Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

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ChrisPAC
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Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von ChrisPAC » Mo 27. Apr 2015, 22:48

Hallo,

ich heiße Christian, bin 31 und neu.

Ich hätte eine Frage bzgl. eines LKFZ bzw. den Führerschein der Klasse AM, der dafür benötigt wird.

Vorab möchte ich sagen, dass ich im Rollstuhl sitze, jedoch ein wenig Kraft in den Beinen habe (nicht ausreichend zum laufen).

Nun, weil ich eben dieses Handicap habe, möchte ich etwas mobiler sein und nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sein. Für einen B Schein fehlt mir auf Dauer gesehen das Geld und für den ganzen Umbaukram die Nerven. Rein vom Kosten/Nutzen her habe ich mich für ein LKFZ Stadtauto entschieden (soweit es überhaupt klappt mit der Behinderung - muss erst abgeklärt werden).

Jetzt habe ich ein paar Fahrschulen kontaktiert und zumindest eine davon macht mir angst. Da die meisten Fahrschulen natürlich keine minicars für den Führerschein vor Ort haben, fragte ich wie man das in meinem Fall realisieren kann. Die Antwort war etwas schockierend: Ich müsste auf einen Roller lernen, dass ist vom Gesetz her so vorgesehen! Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Wie soll ich das denn bewerkstelligen? Ich meine, sollen diese 45 km/h Autos nicht gerade auch für Menschen mit Behinderungen gedacht sein? Ich kann mich natürlich auf einen Roller setzen, aber diesen zu fahren wäre reiner selbstmord, das würde ich mir nicht zutrauen. Mir fehlt dazu das Gleichgewicht und dazu die Kraft zum abstützen. Für mich ist ein Roller wie für jemanden, der auf ein "4 Meter" Großes Pferd steigt.

Entspricht die Aussage der Fahrschule nun der Wahrheit? Wenn ja... wäre das ja echt mies!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und eine Auskunft geben bzw. vielleicht hat jemand eine Idee wie ich auch vorab ohne das Auto diesen Führerschein machen kann, ohne dabei auf irgendso ein Roller steigen zu müssen. Ich will schließlich auf 4 Rädern bleiben ;-)

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guidolenz123
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Re: Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von guidolenz123 » Di 28. Apr 2015, 08:28

Bild

Schick mal eine PN an Mitglied Schneider und frag dort genauer nach....

Lies mal diesen recht neuen Thread (dort post von Schneider) . Hier gab es eine Sondergenehmigung ,weil Rollerfahren mit nur einer Hand Fahrprüfungs-technisch problematisch erschien. Normalerweise wird tatsächl. seit neuestem die Prüfung auf dem Zweirad abgenommen...

Guckst Du hier:

http://www.lepori.de/forum/viewtopic.php?f=4&t=4345

Text:
"von Schneider » 27.04.2015 11:37

Hallo Guenni,
wir haben eine Sondergenehmigung um die Prüfung auf dem Leichkraftwagen abzulegen. Mein Mann fährt zwar seit 25 Jahren über die Altersregelung seinen Roller - darf aber die AM Prüfung nicht auf dem Roller ablegen weil Ihm die linke Hand fehlt..... (ohne weitere Worte). Frag bitte niemand welchen Behördenwahnsinn wir hinter uns haben.
Gruß Schneider u. Schnuckel"


Am Rande:
Wenn Du nicht gut zu Fuss bist , solltest Du jedenfalls entweder ein recht neues (möglichst ganz neu) LKFZ kaufen, oder doch überlegen, ob Du nicht gleich die B-Fahrerlaubnis machst und einen günstigen Normalo-PKW kaufst. Die Tupperdosen sind nicht sonderlich zuverlässig und die Teile sind sauteuer.
Zudem brauchst Du als ggf Nichtschrauber eine Werkstatt ,die sich gut auskennt (oft Landwirtschaftsmaschienenwerkstätten...) besser noch Du hast eine LKFZ-Werkstatt in Reichweite.
Sonst ...mach den B-Schein (und sei es nur ,um Dir diese Option freizuhalten) und kauf Dir einen guten Audi 80, A4, Babybenz ,Golf II...etc.
Billiger kann man nicht fahren.

Wo wohnst Du ?
Vlt gibts ja auch Mitglieder ,die schrauben, in Deiner Nähe, oder gar eine Werkstatt für die Kleinen..


Tipp:
Wenn Du VOR 2002 eine Mofaprüfbescheinigung abgelegt hast, kannst Du ohne jede Prüfung auch So-KFZ-Krankenfahrstühle fahren.

Sowas zB

Ist das gepimpte DUO meines Jüngsten:

Bild

oder sowas:

Bild

http://www.ebay.de/sch/i.html?_odkw=((Duo%2CKrause*%2C(simson%20Dreirad))%20-Krauser*%20%20-b%C3%B6ckm*&_osacat=9800&_fln=1&ssPageName=STRK%3AMEFSRCHX%3ASRCH&_nkw=%28%28Duo%2CKrause%2C%28simson+Dreirad%29%29+&_sacat=9800&_sop=10&_trksid=m194&ssPageName=STRK:MEFSRCHX:SRCH

http://www.ebay.de/sch/Auto-Motorrad-Fa ... SRCHX:SRCH
Gruß Guido
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Re: Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von Fuddschi » Di 28. Apr 2015, 08:38

Bild

Für dich wird es sehr schwer werden, eine Fahrschule zu finden, die auf den Leichten lehrt :(

Die Alternative ist, ein Autochen zu finden, das man gänzlich ohne Füherschein fahren darf, und die gibt es :)

http://www.gamma-fahrzeuge.de/fuehrersc ... zeuge.html

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Re: Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von ChrisPAC » Di 28. Apr 2015, 16:20

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Ich komme aus Berlin falls das weiterheilft...

