Zwickau – Die Polizei in Zwickau zog sogenannte „Reichsdeutsche“ mit ihren Autos aus dem Verkehr. Sie hatten die EU-Fahne an ihren Kennzeichen überklebt.
Polizeisprecherin Annett Helfer (37): „Schon 18-mal in diesem Jahr haben wir an Autos die Reichskriegsflagge auf Kfz-Kennzeichen festgestellt.“
(Anmerkung der Redaktion: Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Handelsflagge nach der Weimarer Verfassung Artikel 3)
Dahinter stecken Rechtsradikale, die sich selbst als „Reichsdeutsche“ bezeichnen. Sie akzeptieren Deutschland nicht als Staat, lehnen u. a. Regierung und Polizei ab.
Die Gruppierung wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die Aufkleber (gibt‘s für 4,19 Euro im Internet) lässt die Polizei sofort entfernen, außerdem gibt‘s wegen Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsordnung 20 Euro Bußgeld.
EU- Flagge Überklebt
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- Metaphysik
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Re: EU- Flagge Überklebt
Da mangelt es wohl ein wenig an der Anerkennung der normativen Kraft des Faktischen. Interessant die Antwort der Bundesregierung im Jahre 2015.
Ist aber weit weg vom Thema Ü-Ei Bei der Kiste oben ist der TÜV seit 4 Jahren abgelaufen .. das kostet extra ..
Ist aber weit weg vom Thema Ü-Ei Bei der Kiste oben ist der TÜV seit 4 Jahren abgelaufen .. das kostet extra ..
Re: EU- Flagge Überklebt
Deshalb steht es ja hier im "OffTopic"Metaphysik hat geschrieben:Ist aber weit weg vom Thema Ü-Ei
Und für Reichsbürger gelten wohl keine TÜV- bestimmungen
Re: EU- Flagge Überklebt
Hier ist das Urteil:
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 15.04.2010 wegen fehlenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), Aktenzeichen 46 Js 39/10.
In diesem Fall hatte die Beschuldigte bei ihrem Kennzeichen die “EU-Flagge” überklebt, alles andere unverändert gelassen.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld prüfte die Straftatbestände der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und der Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) sowie einen Kennzeichenmißbrauch (§ 22 StVG) und sah keinen dieser Tatbestände erfüllt. Außerdem hielt sie die Straftatbestände der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB) sowie der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§ 104 StGB) für nicht einschlägig.
“Eine Urkundenfälschung liegt nicht vor, weil sich die gedankliche Erklärung und die Beweisrichtung der Gesamturkunde ‘Kennzeichen/PKW’ nicht geändert hat (…). Die Erklärung, dass das Kennzeichen GT-(…) vom Kreis Gütersloh für den von der Beschuldigten geführten VW Polo ausgegeben wurde, bleibt von der Veränderung des Nationalitätskennzeichens nämlich unberührt.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Nationalitätskennzeichen (offiziell: Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat) gemäß § 10 Abs. 10 FzV vom eigentlichen KFZ-Kennzeichen zu unterscheiden ist.
(…)
Ein Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG scheitert daran, dass die Erkennbarkeit und Feststellbarkeit des Kennzeichens unberührt bleibt und es damit schon an der vom Tatbestand geforderter rechtswidrigen Absicht mangelt.
Für eine Urkundenunterdrückung fehlt es schon an der Nachteilszufügungsabsicht.”
Abschließend stellte die StA Bielefeld fest:
“Letztlich wurde nur ein dekoratives Element (EU-Flagge) durch ein anderes ersetzt. Da die EU-Flagge auf PKW keinen besonderen Bestandsschutz genießt (insb. sind die §§ 90a und 104 StGB nicht einschlägig) und der Aufkleber kein verbotenes Zeichen ist, ist an diesem Vorgehen – zumindest strafrechtlich – im Ergebnis nichts auszusetzen.”
Anm.Allerdings hat u.a. auch ein Stuttgarter Gericht wegen Überklebung des EU Zeichens mit der Reichskriegsflagge zum Nachteil des "Kunden" entschieden.
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 15.04.2010 wegen fehlenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), Aktenzeichen 46 Js 39/10.
In diesem Fall hatte die Beschuldigte bei ihrem Kennzeichen die “EU-Flagge” überklebt, alles andere unverändert gelassen.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld prüfte die Straftatbestände der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und der Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) sowie einen Kennzeichenmißbrauch (§ 22 StVG) und sah keinen dieser Tatbestände erfüllt. Außerdem hielt sie die Straftatbestände der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB) sowie der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§ 104 StGB) für nicht einschlägig.
“Eine Urkundenfälschung liegt nicht vor, weil sich die gedankliche Erklärung und die Beweisrichtung der Gesamturkunde ‘Kennzeichen/PKW’ nicht geändert hat (…). Die Erklärung, dass das Kennzeichen GT-(…) vom Kreis Gütersloh für den von der Beschuldigten geführten VW Polo ausgegeben wurde, bleibt von der Veränderung des Nationalitätskennzeichens nämlich unberührt.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Nationalitätskennzeichen (offiziell: Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat) gemäß § 10 Abs. 10 FzV vom eigentlichen KFZ-Kennzeichen zu unterscheiden ist.
