Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

Moderatoren: guidolenz123, Fichte

Benutzeravatar
sf169
Beiträge: 338
Registriert: Di 6. Dez 2011, 17:58
Fahrzeuge: Opel Astra SportsTourer 1,6l CDTi Automatik
Mega Multitruck 2 - 400er 09/2009 mit kleinen Baustellen
MB Actros 1845 HAD Bj.2/21 - mit Sonderausstattung Lenkrad
Wohnort: Meschede

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von sf169 » Di 1. Aug 2017, 21:50

Würde mich nun auch interessieren.

Auch was im COC bzgl. Gewicht steht.

Könnte dem ein oder anderen hier in Zukunft helfen, wenn der TE mal klartext reden würde.

Meine Absicht war niemals eine falsche Information zu liefern. Aber eine Rückmeldung, ob meine Vermutung korrekt war, und nur in der nationalen Zulassung der falsche Wert eingetragen wurde, wäre klasse.

Viele Grüße
Stefan
Drosseln sind Vögel, sie in einen Motor zu stecken ist Tierquälerei

macbloke
Beiträge: 7412
Registriert: So 2. Jun 2013, 21:11
Fahrzeuge: Aixam 400 Bj2001, Modell Adam 4kW
Dachschiebefenster, Interieur Wurzelholzimitat
km Stand:
06.MRZ 2013 51400km - 06.Sep.2013 69000
Fusion 1,6D
Transit 2,0D
OM617 Motorsegelboot
Wohnort: Lohmar, bei Köln

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von macbloke » Mi 2. Aug 2017, 08:29

sf169 hat geschrieben:... Aber eine Rückmeldung, ob meine Vermutung korrekt war, und nur in der nationalen Zulassung der falsche Wert eingetragen wurde, wäre klasse.
:D

das ist gut.... "falscher Wert"... das ist die Frage. Vor allem, weil die LKFZ schwerer sind als 350kg, da ist die Frage was denn jetzt der falsche Wert ist?

In den Niederlanden gelten oder galten tatsächlich höheres Leergewicht, und auch ansonsten gibt es da ein paar andere Lustige Regeln bezüglich Gewicht.

Anhänger bis zu einem bestimmten Gewicht brauchen nicht extra zugelassen und Versichert werden, die sind beim Auto mitversichert.

Und Puch hat daraufhin einen Wohnanhänger kreiert, der unter dem kritischen Gewicht bleibt. Puchs Wohnwagenserien nennen sich Eriba. Und die kleinsten davon werden recht gerne unter den Oldtimer Fans gehandelt, eben wegen des niedrigen Leergewichts, ebenso moderne Fahrzeuge kleiner Bauart mit geringer Anhängelast sieht man oft mit den Eriba Anhängern.

Da ich schon ein paarmal davon gehört habe und ich meine auch hier schon einmal davon gelesen zu haben, das in den niederländischen Betriebserlaubnissen ein höheres Leergewicht angegeben ist, denke ich das es systematisch so gehandhabt wurde, und nicht ein versehentlicher Fehler ist. Ist aber nicht belastbar sondern eine gut begründete Vermutung. Mehr nicht.

PS@sf69. Du hast Post.
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam

Benutzeravatar
sf169
Beiträge: 338
Registriert: Di 6. Dez 2011, 17:58
Fahrzeuge: Opel Astra SportsTourer 1,6l CDTi Automatik
Mega Multitruck 2 - 400er 09/2009 mit kleinen Baustellen
MB Actros 1845 HAD Bj.2/21 - mit Sonderausstattung Lenkrad
Wohnort: Meschede

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von sf169 » Mi 2. Aug 2017, 23:03

macbloke hat geschrieben:das ist gut.... "falscher Wert"... das ist die Frage. Vor allem, weil die LKFZ schwerer sind als 350kg, da ist die Frage was denn jetzt der falsche Wert ist?
Derjenige Wert, welcher von deutschen Behörden nicht akzeptiert wird.
macbloke hat geschrieben:In den Niederlanden gelten oder galten tatsächlich höheres Leergewicht, und auch ansonsten gibt es da ein paar andere Lustige Regeln bezüglich Gewicht.
Dann ist das für die Niederlande OK, aber mit einem aus den Niederlanden importierten Auto kann - bzw. wird - so etwas in Deutschland immer wieder passieren.

