Hab ein Knöllchen bekommen......

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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abakadriver
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Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von abakadriver » Di 10. Feb 2015, 20:36

10 Euro für 12 Minuten parken auf dem Motoradparkplatz, jetzt bin ich baff, wo das Zusatzschild ein Motorad abbildet dürfen lkfz nicht Parken sagt das Ordnungsamt Saarbrücken.

Gruß Martin
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von Niko » Di 10. Feb 2015, 21:20

schade, aber nicht verkehrt.
Parkzeit sieht der hüter der Ordnung ja nicht - also ob 12 min, oder 2 std.
ist halt für 2-räder und nicht für 4 räder - nur wie ist das bei einem gespann ?
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von abakadriver » Di 10. Feb 2015, 22:40

Der hat mir 12 Minuten aufs Knoll geschrieben und ein Foto war auch dabei! Wenns mehrere Stunden sind kostet das auch mehr !
Interessant auch die unteren Zeilen das steht

"Bemerkungen:
Beweismittel: Ventileinstellung rechts V10/H2"

Offensichtlich ist es auch nicht für alle 2 Räder sondern nur für Motorräder, Gespanne fallen nicht darunter, auch keine Dreiräder wie zb city El und Quads und auch keine Fahrräder dürfen an dem blauen P mit Zusatzschild Motorrad Parken.

Bleibt auch die Frage wo darf das Lkfz denn parken?

Gruß Martin
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von macbloke » Mi 11. Feb 2015, 08:22

klebte das Ding an deiner Scheibe oder kam es per Postbote?

Weisst Du überhaupt noch wer damit gefahren ist?

Unser LKFZ ist auf meinen Sohn versichert, auch wenn alle damit rumfahren.

Vergiss es.
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Mi 11. Feb 2015, 08:58

Wg 10 Euro lohnt kein Aufwand/Aufstand, wenn Du nicht selbst Jurist bist und den Spaß durchziehen willst. Selbst wenn Du Rechtsschutz hast...die zahlen soich peanuts nicht (steht in afaik allen Vers-Bedingungen).
Auch wenn Du Recht hättest,zahl es und gut ist. Kann sonst nur nicht unerhebl. teurer werden.
Ich weiß nun nicht ,ob das rechtens ist oder nicht. Mit sowas bin ich nicht befasst ,weil die Rechtschutz sowas nicht zahlt (siehe oben) und ich guten Gewissens Mandanten nicht in sowas reintreiben kann, wenn sie es selbst zahlen müssen.
Ich (als Jurist) mach mir mit solch Dingen meinen Spaß..das ist aber dann sehr trickreich etc. das kann ein Nicht-Jurist ,der dafür einen Jurist braucht und bezahlen muss, nicht wirkl. wollen.
Die Taktik ist auch imnnmer was Lebendiges und immer wieder anders..
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von Fuddschi » Mi 11. Feb 2015, 16:37

guidolenz123 hat geschrieben: Ich (als Jurist) mach mir mit solch Dingen meinen Spaß..das ist aber dann sehr trickreich etc. das kann ein Nicht-Jurist ,der dafür einen Jurist braucht und bezahlen muss, nicht wirkl. wollen.
Die Taktik ist auch imnnmer was Lebendiges und immer wieder anders..
Ja, da war doch mal etwas über Beweis oder Nachweis im Raume gewesen, in dem die Ordnungsbehörde nachweisen muss, wer diese Ordnungswidrigkeit begangen hatte 101)

Und ein Mitglied schrieb mal was über ein Erloschenes Gesetz, deren Geltungsbereich dieses Gesetzes der Ordnungswidrigkeiten nur auf einem Schiff oder Flugzeug verfolgt werden könnten 101)

Zitat:
Ich beziehe mich auf einige von Ihnen aufgeführte nicht nachvollziehbare Gesetze, wie folgt:

1. Sie behaupten ( Abs 1 ) das OWi - Gesetz hat Gültigkeit?

Feststellung:
In § 5 OWiG steht geschrieben: Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden.

