Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LKfz

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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chrisy
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Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LKfz

Beitrag von chrisy » Mo 10. Feb 2014, 19:20

Hallo,

mein Name ist Christian, 50J aus Bayern.

Ich hatte vor ein paar Jahren einen AIXAM MEGA in der zulassungspflichtigen 75km/h Version gefahren, diesen dann aber wegen der damals drastisch gestiegenden KFZ-Steuer durch die andere Einstufung und einem vorhandenen Anhänger verkauft.
Nachdem nun das Zugfahrzeug über den Winter zeitweise abgemeldet ist wollte ich mir wieder ein vergleichbares Fahrzeug, diesmal aber steuerfrei in der 45km/h Version, zulegen und stieß dabei auf den LIGIER XPRO.

Nun sagten mir aber plötzlich verschiedene Versicherungen (HUK /DEVK ..) dass sie dieses Fahrzeug nicht mit Mopedkennzeichen versichern würden :(

Ich bin mir sicher dass es gehen muss da Ligier Deutschland dies ja auf der Homepage bewirbt und ich auch verschiedene Angebote mit Mopedkennzeichen sah.

Begründung der Versicherung: In den Fahrzeugpapieren steht G = 406kg
Mopedautos vierrädrig dürfen nur 350kg Leergewicht/Leermasse haben :?

Kann dies ein Missverständnis in der Definition der Leermasse/Leergewicht sein??? Seit 2006 ist meines Wissens "G" in den Papieren die "Leermasse im Betriebszustand", d.h. mit vollem Tank und 75kg Fahrer.
Meint die Versicherung evtl. das echte Leergewicht, also ohne Fahrer, dann passt es ja!?

Nur wie verklicker ich dies der Versicherung?? DIe behaupten, die Definition steht auch bei WIKIPEDIA per 2011/2012 so mt 350kg drin, also sei dies aktuell. Nur nirgendwo steht bei der Versicherung, ob dies wirklich G im Fahrzeugschein ist bzw. mit oder ohne Fahrer gerechnet wird. Überall heisst es nur ohne AKKUS bei Elektro, aber kein Wort von Fahrer.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen bzw. Tipps wo ich entsprechende Beweise/Quellen finden würde??

Wo habt Ihr vergleichbare vierrädrige Transporter (Ligier XPRO, Casalini Kerry oder AIXAM Mega,auch der hat ja über 400kg) mit Mopedkennzeichen versichert?? Was zahlt Ihr im Jahr (mit oder ohne TK)?

Wäre für ein paar Tipps (egal ob Quelle als Beweis oder Versicherungsempfehlung) dankbar!

Beste Grüße
Christian

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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von guidolenz123 » Mo 10. Feb 2014, 19:32

Grundsätzl dürfen LKFZ nur 350KG Leergewicht aufweisen.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), aktuell vom 3. Februar 2011 definiert vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge als „vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt oder mit einem anderen Verbrennungsmotor oder Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt“.

Bei einem höheren Gewicht sind es keine LKFZ mehr.
Was ist in den Papieren eingetragen?
Setz mal ein Bild Deiner Papiere hier rein...das könnte helfen.

Noch ne Info wg "Fahrer"-Gewicht.

http://www.federleichte-elfer.de/defini ... wicht.html
Gruß Guido
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von chrisy » Mo 10. Feb 2014, 20:17

Danke für das erste Feedback.

Anbei die Daten, wobei die in sich eigentlich meines Erachtens schon widersprüchlich sind, denn die genannten G = 406kg und die ebenfalls vermerkte Klasse L6e würden so ja nicht zusammen passen, denn wenn es angeblich zu schwer wäre und somit normale Zulassung bräuchte (wie damals mein großer AIXAM MEGA), dann wäre es ja L7e, oder?

Christian
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von guidolenz123 » Mo 10. Feb 2014, 21:51

Dann hilft ggf das...:

http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse



EG-Klasse Beschreibung Bezeichnung in den Zulassungsdokumenten Frühere Bezeichnungen (Deutschland)
L1e Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren 2rädr.KKR b. 45 km/h KLEINKRAFTRAD 2-RAEDRIG
KKR MOFA BIS 25 KM/H
KKR L-MOFA BIS 20 KM/H
L2e Dreirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren 3rädr.KKR b. 45 km/h KLEINKRAFTRAD 3-RAEDRIG
L3e Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) ohne Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h 2rädr.KR o. BW > 45 km/h KRAFTRAD O.LB.
KRAFTRAD M.LB.
KRAFTRAD,LEICHTKRAFTRAD
L4e Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) mit Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h 2rädr.KR m. BW > 45 km/h
L5e Dreirädriges Fahrzeug (Kraftrad) mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h 3rädr.Fz. > 45 km/h DREIRAEDRIGES KFZ
L6e Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren 4rädr.Leich.Fz.b. 350 kg LEICHT-KFZ BIS 45 KM/H
L7e Vierrädriges Kraftfahrzeug, das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 400 kg (bis 550 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW 4rädr.Fz. 400 o. 550 kg 4-RAEDR.KFZ Z.PERS-BEF.
4-RAEDR.KFZ Z.GUET.BEF.
Gruß Guido
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von chrisy » Di 11. Feb 2014, 09:34