Das Problem wird immer relevanter, da die Nachfrage nach den Tuppers steigt, und in NL gibts die über Mobile.de oder Autoscout24 oft preiswert. Warum sollte man nicht die Option zeigen, daß neuere Fahrzeuge ein COC haben/bzw. haben sollten. Garantiert ist das COC vom Hersteller auch mit in die Niederlande geliefert worden. Lt. Europäischer Regelung sollte das COC beim Eigentümer bleiben, auch wenn eine Nationale Betriebsgenehmigung erteilt wird, was aber anscheinend in NL anders ist.

Selbst für den Ford Mondeo BJ 2005 habe ich ein COC bekommen, mit dem ich bei Bedarf eine neue nationale Genehmigung beantragen kann - Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2 - etc.
Das COC darf von der Behörde NICHT einbehalten werden, da kann Guido aber evtl. was zu sagen.

Bedenkt bei allem: 70% der User lesen nur und melden sich nicht mal an. Trotzdem sollte man da helfen, finde ich.
Eine Aufklärung der Situation wäre ein Gewinn für alle zukünftig lesenden User, welche u.U. dann auch auf die Idee kommen, daß sich registrieren hier lohnen könnte.

Viele Grüße
Stefan

PS:
macbloke hat geschrieben:PS@sf69. Du hast Post.
Neee. Ich hatte leider keine Post - und an den Account meiner liebsten gehe ich nicht dran. 017)
Drosseln sind Vögel, sie in einen Motor zu stecken ist Tierquälerei

macbloke
Beiträge: 7412
Registriert: So 2. Jun 2013, 21:11
Fahrzeuge: Aixam 400 Bj2001, Modell Adam 4kW
Dachschiebefenster, Interieur Wurzelholzimitat
km Stand:
06.MRZ 2013 51400km - 06.Sep.2013 69000
Fusion 1,6D
Transit 2,0D
OM617 Motorsegelboot
Wohnort: Lohmar, bei Köln

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von macbloke » Do 3. Aug 2017, 11:10

Eine COC ist eine BETRIEBSERLAUBNIS, die in jedem Land der EU Gültigkeit hat.

Eine Betriebserlaubnis wird benötigt wenn Fahrzeuge Zugelassen und angemeldet werden sollen beim Straßenverkehrsamt.

LKFZ müssen eine Betriebserlaubnis (COC) und eine Versicherung haben, aber keine Zulassung.


Es gibt keine "nationale Genehmigungen" für PKW und LKFZ, ausserhalb von COC. Auch eine Zulassung ist keine Genehmigung. In der EU gilt eine einheitliche geregelte Betriebserlaubnis. Die gilt in der ganzen EU. DAs einzige was passieren kann, ist, dass die COC also die Betriebserlaubnis in irgendeiner Sprache ausgestellt wird, so könnte ein VW der in Spanien gebaut wird eine Betriebserlaubnis also COC bekommen, die in Spanisch ausgestellt wird. Prompt erhalten alle PkW die in Spanisch. Sowas gibt es. Meistens sind die allerdings (noch) in englisch, oft aber in deutsch oder auch in französisch. Durchaus aber auch in italienisch und spanisch, sogar rumänisch usw....

Eie COC egal in welcher Sparache "ausgefüllt", also erstellt, ist und bleibt eine COC für ganz Europa, ist gültig und muss nicht "übersetzt" werden. Punkt aus.

Wir haben Europa, und das ist gut so.

Ich persönlich würde mit einer niederländischen Betriebserlaubnis rumfahren, selbst wenn dort 380kg Leergewicht stehen. Denn die sind seit MAi 2016 für LKFZ zulässig. Fertig.

Kein Gericht kann mich anklagen wegen Fahren eines LKFZ, weil es ein Leergewicht von 380kg hat. Das ist ja erlaubt.