Aufforderung:
Bitte weisen Sie mir nach, dass sich das Kfz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

Feststellung:
Im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 steht geschrieben:

Art. 57: Aufhebung des Einführungsgesetzes (EG) zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ERGO: In diesem Gesetz ist weder der Geltungsbereich klar definiert, noch hat dieses Gesetz irgendeine Gültigkeit, da das Einführungsgesetz rückwirkend in der *Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet* aufgehoben wurde.

* [- Eine Anfrage an das Amt für öffentliche Bildung im Februar 2007 in Bezug auf die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland bewirkte folgendes Ergebnis: Die sog. BRD ist die ZENTRALVERWALTUNG DES VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETES. „Die BRD ist NICHT als Staat geschaffen worden, sondern als Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet, tätig auf der Grundlage von Militärgesetzen und Direktiven der Drei Mächte und dies bis auf den heutigen Tag“] *

KONSEQUENZ für SIE:
Die Konsequenz IHRER Rechtsanwendung ist, dass dieses sog. dargestellte Recht wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig ist (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um ein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, Jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.
(BVerwG a.a.O.).

Wussten Sie schon: Ihre sog. Staatshaftung ist aufgehoben:
Aufhebung der Staatshaftung dieser „BRD“ zum 29.11.2007 gem. §§ 823,839 ZPO i.V.m. Art. 73/74/75 GG
Ich nehme Sie voll persönlich in Haftung!
Bedenken sie auch EMRK und IP66 wonach gem. OwiG keine Haft angedroht bzw. durchgeführt werden! Bei Ignoranz folgt intern. Verfahren und HBF!
Bedenken Sie auch, dass gem. Ihres Art. 25 GG, an dessen Rechtkraft Sie ja immer noch glauben, internationales Recht dem nationalen Recht vorgeht!

Ich werde nicht zum Termin antreten und auch nichts bezahlen, da es an der Rechtkraft fehlt, die Sie müssen erst juristisch den Beweis erbringen worauf sich Ihre Rechtkraft stützt. Eine Berufung auf Ihr Grundgesetz ist irrelevant, aber das wissen Sie bestimmt(hoffentlich)!

Von ihrer Seite aus fehlt es jedoch an jeglicher Kompetenz, Legitimation, Kenntnisse der rechtlichen Situation in Deutschland bezogen auf dieses Behelfskonstrukt namens "BRD-Justiz" der Alliierten bis auf den heutigen Tag (lesen Sie mal im BGBl nach) und schulen Sie sich endlich mal nach, es tut wirklich Not! Hier ein Tipp: http://wemepes.ch
Bezüglich der OWI :
Briefe sind keine elektronischen Medien und müssen im Original unterschrieben sein. Ausnahmen bilden emails und Faxe (siehe Ihre eigenen Vorschriften! ) ... Laut Ihren eigenen Vorschriften (§§ 117VWGO i.V.m. 275 StPO i.V.m. 315ff) dürfen Kopien vom Original in keinster Weise unterschiedlich sein und das sind sie, wenn die Originalunterschrift des beteiligten Richters nicht gegeben ist. Kürzel sind nicht erlaubt. Unterschriften von nicht legitimierten Personen, die an dem Verfahren nicht aktiv teilgenommen haben, sind rechtlich nicht legitim zudem diese meist nicht beamtet sind, was sie sein müssten! Seit wann sind Angestellte eines Gerichtes Urkundsbeamte? Entweder man ist angestellt oder beamtet! Hier wird ständig Urkundenbetrug begangen! Anzeige ist entsprechend auch international gestellt worden.
Solche Schreiben werden der Akte „P“ wie Papierkorb oder dem Reißwolf zugeordnet! Die Unsitte und Faulheit der „Schreiber“ von solchen Briefen, diese nicht im Original zu unterschreiben, kann und wird nicht länger geduldet werden!
Diesen Teil nur dann einflechten, wenn sie mein Mandant auch sind!

Mein/e Mandant/in steht unter dem Schutz meiner Selbstverwaltung und ist für Ihre UNRechtjustiz nicht angreifbar! Solange Ihre Seite keinen juristischen Nachweis Ihrer rechtlichen Grundlagen(BGBl. II 1990 S. 885,889ff, Art. 23 a.F. Ihres GG aufgehoben usw.)erbringen kann, wird nichts geschehen! Schreiben an meinen Mandanten sind nur an mich, dem ordentlichen legitimen Recht()beistand zu richten!

