und wieder ein Neuer :-)

Hier könnt ihr euch und eure Leichtkraftfahrzeuge vorstellen. Zeigt her eure Schätzchen!

Moderator: rolf.g3

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DirkW
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und wieder ein Neuer :-)

Beitrag von DirkW » Mo 5. Okt 2015, 20:52

Hallo Microcar Gemeinde,

hier schreibt Dirk aus Gelsenkirchen, bin absoluter "Neuling" in Sachen Microcar aber total begeistert, ich erhoffe mir hier einige Tips worauf man beim kauf eines Lkfz zu beachten hat. Mir wurde ein 25er Fiat Sequentcento für 1200.-Euronen Angeboten, was ich später als 45er für kleines Geld umbauen lassen könnte, was meint ihr? wichtig wäre nur das ein zusammenfaltbarer Rollstuhl in den Kofferraum passt.

Fuddschi
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Re: und wieder ein Neuer :-)

Beitrag von Fuddschi » Mo 5. Okt 2015, 21:28

DirkW hat geschrieben:Hallo Microcar Gemeinde,

hier schreibt Dirk aus Gelsenkirchen, bin absoluter "Neuling" in Sachen Microcar aber total begeistert, ich erhoffe mir hier einige Tips worauf man beim kauf eines Lkfz zu beachten hat. Mir wurde ein 25er Fiat Sequentcento für 1200.-Euronen Angeboten, was ich später als 45er für kleines Geld umbauen lassen könnte, was meint ihr? wichtig wäre nur das ein zusammenfaltbarer Rollstuhl in den Kofferraum passt.
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DirkW hat geschrieben: Mir wurde ein 25er Fiat Sequentcento für 1200.-Euronen Angeboten, was ich später als 45er für kleines Geld umbauen lassen könnte, was meint ihr? wichtig wäre nur das ein zusammenfaltbarer Rollstuhl in den Kofferraum passt.
Krankenfahrstühle haben nach alten beständen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h und alles was darüber geht wird entweder als Leichtkraftfahrzeug oder als normaler PKW eingestuft. Ein Fiat Seicento kann nicht als Leichtkraftfahrzeug mit 45 Km/h umgeschrieben werden, da es mehr an Gewicht hat und der Hubraum größer ist und daher die 4 KW Höchstleistung nicht eingehalten werden kann. Näheres kann man nur vom TÜV erfahren 072)

DirkW
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Re: und wieder ein Neuer :-)

Beitrag von DirkW » Mo 5. Okt 2015, 21:36

ahja Danke, wurde mir also nonsens erzhält? worüber laufen denn dann die 25er pkw die erheblich mehr gewicht als 350 kg haben?

Fuddschi
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Re: und wieder ein Neuer :-)

Beitrag von Fuddschi » Mo 5. Okt 2015, 21:40

DirkW hat geschrieben:ahja Danke, wurde mir also nonsens erzhält? worüber laufen denn dann die 25er pkw die erheblich mehr gewicht als 350 kg haben?
Diese sind als "SonderKfZ Krankenfahrstühle" zugelassen.

Krankenfahrstuhl nach Fe V §4 (1)2 , Führerscheinfrei und Prüfbescheinigungsfrei! ( nach FeV § 76), 2 Sitzplätze).

http://daubner-verkehrsrecht.info/2014/ ... hrerschein

Zitat:

Übergangsrecht – § 76 Nr. 2 FeV

Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle die bis zum 01.09.2002 erteilt wurden, berechtigen motorisierte Krankenfahrstühle mit einer bbH von mehr als 10 km/h zu führen.

Dies sind folgende Typen:

Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit höchstens zwei Sitzen, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer bbH von nicht mehr als 30 km/h (maschinell angetriebene Krankenfahrstühle früheren Rechts), wenn sie bis zum 30. Juni 1999 erstmals in den Verkehr gekommen sind und durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen benutzt werden.
Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer bbH von nicht mehr als 25 km/h (motorisierte Krankenfahrstühle).

