HILFE für unseren Simpa JDM

Hier könnt ihr euch und eure Leichtkraftfahrzeuge vorstellen. Zeigt her eure Schätzchen!

Moderator: rolf.g3

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Dani7672
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HILFE für unseren Simpa JDM

Beitrag von Dani7672 » Mo 12. Mär 2018, 13:30

Liebe Forum-Mitglieder!

Ich freue mich sehr, wenn jemand von Euch einen hilfreichen Tipp für das folgende Problem abgeben könnte:

Meine Mutter fährt mit ihren 67 Jahren einen JDM, den sie vor 10 Jahren gebraucht erworben hat. Eine gültige Fahrerlaubnis besitzt meine Mutter nicht; sie ist stets davon ausgegangen, dass sie diesen "Krankenfahrstuhl" auch führescheinlos fahren darf.

Vor ca. 7 Jahren wurde ihre Brieftasche samt Fahrzeugpapieren geklaut. Sie hat sich beim Straßenverkehrsamt aber eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ihr Eigentum und um einen Krankenfahrstuhl handelt. Eigentlich hätte sie mit dieser Bescheinigung sich beim Hersteller neue Papiere ausstellen lassen müssen, nur leider gibt es die Firma SIMPA nicht mehr.

Wie auch immer - jetzt ist meine Mutter letztens in eine Polizeikontrolle gekommen und konnte keine ausreichenden Papiere vorweisen und hat nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein plus Verstoß gegen das KFZ Steuergesetzt vorliegen. Nach Rücksprache mit der Polizeiwache wurde mir gesagt, dass es offensichtlich an dem (Leer-)Gewicht des Fahrzeuges liegt, dass sie damit NICHT führerscheinfrei fahren darf. Im Motorraum finden wir ein Typenschild, auf dem nur das zulässige Gesamtgewicht mit 440kg beziffert ist.

Nun ist meine Idee, mit dem Wagen zu einer öffentlichen Waage zu fahren, um den Wagen wiegen und uns bestätigen zu lassen, dass dieser auch korrekt mit seinem Gewicht als Krankenfahrstuhl definiert ist.

Was meint Ihr? Wäre das die richtige Vorgehensweise? Was würdet Ihr in dieser Situation tun?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten und schöne Grüße

Dani

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guidolenz123
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Re: HILFE für unseren Simpa JDM

Beitrag von guidolenz123 » Mo 12. Mär 2018, 13:40

Anwalt (Fachgebiet Verkehrsrecht) nehmen..das mit dem Gewicht ist bei den alten Dingern (Bestandsgarantie) Unfug. Wenn Das Schnauferl ein Krankenfahrstuhl ist/war...bzw das Gegenteil nicht nachgewiesen werden kann, ist Deine Mutter fein raus...aber Speuzialisten nehmen..da kennen sich nur wenige wirklich aus.
Gruß Guido
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Dani7672
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Re: HILFE für unseren Simpa JDM

Beitrag von Dani7672 » Mo 12. Mär 2018, 14:18

Danke, Guido. Nur das mit dem Anwalt ist genau das Problem: Meine Mum ist weder rechtschutzversichert, noch kann sie finanziell in Vorleistung gehen. Sprich: Wir müssen das irgendwie ohne Anwalt lösen.

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guidolenz123
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Re: HILFE für unseren Simpa JDM

Beitrag von guidolenz123 » Mo 12. Mär 2018, 17:26

Dani7672 hat geschrieben:Danke, Guido. Nur das mit dem Anwalt ist genau das Problem: Meine Mum ist weder rechtschutzversichert, noch kann sie finanziell in Vorleistung gehen. Sprich: Wir müssen das irgendwie ohne Anwalt lösen.
Wenn sie quasi mittellos ist, bekommt sie jedenfalls erst mal Beratungshilfe (ist kostenlos und das regelt oft der Anwalt mit dem Gericht) und ggf für eine Strafverhandlung einen Verteidiger gestellt, wenn die Rechtslage kompliziert ist. Wenn ein Richter das verneint ,kennt er sich wohl aus und trifft ein zutreffendes (freisprechendes Urteil), wenn Deine Sachverhaltschilderung hier zutrifft, also der Simpa tatsächl. ein Krankenfahrstuhl ist bzw dies nicht zu widerlegen ist. Für Deine Mutter spricht schon mal die o.g. Bescheinigung....das Gewicht ist völlig wurscht (Bestandsgarantie, weil die Gewicht-Begrenzung früher nicht galt)
Gruß Guido
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Re: HILFE für unseren Simpa JDM

Beitrag von rolf.g3 » Mo 12. Mär 2018, 18:00

moin,

Da schließ ich mich mal Guido´s Worten an: Bei Gericht bekommen " Mittellose " Menschen, das bedeutet aber keinesfalls als Bittsteller abgestempelt zu werden !!!!, eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung kann man frei einen Anwalt wählen. Manche Anwaltskanzleien möchten das der zukünftige Klient diese Bescheinigung bei Gericht einholt, ein simpler Vorgang: Einen Zettel warheitsgemäß ausfüllen - im Grunde nur 3 wichtige Fragen - und verlangen einen Eigenanteil von etwa 15 €. Andere Kanzleien verzichten auf dei 15 € und reichen die Unterlagen selbst ein.
Wie auch immer: Ohne Anwalt würde ich in dieser Sache nichtmal irgent einen Anruf tätigen. Die Ahnungslosigkeit der Polizei in Sachen Krankenfahrstuhl / Leicht - KFZ ist schon recht heftig.
Für die gild: Kraftfahrzeug = Fahrerlaubniss. Haste keine, Strafanzeige.
Ist aber manchmal, so wie Du diesen Fall beschreibst, nicht immer zutreffend.
Verliert ihr diesen Fall ( Richterspruch ! ) müßt ihr keine Anwaltskosten übernehmen.
Gewinnt ihr diesen Fall ( zB einstellung des Verfahrens oder eben Richterspruch ) zahlt euren Anwalt eh die Gegenseite.
Hört auf Guido ! Der weiß genau wovon er redet.
Gibt es in Sachen L-KFZ bzw Krankenfahstuhl eine Unklarheit die von einem Richtergeklärt werden muß, braucht ihr einen Anwalt, und zwar einen der sich mit der Materie auskennt, eben einen
guidolenz123 hat geschrieben:Anwalt (Fachgebiet Verkehrsrecht)
Handelt es sich bei dem Fahrzeug tatsächlich um einen Krankenfahrstuhl, so wird sich das klären.
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug, so bekommt ihr eure Strafe.
End of Story...
Laßt euch nur um himmels willen nix von irgentwelchen Polizisten oder Staatsanwälten erzählen, von wegen Gesamtgewicht und so Scherze, daran könnt ihr nur sehen das die KEINE Ahnung haben - zu eurem Vorteil.
Laßt euch keine Angst machen !
Laßt euch nicht auf irgentwelche Deals ein, ohne das der Anwalt dazu rät !
Bleibt locker und entspannt !
Es ist bislang nichts passiert das nicht mit ein, zwei Briefen geklärt werden kann.
Wünsche euch viel Kraft, die braucht man wenn so ein Fall vor der Türe steht, aber macht euch keine großen Gedanken.

gruß rolf
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
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