Quellen:

http://www.123recht.net/Bundesbereinigu ... 84159.html

https://www.jurion.de/Gesetze/2_BMJ_ZustBerG/57

http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm

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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von abakadriver » Mi 11. Feb 2015, 20:25

Das Knöllchen kam mit der Post.
Bleibt auch die Frage wo dürfen Lkfz parken ?

Gruß Martin
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Mi 11. Feb 2015, 21:57

@Fuddschi
Das mit der Gültigkeit ist bloßes Verschwörungstheorie-Zeugs.
Damit erntet man vor Gericht nur ein laues Grinsen.
Zur Sache :
Wo dürfen LKFZ parken.
Meine realistische Einschätzung (ich wüßte von keiner speziellen Regelung für LKFZ...ggf möge man mich verbessern) wäre,dass LKFZ dort parken/halten dürfen, wo es die normalen PKW auch dürfen. Kräder sind es de facto nicht,LKW's oder Busse auch nicht.
Bleibt (da m.W. nur Ausnahmen für Kräder,LKW'S und Busse gibt --was Fahrzeuggruppen anbelangt) nur der PKW-"Stellplatz" übrig. Da ist es jedenfalls nicht verboten ,da das "normale" LKFZ auch i.d.R. 4 Räder hat und nirgends geschrieben steht ,dass dort nur "erwachsene" PKW stehen dürfen. Falls ein LKW draufpasst, oder ein Krad Lust ,darf sowas auch auf dem PKW-Stellplatz ruhen. Ausschließl. Parkplätze gibts eben nur für zB Kräder, LKW's oder Busse..alle anderen sind (soweit groß genug) für alle da.
Gruß Guido
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von macbloke » Do 12. Feb 2015, 10:30

wie gesagt, 10€ und gut ist.

Aber zur Theorie:
Das Schreiben ging also zum Versicherungsnehmer.

Inwieweit der Versicherungsnehmer herangezogen werden kann, wenn nicht festgestellt werden kann wer das Fahrzeug gefahren hat?
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Do 12. Feb 2015, 11:14

macbloke hat geschrieben:wie gesagt, 10€ und gut ist.

Aber zur Theorie:
Das Schreiben ging also zum Versicherungsnehmer.

Inwieweit der Versicherungsnehmer herangezogen werden kann, wenn nicht festgestellt werden kann wer das Fahrzeug gefahren hat?

So ein Ding hatte ich schon mit dem auf mich versichertem DUO. Die Sache ist aus genau dieser Argumentation,dass ich Vers-Nehmer aber nicht Halter sei,eingestellt worden. Der Vers-Nehmer kann näml. die Halter-Haftung für Verwaltungskosten aus unaufklärbaren Parkverstößen nach meiner Auffassung nicht aufgebrummt bekommen. Dieser Meinung folgte mit der Einstellung des Verfahrens auch das zuständige Gericht.
Aber wie ich schrieb...lohnt für Nicht-Juristen nicht wg 10 Euro Verwarngeld mangels Rechtschutz-Vers.-Schutzes.
Sowas sind allenfalls lustvolle Juristen-Spielereien.
Bei diesen peanuts-Fällen ist ein gegenteiliger Gerichtsentscheid auch nicht anfechtbar..und die entstandenen Kosten liegen jenseits aller Vernunft.
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von Fuddschi » Fr 13. Feb 2015, 18:11

guidolenz123 hat geschrieben: Sowas sind allenfalls lustvolle Juristen-Spielereien.
Bei diesen peanuts-Fällen ist ein gegenteiliger Gerichtsentscheid auch nicht anfechtbar..und die entstandenen Kosten liegen jenseits aller Vernunft.
Aber meistens wird das verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt 019)

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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Fr 13. Feb 2015, 18:18

Kann man nicht so pauschal sagen. Eher nicht...Gerichte sind ohne gute Argumente eher hartleibig....und oft trotz solcher Argumente auch noch.
Gruß Guido
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von abakadriver » So 1. Mär 2015, 16:07

Also ich hab das Knöllchen mal bezahlt weil ich wegen den 10 Euro keine Wallung machen wollte hab aber, aber ich hab dem Ordnungsamt auch zurückgefaxt das ich eigenlich der Meinung bin da Parken zu dürfen. Und um eingehende Prüfung der Rechtslage gebeten. Ich zitiere jetzt mal das Antwort schreiben wörtlich.

