Seite 1 von 1

Zitieren – aber richtig! - Nicht jedes Zitat ist zulässig

Verfasst: Mo 6. Dez 2021, 12:18
von Metaphysik
Zitieren – aber richtig! - Nicht jedes Zitat ist zulässig
Zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken ist das Kleinzitat (§ 51 Nr. 2 UrhG) zulässig, wenn einzelne Stellen eines fremden Werkes in ein eigenes Werk übernommen werden. Wichtig also: die Nutzungserlaubnis umfasst also immer nur einen kleinen Auszug aus dem ganzen Werk. Entscheidend ist dabei jeweils das Verhältnis der Länge des Zitates zur Länge des zitierten Werkes.
So werden schon seit einiger Zeit die Verwendung von Redewendungen von Karl Valentin auf privaten und gewerblichen Webseiten mit erheblichen Schadensersatz und Kostenforderungen anwaltlich abgemahnt.
(Quelle: Internetrecht-Rostock)

Re: Zitieren – aber richtig! - Nicht jedes Zitat ist zulässig

Verfasst: Mo 6. Dez 2021, 16:59
von Reube
Wo soll das noch hinführen.

Re: Zitieren – aber richtig! - Nicht jedes Zitat ist zulässig

Verfasst: Mo 6. Dez 2021, 17:45
von Hasenauto
"Schiller, hüte Er sich! Es kursieren gefälschte Goethe-Zitate!"
J.W. von Goethe, 1782