Vielleicht wegen Fahren mit niederländischen Betriebserlaubnis. Aber das ist eine ganz andere Sache. DA fehlt mir der Nachweis der Conformität. Aber das war es auch schon. Den müsste ich im Streitfall auf irgendeiner Art belegen. Wenn mein LKFZ um 1998 gebaut worden ist gibt s denn vielleicht ein Problem, wenn es aber in dem Zeitraum gebaut worden ist, in dem schon Konform gebaut werden musste, es zur Ausstellung der COC eine Übergangsfrist gab, bin ich schon wieder besser dran. Das ist hinzubiegen.

Österreich hat erst relativ spät in der Übergangszeit die Ösi Betriebserlaubnis eingestellt, andere Staaten haben direkt am Anfang in der Umstellungsphase auf COC umgestellt. Mittlerweile gibts nur noch COC.
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam

Benutzeravatar
Mühli
Beiträge: 14
Registriert: Di 23. Mai 2017, 06:08
Fahrzeuge: Ligier x-Too S Bj. 2009, Lombardini Progress ACT

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von Mühli » Di 15. Aug 2017, 14:03

Also beim Gewicht muss man ja zwische Leergewicht und Gewicht fahrbereit unterscheiden!
Unser X-TOO S hat ein Leergewicht von 345 Kg.

Bzgl. der Änderungen von Gewicht und Leistung:
Dass es sich dabei immer noch um ein LKFZ handelt leuchtet mir ein, aber Führerschein Klasse AM berechtigt lediglich zum fahren von Fahrzeugen mit einer Leermasse von bis zu 350 Kg und bei "anderen Verbrennunsmotoren" (Diesel) einer Nennleistung von bis zu 4 kW.

Es kann also sehr wohl sein, dass ein Fahrzeug mit 380 kg und einer Leistung von 6 kW noch immer ein zulassungsfreies LKFZ ist, aber man es nicht mit Führerschein Klasse AM fahren darf!

Benutzeravatar
JDM Fahrer
Beiträge: 1446
Registriert: Mo 5. Okt 2015, 20:22
Fahrzeuge: Passat B3 Limo, VW Bus T4 2,5 TDI, Ducato 180 Multijet 3.0 WOMO, JDM Abaca mit Yanmar Diesel,
Wohnort: Im Umland von Hannover

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von JDM Fahrer » Do 17. Aug 2017, 12:04

Ja da hast du ja der Polizei richtig Arbeit abgenommen.Ich wäre weiter gefahren sollen sie eine Anzeige machen und das ganze vor Gericht bringen.Is schon DOOF wenn der Richter dann die Polizei belehren muss. 033) 033) 033)
Männer werden nie erwachsen, nur die Spielzeuge werden teurer!!!

Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!

Yanmar is ein Schiffsdiesel - der beschleunigt nicht,der nimmt Fahrt auf!

E-Autos sind so öko wie abgepackte Wurst vegetarisch

macbloke
Beiträge: 7412
Registriert: So 2. Jun 2013, 21:11
Fahrzeuge: Aixam 400 Bj2001, Modell Adam 4kW
Dachschiebefenster, Interieur Wurzelholzimitat
km Stand:
06.MRZ 2013 51400km - 06.Sep.2013 69000
Fusion 1,6D
Transit 2,0D
OM617 Motorsegelboot
Wohnort: Lohmar, bei Köln

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von macbloke » Do 17. Aug 2017, 22:08

Mühli hat geschrieben:Also beim Gewicht muss man ja zwische Leergewicht und Gewicht fahrbereit unterscheiden!
Unser X-TOO S hat ein Leergewicht von 345 Kg.

