Es ist eigentliche nicht relevant, wie das Fahrzeug ehemals zugelassen wurde, das auch ein Leichtkraftfahrzeug freiwillig als KFZ zugelassen werden konnte. Die COC-Bescheinigung/EU-Konformitätserklärung gibt die wesentlichen Daten zu jedem Fahrzeug (sei es Leichtkraftfahrzeug oder normales Kraftfahrzeug) wieder, mithin existiert diese für beide Fahrzeugarten.
Da Dein Ligier Optima erstmals 1993 zugelassen/hergestellt wurde, so wird zu demselben eine COC-Bescheinigung/EU-Konformitätserklärung möglicherweise nicht existieren, ich bitte Dich in nachfolgenden Thread mal einzulesen:
viewtopic.php?f=2&t=8205
In Deutschland wurde diese COC-Bescheinigung erstmals im Kalenderjahr 1996 zur Pflicht.
Die wesentlichen Fahrzeugdaten (entwerteter Kraftfahrzeugbrief) hast Du ja, mithin müsstest Du beim TÜV mit diesem Fahrzeugbrief und dem Fahrzeug vorstellig werden und ein Gutachten gemäß § 21 StVZO wie folgt ungefähr einholen:

- Gutachten.jpg (220.15 KiB) 2210 mal betrachtet
Mit diesem Gutachten sodann zur "Zulassungsstelle" und die (grüne) Betriebserlaubnis (Einzelgenehmigung) beantragen.....
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.