Seite 1 von 4

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Fr 12. Mai 2017, 14:52
von guidolenz123
Sulkym11 hat geschrieben:Bei der Zulassungsstelle, wo die Papiere jetzt liegen wird mir gesagt dass das heute nicht mehr geht mit dem So. Kfz Krankenfahrstuhl. Das ist doch Mist oder? wenn das damals so zugelassen wurde dann kann eine Änderung nicht einfach alle Krankenfahrstühle für nicht zugelassen abstempeln. Ich solle ihn auf 15 kmh drosseln und mit einem Sitz eintragen...
Ich werde jetzt wirklich einen Anwalt einschalten, das geht doch nicht.

Gruß Glen

Wenn es ein Krankenfahrstuhl war ,hat der Bestandsgarantie.

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Fr 12. Mai 2017, 14:54
von guidolenz123
Sulkym11 hat geschrieben:In der Tat ist das unsinn!
Der einzige Grund weshalb sie die Papiere haben ist dass es heutzutage diese
Zulassungsart nicht mir gibt, oder der Sulky einfach nicht die Kriterien des Aktuellen
Muster Krankenstuhls nicht einhält. Was soll denn der Mist?

Tja, ich begebe mich nun auf die Suche nach einem Anwalt.
das wäre nicht das erste Mal ,das unbedarfte Staatsdiener mit absolut null Ahnung Mist verzapfen. Nimm Anwalt vor Ort.

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Mi 17. Mai 2017, 12:18
von macbloke
Hmm... man sieht nur die linke Hälfte.

Kannst du noch die rechte Hälfte Fotografieren?

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Mi 17. Mai 2017, 23:18
von Sulkym11

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 01:03
von JDM Fahrer
Bestandschutz ist Bestandschutz!!!
Neu gibt es das nicht mehr aber du solltest das bekommen.
Ja der Detsche Saat mit seinen Deutschen Gesetzen ist schon ein Geheimnis für sich!!!Ohne Rechtsbeistand geht da wenig muss ich auch immer wieder feststellen.
Armes Deutschland woooooooo bist du nur hin????
Früher gab es Gesetze die bindend waren.....Heute gibt es nur noch § die wie kaugummi sind.Wer sie richti nutzt der ist auf der Sonnenseite.Wer Falsch an die sache geht ist der Verlierer.
Made bei Deutschland!!!!
Anwalt könnte helfen!!!

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 08:26
von macbloke
Ich sehe das auch so, auch wenn die Zweitschrift fehlerhaft erstellt worden ist, ist es für mich trotzdem Beweis genug dass bei der Erstschrift eine BE erstellt worden ist.

Du hast doch eine Kopie. Lässt sich damit nicht verfolgen ob auf dem Amt damals nun jemals eine gültige BE erstellt worden ist? ist die Zweitschrift tatsächlich nicht gültig?

Hmm. Vielleicht kann Guido da mehr zu sagen.

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 10:17
von Sulkym11
Bei der Zulassungsstelle kann man nicht mit denen reden. Sie wiederholen dort immer nur dass ein krankenfahrstuhl nicht so aussehen kann. Ziemlich stur.

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 11:01
von rolf.g3
moin,

Hast Du schonmal bei der ausstellenden Behörde ( Sinsheim ??? ) angefragt ? Letztlich haben Die dort den Fehler gemacht bei der Ausfertigung der Zweitschrift. Anrufen und Mailen und das Problem schildern - mal sehen was von dort kommt ...

gruß rolf

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 11:12
von weasel
Tach auch,

der von macbloke und Rolf.g3 vorgeschlagene Weg wird kein leichter sein, aber der sinnvollste. Das Thema Bestandsschutz ist dann eher unerheblich, da Du mit gestempelter und unterschriebener Bescheinigung (die sollten dann auch den entsprechenden Passus zum Kennzeichen durchstreichen) legal unterwegs bist.

Es gibt Leute, die verdienen ihr Geld mit dem Verkauf solcher Fahrzeuge :D

http://www.gamma-fahrzeuge.de/fuehrersc ... zeuge.html

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 13:21
von Demonic1711
Gibt es den Hersteller noch?
Dann einfach beim Hersteller ne neue BE beantragen und fertig! Bei Aprilia und co. kostet sowas 60-80€.
Wirst dann aber wohl ne Unbedenklichkeitsbescheigung brauchen.