......
Stimmt so nicht. Leergewicht ist auch Betriebsbereit. 90% voller Tank, Batterie, Kühlwasser, Motoröl.
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam

Fuddschi
Beiträge: 5844
Registriert: Fr 16. Sep 2011, 15:30

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von Fuddschi » Fr 18. Aug 2017, 05:06

JDM Fahrer hat geschrieben:Is schon DOOF wenn der Richter dann die Polizei belehren muss.
...oder die stecken mit den Wegelagerern unter einer Decke, so wie in meinem Fall :shock:

Juenn
Beiträge: 16
Registriert: Do 15. Dez 2016, 14:16
Fahrzeuge: Aixam Coupe GTI, BMW M550D XDrive
Wohnort: 52222 Stolberg

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von Juenn » Mo 2. Apr 2018, 10:05

Hallo in die Runde,

ist ja eine interessante Diskussion. Das gleiche ist meinem Sohn gestern Abend auch passiert. Er durfte nicht weiterfahren (er hat den AM Führerschein), umparken musste sein älterer Bruder machen da er Führerschein für richtige Autos hat. 3 Anzeigen will der gute Mann nun schreiben und verweißt auf die § 2 und 3 der FZV. Als ich ihm erklärte, das er keine Ahnung hat und es wichtigere Dinge in Deutschland zu tun gibt verwies er auf die fehlende Versicherung und den damit verbundenen Folgen bei einem Unfall. Wir haben dann das Fahrzeug abgeholt, selbstredend ist mein Sohn gefahren. Die Frage die sich mir aber stellt, wie sieht es mit den Ccm aus? Die Dinger haben ja nun mehr als 125.....er fährt einen Aixam Evo GTI mit 425kg und 6 KW .

Ich werde heute mit der COC hinfahren und die Bullerei belehren und mal sehen was dabei rauskommt. Ansonsten geht es morgen zum Anwalt.

Benutzeravatar
JDM Fahrer
Beiträge: 1446
Registriert: Mo 5. Okt 2015, 20:22
Fahrzeuge: Passat B3 Limo, VW Bus T4 2,5 TDI, Ducato 180 Multijet 3.0 WOMO, JDM Abaca mit Yanmar Diesel,
Wohnort: Im Umland von Hannover

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von JDM Fahrer » Mo 2. Apr 2018, 10:49

Juenn hat geschrieben: Ich werde heute mit der COC hinfahren und die Bullerei belehren und mal sehen was dabei rauskommt. Ansonsten geht es morgen zum Anwalt.
Ich würde nicht zur Polizei fahren und die belehren,Ich würde abwarten was kommt.Und dann würde ich mir einen Anwalt für Verkersrecht suchen.
Warum willst du der Polizei Futter in die Hände spielen.Soll der Polizist mal seine Anzeigen anfertigen und dann kümmert sich dein Anwalt darum.

Habe leider gelernt heute ohne Anwalt gegen die Polizei bist immer du der Dumme.Ohne Anwalt geht bei mir nix mehr wenn es Streß mit der Polizei gibt.
Und das hat bis lang immer den gewünschten Erfolg gehat für mich 023)
Männer werden nie erwachsen, nur die Spielzeuge werden teurer!!!

Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!

Yanmar is ein Schiffsdiesel - der beschleunigt nicht,der nimmt Fahrt auf!

E-Autos sind so öko wie abgepackte Wurst vegetarisch

Juenn
Beiträge: 16
Registriert: Do 15. Dez 2016, 14:16
Fahrzeuge: Aixam Coupe GTI, BMW M550D XDrive
Wohnort: 52222 Stolberg

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von Juenn » Mo 2. Apr 2018, 12:35

Hallo JDM Fahrer,

danke für Deine Antwort. Also würdest du den Jungen auch weiter fahren lassen?

Gruß und noch Frohe Rest Ostern :-)

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 20366
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von guidolenz123 » Mo 2. Apr 2018, 16:00

Juenn hat geschrieben:Hallo JDM Fahrer,

danke für Deine Antwort. Also würdest du den Jungen auch weiter fahren lassen?