(…)
Ein Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG scheitert daran, dass die Erkennbarkeit und Feststellbarkeit des Kennzeichens unberührt bleibt und es damit schon an der vom Tatbestand geforderter rechtswidrigen Absicht mangelt.
Für eine Urkundenunterdrückung fehlt es schon an der Nachteilszufügungsabsicht.”
Abschließend stellte die StA Bielefeld fest:
“Letztlich wurde nur ein dekoratives Element (EU-Flagge) durch ein anderes ersetzt. Da die EU-Flagge auf PKW keinen besonderen Bestandsschutz genießt (insb. sind die §§ 90a und 104 StGB nicht einschlägig) und der Aufkleber kein verbotenes Zeichen ist, ist an diesem Vorgehen – zumindest strafrechtlich – im Ergebnis nichts auszusetzen.”
Anm.Allerdings hat u.a. auch ein Stuttgarter Gericht wegen Überklebung des EU Zeichens mit der Reichskriegsflagge zum Nachteil des "Kunden" entschieden.
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Re: EU- Flagge Überklebt
Ja Ja wenn man die Richtigen Probleme nicht mehr in Deutschland in den Griff bekommt dann macht man z.B. Jagd auf die Reichs-Deutschen.
Aber das kennt man ja,der Deutsche Staat macht Gesetze die er dann selber nicht Versteht.
und dann kommt sowas zu Stande. Wie in Fuddschi´s Post.
Hier wird dann wieder einmal mehr aufgezeigt wie Inkompetent doch unsere Herrn und Damen mit der "Wortmarke" POLIZEI sind.
Denn würden die Herrn und Damen Plan von den Gesetzen haben die sie Vertreten sollen
dann würde es diesen Post von Fuddschi nicht geben.
Zumal all das schon mal Verhandelt wurde.
Staatsanwaltschaft Bielefeld Akt.:Zeichen 46 JS 39/10
Zitat: Letztlich wurden nur ein dekoratives Element (EU-Flagge) durch ein anders (Reichsflagge) ersetzt. Da die EU-Flagge auf PKW keinen besonderen Bestandsschutz genießt (insb. sind die §90a und 104StGB nicht einschlägig) und die Reichsflagge kein verbotenes Zeichen ist, an diesem Vorgehen - zumindest strafrechtlich- im Ergebnis nichts auszusetzen.
Ein Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG scheitert daran, dass die Erkennbarkeit und Festellbarkeit des Kennzeichens unberührt bleibt und es damit schon an der vom Tatbestand geforderten rechtswidrigen Absicht mangelt.
Für eine Urkundenunterdrückung fehlt es schon an der Nachteilszufügungsabsicht.
Aber auch ich habe Gelernt,es gibt keine einheitlichen Gesetze in Deutschland.Gesetze sind Ländersache und dann Gemeinden Sache.
Ich habe keine Blauen Fleckenauf meinen Kennzeichen. 2 Fahrzeuge sind schon sooooo Lange in meinem Besitz da gab es diese Blau befleckten Kennzeichen noch nicht und die 2 anderen Fahrzeuge da hat mich der Blaue Fleck gestöhrt also ist der Blaue Fleck der Flex zum Opfer gefallen.
Bin schon X mal Kontrolliert worden aber zum Kennzeichen gab es noch nie irgendwas zu Meckern von seiten der "Wortmarkenträger" POLIZEI
Und wenn es doch mal soooo kommen sollte,kein Problem der Richter wird es dann richten.Sicher nicht nach Deutschen Gesetz sondern nach Landesgesetz bzw Gemeinde Gesetz.
Aber das kennt man ja,der Deutsche Staat macht Gesetze die er dann selber nicht Versteht.
und dann kommt sowas zu Stande. Wie in Fuddschi´s Post.
Hier wird dann wieder einmal mehr aufgezeigt wie Inkompetent doch unsere Herrn und Damen mit der "Wortmarke" POLIZEI sind.
Denn würden die Herrn und Damen Plan von den Gesetzen haben die sie Vertreten sollen
dann würde es diesen Post von Fuddschi nicht geben.
Zumal all das schon mal Verhandelt wurde.
Staatsanwaltschaft Bielefeld Akt.:Zeichen 46 JS 39/10
Zitat: Letztlich wurden nur ein dekoratives Element (EU-Flagge) durch ein anders (Reichsflagge) ersetzt. Da die EU-Flagge auf PKW keinen besonderen Bestandsschutz genießt (insb. sind die §90a und 104StGB nicht einschlägig) und die Reichsflagge kein verbotenes Zeichen ist, an diesem Vorgehen - zumindest strafrechtlich- im Ergebnis nichts auszusetzen.
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Und wenn es doch mal soooo kommen sollte,kein Problem der Richter wird es dann richten.Sicher nicht nach Deutschen Gesetz sondern nach Landesgesetz bzw Gemeinde Gesetz.
Männer werden nie erwachsen, nur die Spielzeuge werden teurer!!!
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!
Yanmar is ein Schiffsdiesel - der beschleunigt nicht,der nimmt Fahrt auf!
E-Autos sind so öko wie abgepackte Wurst vegetarisch
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