Vllt. Gehts auch so?!?

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 13:57
von Fuddschi
Zitat:

"...Allerdings wurde die Betriebserlaubnis (BE) für das Fahrzeug nicht erteilt, so dass dieses Fahrzeug ohne eine gültige BE nicht im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden darf."
==============
Das ist ja ein Witz :mrgreen:

Ich habe auch so ein "Gutachten" und es wurde Akzeptiert. Die Behörde ist eine Willkür- Behörde, da würde ich an deiner Stelle zu einem anderen "TÜV" gehen und sie fragen, ob sie dieses "Gutachten" Akzeptieren und ob man Extra noch eine "Betriebserlaubnis" braucht.

Anscheinend weiß diese Person, die diesen Wisch (Aktenvermerk) ausgestellt hat, nicht bescheid, was ein Gutachten und eine Betriebserlaubnis ist :shock:
Auch das "Führerscheinrechtliche" hat die einen Feuchten Kehricht anzugehen :evil:
Fazit: Das kann nur eine Willkür sein :(

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 16:41
von Sulkym11
Führerscheintechnisch habe ich im November bf17 also AM das soll laut Führerscheinstelle ausreichen um den Krankenfahrstuhl allein fahren zu dürfen. Casalini gibt es noch und baut auch noch Mopedautos, leider bekam ich bis heute keine Antwort auf meine Mails. Meine italienisch sprechende Großmutter wird dort demnächst anrufen, hoffentlich bringt das etwas.

Herzlichen dank an euch alle die mich dazu ermutigt haben gegen diese Unverschämtheit anzukämpfen!

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 18:22
von Demonic1711
Fuddschi hat geschrieben:Zitat:

"...Allerdings wurde die Betriebserlaubnis (BE) für das Fahrzeug nicht erteilt, so dass dieses Fahrzeug ohne eine gültige BE nicht im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden darf."
==============
Das ist ja ein Witz :mrgreen:

Ich habe auch so ein "Gutachten" und es wurde Akzeptiert. Die Behörde ist eine Willkür- Behörde, da würde ich an deiner Stelle zu einem anderen "TÜV" gehen und sie fragen, ob sie dieses "Gutachten" Akzeptieren und ob man Extra noch eine "Betriebserlaubnis" braucht.

Anscheinend weiß diese Person, die diesen Wisch (Aktenvermerk) ausgestellt hat, nicht bescheid, was ein Gutachten und eine Betriebserlaubnis ist :shock:
Auch das "Führerscheinrechtliche" hat die einen Feuchten Kehricht anzugehen :evil:
Fazit: Das kann nur eine Willkür sein :(
Da hast Du wohl Recht. Habe für meine Aprilia auch einmal eine Betriebserlaubnis und einmal ein Gutachten (50er und 25er) bisher gab es nie Probleme in den ganzen 10Jahren.

@Sulkym11

Vielleicht brauchst Du nicht mal Italienisch zu können.
Versuche es mal über einen Händler. z.B. Minicarcenter Remscheid etc. Vllt können die Dir da weiterhelfen.

Tut mir echt leid für Dich das Du Dir diesen ganzen Mist antun musst.
Weiterhin viel Erfolg!

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 18:54
von guidolenz123
Sulkym11 hat geschrieben:Führerscheintechnisch habe ich im November bf17 also AM das soll laut Führerscheinstelle ausreichen um den Krankenfahrstuhl allein fahren zu dürfen. Casalini gibt es noch und baut auch noch Mopedautos, leider bekam ich bis heute keine Antwort auf meine Mails. Meine italienisch sprechende Großmutter wird dort demnächst anrufen, hoffentlich bringt das etwas.

Herzlichen dank an euch alle die mich dazu ermutigt haben gegen diese Unverschämtheit anzukämpfen!
Mit der fehlenden "Fahrerlaubnis" für Krankenfahrstühle gibts zu 99,99% noch Ärger mit dem Staatsanwalt /Gericht. Das kann (ich will Dich nicht schocken, aber den Umständen nicht plötzlich gegenüberzustehen ,kann helfen, ) dazu führen, dass Du Deine Fahrerlaubnis für PKW (begleitetes Fahren) erst später ablegen darfst.
Nimm Dir im Falle . dass diese Sache Ärger macht (ich rechne damit zu 99,99%) UNBEDINGT einen Anwalt...ein guter kann je nach Richter da noch was retten.