Hallo Guido,

leider ist genau dies auch das Problem bzw. der Widerspruch:

Laut Einstufung Klasse (Punkt J) wäre es L6e, also alles bestens.
Nur sieht Versicherung dann Punkt G mit 406kg und sagt, dass die bei L6e genannten und auch in den Versicherungsanträgen deutlich markierten 350kg überschritten sind.
:(
Da bei diesen 350kg nie genau erläutert ist, was dazu gehört (also eben meine Vermutung hier OHNE Fahrergewicht?) hab ich nun widersprüchliche Angaben ohne irgendwelche belegbaren Argumente.

Kann höchstens mal bei LIGIER anfragen da diese sowieso die holländischen Papiere in deutsche tauschen müssten, was lt. mancher Aussagen im Internet so einfach bei LIGIER gehen sollte

Beste Grüße
Christian
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von guidolenz123 » Di 11. Feb 2014, 09:40

Vlt ist/wird das nach Erhalt der BRD-Papiere ein obsoletes Scheinprob. ?
Gruß Guido
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von macbloke » Fr 14. Feb 2014, 10:46

Du kannst es ja mal auswiegen...
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von ixo369 » Fr 14. Feb 2014, 15:17

Oder du baust ein paar Dinge ab, die man sowieso nicht benötigt und lässt es dann abnehmen. So Dinge wie Reserverad sind ja prinzipiell nicht nötig.
LG Ole

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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von 50ccm » Fr 14. Feb 2014, 20:27

Hallo
Für das Leergewicht braucht man auch kein Betriebsbereites Fahrzeug . Batterie , Öle ,Diesel, Kühlwasser ,.. Alles Raus und dann Wiegen .
Gruss Ernst

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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von guidolenz123 » Fr 14. Feb 2014, 22:21

Müßte dann aber "umgetragen" werden. Es geht schließl. um das BAUARTBEDINGTE Gewicht und NICHT das tatsächliche..
Gruß Guido
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von chrisy » Sa 15. Feb 2014, 10:00

Danke für die Feedbacks.
Mit dem weglassen wäre es so eine Sache, sicher könnte man Reserverad weglassen, aber es wäre ja ein Unterschied von über 56kg, da wird Reserverad,Wagenheber, Radio.. nicht viel bringen.

Den Hinweis mit "alles raus" von Ernst verstehe ich nicht ganz, dann laut meinem Verständnis gilt doch seit glaube ich 2004 die neue Regelung bei den EU-Papeiren von G=Leermasse im betriebsbereiten Zustand, und da ist doch sogar der Tank zu 90 oder 100% gefüllt und ein Fahrer mit 75kg dabei, auch wenn ich das nicht bin http://www.lepori.de/forum/posting.php? ... f=2&t=3386# (gewichtsbedingt)
Und es würde mir ja schon reichen, wenn ich belegen könnte, dass ich bei der L6e Vorgabe bzw. Versicherervorgabe von 350kg den Fahrer rauslassen kann, dann wären es ja nur 406 - 75kg = 331kg.

Was der Unterschied zwischen "bauartbedingtes Leergewicht" und "Tatsächliches Leergewicht" ist verstehe ich zwar nicht, aber ich denke, das Problem ist wie gesagt nur die unklare Definition der 350kg, die nirgendwo näher ausgeführt ist. Es heißt immer nur "ohne Batterien bei Elektroauto", aber nicht ob nach neuer Regelung mit oder ohne Fahrer??

Christian

Ich habe mich mal an LIGIER Deutschland gewandt, da die ja wissen müssen, warum auf einem Dokument 2 widersprüchliche Daten (Punkt J + G) stehen, die habens an den Chef geleitet, der ist aber erst nächste Woche wieder im Haus. Vielleicht bringen die Licht ins Dunkel der Versicherungsbüros. http://www.lepori.de/forum/posting.php? ... f=2&t=3386#
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von guidolenz123 » Sa 15. Feb 2014, 13:43

chrisy hat geschrieben:
Was der Unterschied zwischen "bauartbedingtes Leergewicht" und "Tatsächliches Leergewicht" ist verstehe ich zwar nicht, aber ich denke, das Problem ist wie gesagt nur die unklare Definition der 350kg, die nirgendwo näher ausgeführt ist. Es heißt immer nur "ohne Batterien bei Elektroauto", aber nicht ob nach neuer Regelung mit oder ohne Fahrer??
Das eine ist das "gesetzl." offizielle Gewicht, das andere das tatsächliche. Meist sind die Kisten schwerer als in den Papieren steht...manche sogar erhebl. schwerer.
Gruß Guido
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von Guennie1568 » So 29. Jun 2014, 09:16

