Vollmacht für das STVA

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Niko
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Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Sa 15. Feb 2014, 15:09

Hallo :-)
ich bräuchte eine Vollmacht, weiss aber nicht wie diese auszusehen hat.
Gemacht werden müsste :
1.) Führerschein von dem alten, als den in "rosa" in einen Kartenführerschein umschreiben.
2.) Fahrerkarte für LKW
Nun hat das STVA aber immer nur zu Zeiten auf, zu denen ich nicht kann :-( Meine Eltern, mittlerweile Renter haben Zeit und würden diesen Gang für mich tätigen, falls diese nicht können, würden sie eine meiner Geschwister oder deren Lebensgefährten diesen Gang tätigen lassen. Was müsste ich denen für eine "universelle Vollmacht" mitgeben, das diese meinen Führerschein umschreiben können und ggf. auch noch solch eine Fahrerkarte beantragen können?

Würde das hier :
Vollmacht _____________ Ort,Datum
Mein Vor- und Nachname,
Anschrift

Hiermit bevollmächtige ich den Überbringer dieses Schreibens meinen Führerschein für mich umzutragen. Ich bitte darum den Überbringer so weit es nur Irgend geht entgegen zu kommen, damit mein Anliegen bearbeitet werden kann.

Vielen Dank,
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reichen ?
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » Sa 15. Feb 2014, 15:12

Ruf mal auf der Führerscheinstelle an...die handhaben das unterschiedl. Manche machens gar nicht und manche verlangen eine Begleubigung der Vollmacht und andere sehen das alles ganz locker.
Gruß Guido
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von ixo369 » Sa 15. Feb 2014, 15:13

In einer Vollmacht muss meines Wissens der vollständige Name, Geburtstag und Wohnort enthalten sein. Ist auch besser so, stell dir mal vor, deine Mutter oder wer auch immer verliert das Teil, dann ist irgendein Fritze der Überbringer der Vollmacht und kann mit deinem Führerschein anstellen, was er will. Eine Kopie von deinem Perso muss glaub ich auch dazu, der Bevollmächtigte sollte seinen Perso ebenfalls dabei haben.
LG Ole

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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Sa 15. Feb 2014, 15:39

na in der vollmacht steht ja was damit gemacht werden soll,
wenn das teil verloren geht, nachdem der umgeschrieben wurde, nun ja .....

habe mal meine papiere verloren, Kommentar der Polizei "da passiert nix, sind ja bilder drauf", ok, glaube ich nicht das da nix passiert, aber ......

aber danke für die info / Anregung :-) bin gespannt was noch so kommen wird :-)
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von ixo369 » Sa 15. Feb 2014, 15:47

Kann sein, dass da noch mehr kommt... Ich brauch ja schon eine Vollmacht, wenn ich für meinen Vater ein Paket bei der Post abholen will, mit Ausweis und so...
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Sa 15. Feb 2014, 23:55

war mal auf der seite vom stva ..... siehe da, steht doch da etwas davon das man persönlich hin soll :-( ob das wegen dem hohn mit den Versicherungskarten ist, wo einige wohl bilder diverser Hollywood größen aufluden und es raus kam, als jemand das bild von darth vader hochladen wollte ?!?
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » So 16. Feb 2014, 10:17

Ggf Vollmacht auf den Bevollmächtigten mit dessen Pers-Ausweis-Nr und dazu den eigenen (Vollmachtgeber) gültigen Pers-Ausweis mitgeben. Ist bei unserer Zulassungsstelle so.

Was soll diese Fahrerkarte für LKW sein ?



Die Vollmacht würde ich noch ergänzen um :



"Vollmacht _____________ Ort,Datum
Mein Vor- und Nachname,
Anschrift

Hiermit bevollmächtige ich den Überbringer dieses Schreibens meinen Führerschein für mich umzutragen/eine Fahrerlaubnis im neuen Format zu beantragen sowie desgleichen eine Fahrerkarte für LKW zu beantragen. Diese Papiere mögen zudem an den Bevollmächtigten ausgehändigt werden.. Ich bitte darum den Überbringer so weit es nur Irgend geht entgegen zu kommen, damit mein Anliegen bearbeitet werden kann.