DirkW
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Re: und wieder ein Neuer :-)

Beitrag von DirkW » Mo 5. Okt 2015, 21:47

schön und gut das kann ich ja auch irgenwie nachvollziehen, krankenfahrstühle sind für körperlich kranke mit dem merkzeichen G oder aG im schwerbehindertenausweis aber bei uns fahren junge leute mit nem 25er rum und das auch erheblich schneller als 25, wird sowas nicht überprüft wer so einen wagen fahren darf?

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Re: und wieder ein Neuer :-)

Beitrag von Fuddschi » Mo 5. Okt 2015, 21:55

DirkW hat geschrieben:schön und gut das kann ich ja auch irgenwie nachvollziehen, krankenfahrstühle sind für körperlich kranke mit dem merkzeichen G oder aG im schwerbehindertenausweis aber bei uns fahren junge leute mit nem 25er rum und das auch erheblich schneller als 25, wird sowas nicht überprüft wer so einen wagen fahren darf?
Jupp, das wird von der Polizei auch überprüft, aber dafür bin ich nicht zuständig :wink:

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Re: und wieder ein Neuer :-)

Beitrag von guidolenz123 » Di 6. Okt 2015, 09:22

DirkW hat geschrieben:Hallo Microcar Gemeinde,

hier schreibt Dirk aus Gelsenkirchen, bin absoluter "Neuling" in Sachen Microcar aber total begeistert, ich erhoffe mir hier einige Tips worauf man beim kauf eines Lkfz zu beachten hat. Mir wurde ein 25er Fiat Sequentcento für 1200.-Euronen Angeboten, was ich später als 45er für kleines Geld umbauen lassen könnte, was meint ihr? wichtig wäre nur das ein zusammenfaltbarer Rollstuhl in den Kofferraum passt.

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Kurzfassung zum Rechtlichen:

Ein 25KMH Fiat u.ä. ist meist nicht mal nach den Papieren ein Krankenfahrstuhl und ein LKFZ schon gar nicht und ein Umbau auf LKFZ geht rechtl. nicht.
Bei vielen Gerichten gehen die als Krankenfahrstuhl eingetragenen "eigentlich"-PKW auch oft nicht durch.
Willst Du ein LKFZ ,dann kauf ein richtiges...alles andere bringt rechtl. nix.
Gruß Guido
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Re: und wieder ein Neuer :-)

Beitrag von macbloke » Mi 7. Okt 2015, 11:11

Guido, soweit ich weis ging es eine zeitlang, PKW's auf 25km/h zu drosseln sodass diese dann ohne den PKW Führerschein gefahren werden konnten. Oder war das sogar nur unter 6km/h?

Jedenfalls habe ich irgendwo mal gelesen dass das nur bis zu einem bestimmten Datum ging, Will heissen, alte PKWs mit 25km/h begrenzung kann man fahren, nur neuere nicht mehr.

Ich denke das sollte für PKWs in D gelten bevor es die EU-gleiche Führerscheinregelung gab...
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Re: und wieder ein Neuer :-)

Beitrag von Fuddschi » Mi 7. Okt 2015, 15:36

macbloke hat geschrieben:Guido, soweit ich weis ging es eine zeitlang, PKW's auf 25km/h zu drosseln sodass diese dann ohne den PKW Führerschein gefahren werden konnten. Oder war das sogar nur unter 6km/h?

Jedenfalls habe ich irgendwo mal gelesen dass das nur bis zu einem bestimmten Datum ging, Will heissen, alte PKWs mit 25km/h begrenzung kann man fahren, nur neuere nicht mehr.

Ich denke das sollte für PKWs in D gelten bevor es die EU-gleiche Führerscheinregelung gab...
Stimmt, ich hatte gerade gestern einen 25 Km/h- Seat Marbella gesehen, der hatte sogar noch die Rückbank drinne und fährt mit einem Versicherungskennzeichen 017)

Der wird doch wohl nicht die Amtlichen Kennzeichen abmontiert haben und ein Versicherungskennzeichen drangeschraubt haben, um unseren Rechtsverdrehern im Lande Lukrativen Auträge beschaffen :mrgreen: 019)

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