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Umweltzone ist losgegangen

Verfasst: Mi 2. Jan 2008, 20:40
von Nova500
Bin mal gespannt, ob die Ordnungsämter mit Leicht-Kfz klar kommen und mir so einen Zettel an die Scheibe anheften. Heute haben die natürlich stärker kontrolliert, bin allerdings heute nicht in den Bereich der Umweltzone gefahren. Für Leicht-KfZ gilt die Umweltzone nicht.

Verfasst: Mi 2. Jan 2008, 20:44
von speed-freak
Werde in meinen Osterferien nach Hannover fahren, ist ja am nähesten dran bei mir und dort mal schauen wie unsere Freunde in Grün so halten...
Ich frage mich wirklich ob die wirklich über unsere "Autos" bescheid wissen??! :?

Ausnahme Umweltzone Leichtkraftfahrzeuge

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 21:17
von Michael
Giorgio hat mir Ende des Jahres ein Schreiben gezeigt, aus dem hervorgeht, daß Leichtkraftfahrzeuge ausgenommen sind. Das kann man wunderbar vorzeigen wenn die grünen bzw. blauen Freunde Nachhilfe brauchen. Man kann ja nicht alles wissen :wink: . Wir werden es zum Download hier reinstellen, sobald er (und ich) aus dem Urlaub zurück ist.

Michael

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 23:38
von speed-freak
Super mitgedacht und auch an andere Gedacht, Michael... Das ist Einsatz für unser kleines, dennoch feines Forum!!! :D

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 20:56
von Nova500
Hallo Michael, gute Idee das Schreiben als Download anzubieten. Ich kann mir die eine oder andere Diskussion mit Ordnungshütern gut vorstellen. Am Tankdeckel steht bei mir "Diesel". Vielleicht sollte man das Schild abmachen, könnte ja auch ein Anschluss für einen Ladestecker sein, nach dem Motto Elektroauto :-)

Verfasst: Sa 5. Jan 2008, 21:01
von LazyJones
... mein Auto fährt auch ohne Wald :lol:

Über dieses Schreiben würde ich mich freuen - immer besser man hat es dabei. Bei uns in Köln gehen die den Bürgern schon seit Monaten mit der Umweltzone auf die Nerven.

Gruß aus Kölle

Hardy

Verfasst: So 13. Jan 2008, 18:27
von Michael
Hallo Leute,

hier sind zwei Links zur Erklärung, warum LKFZ von der Feinstaubregelung ausgenommen sind.
1)Tabelle der Einstufung: Ausgenommen sind u.a. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/392 ... tufung.jpg

2)Begriffserklärung: Was sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge:
Die unter diese Richtlinie fallenden Kraftfahrzeuge werden unterteilt in....
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21024.htm

Hier findet ihr in der zweiten Aufzählung die vierrädrigen LKFZ. Warum vierrädrige Fahrzeuge unter zwei- bzw. dreirädrige laufen wird zwar immer ein Geheimnis bleiben, aber es ist halt eine typische europäische Richtlinie :wink:

Also, mit dem ersten Dokument kann man nachweisen, dass zwei- und dreirädrige Fahrzeuge ausgenommen sind, mit dem zweiten dass vierrädrige LKFZ unter diese zwei- bzw. dreirädrigen fallen :D.

Der erste, der Kontakt mit den Ordnungshütern (Politesse, Polizei, ...) hat, kann uns von seinen Erfahrungen erzählen :!: .

Viel Spaß
Michael

Umweltzone- Downloads

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 16:32
von Selleyxtoo
Hallo Michael,hallo Giorgio

Danke für die Downloads , bin mit unsicheren Gefühl in die grüne Zone Unterwegs
gewesen ,werde mir diese Schreiben runterladen und im Auto mitführen um eventuelle Kontrollen zu verkürzen .
Also Danke an Euch für diese Info und Grüße von Mir

Verfasst: Fr 29. Feb 2008, 07:31
von ritch
Moin

Man könnte auch am PC einen Aufkleber für die Windschutzscheibe (als PDF-File) entwerfen und im Copyshop ausdrucken lassen. (Folie ist recht wetterbeständig).
Dort steht dann die Verordnung noch mal im "Kleingedruckten" drauf, am besten mit einem "Natursymbol" (z.B. Baum) für kurzsichtige Politessen, wenn man in diesen Zonen parkt. Oder man empfindet es einem echten Zonenaufkleber nach, der dann wie ein Halteverbotszeichen durchgestrichen ist.
Im Grunde bräuchte man auf solche Knöllchen gar nicht reagieren, sondern nur so lange abwarten, bis sich nach wiederholter Abmahnung der Staatsanwalt meldet. Dann schickt man eine kleine Aufklärung der Sachlage und es wird eingestellt auf Kosten der Behörde. So lernen sie es vielleicht schneller. 8)