Viel Glück...

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Do 18. Mai 2017, 20:29
von macbloke
Ja. Was Guido sagt stimmt so. Du brauchst wegen dem Fahren ohne Führerschein einen Anwalt.

Wenn du Glück hast was ich aber nicht glaube, dann kann man es so hinbiegen das du mit dem Mofaführerschein den Krankenfahrstuhl bis 25km/h fahren dürfest.

Mein verständnis war immer so, das der Mofaführerschein nicht für Krankenfahrstühle gelte.
25km/h okay, das könnt eman noch einordnen.
2. Sitzplatz und 2. Person: das verträgt sich nicht.
zweispurig: AUch das verträgt sich nicht....
ABER: Lass mal deinen Anwalt forschen: Ich habe mittlerweile im netz diesbezüglich mehrfach gelesen: Krankenfahrstuhl vor 2002 bis 25km/h haben bestandschutz und Führerscheinfrei oder mit Prüfbescheinigung ("Mofaführerschein").

Chancen sehen schlecht aus.

Aber ich erzähl Dir mal eine Geschichte die ich erlebt habe, deswegen: Es kommt auf den Richter an und auf einen guten Anwalt und auch auf Dich:

In meiner Geburtsstadt habe ich in der Schule Rechtskundeunterricht als zusättzliches freiwilliges fach gewählt. (Jawohl Guido da staunst du was? :mrgreen: ) Naja, der örtliche Richter hat mir damals grundlegende Dinge beigebracht, was wie wo wer wann warum... Rechtskunde! Welche Gesetze, welche Gerichte, was ein Bußgeld ist, was Ordnungswiedrigkeit, Was eine Starftat, was Bewehrung usw alles ist und bedeutet.
Mir ist damals sehr viel klar geworden wie unser Rechtsstaat funktioniert.

Es kann nicht für jede Situation ein Gesetz erstellt werden. Deshalb muss man versuchen, die vorhanden Gesetze auf den jeweiligen Fall anzupassen.
MAnchmal gibt es dabei Kuriositäten, das ein "unschuldiger" eine hohe Strafe bekommt, oder ein Täter Straffrei ausgeht. (Fristen, Formalismus nicht eingehalten....), oder ein betrogener leer ausgeht.(DAs habe ich später erlebt, als ich als Betriebsrat Rechtskunde unterricht hatte, beim Arbeitsgericht.

Aber zurück zu meiner Schulzeit:
EIn Tag am Gericht bildete den Höhepunkt, einer der Markanten Fälle den ich nie vergessen hab:
Angeklagter Jugendlicher bei Gericht: FAll: Fahren ohne Führerschein durch Nothberg, bergab in einer S Kurve, zu schnell. Mit einer Yamaht Xt und 80ccm. DAs war damals mit 16 das höchste was man fahren durfte.
Unfall mit sehr hohem Sachschaden und noch schlimmer mit Personenschaden.

Der junge Mann ist mit seinem Vater aufgetaucht. Beide mit Anzug, weissem Oberhemd und Krawatte. Der Sohn als auch der Vater haben sich persönlich zu dem Fall geäussert: Der Junge sagte es tue ihm leid, er wisse auch nicht wieso er das gemacht habe, und er werde es auch bestimmt nie wieder tun. Der Vater blies ins selbe Horn, das es auch schon vom Vater persönliche Konsequenzen gegeben hat. Es war bekannt das der Junge der geschädigten Person, einer jungen Frau, sein bedauern zum Ausdruck gebracht hat und er um Entschuldigung gebeten habe. Der Richter hat sehr hart die Konsequenzen dargestellt was möglich wäre als Strafe. ich glaub es war Jugendgefängnis. Sehr hart und deutlich. Es war muchsmäuschen still und alle hatten Herzklopfen. DAnn wurde der Richter Milder. Er sagte, er gehe davon aus, das der Jugendliche tatsächlich so etwas nicht wieder tun werde und es ein Jugendlicher Ausrutscher war. Ich glaub es gab Bewehrung.
Dann, als es abgeschlossen war, bat der Richter eine persönliche Anmerkung kund tun zu dürfen. "Warum im Himmels wille er denn nicht auf einer der Seitenstrassen, die alle nach ein paar Metern geteerte gut ausgebaute Feldwege sein, gefahren sei. Das sei zwar auch verboten gewesen, aber wenn denn da überhaupt die Polizei gekommen wäre hätte die wahrscheinlich nur Ermahnt, und, der Schlimme Unfall mit Personenschaden wäre sicherlich auch nicht passiert.