Gruß und noch Frohe Rest Ostern :-)
Auf jeden Fall.....und gute Fahrt...Ihr seid auf der rechtl. sicheren Seite...
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Juenn
Beiträge: 16
Registriert: Do 15. Dez 2016, 14:16
Fahrzeuge: Aixam Coupe GTI, BMW M550D XDrive
Wohnort: 52222 Stolberg

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von Juenn » Mo 2. Apr 2018, 17:11

guidolenz123 hat geschrieben:
Juenn hat geschrieben:Hallo JDM Fahrer,

danke für Deine Antwort. Also würdest du den Jungen auch weiter fahren lassen?

Gruß und noch Frohe Rest Ostern :-)
Auf jeden Fall.....und gute Fahrt...Ihr seid auf der rechtl. sicheren Seite...
Guido, auch Dir ein Dank und Frohe Rest Ostern

Benutzeravatar
JDM Fahrer
Beiträge: 1446
Registriert: Mo 5. Okt 2015, 20:22
Fahrzeuge: Passat B3 Limo, VW Bus T4 2,5 TDI, Ducato 180 Multijet 3.0 WOMO, JDM Abaca mit Yanmar Diesel,
Wohnort: Im Umland von Hannover

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von JDM Fahrer » Mo 2. Apr 2018, 17:46

Sicher würde ich den Jungen weiter Fahren lassen.Warum nicht????Die Aussage des Polizisten ist nun mal NICHT richtig.Der Junge hat einen AM Lappen und das berechtigt ihm zum Fahren mit diesem Fahrzeug.
Nur weil einer Falsche infos über diese Fahrzeuge hat muss der andere nicht darunter Leiden und Zufuß gehen.

Was ich aber machen würde sobald was an Anzeige der Polizei kommt sofort damit zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.NIX selber Schreiben oder Aussagen das bringt dich nicht weiter.
Anwalt und Fertig!!!
Männer werden nie erwachsen, nur die Spielzeuge werden teurer!!!

Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!

Yanmar is ein Schiffsdiesel - der beschleunigt nicht,der nimmt Fahrt auf!

E-Autos sind so öko wie abgepackte Wurst vegetarisch

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 20366
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von guidolenz123 » Mo 2. Apr 2018, 18:25

JDM Fahrer hat geschrieben:Sicher würde ich den Jungen weiter Fahren lassen.Warum nicht????Die Aussage des Polizisten ist nun mal NICHT richtig.Der Junge hat einen AM Lappen und das berechtigt ihm zum Fahren mit diesem Fahrzeug.
Nur weil einer Falsche infos über diese Fahrzeuge hat muss der andere nicht darunter Leiden und Zufuß gehen.

Was ich aber machen würde sobald was an Anzeige der Polizei kommt sofort damit zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.NIX selber Schreiben oder Aussagen das bringt dich nicht weiter.
Anwalt und Fertig!!!

Rüschtüsch !!!!! 023) 023) 023) 023)
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Benutzeravatar
sf169
Beiträge: 338
Registriert: Di 6. Dez 2011, 17:58
Fahrzeuge: Opel Astra SportsTourer 1,6l CDTi Automatik
Mega Multitruck 2 - 400er 09/2009 mit kleinen Baustellen
MB Actros 1845 HAD Bj.2/21 - mit Sonderausstattung Lenkrad
Wohnort: Meschede

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von sf169 » Mo 2. Apr 2018, 19:19

Juenn hat geschrieben:Hallo in die Runde,

ist ja eine interessante Diskussion. Das gleiche ist meinem Sohn gestern Abend auch passiert. Er durfte nicht weiterfahren (er hat den AM Führerschein), umparken musste sein älterer Bruder machen da er Führerschein für richtige Autos hat. 3 Anzeigen will der gute Mann nun schreiben und verweißt auf die § 2 und 3 der FZV. Als ich ihm erklärte, das er keine Ahnung hat und es wichtigere Dinge in Deutschland zu tun gibt verwies er auf die fehlende Versicherung und den damit verbundenen Folgen bei einem Unfall. Wir haben dann das Fahrzeug abgeholt, selbstredend ist mein Sohn gefahren. Die Frage die sich mir aber stellt, wie sieht es mit den Ccm aus? Die Dinger haben ja nun mehr als 125.....er fährt einen Aixam Evo GTI mit 425kg und 6 KW .

