Hier im Forum gehen wir nicht mit Knüppeln aufeinander los. Obiger Stil ist vielerorts im Internet üblich, aber hier ist er nicht erwünscht. Bitte auch wenn der Hals schwillt sachlich bleiben.Cuxis hat geschrieben:Hallo macbloke,
schade das du scheinbar ständig Dinge falsch verstehst und darstellst.
In der Sache, die Du etwas tiefer ja nochmal zusammen gefasst hast:
hast Du m. E. recht. Dem Absatz hier drüber stimme ich komplett zu. Wer nur eine FE der Klasse A/M hat und schneller unterwegs ist könnte mit FoFE dabei sein. Besitzer der B FE oder der alten 3er FE könnten sich je nach Ursache des Geschwindigkeitszuwachses mit erloschenen BEs und Steuerhinterziehung beschäftigen müssen. Im real Life ist mir bei LKFZ zwar kein derartiger Fall bekannt, aber je nach auftreten des Delinquenten .. und der Laune des kontrollierenden Polizistens könnten sich "lustige" Folgen ergeben.Cuxis hat geschrieben:Nur mal als rechtliche Information: Der Halter eines "original" vom Werk schneller fahrenden Fahrzeugs ist auf eigene Kosten verpflichtet dieses drosseln zu lassen. Zivilrechtlich können die Kosten vom Hersteller ggf. eingeklagt werden. Das sei nur mal ganz am Rande angemerkt.
Fährt nun ein Führerscheininhaber der Klasse A/M über 55km/h auf ebener Strecke nachweisbar mit einem auf 45 km/h gedrosselten Fahrzeug so liegt eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.