Hmmm, nee, lieber nicht, denn das wäre ja wieder Verschwendung von Steuergeldern oder gar "Behinderung der Justiz" oder auf Normaldeutsch Verarsche. *fg*

Man könnte sich aber auch rot-Weiß-reflektierende Balken rund ums Fahrzeug kleben - dann sieht es aus, wie ein offizielles Auto der Stadtwerke, um auch mal kurz in der Fußgängerzone frech abzuparken. :lol:
Doch das könnte wiederum als "Amtsanmaßung" ausgelegt werden ...
also vergesst am besten alle "Tips", außer dem Ersten mit dem selbstgemachten Aufkleber.

Gruß,
Ritch

Verfasst: Fr 29. Feb 2008, 18:15
von ritch
Hier übrigens nochmal ausführlich.
"Quads" fallen grundsätzlich unter die Ausnahmeregelung. Man muss also nicht umständlich darauf verweisen, dass Ambras&Co vom Gesetz her "Dreiräder" sind.

http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmer ... 3mq52va5q0

Verfasst: Di 22. Mär 2011, 10:03
von Boschl
Ärgere mich schon seit längerem über die Plaketten, werde mir wohl nächste Woche beim TÜV eine holen und es wird wahrscheinlich ne gelbe werden ~~
Schließe mich mal voll und ganz diesem Herrn hier an http://www.finanznachrichten.de/nachric ... ne-003.htm
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Gruß Manuel

Verfasst: Di 22. Mär 2011, 11:23
von guidolenz123
Boschl hat geschrieben:Ärgere mich schon seit längerem über die Plaketten, werde mir wohl nächste Woche beim TÜV eine holen und es wird wahrscheinlich ne gelbe werden ~~
Schließe mich mal voll und ganz diesem Herrn hier an http://www.finanznachrichten.de/nachric ... ne-003.htm

Gruß Manuel
Was hast Du denn für ein plakettenrelevantes Gefährt ?
Bild
Guido

Verfasst: Di 22. Mär 2011, 12:54
von Martin555
ritch hat geschrieben:Hier übrigens nochmal ausführlich.
"Quads" fallen grundsätzlich unter die Ausnahmeregelung. Man muss also nicht umständlich darauf verweisen, dass Ambras&Co vom Gesetz her "Dreiräder" sind.

http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmer ... 3mq52va5q0
Dann musst DU aber auch mal alles lesen!
Fahrzeuge der speziellen Art wie Quads und Trikes fallen in der Regel nicht unter die Plakettenpflicht. Es ist hier wesentlich, als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Die Zuordnung erfolgte hier zumeist als Motorrad und von daher nicht als Fahrzeug, welches der Plakettenpflicht unterliegen könnte. Die Quads und Trikes, die aber eine PKW-Zulassung haben, unterliegen der Plakettenverordnung.
Michael hat geschrieben:Hallo Leute,

hier sind zwei Links zur Erklärung, warum LKFZ von der Feinstaubregelung ausgenommen sind.
1)Tabelle der Einstufung: Ausgenommen sind u.a. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/392 ... tufung.jpg

2)Begriffserklärung: Was sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge:
Die unter diese Richtlinie fallenden Kraftfahrzeuge werden unterteilt in....
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21024.htm

Hier findet ihr in der zweiten Aufzählung die vierrädrigen LKFZ. Warum vierrädrige Fahrzeuge unter zwei- bzw. dreirädrige laufen wird zwar immer ein Geheimnis bleiben, aber es ist halt eine typische europäische Richtlinie :wink:

Also, mit dem ersten Dokument kann man nachweisen, dass zwei- und dreirädrige Fahrzeuge ausgenommen sind, mit dem zweiten dass vierrädrige LKFZ unter diese zwei- bzw. dreirädrigen fallen :D.

Der erste, der Kontakt mit den Ordnungshütern (Politesse, Polizei, ...) hat, kann uns von seinen Erfahrungen erzählen :!: .

Viel Spaß
Michael
Der zweite Link von Michael geht leider nicht mehr, hier ist der neue Link:

http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 024_de.htm