Ich werde heute mit der COC hinfahren und die Bullerei belehren und mal sehen was dabei rauskommt. Ansonsten geht es morgen zum Anwalt.
FZV §2:
Ich vermute er bezieht sich auf Absatz 12 - welcher LKFZ betrachtet, welche nach nationalem Recht zugelassen wurden.
Relevant dürfte aber Absatz 4 b sein - Nach EU-Recht zugelassen.

FZV §5 soll der Uniformierte mal ganz schnell aus seinem Kopf streichen. Das trifft nur zu, falls das Fahrzeug zugelassen werden muß. Dazu mal FZV §3 Absatz 2 Punkt 1 f) lesen -> diese Fahrzeuge müßen nicht zugelassen werden.

Da sollte ein Anwalt den jedenfalls in Grund und Boden argumentieren können.

Führerschein ist übrigens wie folgt definiert:
FEV §6:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse AM:


leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
EU 168/2013:
Artikel 4

Fahrzeugklassen

(1) Fahrzeuge der Klasse L umfassen zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß diesem Artikel und Anhang I, wozu Fahrräder mit Antriebssystem, zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige und dreirädrige Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, leichte und schwere Straßen-Quads sowie leichte und schwere Vierradmobile gehören.

(2) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden Fahrzeugklassen und -unterklassen, die in Anhang I beschrieben sind:

f) Fahrzeug der Klasse L6e (leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug), mit den Unterklassen:

i)

Fahrzeug der Klasse L6e-A (leichtes Straßen-Quad),

ii)

Fahrzeug der Klasse L6e-B (leichtes Vierradmobil), mit den Unterklassen:

—Fahrzeug der Unterklasse L6e-BU (leichtes Vierradmobil für Güterbeförderung): ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Nutzfahrzeug,

—Fahrzeug der Unterklasse L6e-BP (leichtes Vierradmobil für die Beförderung von Personen): hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes Fahrzeug;

Klasse


Bezeichnung der Klasse


Gemeinsame Einstufungskriterien

L6e


Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug


(4)


vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und

(5)


bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und

(6)


Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg und

(7)


ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und

(8)


ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, und

Unterklassen


Bezeichnung der Unterklasse


Zusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse

L6e-A


Leichtes Straßen-Quad


(9)


Fahrzeug der Klasse L6e, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein Fahrzeug der Unterklasse L6e-B übereinstimmt, und

(10)


maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 4 000 W und

L6e-B


Leichtes Vierradmobil


(9)


geschlossener, höchstens von drei Seiten zugänglicher Fahrer- und Fahrgastraum und

(10)


maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 6 000 W und

Unter-Unterklassen


Bezeichnung der Unter-Unterklasse


Kriterien für die Einstufung in Unter-Unterklassen zusätzlich zu den Kriterien für die Einstufung eines L6e-B-Fahrzeugs

L6e-BP


Leichtes Vierradmobil für Personenbeförderung


(11)


hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes L6e-B-Fahrzeug und

(12)


L6e-B-Fahrzeug, das nicht dem spezifischen Einstufungskriterium für ein L6e-BU-Fahrzeug entspricht.

L6e-BU


Leichtes Vierradmobil für Güterbeförderung


(11)


ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Fahrzeug mit offener oder geschlossener, nahezu ebener und horizontaler Ladefläche, das die folgenden Kriterien erfüllt:

a)


Formula
oder

b)


eine gleichwertige Ladefläche gemäß voranstehender Definition, die zur Montage von Maschinen und/oder Geräten bestimmt ist, und

c)


ausgelegt mit einer Ladefläche, die durch eine feste Trennwand eindeutig von dem den Fahrzeuginsassen vorbehaltenen Raum abgetrennt ist, und

d)


die Ladefläche ist in der Lage, ein Mindestvolumen aufzunehmen, das einem Würfel mit einer Kantenlänge von 600 mm entspricht.