Vielen Dank,
Mein Name + Unterschrift."
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » So 16. Feb 2014, 11:12

auch danke an dich :-)

aber um das persönliche komme ich wohl nicht herum, ich glaube das hängt wohl damit zusammen, das die bilder die da gewünscht werden mit der Person abgeglichen werden sollen / müssen / können. dies wohl weil ein spaßvpgel bei der krankenversicherungskarte sich nicht mit Brad pitt, Madonna oder sonst wem als Foto zufrieden gab, sondern darth vader hochladen musste ...... :-( toller spaß und andere leiden darunter ..... na mal hören ob es doch noch geht das man falls man nicht kann einen anderen schicken kann, wozu sonst kann man vollmachten erteilen wenn diese dann unnütz sind .....

aber zu:
Was soll diese Fahrerkarte für LKW sein ?
Erklärung dazu, siehe hier : Klick mich an
oder in kurz : der Fahrtenschreiber mit tachoscheibe wurde von einem digitalen gerät abgelöst. da steckt jeder Fahrer eine auf sich gemachte fahrerkarte mit Speicherchip ein, da werden dann die letzten 28 tage gespeichert und so kann die Polizei die besser kontrollieren ..... ist natürlich auch leicht zu manipulieren, aber .......

wie sieht das eigentlich aus mit dem alten "3er" wenn der umgeschrieben wird, verfällt dann das von dem neuen auch nach Beendigung des 50sten ? oder bleibt das bestehen ? sprich ich hatte ja den 3er vor dem 2er gemacht, wenn nun mein 2er verfällt, kann ich dann noch das fahren, was ich früher mit meinem alten 3er durfte? oder fällt dann so viel weg, das ich ev tl ab 50 ohe gesundheitsprüfung und pi pa po nicht nur die alte 2 verliere sondern ggf auch noch die Berechtigung Anhänger zu ziehen und 7,5t zu fahren ?
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » So 16. Feb 2014, 11:47

Niko hat geschrieben: wie sieht das eigentlich aus mit dem alten "3er" wenn der umgeschrieben wird, verfällt dann das von dem neuen auch nach Beendigung des 50sten ? oder bleibt das bestehen ? sprich ich hatte ja den 3er vor dem 2er gemacht, wenn nun mein 2er verfällt, kann ich dann noch das fahren, was ich früher mit meinem alten 3er durfte? oder fällt dann so viel weg, das ich ev tl ab 50 ohe gesundheitsprüfung und pi pa po nicht nur die alte 2 verliere sondern ggf auch noch die Berechtigung Anhänger zu ziehen und 7,5t zu fahren ?

Du behälst alle "alten" Rechte und Pflichten.
Mußt nur drauf achten, dass in der neuen Pappe alles drin steht ,was aktuell drinsteht in Deiner alten Pappe.
Ist in der neuen Pappe was falsch/vergessen, hast Du nur 4 Wochen Zeit das anzugehen. Danach ist der Fehler der Behörde in Stein gemeißelt und nicht mehr rückgängig zu machen. Gilt aber auch, wenn die Dir zuviel Rechte einräumen.
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » So 16. Feb 2014, 14:06

und wie erkenne ich dann ob es stimmt ?
allein schon das die dann zahlen angeben die für mich keinen sinn machen.
oder steht da auf der Rückseite "Inhaber behält über seinen 50sten Lebensjahr alle seine führerschienklassen die der klasse 3 entsprechen?" wo auch diese klasse es so ja nicht mehr gibt ...... denn ein gespann von 18,75t werde ich dann wohl auch nicht mehr fahren dürfen - zumindest fand ich nur etwas von 12 t. :-(
oh wie nervenaufreibend das ist - da sind die leute zu beneiden die ohne Führerschein fahren. die brauchen nix umschreiben lassen und haben so ihre ruhe :-)
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » So 16. Feb 2014, 16:23

Schau mal hier.. Du musst Deine alten Fahrzeuge ,die Du fahren darfst vergleichen hiermit :


http://dein-fuehrerschein.net/fuehrersc ... ssen-2013/

Normalerweise stimmen die Neueinträge aber.



Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich
Führerscheinklasse alt = Führerscheinklasse neu
1 A = unbeschränkt
1A = A beschränkt
1B = A1
2 = C, CE, T
2* = D, DE
3 = B, BE, C1, C1E
3* = D1, D1E
4 = M
5 = L
Mofa = Mofa

Hinter den einzelnen FE-Klassen (zB für den alten 3er ) steht dann (jeweils hinter B,BE,C1,C1E) seit wann Du diese FE hast (Erstausstellung) . Wenn alle Deine alten Klassen dann dort aufgeführt/angekreuzt sind mit dem richtigen erstmaligen Erwerbsdatum der jeweiligen FE-Klasse ist alles o.k..
Du mußt nur schauen ,dass zB auch C1 ,oder was auch immer Du früher schon fahren durftest, auch aufgeführt ist.

