Sicherheitsgurt im Leichtkraftfahrzeug

Plauderei über dies und das...

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guidolenz123
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Re: Sicherheitsgurt im Leichtkraftfahrzeug

Beitrag von guidolenz123 » Fr 5. Feb 2016, 09:32

Jealousy hat geschrieben:Ich hab oben etwas von Warndreieck und Verbandskasten gelesen..
Ich werde beides im Fahrzeug haben, aber ist es denn Pflicht? Beim Roller zB. braucht man ja beides nicht..
Bei den Diesel-LKFZ ist es Pflicht, bei den 50ccm-Benzinern-LKFZ nicht...habe das mal (vor längerem) nachgegrast...ist eine Gesetzeslücke.
Gruß Guido
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Metaphysik
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Re: Sicherheitsgurt im Leichtkraftfahrzeug

Beitrag von Metaphysik » Fr 5. Feb 2016, 13:11

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.
(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
1.
in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck;
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog - Tatbestände
TBNR Tatbestandstext

353106 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei
gegen die Vorschrift **) über Warndreieck, Warnleuchte bzw. Warn-
blinkanlage.
Macht 15 Euro für ein fehlendes Warndreieck.

Vermutlich ist es beim Verbandskasten ähnlich, habe jetzt aber keine Lust zu suchen :wink:

Eleske
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Fahrzeuge: S. A. Simpa jdm Titane (2001) Motor: Lombardini 15LD315/M1 Einzylinder-Diesel;
Simson S51 N (WH Umbau (Optik-Extrem-Umbau(alles soweit legal und sicher ;) )))

Vergangene:
Zhejiang TPGS-302 und TPGS-408
Leike LK50Q-3
Jeweils 50ccm Choppermaschinen

Re: Sicherheitsgurt im Leichtkraftfahrzeug

Beitrag von Eleske » Do 31. Mär 2016, 13:32

Schon für den Fall der fälle würde ich weste, verbandskasten und dreieck im Ü-Ei stationieren^^

Im Moped fänd ich es auch übertrieben, wüsste auch gar nicht, wohin ich es packen sollte...

Warnblinker kann man nachrüsten zur Not

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