Das hat mich beieindruckt, und ich habe viel dadurch verstanden.

Besuch das Gericht. Lerne daraus.

PS: wie ich erfahren habe, hat der Richter einen guten Ruf gehabt. Konsequent aber mit Herz. Viele die ganz schön was ausgefressen hatten, hat er geholfen wieder auf den Weg zu kommen. So komisch es klingt: Sein erkennungsmerkmal war dass er ein Bein nachzog und schwer Hinkte.

Ich habe aber am Selben Tag noch andere Fälle kennengelernt. Ein Italiener der sich nach Italien abgesetzt hatte, aber bei einem Deeutschlandbesuch festgenommen wurde. Er zahlte nämlich nicht den Unterhalt an seine geschiedene faru, Den hat er so fertig gemacht, unglaublich. Aber einfach auch deswegen weil der freche und unverschämte uneinsichtige Antworten gab.

Ich war schockiert wie wandelbar der Richter sein konnte. Ich hoffe die Schilderung bringt dir etwas. Geh wenn du kannst und besuche mal Gerichtsverhandlungen. Oder einen Rechtskundeunterricht.

Ich hab dreimal überlegt ob ich das Schreiben soll, also hab auch dreimal angefangen Dir das zu schreiben. Einfach weil hier viel zerrissen wird im Forum.

Dein Fall ist anders. Du bist ohne Papiere gefahren. Aber kein Sach- und auch kein Personenschaden. Und trotzdem: ich glaube es ist so wie Guido es schon ähnlich schrieb. 0,01% Chance aus der Nummer zu kommen.

Versuch es. ich habe tatsächlich bei dem Link den weiter oben jemand setzete, bei Grammer, Text gefunden, der besagt nach dem un ddem Paragraph galten diese und jene Fahrzeuge als Krankenfahrstühle und durften mit einer Prüfbescheinigung gefahren werden oder ganz ohne Führerschein. Soll dein Anwalt mal prüfen ob er aus dem Strohhalm ein Rettungsfloss bauen kann für dich, ich glaub da braucht er aber ein paar mehr Strohhalme noch.

Vergiss nicht: Die Ägypter haben aus Gras ein Boot gebaut, ein Papyrusboot, mit dem konnte man sogar das Meer überqueren. Bis Amerika.

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Fr 19. Mai 2017, 07:52
von guidolenz123
@ macbloke

Dass Du Ahnung hast und absolut kein Dummer bist, hast Du hier im Forum schon mehrfach bewiesen....
Dass mit Deiner Rechtskarriere wundert mich keineswegs.
Jetzt zur Sache:

Mit Mofa-Prüf-Besch. abgelegt bis Sept. 2002 konnte man Krankenfahrstuh chauffieren.. (bis Geburtstag 1. April 1965 sogar ohne alles) .
Danach (Sept. 2002 ) ging das nicht mehr... Gleichzeitig wurden auch keine Krankenfahrstühle alter Machart zugelassen...
Passte von der Rechts-Logik also zusammen.
Aktueller Fall:
"Neue" Mofa-Prüf-Besch. nutzt nix, auch wenn der Sulky ein bestandsgeschützer Krankenfahrstuhl ist. (Bei Verlust der alten Betriebserlaubnis wird ein BE sogar neu ausgestellt (wenn es je eine gültige gab---Indiz hierzu ist das Gutachten ,das vorliegt).
Aber ohne Legitimation einen Krankenfahrstuhl like Sulky fahren zu dürfen (s.o.) nutzt dessen Eigenschaft ein Krankenfahrstuhl zu sein leider rein gar nix.

