Ja. Was Guido sagt stimmt so. Du brauchst wegen dem Fahren ohne Führerschein einen Anwalt.
Wenn du Glück hast was ich aber nicht glaube, dann kann man es so hinbiegen das du mit dem Mofaführerschein den Krankenfahrstuhl bis 25km/h fahren dürfest.
Mein verständnis war immer so, das der Mofaführerschein nicht für Krankenfahrstühle gelte.
25km/h okay, das könnt eman noch einordnen.
2. Sitzplatz und 2. Person: das verträgt sich nicht.
zweispurig: AUch das verträgt sich nicht....
ABER: Lass mal deinen Anwalt forschen: Ich habe mittlerweile im netz diesbezüglich mehrfach gelesen: Krankenfahrstuhl vor 2002 bis 25km/h haben bestandschutz und Führerscheinfrei oder mit Prüfbescheinigung ("Mofaführerschein").
Chancen sehen schlecht aus.
Aber ich erzähl Dir mal eine Geschichte die ich erlebt habe, deswegen: Es kommt auf den Richter an und auf einen guten Anwalt und auch auf Dich:
In meiner Geburtsstadt habe ich in der Schule Rechtskundeunterricht als zusättzliches freiwilliges fach gewählt. (Jawohl Guido da staunst du was?
) Naja, der örtliche Richter hat mir damals grundlegende Dinge beigebracht, was wie wo wer wann warum... Rechtskunde! Welche Gesetze, welche Gerichte, was ein Bußgeld ist, was Ordnungswiedrigkeit, Was eine Starftat, was Bewehrung usw alles ist und bedeutet.
Mir ist damals sehr viel klar geworden wie unser Rechtsstaat funktioniert.
Es kann nicht für jede Situation ein Gesetz erstellt werden. Deshalb muss man versuchen, die vorhanden Gesetze auf den jeweiligen Fall anzupassen.
MAnchmal gibt es dabei Kuriositäten, das ein "unschuldiger" eine hohe Strafe bekommt, oder ein Täter Straffrei ausgeht. (Fristen, Formalismus nicht eingehalten....), oder ein betrogener leer ausgeht.(DAs habe ich später erlebt, als ich als Betriebsrat Rechtskunde unterricht hatte, beim Arbeitsgericht.
Aber zurück zu meiner Schulzeit:
EIn Tag am Gericht bildete den Höhepunkt, einer der Markanten Fälle den ich nie vergessen hab:
Angeklagter Jugendlicher bei Gericht: FAll: Fahren ohne Führerschein durch Nothberg, bergab in einer S Kurve, zu schnell. Mit einer Yamaht Xt und 80ccm. DAs war damals mit 16 das höchste was man fahren durfte.
Unfall mit sehr hohem Sachschaden und noch schlimmer mit Personenschaden.
Der junge Mann ist mit seinem Vater aufgetaucht. Beide mit Anzug, weissem Oberhemd und Krawatte. Der Sohn als auch der Vater haben sich persönlich zu dem Fall geäussert: Der Junge sagte es tue ihm leid, er wisse auch nicht wieso er das gemacht habe, und er werde es auch bestimmt nie wieder tun. Der Vater blies ins selbe Horn, das es auch schon vom Vater persönliche Konsequenzen gegeben hat. Es war bekannt das der Junge der geschädigten Person, einer jungen Frau, sein bedauern zum Ausdruck gebracht hat und er um Entschuldigung gebeten habe. Der Richter hat sehr hart die Konsequenzen dargestellt was möglich wäre als Strafe. ich glaub es war Jugendgefängnis. Sehr hart und deutlich. Es war muchsmäuschen still und alle hatten Herzklopfen. DAnn wurde der Richter Milder. Er sagte, er gehe davon aus, das der Jugendliche tatsächlich so etwas nicht wieder tun werde und es ein Jugendlicher Ausrutscher war. Ich glaub es gab Bewehrung.
Dann, als es abgeschlossen war, bat der Richter eine persönliche Anmerkung kund tun zu dürfen. "Warum im Himmels wille er denn nicht auf einer der Seitenstrassen, die alle nach ein paar Metern geteerte gut ausgebaute Feldwege sein, gefahren sei. Das sei zwar auch verboten gewesen, aber wenn denn da überhaupt die Polizei gekommen wäre hätte die wahrscheinlich nur Ermahnt, und, der Schlimme Unfall mit Personenschaden wäre sicherlich auch nicht passiert.
Das hat mich beieindruckt, und ich habe viel dadurch verstanden.
Besuch das Gericht. Lerne daraus.
PS: wie ich erfahren habe, hat der Richter einen guten Ruf gehabt. Konsequent aber mit Herz. Viele die ganz schön was ausgefressen hatten, hat er geholfen wieder auf den Weg zu kommen. So komisch es klingt: Sein erkennungsmerkmal war dass er ein Bein nachzog und schwer Hinkte.
Ich habe aber am Selben Tag noch andere Fälle kennengelernt. Ein Italiener der sich nach Italien abgesetzt hatte, aber bei einem Deeutschlandbesuch festgenommen wurde. Er zahlte nämlich nicht den Unterhalt an seine geschiedene faru, Den hat er so fertig gemacht, unglaublich. Aber einfach auch deswegen weil der freche und unverschämte uneinsichtige Antworten gab.
Ich war schockiert wie wandelbar der Richter sein konnte. Ich hoffe die Schilderung bringt dir etwas. Geh wenn du kannst und besuche mal Gerichtsverhandlungen. Oder einen Rechtskundeunterricht.
Ich hab dreimal überlegt ob ich das Schreiben soll, also hab auch dreimal angefangen Dir das zu schreiben. Einfach weil hier viel zerrissen wird im Forum.
Dein Fall ist anders. Du bist ohne Papiere gefahren. Aber kein Sach- und auch kein Personenschaden. Und trotzdem: ich glaube es ist so wie Guido es schon ähnlich schrieb. 0,01% Chance aus der Nummer zu kommen.
Versuch es. ich habe tatsächlich bei dem Link den weiter oben jemand setzete, bei Grammer, Text gefunden, der besagt nach dem un ddem Paragraph galten diese und jene Fahrzeuge als Krankenfahrstühle und durften mit einer Prüfbescheinigung gefahren werden oder ganz ohne Führerschein. Soll dein Anwalt mal prüfen ob er aus dem Strohhalm ein Rettungsfloss bauen kann für dich, ich glaub da braucht er aber ein paar mehr Strohhalme noch.
Vergiss nicht: Die Ägypter haben aus Gras ein Boot gebaut, ein Papyrusboot, mit dem konnte man sogar das Meer überqueren. Bis Amerika.