Zulassungsfreie Anhänger

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HerrToeff
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Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von HerrToeff » Mi 7. Mär 2018, 11:11

Leichtfzgfahrer habens einfach, wenn sie einen Krankenfahrstuhl oder Roller fahren:
"Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:

einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können"
aus
https://www.bussgeldkatalog.org/zulassu ... fahrzeuge/

Aber L6e Fahrer?

Anhänger zum Transport zb von Sportgeräten, Turniertieren etc unterliegen scheinbar nicht der Zulassungspflicht
http://www.tuev-media.de/leseprob/lp_91222.pdf
(S.10 unten)

Kann ich also einfach meinen Renndackel auf den Hänger laden, ans Leichtmobil kuppeln, Wiederholungskennzeichen und los? Kein TüV, Kein Zulassungsamt? Scheinbar nein denn der zulassungsfreie Hänger muss dann mit grünem Kennzeichen zugelassen sein ...

Bliebe noch der Einradanhänger. Hinter PKW war der früher absolut zulassungsfrei , heute wohl nicht mehr
http://www.pkw-einradanhaenger.com/pdf/stvzo.pdf
lieben Gruß

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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von rolf.g3 » Sa 10. Mär 2018, 18:36

moin,

An der Agria hab ich einen Anhänger der Firma HAKO, dieser ist nach StvZo Zulassungsfrei UND hat keine ABE weil BJ ´62, da gab´s lt StvZo noch keine ABE-Pflicht für solche Geräte. Eine Rahmennummer muß eingeschlagen sein welche sich auch auf dem Typenschild wiederfinden muß. Ferner muß ein Schild angebracht sein welches die Höchstgeschwindigkeit von 20 Km angibt ( nicht 25 ! )

Wenn ich meinen Heinemann Anhänger nun an den M.Go rantackern möchte, brauche ich eine AHK die es für den M.Go nicht gibt. Also selber basteln - auch verboten, weil der Hersteller keine Zuglast angibt.
Der Anhänger selber, wie gesagt ein Heinemann, ca 1m² Nutz/Ladefläche hatte einst eine Straßenzulassung, mit Licht und allem ( selbst eine 100Km Zulassung wär möglich ) und eine Nutzlast von max 300 Kg
Derzeit verwende ich diesen Anhänger an meinem Rasenmäher, um Holz zu fahren oder Werkzeuge zu transportieren. Habe zu diesem Zweck ein 6 Km -Schild aufgeklebt. Ist zwar nicht legal, aber die Trachtentruppe vom örtlichen Kasperletheater findet keinen Grund zur Beanstandung... guuut, es wurde mal die Frage gestellt ob der Zug ohne Blinker zulässig sei ( isser nicht weil Bj iwo um ´85 ) doch mein Einwand doch immer brav Handzeichen zu geben war seehr vernünftig und somit durfte ich bislang unbehelligt weiter.

Dieser Anhänger, wegen der Größe eigentlich für nix gut, würde aber prima an den M.Go passen.
Meine Frage demnächst an meinen TÜVtler des Vertrauens: Wie bekomme ich das hin ?
Eine AHK mit Zulassungsnummer bekommt man. Diese zu montieren beim M.Go schwierig, beim Nova nahezu unmögllich. Weil aber mittlerweile LKFZ MIT AHK angeboten werden, sollte doch auch für ältere Teile eine Zugvorichtung verbaut werden dürfen. Wenn, demnach, an einem zulassungsfreien und TÜV-freien LKFZ eine AHK angebracht werden darf, müßte doch ein ebenso zulassungsfreier Anhänger betrieben werden dürfen...
Wollte an den M.Go dereinst eine AHK verbauen wegen einem Fahrradträger. Hat bislang aber noch nicht stattgefunden...

Um dieses Projekt kümmere ich mich in diesem Jahr, mal sehen.

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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von guidolenz123 » Sa 10. Mär 2018, 18:42

rolf.g3 hat geschrieben:moin,

An der Agria hab ich einen Anhänger der Firma HAKO, dieser ist nach StvZo Zulassungsfrei UND hat keine ABE weil BJ ´62, da gab´s lt StvZo noch keine ABE-Pflicht für solche Geräte. Eine Rahmennummer muß eingeschlagen sein welche sich auch auf dem Typenschild wiederfinden muß. Ferner muß ein Schild angebracht sein welches die Höchstgeschwindigkeit von 20 Km angibt ( nicht 25 ! )