Und hat sich hier jetzt schon was getan? Ist ja eigentlich eine interessante Frage das mit dem Leergewicht.
Soweit mir aber bekannt ist, wird als Leergewicht immer das Gewicht des Fahrzeugs im betriebsbereiten Zustand ohne Kraftstoff und ohne Fahrer hergenommen. Da werden dann flüssige oder feste Kraftstoffe den Batterien von Elektrofahrzeugen gleich gestellt.
Demnach beziehen sich die 406kg deines XPRO auf das Fahrzeug selber incl. der Schmierstoffe und der Starterbatterie, aber ohne Diesel im Tank und ohne Fahrer.
Wegen der Versicherung: Da will sich wohl ein Versicherungsvertreter etwas profillieren, denn normalerweise wird so ein Fahrzeug ja nicht nach Gewicht versichert, sondern nach Motorleistung und/oder Höchstgeschwindigkeit.
Guennie
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von macbloke » Mo 30. Jun 2014, 11:13

Hab ich grad nochmal alles überflogen:

Laut dem link den Guido eingtragen hat:
In BRD 90% Tankfüllung, alle Flüssigkeiten und 75kg für den Fahrer.

würde mich ja mal interessieren wie schwer der denn jetzt wirklich ist.

Und dann, wie und ob die LKFZ auf die <350kg kommen

Ich meine das in den Niederlanden andere Regelungen gelten als in der BRD.
So können auch Anhänger bis zu einer bestimmten Größe, sogar diese kleinen Wohnanhänger z.B. Eriba(von Puch?), ohne Steuer und Versicherung gefahren werden, wenn sie ein bestimmtes Gewicht unterschreiten.
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von guidolenz123 » Mo 30. Jun 2014, 12:18

macbloke hat geschrieben:Hab ich grad nochmal alles überflogen:

Laut dem link den Guido eingtragen hat:
In BRD 90% Tankfüllung, alle Flüssigkeiten und 75kg für den Fahrer.

würde mich ja mal interessieren wie schwer der denn jetzt wirklich ist.

Und dann, wie und ob die LKFZ auf die <350kg kommen

Ich meine das in den Niederlanden andere Regelungen gelten als in der BRD.
So können auch Anhänger bis zu einer bestimmten Größe, sogar diese kleinen Wohnanhänger z.B. Eriba(von Puch?), ohne Steuer und Versicherung gefahren werden, wenn sie ein bestimmtes Gewicht unterschreiten.

Auch in BRD sind legalev LKFZ mit offiziell (bauartbedingt) unter 350KG oft tatsächl. über 400KG schwer.
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von macbloke » Di 1. Jul 2014, 08:59

nein ich meinte wie schwer er denn jetzt wirklich ist, der Fahrer... :mrgreen:
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von guidolenz123 » Di 1. Jul 2014, 12:26

macbloke hat geschrieben:nein ich meinte wie schwer er denn jetzt wirklich ist, der Fahrer... :mrgreen:
Ich habe so 76 Kilo (darumherumschwankend), wieviel hast du ?

Als Beifahrer bin ich übrigens genauso schwer. :mrgreen:
Gruß Guido
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von 50ccm » Di 1. Jul 2014, 19:28

guidolenz123 hat geschrieben: Als Beifahrer bin ich übrigens genauso schwer.
Hallo Guido
Du vergisst den Angstschweiß . 019) 019)
Gruss Ernst

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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von guidolenz123 » Di 1. Jul 2014, 20:17

50ccm hat geschrieben:
guidolenz123 hat geschrieben: Als Beifahrer bin ich übrigens genauso schwer.
Hallo Guido
Du vergisst den Angstschweiß . 019) 019)

Bin ich dann leichter oder schwerer , bzw wird der Schweiß drauf- oder weg-gerechnet ? 019)
Gruß Guido
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Re: Versicherungen verweigern Mopedkennzeichen für Ligier LK

Beitrag von ixo369 » Fr 4. Jul 2014, 11:02

Wenn der Schweiß im Polster angekommen ist, bist du leichter, musst das dafür dann aber auf das Fahrzeuggewicht zurechnen. Erst wenn der Schweiß verdunstet wird die Fuhre leichter... ^^
LG Ole

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