K
Drosseln sind Vögel, sie in einen Motor zu stecken ist Tierquälerei

Benutzeravatar
JDM Fahrer
Beiträge: 1446
Registriert: Mo 5. Okt 2015, 20:22
Fahrzeuge: Passat B3 Limo, VW Bus T4 2,5 TDI, Ducato 180 Multijet 3.0 WOMO, JDM Abaca mit Yanmar Diesel,
Wohnort: Im Umland von Hannover

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von JDM Fahrer » Mo 2. Apr 2018, 22:39

Aber lass mal erst den Polizisten den Vortritt,soll er erst mal seine Anzeige/Anzeigen verfassen und wenn du dann die Anzeige/anzeigen in Händen hältst dann ab zum Fachanwalt und dann mit voller wucht zurück Feuern bzw Feuern lassen durch den Fachanwalt.
Der Polizist freut sich wenn ihm so ein Fachanwlt erklärt wie das mit den ü-Eiern läuft.
Also erst mal schön abwarten und den Jungen schön Fahren lassen.Ab und an hat man ja das Glück das man sich 2 mal im Leben trift.
Was meinst du wie Blöd der Polizist aus der Wesche glotzt wenn er deinen Bengel wieder mit dem Fahrzeug sieht.
Bin mir mega sicher der hält den sofort wieder an und macht nix ausser leere versprechungen.
Sag deinem Sohn es soll sich da nicht unterkriegen lassen von einem unwissenden Polizisten wenn er Angehalten wird.Polizisten finden es immer schön wenn sie auch mal Frech angepellt werden von der Seite.Gerade von Jugendlichen die mal zurück pellen da sind die ganz allergisch weil die Polizei meint ja immer Recht zu haben.
Männer werden nie erwachsen, nur die Spielzeuge werden teurer!!!

Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!

Yanmar is ein Schiffsdiesel - der beschleunigt nicht,der nimmt Fahrt auf!

E-Autos sind so öko wie abgepackte Wurst vegetarisch

Benutzeravatar
HerrToeff
Beiträge: 11461
Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a.
Kontaktdaten:

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von HerrToeff » Do 12. Apr 2018, 22:03

Bitte um Erklärung hier komm ich nicht mit, und krieg immer ein Drehwurm beim Versuch zu verstehen ... seht es mir bitte nach also ..

Geht es drum dass der Aixam 400 bei den Austrianern 375kg wiegt und bei uns 350 ????

Das kommt doch nur weil das Reserverad im vor-EU-Aussieland Pflicht war und damit ins Leergewicht einfloss während es hier optional ist und als Gepäck gilt .. oder wie was .. wieso Anzeige und Anwalt und Rechtsgutachten 017)

ich versteh den Thread wirklich grad nicht ... :?:
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

macbloke
Beiträge: 7412
Registriert: So 2. Jun 2013, 21:11
Fahrzeuge: Aixam 400 Bj2001, Modell Adam 4kW
Dachschiebefenster, Interieur Wurzelholzimitat
km Stand:
06.MRZ 2013 51400km - 06.Sep.2013 69000
Fusion 1,6D
Transit 2,0D
OM617 Motorsegelboot
Wohnort: Lohmar, bei Köln

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von macbloke » Fr 13. Apr 2018, 08:28

Die polizei ist hier nur nicht auf dem neuesten Stand.

Ab 2016 gilt die neue Unterteilung der L6e.

1. Quads... wie gehabt 4kW und 350kg max.

2. Personen LKFZ 6kW 425kg
3. Trucks LKFZ Transporter 6kW 425kg aber höheres Gesamtgewicht bez. Zuladung.

Das ist alles. Polizei hat die Novelle nicht mitbekommen.
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam

Benutzeravatar
HerrToeff
Beiträge: 11461
Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a.
Kontaktdaten:

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von HerrToeff » Sa 14. Apr 2018, 00:58

trotzdem wiegt der österreichiche Aixam 400 nicht mehr als der deutsche ... eben 350kg plus 25kg Reserverad plus Wagenheber

zu 3 um wieviel steigt denn das zul GESAMTgewicht?
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

Antworten