Wenn ich meinen Heinemann Anhänger nun an den M.Go rantackern möchte, brauche ich eine AHK die es für den M.Go nicht gibt. Also selber basteln - auch verboten, weil der Hersteller keine Zuglast angibt.
Der Anhänger selber, wie gesagt ein Heinemann, ca 1m² Nutz/Ladefläche hatte einst eine Straßenzulassung, mit Licht und allem ( selbst eine 100Km Zulassung wär möglich ) und eine Nutzlast von max 300 Kg
Derzeit verwende ich diesen Anhänger an meinem Rasenmäher, um Holz zu fahren oder Werkzeuge zu transportieren. Habe zu diesem Zweck ein 6 Km -Schild aufgeklebt. Ist zwar nicht legal, aber die Trachtentruppe vom örtlichen Kasperletheater findet keinen Grund zur Beanstandung... guuut, es wurde mal die Frage gestellt ob der Zug ohne Blinker zulässig sei ( isser nicht weil Bj iwo um ´85 ) doch mein Einwand doch immer brav Handzeichen zu geben war seehr vernünftig und somit durfte ich bislang unbehelligt weiter.

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Die Norm-Fahrräder sind für die Tuppers aber wesentl. zu breit. Halte ich für verwegen die Räder links und rechts je ca 25cm überstehen zu lassen...
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von rolf.g3 » Sa 10. Mär 2018, 18:47

moin,
guidolenz123 hat geschrieben:Die Norm-Fahrräder sind für die Tuppers aber wesentl. zu breit.
... glaubst Du wirklich, ich hätte ein NORM-Fahrrad ??? :lol: :lol:

Auserdem kann man ja das Vorderrad abnehmen, ist sowieso überbewertet, das Vorderrad beim Fahrrad ...

Geht ja auch nicht um ein blödes Fahrrad, es geht um die Verbesserung der Möglichkeiten der Fahrzeuge, Thema: Nutzbarkeit

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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von guidolenz123 » Sa 10. Mär 2018, 18:52

rolf.g3 hat geschrieben:moin,
guidolenz123 hat geschrieben:Die Norm-Fahrräder sind für die Tuppers aber wesentl. zu breit.
... glaubst Du wirklich, ich hätte ein NORM-Fahrrad ??? :lol: :lol:

Auserdem kann man ja das Vorderrad abnehmen, ist sowieso überbewertet, das Vorderrad beim Fahrrad ...

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Wie konnte ich nur (annehmen, dass....) :shock: :roll: 022) 088) 006) 093)
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von HerrToeff » Sa 10. Mär 2018, 20:53

rolf.g3 hat geschrieben:......
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von Fuddschi » Sa 10. Mär 2018, 21:25

HerrToeff hat geschrieben:
rolf.g3 hat geschrieben:......
Meine Frage demnächst an meinen TÜVtler des Vertrauens: Wie bekomme ich das hin ?
Eine AHK mit Zulassungsnummer bekommt man. Diese zu montieren beim M.Go schwierig, beim Nova nahezu unmögllich. Weil aber mittlerweile LKFZ MIT AHK angeboten werden, sollte doch auch für ältere Teile eine Zugvorichtung verbaut werden dürfen. Wenn, demnach, an einem zulassungsfreien und TÜV-freien LKFZ eine AHK angebracht werden darf, müßte doch ein ebenso zulassungsfreier Anhänger betrieben werden dürfen...
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Korrekt, der ist Hier: http://www.lepori.de/forum/viewtopic.php?f=5&t=6092

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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von HerrToeff » Sa 10. Mär 2018, 22:36

genau. und da gibts eine anbauanleitung vom hersteller zu

da steht dann drinne welche zugfestigkeit der schrauben welche blechstärke verbindungs winkel bla, bla ... so ähnlich wie bei recarositzen wenn original konsolen verbaut werden und keine Adapterkonsolen gibt recaro auch vor :folgende Schrauben, folgende Lochbleche

dann wird vom tüv der korrekte anbau bescheinigt

dann -entweder-

Hersteller des kfz gibt freigabe für anhängelast
-oder- der Tüv Prüfer stellt fest welche Anhängelast für das kfz in frage kommt
-oder- die ahk wird als reine rangierkupplung eingetragen
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von HerrToeff » So 11. Mär 2018, 11:38

rolf.g3 hat geschrieben:moin,
.....


