Neuer Aixam

Plauderei über dies und das...

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rolf.g3
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Re: Neuer Aixam

Beitrag von rolf.g3 » Fr 3. Feb 2017, 09:18

moin,
macbloke hat geschrieben:In Deutschland erst seit kurzem.
... bedeutet das nun, das Lkfz mit AHK in D legal sind ??? Ich hätte da ein Lkfz und einen Anhänger mit einem zgg von 500 Kg.. AHK gibts beim freundlichen Autoteilehändler, so ´n Universalteil mit 3,5to Zugkraft ( sollte reichen - grenzwertig ).
Das Gestell ließe sich basteln ...
Also: Legal oder nicht ??? Was braucht der Hänger für eine Kennzeichnung ? Reicht ein 45 Km Aufkleber ?
Das mein Gebastel NICHT legal ist, das wüsste ich schon... mir gehts darum ob künftig Lkfz MIT Anhänger unterwegs sein DÜRFEN ...

gruß rolf, der ein Frühjahr/Sommer Projekt sieht, das umgesetzt gehöhrt ... AHK am LKFZ in D, kurz ALD ( ist keine neue Partei, kann man aber wählen :D )
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HerrToeff
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Re: Neuer Aixam

Beitrag von HerrToeff » Sa 4. Feb 2017, 07:45

aLso definitiv ist die Ahk legal. Aber es gibt -warum auch immer- nur für Lieferwagen welche.

vielleicht geht es auch nur für die Lieferwagen - Unterunterklasse

Für den Betrieb eines Anhängers ohne zugelassene Ahk folgenden Vorschlag. Das Führen eines Fahrradanhängers hinter einem kkr -Mockik- ist zulääsig wenn deine Gemeinde/Kreis es NICHT verboten hat, Ob das auch für L6e gilt weiss ich nicht. Frag einfach irgenteinen Verkehrsrechtsanwalt im Ruhestand der sich seine Winterabende mit L6e Rechtsdiskussionen versüsst, falls Du zufällig so jemand kennst 101)

zu Deinen Fragen:

Änhängelast ist Max das halbe Leergewicht des ziehenden LKFZ

Wird eine Kennung für den nachfolgenden Verkehr verdeckt oder ist sie durch Nutzlast verdeckt ist sie an der rechten Seite statt am Heck anzubringen. (Anmerkung: ist der Anhänger "nachfolgender Verkehr" 019) oder ist er Nutzlast 017) )

Alles aus hier im Forum verteilten Gesetzestexten geklaut 033)

sind die Fragen damit beantwortet? :D

Ich hingehen steh vor neuen Grübeleien, der D Truck ist der einzige Aixam der noch mit 5PS ausgeliefert wird. Also mit dem alten Motor. Aber hat der einen Onboard Stecker oder nicht. Fragen über Fragen ..

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Re: Neuer Aixam

Beitrag von Metaphysik » Sa 4. Feb 2017, 10:28

HerrToeff hat geschrieben:aLso definitiv ist die Ahk legal. Aber es gibt -warum auch immer- nur für Lieferwagen welche.
HerrToeff hat geschrieben:Das Führen eines Fahrradanhängers hinter einem kkr -Mockik- ist zulääsig wenn deine Gemeinde/Kreis es NICHT verboten hat
Für beides wären Angaben mit Gesetz / Paragraph sehr nützlich. Bei einer Kontrolle hilft die Angabe "Hr. Toeff hat gesagt .." wahrscheinlich weniger.

Das mit dem Fahrradanhänger finde ich sehr verwunderlich - seit wann entscheiden in Deutschland Gemeinden / Kreise über Zulassungsgesetze zum Straßenverkehr? Eine Quellenangabe wäre da auch nett .. . Ich lasse mich auch gerne überzeugen das Du recht hast.

Noch eins zur AHK - vielleicht ist eine (ab Werk) angebrachte AHK zulässig weil in der COC enthalten. Ob man da aber, abgesehen von einer Plastikhenne, irgendwas anhängen darf im öffentlichen Straßenverkehr ist eine andere Frage ..