.....Auf diesem Parkplatz ( siehe Anlage ) darf geparkt werden mit:
verkehrszeichen-stvo-parkplatz-anfang.jpg
verkehrszeichen-stvo-parkplatz-anfang.jpg (31.91 KiB) 13305 mal betrachtet
Sinnbild_Kraftrad.png
Sinnbild_Kraftrad.png (14.5 KiB) 13305 mal betrachtet

Quad, Trike, Krad mit Beiwagen, Piaggio Mp3 ohne Pkw Zulassung, Elektro Dreirad, ( jedoch nur bis 45 Km/h ), Moped und Mofa
MfG
Ast


Wobei ich mich auch Frage wer Ast ist.

Gruß Martin
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » So 1. Mär 2015, 16:45

Normalerweise heißt das Antragsteller.
Gruß Guido
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von obiny » So 1. Mär 2015, 19:53

Ihr habt Probleme. Wo soll das LKfz schon parken dürfen? Auf dem gleichen Parkplatz wo auch Autos parken dürfen. Warum soll es da für LKfz Ausnahmen geben?
Gruß obiny

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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von abakadriver » So 1. Mär 2015, 20:43

Weil ein Quad bis 45km/h auch ein Lkfz L6e ist, genau wie dein Ligier Nova. Und weil das Fahrzeug auch bezüglich der Zulassung, Versicherung und Führerschein wie ein Moped behandelt wird, ein Mopedauto eben kein Automoped, ausserdem war es mein Lieblingsparkplatz mitten in der Stadt, da habe ich immer was gekriegt. Die 10 Euro kann ich verschmerzen aber ich möcht sie nicht jedesmal kriegen wenn ich das stehe.
Aber wie erklärt man so etwas einem der den ganzen Sommer mit Winterreifen unterwegs ist ?

Gruß Martin
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von macbloke » Mo 2. Mär 2015, 08:37

Obiny, darum gehts ja nicht.

Also wenn dort Quads PArken dürfen weiß ich nicht warum dort nicht auch LKFZ parken dürfen.

Quads gehören wie unsere Joghurtbecher zu Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e oder nicht? Na also!
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von Fuddschi » Mo 2. Mär 2015, 20:35

Behörden legen die Sache so aus, daß es deren Geldsäckl füllt. Aber wer 100% weiß, wie die Gesetzeslage ist, der kann sich aus der Affäre wie ein Glatter Aal winden, unser Guido weiß es am besten wie das geht :mrgreen:

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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Mo 2. Mär 2015, 22:03

Fuddschi hat geschrieben:Behörden legen die Sache so aus, daß es deren Geldsäckl füllt. Aber wer 100% weiß, wie die Gesetzeslage ist, der kann sich aus der Affäre wie ein Glatter Aal winden, unser Guido weiß es am besten wie das geht :mrgreen:

Ich hab meinen Senf zum Thema doch schon dazu gegeben... 015)
Gruß Guido
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von macbloke » Di 3. Mär 2015, 08:35

abakadriver hat geschrieben:Weil ein Quad bis 45km/h auch ein Lkfz L6e ist, genau wie dein Ligier Nova. Und weil das Fahrzeug auch bezüglich der Zulassung, Versicherung und Führerschein wie ein Moped behandelt wird, ein Mopedauto eben kein Automoped, ausserdem war es mein Lieblingsparkplatz mitten in der Stadt, da habe ich immer was gekriegt. Die 10 Euro kann ich verschmerzen aber ich möcht sie nicht jedesmal kriegen wenn ich das stehe.
Aber wie erklärt man so etwas einem der den ganzen Sommer mit Winterreifen unterwegs ist ?

Gruß Martin
Eigentlich solltest Du mit dem Schreiben darauf bestehen das Du ein Quad hast, mit Dach.

Und als Beweis in der Betriebserlaubnis zeigen die in L6e eingruppiert ist.
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