Derzeit verwende ich diesen Anhänger an meinem Rasenmäher, um Holz zu fahren oder Werkzeuge zu transportieren. Habe zu diesem Zweck ein 6 Km -Schild aufgeklebt. Ist zwar nicht legal, aber die Trachtentruppe vom örtlichen Kasperletheater findet keinen Grund zur Beanstandung... guuut, es wurde mal die Frage gestellt ob der Zug ohne Blinker zulässig sei ( isser nicht weil Bj iwo um ´85 ) doch mein Einwand doch immer brav Handzeichen zu geben war seehr vernünftig und somit durfte ich bislang unbehelligt weiter.



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Wenn Du mit Deiner SAM Selbstf Arbeits Maschine zulassungsfrei und frei von ABE Pflicht bist dann auch frei v Blinkern solange gut sichtbar Handzeichen möglich, die Trachtengruppe hatte also recht

Die SAM inkl ihrer Hänger ist also eine Art selbstfahrender Maschinen und Materialkonvolut primär ausgerichtet zu deren Einsatz nicht zu deren speditioniertem Transport


Zu dem Ramä=SAM Hänger Zitate aus dem Netz
"...dürfen SAM auch nur Anhänger mitführen, wenn sie darauf Zubehör, der für ihren Einsatz erforderlich ist, transportieren. Beispielhaft hierfür sei der Ballastanhänger an kleineren Mobilkränen genannt."


"Zitat (Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))
17. selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;"

Du kannst also Werkzeug dabei haben um den Mäher unterwegs zu warten oder seinen Einsatz zu unterstützen, Nusskasten für Messerwechsel, Machete für Gebüsch roden ...

Du darfst aber kein Werkzeug von Deiner Schmiede zuhause zu Eisenwarenladen befördern. Brennhoz darfst Du fahren wenn Du es beim geplanten Einsatz zb zum Einfassen der Rasenstücke verwendest. Nicht aber wenn Du Holzernte einfährst- das geht aber wiederum klar mit einem 6kmh Hänger und Schlepper.

das Dein Hänger von 85 ist spielt keine rolle wenn er durch zb eine ahk verbindungseinrichtung fest mit der KBA freien LOF SAM erbunden ist, ist er Bestandteil dieser SAM

Vorbehaltl. Guidos Auskunft ..

So .. jetzt aber zurück zu den L6e Hängern bitte
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von rolf.g3 » So 11. Mär 2018, 18:05

moin,
HerrToeff hat geschrieben:So .. jetzt aber zurück zu den L6e Hängern bitte
Das ist ja der Witz den ich herrausfinden möchte ( Witz deswegen, weil wenn ich erfahre um was es sich hierbei handelt, sprich wie der Hänger aussehen muß um KBA-frei an einem LKFZ dranzuhängen, werde ich wahrscheinlich herzlich lachen ... )
Der gute Heinemann ist wirklich für nix, aber auch für garnix gut. Die Deichsel ist nichtmal 1m lang, heißt: beim rückwärtzfahren knickt der schneller ab als ein ausgezuckelter Hochzeitsbippel. Rückwärtz = unfahrbar.
1m² Ladefläche ohne zu öffnende Ladebordwand ... was soll man da drauf transportieren. Die 3-fache Menge passt beim Golf in den Kofferraum. Ladekapazität = witzlos
300kg ladegewicht - das einzige was irgentwie zum tragen kommt. Allerdings auch nur seeehr bedingt. Sand & Kies füllen die Lademulde nicht mal 1/3, wieder raus bekommt man das Zeug auch nicht weil die Bordwände zu hoch sind, Holz geht ganz gut, aber auch nur recht kurze Stücke, max 90cm. Da die Räder sich unter der Ladefläche befinden ist die Konstruktion recht hoch, heißt dickere Holzstücke müssen zum beladen sehr hoch gehoben werden.
Durch das geringe Gewicht kommt der Heinemann am PKW gerne in´s schlingern auf der Autobahn - allerdings ohne das man´s merkt. Wenn man´s merkt, tanzt das Teil hinten schon Lambada.
Wegen der Baubreite von 1m sieht man den Kasten im Rückspiegel nicht.

Fazit: Als PKW-Anhänger komplett witzlos, unbrauchbar, mistig. Als AH für LKFZ supergut geeignet.
Der ideale Anhänger für M.Go & Co. Durch die vollverzinkte Bauweise ist das Teil unkaputtbar. ( schlecht für den, der mit solch einem Teil geschlagen ist und darauf hofft, das das Teil dereinst durchrostet )

Der Anhänger hat Papiere, passt von der Größe her und wird für den M.Go als Anhänger hergerichtet werden...