Bild

Fuddschi
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Re: Neuer Aixam

Beitrag von Fuddschi » Sa 4. Feb 2017, 14:37

HerrToeff hat geschrieben: Für den Betrieb eines Anhängers ohne zugelassene Ahk folgenden Vorschlag. Das Führen eines Fahrradanhängers hinter einem kkr -Mockik- ist zulääsig wenn deine Gemeinde/Kreis es NICHT verboten hat,
Bild

Da biste mit dem Aprilscherz arg verfrüht dran, Herr Töff :mrgreen: Das kann dir jeder Konfirmant mit einer Prüfbescheinigung sagen, daß man auf einem Mofa mit Anhängerbetrieb Deutschlandweit unterwegs sein darf und nicht mit einem KKR oder Moped mit Anhänger.

Wenn es Erlaubt ist, daß man hinter einem KKR oder Moped einen Anhänger mitführen darf, dann will ich eine Quelle von dir haben, wo das geschrieben steht :wink:

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Re: Neuer Aixam

Beitrag von rolf.g3 » Sa 4. Feb 2017, 15:49

moin,
HerrToeff hat geschrieben: sind die Fragen damit beantwortet? :D
... Nö ...

Ich hatte nicht geglaubt das man die Fragen, welche Du fleissig beantwortet hast überhaupt aus meinem Text deffiniert werden können ...
HerrToeff hat geschrieben:zu Deinen Fragen:

Änhängelast ist Max das halbe Leergewicht des ziehenden LKFZ
Das wußte ich nun nicht, ist mir aber im Grunde völlig Wurscht. Ich schrieb:
rolf.g3 hat geschrieben:Ich hätte da ein Lkfz und einen Anhänger mit einem zgg von 500 Kg..
Über eine max Anhängelast habe ich nicht nachgedacht...
HerrToeff hat geschrieben:Wird eine Kennung für den nachfolgenden Verkehr verdeckt oder ist sie durch Nutzlast verdeckt ist sie an der rechten Seite statt am Heck anzubringen.
Das hieße das ich das, wonach ich fragte, dann an der rechten Seite anzubringen habe...
Jetzt frage ich: WAS habe ich sodann an der rechten Seite anzubringen, reicht ein 45 km Aufkleber oder was sonst ... ???
... überhaupt ... rechte Seite von was ? Auto, Fahrad, Gesicht, Stoßstange, Ei, Kerzenständer,... ???

Fragen über Fragen, weiß ich, und 42 ist dafür auch geeignet - ist ja die Universalantwort auf alles - doch sehe ich im vorliegenden Fall keinerlei beantwortung ... schade eigentlich ...

Eins aber noch zum Schluß:
Zitat von Herr Töff:

Beträge stellen nur eine Meinung dar

Zitat ende

Hab´s von Deinem Beitrag kopiert - Was bedeutet das ? Beträge sind für mich die Summe der Kosten, oder die Menge an Bargeld in meiner Geldbörse ( ... weiß nich wie man Portmonee schreibt ... 076) )
- hat bei mir also immer was mit Geld zu tun - nie mit Meinung...
Deshalb meine Frage: Was bedeutet das ? 42 ?

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Re: Neuer Aixam

Beitrag von JDM Fahrer » So 5. Feb 2017, 23:41

Ich werde morgen mal zur Gemeinde gehen und Fragen.Ordnungsamt denke wird der Richtige ansprechpartner für mich sein.
Soll der Sachbearbeiter mir eine erlaubnis erteilen das ich hinter mein Ü-Ei nun eine Anhänger bammel darf.
Hoffe das Klappt,Nicht das der Sachbearbeiter mich zum Bürgermeister bringt.Mit dem Affen kann ich nicht soooooo gut haben uns auf jeder zweiten Gemeindesitzung in der Wolle.
Weil dann wird das nix mit Ü-EI und anhänger wenn der Affe das entscheiden soll.

Aber egal ab morgen werde ich sicher die lachnummer sein bei der Gemeinde.Hoffe nur die sagen nicht Alter Mann geh zu Fuß oder Sterb mal du bist ja Voll auf Droge mit deinem Ü-EI und Anhänger.

