der Zulassungsfreiheit. Der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bliebt abzuwarten, auch können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über einen möglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens treffen.
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Re: 6 oder 4 KW
Wenn das inkraft tritt .. kann man dann einfach die kuchenbleche abreißen und ein VKZ ran schrauben?
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Re: 6 oder 4 KW
Vielen Dank für die Rückmeldung, letzten Endes die „amtliche“ Bestätigung der hier vertretenen Rechtsansicht.
Dein überdachter Selbstzünder bis 6 kw würde ich jedoch noch nicht so schnell anschaffen....
Nach der aktuellen und zur Diskussion stehenden Verordnung ist „die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht (!) Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
Dein überdachter Selbstzünder bis 6 kw würde ich jedoch noch nicht so schnell anschaffen....
Nach der aktuellen und zur Diskussion stehenden Verordnung ist „die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht (!) Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“.
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Re: 6 oder 4 KW
Ist das der richtige Link? Da finde ich die Stelle nicht drin.Fichte hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 18:17Vielen Dank für die Rückmeldung, letzten Endes die „amtliche“ Bestätigung der hier vertretenen Rechtsansicht.
Dein überdachter Selbstzünder bis 6 kw würde ich jedoch noch nicht so schnell anschaffen....
Nach der aktuellen und zur Diskussion stehenden Verordnung ist „die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht (!) Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“.
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Re: 6 oder 4 KW
Eben: „die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht (!) Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“starik1968 hat geschrieben: ↑Di 4. Feb 2020, 07:03Ist das der richtige Link? Da finde ich die Stelle nicht drin.Fichte hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 18:17Vielen Dank für die Rückmeldung, letzten Endes die „amtliche“ Bestätigung der hier vertretenen Rechtsansicht.
Dein überdachter Selbstzünder bis 6 kw würde ich jedoch noch nicht so schnell anschaffen....
Nach der aktuellen und zur Diskussion stehenden Verordnung ist „die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht (!) Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“.
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Re: 6 oder 4 KW
In der verlinkten PDF finde ich die Stelle nicht, auch nicht mit Volltextsuche.Fichte hat geschrieben: ↑Di 4. Feb 2020, 08:24Eben: „die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht (!) Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“starik1968 hat geschrieben: ↑Di 4. Feb 2020, 07:03Ist das der richtige Link? Da finde ich die Stelle nicht drin.Fichte hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 18:17Vielen Dank für die Rückmeldung, letzten Endes die „amtliche“ Bestätigung der hier vertretenen Rechtsansicht.
Dein überdachter Selbstzünder bis 6 kw würde ich jedoch noch nicht so schnell anschaffen....
Nach der aktuellen und zur Diskussion stehenden Verordnung ist „die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht (!) Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“.
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Denke auch, dass da nichts angeglichen wird, warum sollten sie auch? Die paar verkauften Fahrzeuge sind hier irrelevant, das betriffft zuwenige und Versicherungen gaben (geben?) ja VKZ aus. Warum auch immer.
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Re: 6 oder 4 KW
Guido:
ich habe meine Aixam immer auf die Jungs angemeldet sobald die 16 waren. Bei DEVK, aber das machen auch andere Versicherungen: die übernehmen die Fahrzeit auf VK und rechnene die Schadenfreiheitsrabatte an... Versuch das doch auch mal
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Re: 6 oder 4 KW
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Danke Dir...
Alles schon durch mit meinem Versicherungsmakler...im ganzen Fuhrpark war nix Günstigeres mehr drin als SF8...wir haben das schon von meinem 125er Krad geholt, weil das sooo billig ist, dass es eine höhere SF verträgt ohne dass es wirkl. mehr kostet...
Gruß Guido
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Re: 6 oder 4 KW
Ja genau...wegen des smarts.....
...ja denn haste ja nö Lösung.... aber vielleicht bekommste deine 125er ja auch billiger durch Nutzung von heruntergefahrenen Prozenten über das VK?
...ja denn haste ja nö Lösung.... aber vielleicht bekommste deine 125er ja auch billiger durch Nutzung von heruntergefahrenen Prozenten über das VK?
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Re: 6 oder 4 KW
Das ist die Aussage des Bundesverkehrsministeriums.Die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Damit unterliegen die Fahrzeuge der europäischen Klasse L6e dann einheitlich der Zulassungsfreiheit. Der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bliebt abzuwarten, auch können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über einen möglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens treffen.
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Re: 6 oder 4 KW
Selbst wenn es aktueller Gegenstand ist wird es dauern, das wird m.W. erstmal bei der Verkerministerkonferenz besprochen, die ist m.W. zweimal jährlich, einmal März, einmal Oktober. Und dann muss es noch durch das Parlament.Phenoh hat geschrieben: ↑Di 4. Feb 2020, 14:47Das ist die Aussage des Bundesverkehrsministeriums.Die Angleichung der Begriffsbestimmung zur Fahrzeugklasse L6e nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist Gegenstand eines aktuellen Verordnungsvorhabens zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Damit unterliegen die Fahrzeuge der europäischen Klasse L6e dann einheitlich der Zulassungsfreiheit. Der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bliebt abzuwarten, auch können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über einen möglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens treffen.
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Re: 6 oder 4 KW
Klingt jetzt seltsam , aber der Unterschied in der Versicherungsprämie war so gering, dass mir die Versicherung mitteilte , dass es bei dem alten Zahlbetrag wg des Krades bliebe...ich war auch etwas verblüfft...aber da fragt man dann auch nicht mehr nach...
Gruß Guido
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Re: 6 oder 4 KW
Warum denn nicht? Einfach mal gnadenlos nachfragen und nachbohrenguidolenz123 hat geschrieben: ↑Di 4. Feb 2020, 16:08...aber da fragt man dann auch nicht mehr nach...