WENN der TÜVtler meines Vertrauens irgent eine Chance sieht, das Teil, wie das Zugfahrzeug, als Leichtkraftanhänger zulassungsfrei umzuschreiben.
DAS werde ich erroieren

Im übrigen: Der Rasentraktor ist vom Bj iwas um ´85. Zu dieser Zeit MÜSSEN 6 KM Zugfahrzeuge mit Beleuchtung & Fahrtrichtungsanzeiger ausgerüstet sein um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, selbe gild für den Anhänger...
Der Trecker hat vorn eine eher fadenscheinige Beleuchtung, sonst nix. Hinten hatte ich mal reflektoren angetackert und am Hänger dreieckige. Sonst auch nix. So darf ich, wenn überhaupt, auf abgezäunten Grundstücken fahren. Da der Rasentraktor auch etwa 12 Km/h schnell ist, ist das 6 Km Schild auch eine Fars. Ich weiß sowas, die örtlichen scheinbar nicht... das ist der ganze Grund für mein unbescholtenes fahren dieser Geschichte ...
Übrigens: Die AHK hab ich vom freundlichen Autoteilehändler, für 6,95€. Hab sie an den Trecker getackert. Es ist eine Prüfnummer eingeschlagen ( was auch immer diese bedeuten mag ) und ist für bis zu 5to zugelassen ( stand auf der Packung )
Gesetzeskonform an dieser ganzen Bauweise ist einzig der Anhänger, jedenfalls in Teilen :D

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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von HerrToeff » Mo 12. Mär 2018, 03:01

Super kurz weil spät

für rechtlich relevante Auskünfte bitte Guido fragen

Ist der Anhänger Teil einer SAM andere Regeln als 6kmh Zug u.a, gilt bei SAM der Hänger als Bestandteil der Sam und nicht als eigenständiges FZG ? Guido?

Ich habe auch 1 Hänger von Heinemann allerdings 400 kg Version. Vorbildliches Fahrverhalten. Soweit ich verstanden habe ganz reg Zulassung für Betrieb mit LM. Allerdings 45 kmh Schild.

So ich verstanden habe LM Betrieb nur halbes Leergewicht des Zugfzg als AHlast und nur bei LKW-LM ?es sei denn andere Eintragung durch Einzelabnahmen?

Ich werde berichten wenn neue Info

Aus gesundheitlichen Gründen komme ich mit meinen Hobbys nicht in der Zeit zu Potte die ich mir gerne vorgeben würde

Zur Zeit bin ich besser bei Recherche und co als in der praktischen Umsetzung aus o.g. Gründen

Meine Agria und Gutbrod für Dich zu fotografieren habe ich übrigens nicht vergessen nur verschoben aus o.g. Gründen .. 022)
lieben Gruß

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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von HerrToeff » Mi 14. Mär 2018, 01:33

lieben Gruß

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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von rolf.g3 » Mi 14. Mär 2018, 11:03

moin,
HerrToeff hat geschrieben:Meine Agria und Gutbrod für Dich zu fotografieren habe ich übrigens nicht vergessen nur verschoben aus o.g. Gründen .. 022)
Passt schon, hoffe das es Dir den Umständen entsprechend bald besser geht ...
HerrToeff hat geschrieben:wen es interressiert ...

http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Down ... %20ppt.pdf
bestens, damit hab ich wenigstens den Internetnachweis das meine Agria so darf wie ich will 038)
Damit weiß ich mehr als mein TÜVtler ...

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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von guidolenz123 » Mi 14. Mär 2018, 11:30

@Toeff

Was ist ein

Anhänger Teil ein/e SAM ?

? Selbstfahrende Agrar/Arbeits Maschine ?

Da kenn ich mich aus dem Stegreif so gar nicht aus...wenn es einer unbedingt wissen will , was es da mit Hänger auf sich hat, könnte ich recherchieren..
Gruß Guido
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von HerrToeff » Do 15. Mär 2018, 00:04

@guido

Recherche wäre uns allen -ich denke vor allem Rolf und mir- wichtig in Bezug auf L6e Hänger und deren Zulassundsfreiheit - zb Wiederholungskennz des Zugfzg wie bei 45kmh Hänger hinter Kraftrad

Bild
HerrToeff hat geschrieben:
rolf.g3 hat geschrieben:moin,
.....