Also bei alles Liebe Herr Toeff,
wo bekommst du so ein Wissen her 017) 017) 017)
Ein Sachbearbeiter kann nix Erlauben oder Verbieten was KFZ angeht.Sprich also ob ich ein Anhänger an mein Ü-EI bammen darf.Nicht mal der Bürgermeister oder der Gemeindedirektor kann das entscheiden.
Nicht einmal die Polizei kann das Erlauben oder Verbieten.
Das ist sache von einem TÜV Futzie nur der kann Sagen ist erlaubt oder nicht und auch der hat Gesetze einzuhalten.

Aber ich Frage noch mal bei unserem Großbauern nach der kennt den Bürgermeister die sitzen immer in der Kneipe am Tisch.
Vielleicht hat der Einfluss das ich die Erlaubnis von ihm bekomme Ü-EI mit Anhänger zu fahren.
Der ist bei uns im Dorf die nummer eins!!!was der Sagt das ist Gesetz,Nur für mich nicht!!!Auf Menschen mit Gummistiefeln und korthosen höre ich nicht!!! 023) 023) 023)
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Re: Neuer Aixam

Beitrag von HerrToeff » Di 21. Feb 2017, 20:38

JDM Fahrer hat geschrieben:...

Also bei alles Liebe Herr Toeff,
wo bekommst du so ein Wissen her 017) 017) 017)
Ein Sachbearbeiter kann nix Erlauben oder Verbieten was KFZ angeht.Sprich also ob ich ein Anhänger an mein Ü-EI bammen darf.Nicht mal der Bürgermeister oder der Gemeindedirektor kann das entscheiden.
Nicht einmal die Polizei kann das Erlauben oder Verbieten.
Das ist sache von einem TÜV Futzie ... 023) 023) 023)

Der Landkreis kann sehr wohl bestimmte Sachen erlauben oder verbieten in seiner Satzung.

Mein Wissen kommt von einem TÜV Prüfer, der mir erzählte das ein Mofa ja ein Fahrrad mit Hilfmotor sei, und deswegen ein Fahrradanhänger mitgeführt werden dürfe solange er das Licht nicht verdecke. War wohl in den 90ern. Man liest im Internet mal so, mal anders. Meine Schwalbe hat typgeprüfte AHK, an die Enduro kommt mir kein Hänger, warum sollte ich mich weiter schlau machen?

Für PKW gilt, das Einradanhänger bis 75 kg zulassungsfrei sind. ZB Messräder. Was deren Halterung am Auto betrifft, keine Ahnung ob die Kofferraumkannte, die denen als Aufnahme dient, extra als AHK genehmigt sein muss, interressiert mich auch echt nicht.

Für Mopedanhänger gilt eine ABE Pflicht, zulassungsfreiheit und Wiederholungskennzeichen, siehe
http://www.mehner.info/mopedanhaenger-r ... anleitung/

Der einfacheit halber nimm einen kleinen PKW Anhänger. Ich denke, man könnte ihn auf 45kmh oder 60kmh umschreiben lassen, dann wäre er zulassungsfrei mit Wiederholungskennzeichen am Motorrad und möglicherweise auch am Leichtkfz. Präziseres bei Mehner.

Frag am besten beim Hersteller ob die nicht eine AHK im Programm haben. Dann einfach kaufen und ranbauen.
Zuletzt geändert von HerrToeff am Di 21. Feb 2017, 23:51, insgesamt 1-mal geändert.
lieben Gruß

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Re: Neuer Aixam

Beitrag von HerrToeff » Di 21. Feb 2017, 20:46

Metaphysik hat geschrieben:
Noch eins zur AHK - vielleicht ist eine (ab Werk) angebrachte AHK zulässig weil in der COC enthalten. Ob man da aber, abgesehen von einer Plastikhenne, irgendwas anhängen darf im öffentlichen Straßenverkehr ist eine andere Frage ..

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Natürlich darfst Du mit einer Ahk auch was anderes ziehen als ein Plastikhuhn.
Zuletzt geändert von HerrToeff am Di 21. Feb 2017, 23:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Neuer Aixam

Beitrag von HerrToeff » Di 21. Feb 2017, 21:09

Generell ist einfach immer öfter auch das unerwartete möglich ...

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fragt aber bitte nicht mich, sondern lieber jemand der sich genau damit auskennt ..
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