Durch das hinter der jeweiligen FE-Klasse stehende Datum (Ersterwerb der FE) kann jeder (man geht jedenfalls davon aus) Verkehrsrechtskundige ersehen kann , was Du fahren darfst und was nicht.
Bei den fetten LKW-FE's muß aber ab 50 Jahre der Gesundheit-Check etc gemacht werden, sonst verfällt das, wie bisher auch schon.
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » So 16. Feb 2014, 17:36

das heisst hier bei :
Bild
zeigt
Spalte 09 die Führerschienklassen mit Bildern - das verstehe ich
Spalte 10 wann dieser Führerschein erworben wurd,
Spalte 11 dann irgendwelche Einschränkungen / Erweiterungen .....
Spalte 12 zeigt dann auch wieder was an .........

Nun steht in Spalte 12 bei CE : 79(C1E>12000kg,LS3
was heisst das dann ? Ist das dies, was ich mit der Klasse 3 fahren darf, also ein Gespann von mehr als 12t zulässigem, Gesamtgewicht? Sprich auch die Variante 18,75t mit maximal 3 Achsen ? und dieser verfällt mir auch nicht, oder gehört dieses C1E auch zu den Führerscheinklassen wo ich eine Gesundheitsüberprüfung nachreichen muss wenn ich 50 bin ?
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » So 16. Feb 2014, 17:38

Da bin ich nun auch überfragt... bei 18 Tonnen.
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Di 18. Feb 2014, 23:26

also die 18,75t werden eingetragen ..... heisst dann : über 12 t , aber nicht mehr als 18,75 t

per vollmacht geht es nicht, da man auf einem antrag den Führerschein unterschreiben müsse :-(

man kann aber auch am ort des 2t Wohnsitzes den Führerschein beantragen :-) das hilft mir nun etwas weiter, so melde ich einfach einen 2t Wohnsitz an - oder habe ich dadurch Nachteile ?
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von OpaHans » Mi 19. Feb 2014, 13:34

Scan-140219-0001.jpg
Scan-140219-0001.jpg (605.06 KiB) 9952 mal betrachtet
Hallo Niko, vielleicht hilft dir dieses Opa Hans
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Mi 19. Feb 2014, 17:53

Danke Opa Hans :-)

aber nicht so ganz, es scheint so zu sein das die c1e oder wie die heissen mag auf über 12t, aber bis 18,75 t geht - dazu fällt dann die berenzung der achsen weg .... das vom ADAC ist wohl schon was älter :-( aber das derlei auch mit 50 so ist das man nicht mehr darf ... schon eine sauerrei derlei !

was ist wenn ich da ein Wohnmobil habe was mehr als 3.5 t wiegt, oder einen Wohnanhänger den ich ziehen mag, oder so ein kleiner transporthänger ..... :-(
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » Mi 19. Feb 2014, 18:37

Wenn Du das mit Deiner alten Pappe fahren durftest, darfst Du das auch weiter für alle Zeiten ohne jede Einschränkung und das mit 50Jahre gabs schon mit der alten Pappe.
Für die "alten" FE-Besitzer ändert sich rein gar nix.
Gruß Guido
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Mi 19. Feb 2014, 21:31

die Einschränkung das die klasse 2 mit 50jahren eine Nachuntersuchung bedarf kam erst nach dem ich den Führerschein hatte wie ich meine.
das es eine Untersuchung gab für Inhaber der klasse 3, wäre mir komplett neu, denn diese galt wie ich meine uneingeschränkt bis lebensende - also solofahrzeug bis 7,5t + Anhänger wenn gebremmst 1,5 x zugfahrzeug (dadurch die 18,75t) jedoch beschränkt auf 3 achsen - dieses hatte man und behielt man auch - nun aber ist es so das sich das mit dem kartenschein wohl geändert hat, will heissen das wenn man 50j ist und vorher die klasse 3 hatte, dann eine Nachuntersuchung erbringen muss damit man weiterhin "gespanne" fahren darf :-(

oder liege ich da falsch ?
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » Do 20. Feb 2014, 11:21

Nö...Du darfst die (jedenfalls PKW- ) Gespanne weiter fahren wie schon immer. Die LKW-Gespann-Geschichte auch so wie immer ,wenn diese FE-Klasse schon immer der alten 3 unterlag.
Gruß Guido
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Do 20. Feb 2014, 13:26

dann hoffe ich das die das bei mir begreifen .... denn ich hatte ja die 3 vor der 2, so kann ich dann nach dem erlöschen der 2 zumindest den 7,5t lkw nebst hänger weiterfahren - hoffe das habe ich richtig verstanden :-)
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