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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von guidolenz123 » Do 15. Mär 2018, 09:28

Macht m.E. erst Sinn, wenn man eine zulassungsfähige Anhängerkupplung gefunden und eingetragen bekommen hat/ bzw eine ABE für das jeweilige Zugfahrzeug. Ansonsten ist so ein Hänger aus Gründen der Unzulässigkeit der AHK bereits nicht realisierbar...bei SAMs kann das anders sein bei den Tuppers (afaik) nicht.
Gruß Guido
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von HerrToeff » Do 15. Mär 2018, 14:55

@guido Es wäre super toll wenn Du was zu den L6e Hängern rauskriegst ... Von daher ... Jaaa suppi danke, und Du hast wahrscheinlich ganz andere Anfragemöglichkeiten. Ja und die Hängerkupplung ist zumindest bei meinem als echte AHK eingetragen ... auch Anhängelast ist der COC eingetragen

Wer so etwas nicht hat könnte einen alten einradhänger nehmen, der gilt juristisch als Gepäckbrücke nicht als Hänger. Der braucht also weder Kupplung noch eingetragene Hängelast ...

.... und dann gibt es noch die "Rangierkupplung" bei ihr wird ledigl. Geprüft dass sie niemand gefährdet und dann wird sie als solche eingetragen


@rolf Es gab mal von Deuvet eine rechtlich relevante Darstellung, das Einachser Betrieb so zulässig ist als pdf zum Download, find es grade nicht mehr, ich stelle es hier ein wenn ich es wiederfinde
lieben Gruß

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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von guidolenz123 » Do 15. Mär 2018, 15:15

HerrToeff hat geschrieben:@guido Es wäre super toll wenn Du was zu den L6e Hängern rauskriegst ... Von daher ... Jaaa suppi danke, und Du hast wahrscheinlich ganz andere Anfragemöglichkeiten. Ja und die Hängerkupplung ist zumindest bei meinem als echte AHK eingetragen ... auch Anhängelast ist der COC eingetragen

Wer so etwas nicht hat könnte einen alten einradhänger nehmen, der gilt juristisch als Gepäckbrücke nicht als Hänger. Der braucht also weder Kupplung noch eingetragene Hängelast ...

.... und dann gibt es noch die "Rangierkupplung" bei ihr wird ledigl. Geprüft dass sie niemand gefährdet und dann wird sie als solche eingetragen


@rolf Es gab mal von Deuvet eine rechtlich relevante Darstellung, das Einachser Betrieb so zulässig ist als pdf zum Download, find es grade nicht mehr, ich stelle es hier ein wenn ich es wiederfinde
Ich finde auch nicht mehr als Du.....das ist (abgesehen vom Netz) Spezial-Literatur, die üblicherweise nicht mal noch praktizierende Anwälte haben...nicht mal die Gestze stehen in den übl. Gesetzestexten...ist meist "aussortiert"... ich habe auch nix Neues zu der Frage finden können. Da bedarf es wohl des Besuches einer zB Uni-Bibliothek für die Fakultät Rechtswissenschaften... Mein Tipp: Frag mal beim ADAC an...die sind da recht gut/eifrig.
Gruß Guido
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von HerrToeff » Do 15. Mär 2018, 21:49

Aus dem Adac bin ich ausgetreten ... vielleicht kann wer anders anfragen?

Für mich würds reichen zu wissen wie der Hänger minimal zugelassen werden muss - ist ja ein 45 kmh Hänger, ungebremst, braucht der echt TÜV, Anmeldung und das ganze Brimborium ..?

45kmh Hänger sind zulassungsfrei hinter Krankenfahrstühlen Mokicks Mofas Rollern und Krafträdern - evtl auch hinter L6e? Wenn ich Anwalt wär könnt ich beim Regierungspräsident in Kassel anfragen .. bin ich aber leider nicht :mrgreen:
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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guidolenz123
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitrag von guidolenz123 » Fr 16. Mär 2018, 09:20

Hieraus...in meinem Fundus (vormals vergessen) nun erinnert und wieder gefunden :


https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... 00011.html

belegner Auszug hieraus:




Bild


Ich entnehme hieraus, dass alle KFZ ,die ein Vers-Kennzeichen führen (also zB auch unsere Tuppers...es sind im Text ja nicht Mopeds und Co benannt, sondern allgemein Fahrzeuge mit Vers-Kennz...ergo auch die Tuppers) und einen Anhänger (per zugelassener AHK) mitführen, diesen mit der Wiederholung des Vers-Kennzeichen betackern müssen.

der Hänger braucht zudem eine Betriebserlaubnis, wie alles ,was bei uns auf der Straße rumgeigt.

Bild

...hat der Hänger nur ein Typenschild dürfte die Trachtentruppe zufrieden sein...die Papiere hat man dann eben mal wieder verloren etc... :wink:

Hier mal ein Beispiel für Typenschild..

Bild
Gruß Guido
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