Ichn kannte einen vernünftigen Richter, der in solcherart Fällen den Jugendlichen (geht eigentl. gar nicht) dazu verdonnerte so früh wie möglich die Fahrerlaubnis zu machen und ein paar Sozialstunden wurden es auch noch.
Andere Richter sind da teils GANZ anders...
Die verdonnern auch mal Jugendliche ohne Pappe etc, die lediglich bei Mopedfahrten ohne Fahrerlaubnis auf Privatwiesen 2 oder 3 Mal einen öffentlichen Wanderweg kreuzten wg Fahren ohne Fahrerlaubnis mit allen Konsequenzen---was rechtl. in Ordnung war...ansonsten aber maßlos und ohne Ziel.

Also:

Anwalt nehmen, wenn es anfängt zu brennnen.

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Fr 19. Mai 2017, 08:25
von rolf.g3
moin,
Sulkym11 hat geschrieben:also AM das soll laut Führerscheinstelle ausreichen um den Krankenfahrstuhl allein fahren zu dürfen.
Das ist schonmal ein Ansatz.

Zum anderen: Die ausstellende Behörde in Sinsheim hat die Zweitschrift erstellt. Mein erstes wäre dort anzurufen und unter der Nummer: 253014719, mit dem entsprechenden Datum eine Neuausfertigung anzufordern ( Daten und Nummern auf der abgebildeten BE )
Nicht einfach Telefon und fordern, sondern jammern und ach und weh, die Polizei hat böööööse Sachen mit mir vor weil da ein Stempel fehlt ... blablabla...
Jammern bringt´s ( vor allem wenn man 16 ist und, na klar, einsichtig - weil man ja nix falsch machen möchte und ein treuer und braver Bürger werden möchte )
Selbes gild auch bei Gericht: Der reuige und einsichtige Sünder hat mehr milde zu erwarten als der Draufgänger.

gruß rolf

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Fr 19. Mai 2017, 08:36
von Demonic1711
Wieso fahren ohne Führerschein?
Er schrieb doch er hat Klasse AM.
Die ist ab 16 Jahre.
Hab ich da was falsch verstanden?
Oder darf man damit keinen Krankenfahrstuhl fahren? 017)

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Fr 19. Mai 2017, 09:07
von macbloke
Ja, der arme hat zur Zeit gar keinen Führerschein sondern nur diese Prüfbescheinigung. Also diesen sogenannten Mofaführerschein "wo" gar kein Führerschein ist!!


@ Guido: danke für die Lorbeeren. Ja. ich hab mal überlegt ob ich Anwalt werden solle. Bin dann zu dem Schluss gekommen das das nix für mich sei. Aber darüber könnte man eine Abhandlung schreiben.

und: Danke für die Erklärung. Habs geschnallt, in das Durcheinander an gefundenen Wissensschnipsel hast Du Ordnung rein gebracht.

@rolf: sowas Ähnliches hatte ich auch schon überlegt zu schreiben, aber dann ist mir folgendes Aufgefallen:

Der TüV hat nur das Gutachten ausgestellt, aber das Strassenverkehrsamt muss mit diesem Gutachten eine allgemeine Betriebserlaubnis ausstellen. Wenn die das nicht gemacht haben weiss ich auch nicht wie man das hingebogen bekommt.
Habe ich da jetzt einen Denkfehler drin?

Re: Hallo aus dem Schwarzwald!

Verfasst: Fr 19. Mai 2017, 11:09
von guidolenz123
Ich nehme mal an, dass die auf dem Gutachten basierende Betriebserlaubnis (ausgestellt jedenfalls vor 2002), verloren gegangen ist....
Unterlagen aus der Zeit VOR 2003 dürften kaum mehr aufzufinden sein.
Da aber eine solche Betriebserlaubnis existierte ,muss dies (bzw deren Verlust) lediglich (GGF an Eidesstatt) erklärt werden. Und schon gibts ne Betriebserlaubnis-Zweitschrift auf Grundlage des Gutachtens.

Sollte allerdings (WAS ICH AUF GAR KEINEN FALL GLAUBE !!!!!!), damals keine Betriebserlaubnis ausgestellt worden sein, so könnte dies zum Prob. werden....


Hilft aber alles so rein gar nicht bei der Fahrerlaubnis-Problematik.