Führerscheinfrage die xte?

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DirkW
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Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von DirkW » Mo 5. Okt 2015, 13:53

hallo,

ich bin durch zufall auf dieses Forum gestoßen und interessiere mich sehr für ein Lkfz, allerdings habe ich meinen FS M 2012 gemacht, was muss ich nun machen damit ich ein 45er Lkfz führen darf? Danke schonmal im vorraus und Gruß Dirk W.

P.S.: ich bin 1963er Jahrgang falls das ins gewicht fällt.

Fuddschi
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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von Fuddschi » Mo 5. Okt 2015, 15:14

Hallo, wie wärs, wenn du dich zuerst hier vorstellst ?

http://www.lepori.de/forum/viewforum.php?f=4

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guidolenz123
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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von guidolenz123 » Mo 5. Okt 2015, 18:46

Schau mal hier:

Mein damaliger post:

http://www.lepori.de/forum/viewtopic.ph ... n+m#p30902
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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von abakadriver » Mo 5. Okt 2015, 19:09

ich denke auch das klasse M zu Am überführt ist. Das du also mit dem nur im Osten vorhandenem M heute alle Fahrzeuge der aktuellen Klasse Am fahren darfst.
Siehe hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/

Gruß Martin
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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von abakadriver » Mo 5. Okt 2015, 19:10

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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von DirkW » Mo 5. Okt 2015, 19:13

und wie habe ich das zu verstehen, hmmm da steht nix von vierräder

Führerscheinklasse M - Kleinkrafträder (alt, bis 18.01.2013)
28.01.2013, 15:25 Uhr

Beschreibung:

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

Voraussetzungen:

Die Führerscheinklasse kann ab 16 Jahre erworben werden. Es handelt sich hierbei um einen unbefristeten Führerschein.

Zusatzqualifikation:

-

Inklusivklassen:

beinhaltet die Führerscheinklasse Mofa.

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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von abakadriver » Mo 5. Okt 2015, 19:26

Das ist die alte Regel, als der M noch gültig war, der M ist jetzt Am, die Rechte sind dir Bedingunglos verliehen worden um eben deine Rechte aus dem Besitzstand Klasse M zu erhalten.Der Gesetzgeber wollte die Klasse Am nicht weiter aufsplitten sondern die bestehnden Klassen unter einer Eu- konformen Regel zusammenfassen. Was ja auch Sinn macht. Da hast Glück gehabt und von der Wiedervereinigung und der Eu profitiert, das gelingt zwar vielen aber eben nicht allen.

Gruß Martin
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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von DirkW » Mo 5. Okt 2015, 19:38

Puuuuuhh glück gehabt, vielen dank für die Hilfe/Erklärung 033)

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guidolenz123
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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von guidolenz123 » Mo 5. Okt 2015, 20:10

Kaum wirst Du geholfen...klappts... und nu VORSTELLUNG !!!!!!!
Gruß Guido
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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von macbloke » Mi 7. Okt 2015, 11:26

M gab es bis zum JAhr 2013 únd auch in dern alten Bundesländern.
M ist Bestandteil des EU Führerschein gewesen und seit 2013 (2014?) ist daraus AM geworden.

M in nicht überbleibsel aus der DDR. M ist eine alte Klasse des EU Führerscheines.

Und, ja was stimmt ist das M bis Janur 2013 (2014) nötig gewesen ist um ein LKFZ zu fahren.
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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von abakadriver » Do 8. Okt 2015, 19:04

Offensichtlich gab gibt es 2 Führerscheine M

1.
Diese Führerscheinklassen sind nur in Deutschland gültig:
Fahrerlaubnisklasse M (gültig bis 18. Januar 2013)
Gültig für Fahrräder mit Hilfsmotor und zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Führerscheinklasse S (seit 01. Februar 2005, gültig bis 18. Januar 2013)
Gültig für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 4 kW (bis 350 kg) und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
Klasse L
Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h (und Anhänger).
Mindestalter: 16 Jahre.
Fahrerlaubnisklasse T (beinhaltet L)
Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (mit Anhänger) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger). Das Mindestalter liegt hier bei 16 Jahren.
Mofa Prüfung
Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Mietwagen, Krankenwagen und Taxis
Hier ist das Mindestalter 21 Jahre. Ausnahme: Bei einer Ausweis-Beschränkung auf Krankenwagen liegt das Mindestalter bei 19 Jahren.

2.
Klasse M Eu- Führerschein.

Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Pkw, Wohnmobile und Busse).


Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Klasse M1G:
Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:

eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können;
mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet;
als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:

Überhangwinkel vorne – mind. 25 Grad;
Überhangwinkel hinten – mind. 20 Grad;
Rampenwinkel – mind. 20 Grad;
Bodenfreiheit vorne – 180 mm;
Bodenfreiheit hinten – 180 mm;
Bodenfreiheit zwischen den Achsen – 200 mm.

Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.

Klasse M2:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse M3:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.

Der M(oped ) und S dachte ich gab es nur im Osten das müssten die Ossis aber besser wissen. Der M für Moped und der S für die Lkfz. Korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Gruß Martin
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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von abakadriver » Do 8. Okt 2015, 19:18

Noch eins Drauf
Fahrerlaubnisklassen in der DDR
Klasse Klassen bis 2. Oktober 1990 in der DDR
A Krafträder mit und ohne Seitenwagen
B Kraftfahrzeuge - außer Klasse A - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg
C Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg auch mit Anhänger bis 750 kg
D Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg
E Kraftfahrzeuge der Klassen B, C oder D mit Anhänger über 750 kg
M Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle (bis 60 km/h)
T Traktoren, Elektrofahrzeuge und Arbeitskraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, auch mit Anhänger

Wer blickt noch durch ?

Ich meine der hier Kleinkraftrad müsste in jedem Fall zu Am portiert sein, vielleicht auch zu mehr.
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Re: Führerscheinfrage die xte?

Beitrag von Fuddschi » Fr 9. Okt 2015, 06:47

Ich finde, die Führerschein- Regelungen werden immer bescheuerter, ich werde den verdacht nicht los, daß der Deutsche gegängelt werden soll :roll:

Nicht mal in der Ex- DDR war die Regelung so bescheuert :mrgreen:

Bei den Ösis ist die Regelung zu den Kabinenroller freier gestaltet :D

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