Ligier js 14 optima mit 2mann fahren??

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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optima 2 js 14
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Ligier js 14 optima mit 2mann fahren??

Beitrag von optima 2 js 14 » Fr 8. Sep 2017, 15:17

Hallo zusammen möchte gerne euch was fragen mein ligier hat eine Zulassung als krankenfahrsuhl grüne Bescheinigung 25kmh

da steht in den papieren 1 sitzer ich habe aber noch den Beifahrer sitz drine kann ich ohne weiteres zum tüv fahren um das Auto als 2 sitzer umtragen lassen habe auch gelesen das manche krankenfahrstühle mit 2personen gefahren werden dürfen

wäre nett wenn da jemand mir helfen könnte besitze Mofa schein

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rolf.g3
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Re: Ligier js 14 optima mit 2mann fahren??

Beitrag von rolf.g3 » Fr 8. Sep 2017, 16:13

moin,

Es gibt einsitzige und zweisitzige Krankenfahrstühle. Auch Mofaroller sind einsitzig eingetragen und werden bei der Umschreibung auf Leichtraftrad plötzlich zweisitzig.
Das zweisitzige Teil kenn ich vom Duo, diese Elektroteile haben nur einen sitz.

Bei einer Mofa Prüfbescheinigung ist es sogar möglich das Du, auch wenn Dein Fahrzeug 5 Sitze hätte, nur solo unterwegs sein darfst aufgrund deiner Fahrerlaubniss...

Evtl gab´s in jüngerer Vergangenheit eine Gesetztesänderung, weil: Möglicherweise dürfen Mofa´s, die eine 2er Sitzbank aufweisen nun auch im Soziusbetrieb betrieben werden ( weil´s sowieso jeder macht )
Damit sollte Dein Fahrzeug, da es ja auch 2 Sitze hat, mit 2 Personen betrieben werden dürfen.

Geh am besten mit Deinem Problem zu einer Fahrschule Deines Vertrauens. Die MÜSSEN wissen was Sache ist ! Keinesfalls zu Polizei oder TÜV oder Zulassungsstelle. Die haben idR mal garkeinen Plan von sowas...

Auserdem: Wer viel Fragt bekommt viel Antwort, evtl aber nicht die gewünschte Information... schon garnicht von der guten örtlichen Trachtentruppe


gruß rolf
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Re: Ligier js 14 optima mit 2mann fahren??

Beitrag von guidolenz123 » Fr 8. Sep 2017, 16:31

Rolf hat Recht insbesonders mit seinen Ausführungen zur neuesten Gesetzeslage (Mofa als 2 Sitzer...geht auch mit APE) ...zur Sicherheit wäre eine Fahrschule ein guter Ansprechpartner.
Gruß Guido
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Re: Ligier js 14 optima mit 2mann fahren??

Beitrag von optima 2 js 14 » Fr 8. Sep 2017, 16:58

guten tag vielen dank werde ich die tage nachfragen wenn zum Beispiel die Ape 50 mit 2mann gefahren werden darf mit dem Mofa schein dann müsste das mein 25kmh krankenfahrsuhl das auch dürfen sonst hätten die ja den sitz rausgemacht weil nur 1 Person zulässig ist

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Re: Ligier js 14 optima mit 2mann fahren??

Beitrag von guidolenz123 » Fr 8. Sep 2017, 18:34

optima 2 js 14 hat geschrieben:guten tag vielen dank werde ich die tage nachfragen wenn zum Beispiel die Ape 50 mit 2mann gefahren werden darf mit dem Mofa schein dann müsste das mein 25kmh krankenfahrsuhl das auch dürfen sonst hätten die ja den sitz rausgemacht weil nur 1 Person zulässig ist

mfg markus
Nicht ganz...Wenn 2 Sitze drin sind ,heißt das nicht automatisch definitiv ,dass 2 Leute transportiert werden dürfen. Ist aber sehr wahrscheinlich... :wink:
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Re: Ligier js 14 optima mit 2mann fahren??

Beitrag von Fuddschi » Sa 9. Sep 2017, 14:14

guidolenz123 hat geschrieben: Nicht ganz...Wenn 2 Sitze drin sind ,heißt das nicht automatisch definitiv ,dass 2 Leute transportiert werden dürfen. Ist aber sehr wahrscheinlich... :wink:
Ich glaube, daß man zumindest einen Hund mitnehmen darf :wink:

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Re: Ligier js 14 optima mit 2mann fahren??

Beitrag von rolf.g3 » Sa 9. Sep 2017, 16:59

moin,
Fuddschi hat geschrieben: Ich glaube, daß man zumindest einen Hund mitnehmen darf :wink:
Klar darf man einen Hund mitnehmen, laut Gesetz ist ein Hund eine Sache und somit im Fahrzeug mitgeführt " Ladung "
Man sollte auf die geeignete Ladungssicherung achten, sonst dreht die Trachtentruppe auch da wieder einen Strick von ...
In Deutschelandguteland ist ALLES geregelt, selbst die Reglung is geregelt durch eine eigene Reglung die die Reglung regelt, ist in der Regel aber auch geregelt ...

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Re: Ligier js 14 optima mit 2mann fahren??

Beitrag von guidolenz123 » Sa 9. Sep 2017, 18:55

rolf.g3 hat geschrieben:moin,
Fuddschi hat geschrieben: Ich glaube, daß man zumindest einen Hund mitnehmen darf :wink:
Klar darf man einen Hund mitnehmen, laut Gesetz ist ein Hund eine Sache und somit im Fahrzeug mitgeführt " Ladung "
Man sollte auf die geeignete Ladungssicherung achten, sonst dreht die Trachtentruppe auch da wieder einen Strick von ...
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gruß rolf
Genau..und zwar in der Reihenfolge der Wertung:

Grundgesetz
Gesetz
Verordnung
Satzung

Das niedriegere muss mit dem höheren übereinstimmen.
Gruß Guido
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