Das heißt ich könnte mir noch nichtmal ein LKFZ kaufen und darauf die Prüfung ablegen? Was ist das denn für ein Gesetz? Wer macht sowas? Ist das EU-Recht? Eigentlich müsste man dagegen mal vorgehen, weil sowas grenzt ja irgendwo an Diskriminierung.

Nun gut, dann hab ich eben pech und muss mir überlegen ob es dann doch der B-Schein wird oder es einfach ganz lassen. Der Vorteil war eben die auf längere Zeit, kostengünstige alternative zu einem B-Schein.

So ein 15-25 km/h Auto kommt für mich nicht in Frage. Die 45 km/h sind schon arg grenzwertig auf der Straße, diese 25 km/h dinger sehe ich nur als störend für andere Verkehrsteilnehmer und bringt mich nicht weiter. Dann kann ich auch den Bus nehmen bzw. die Radfahrwege abrollern und bin vermutlich ca. 20 min später da ;-)

Naja trotzdem danke für eure Hilfe, aber man sieht wieder wie toll unsere Gesetze hier sind. Für den ein oder anderen ist das einfach nur ein rumgeheule von mir, aber wenn man sich mal überlegt, welch ein Vorteil ein solches Gefährt bringt... Andere nutzen einen Roller in der Stadt um von A nach B zu kommen. Auf diese Option kann ich nunmal nicht zurückgreifen. Ärgerlich das dann solche schwachsinnigen Steine in den Weg gelegt werden.

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Re: Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von guidolenz123 » Di 28. Apr 2015, 19:17

Frag doch per PN (wie ich Dir schon riet) das o.g. Forumsmitglied wie das so lief...
Man wird doch durch Fragen nicht dümmer... :wink:
Gruß Guido
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Re: Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von ChrisPAC » Di 28. Apr 2015, 20:38

guidolenz123 hat geschrieben:Frag doch per PN (wie ich Dir schon riet) das o.g. Forumsmitglied wie das so lief...
Man wird doch durch Fragen nicht dümmer... :wink:
Danke, das werd ich die Tage auch noch machen :D

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Re: Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von guidolenz123 » Di 28. Apr 2015, 21:41

Apropos:
Das Duo läuft 65kmh ++ legal !!

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Re: Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von Guennie1568 » Di 28. Apr 2015, 21:43

Auch wenns blöd ist mache ich hier mal ein Posting von mir aus einem anderen Thread:
Bezüglich dieses Themas habe ich via Google folgenden Eintrag in einem anderen Forum gefunden:
FS Klasse S - Ablauf von Anmeldung bis Prüfung -, Wie man erfolgreich den Führerschein Klasse S besteht.
Vielleicht hilft Dir das weiter...
Guennie
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Re: Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von Schneider » Mi 13. Mai 2015, 19:07

Hallo,
unsere Fahrschule hat die Sondergenehmigung mit der Führerscheinstelle ausgehandelt. Wir machen den AM nach der alten Klasse S. Mein Mann hat noch ein TÜV Gutachten gebraucht wie er fahren darf, auch wegen dem Umbau des Auto.
Gruß Sandra
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Re: Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von macbloke » Do 14. Mai 2015, 09:42

Danke für die Rückmeldung.

Davon haben auch andere Nutzen. Ich habe gerade noch gelesen was Du oben schriebst, welchen Behördenkampf ihr hinter Euch habt. Mich ärgert so etwas, kolossal. Was massen sich solche Menschen an?
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Re: Führerschein für Klasse AM als Rollstuhlfahrer

Beitrag von abakadriver » Sa 30. Mai 2015, 20:34

Hallo, neben der Frage Prüfung auf dem Lkfz, musst du dir auch mal gedanken um deine Fahrtauglichkeit machen. Sicher musst du dein Führerscheinantrag bei der Ortspolizeibhörde / Bürgeramt einreichen . In Antragsformular wird auch nach Erkrankung und körperlichen Gebrechen gefragt. Wenn du da deine Behinderung ordnungsgemäss angibst bzw man dir die Körperbehinderung ansieht. Wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Wink ans Ordnungsamt geben und deine Fahrtauglichkeit durch fachärztliches Gutachten und evtl. auch durch einen praktische Begutachtung überprüfen wollen. Das könnte eine Klippe sein die du nicht bewältigen kannst oder deren Bewältigung einen grossen Aufwand bedeuten könnte. Deine persönliche Selbsteinschätzung in allen Ehren wird den Ämtern nicht genügen. Im übrigen habe ich den Eindruck das jemand der ein Lkfz führen kann genau so gut einen Automatik Führerschein erwerben kann ( ist wieder schwer im kommen und würde dein Prob mit der Prüfung lösen ). Die Vorstellung das ein Lkfz leichter zu führen sei als ein Automatik Kfz kann ich nicht Teilen. Das Tempo 45 ist ganz schön flott und der rechte Fuß ist muss volle Leistung bringen. Beim Bremsen und beim Gas geben sowieso. Das Problem mit der Tauglichkeit aber bleibt. Letzten Endes musst du diesbezüglich ja auch für dich sicher sein. In Berlin könntest du vielleicht einen Fahrlehrer finden der sich mit dir in ein Automatik Fahrschulwagen setzt, das könnte beim ausloten der Fahrtauglickeit für dich selbst hilfreich sein und damit kann man doch vielleicht auch die Prüfung für den AM machen .

Gruß Martin
Wer ein Tipp oder Rechtschreibfehler findet kann ihn für sich behalten.

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