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Ape als 2 Sitzer ?

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 00:54
von Niko
Hi :-)
Gibt es dir Piaggio Ape mit 50ccm eigentlich auch als 2-Sitzer ?
Sah neulich im TV diese "Hausumbausendungen" und fragte mich
dann als diesen "Detlef" da mit seiner Freundin in der Ape zusammen
wegfahren ob das so zulässig sei. Dachte nämlich immer das die Ape
mit 50ccm nur ein 1Sitzer sei.

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 08:34
von Alminchen
Natürlich kann man mit der Ape 50 zu zweit fahren, wenn beide genügend Platz haben und das Fahren nicht beeinträchtigt wird.
In der Betriebserlaubnis steht ein Sitzplatz, das steht bei den alten Harleys mit dem großen Sattel auch. Da fahren auch zwei drauf. Auch bei einem PKW mit fünf Sitzplätzen können mehr Personen mitfahren, wenn sie ausreichend Platz haben.

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 08:46
von guidolenz123
Die Fuhre darf nur nicht überladen sein und der Fahrer darf nicht behindert werden....dann dürften theoretisch auch 3 Leute in 'ner Ape fahren...

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 08:54
von Fuschi
Normal ist die 50er nur für eine Person. Es gibt in unserem Dreiradforum allerdings ein paar Leute die es geschafft haben einen Notsitz eingetragen bekommen zu haben.(selten und nur mit sehr gutmütigen Tüvern zu erreichen)
Wenn man nicht zu kräftig gebaut ist, geht es aber auch mal zu zweit. Nur an bockige Polizisten sollte man dann nicht geraten!
Gruss Fuschi

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 17:16
von guidolenz123
Fuschi hat geschrieben:Normal ist die 50er nur für eine Person. Es gibt in unserem Dreiradforum allerdings ein paar Leute die es geschafft haben einen Notsitz eingetragen bekommen zu haben.(selten und nur mit sehr gutmütigen Tüvern zu erreichen)
Wenn man nicht zu kräftig gebaut ist, geht es aber auch mal zu zweit. Nur an bockige Polizisten sollte man dann nicht geraten!
Gruss Fuschi
Ne ne...schau mal in die Posts über Deinem...was da steht stimmt.

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 18:41
von Niko
hmmm die zahl der sitzplätze die dann angegeben ist,
was bedeutet diese dann ? also für was ist die dann,
wenn diese überschritten werden darf ?

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 19:08
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:hmmm die zahl der sitzplätze die dann angegeben ist,
was bedeutet diese dann ? also für was ist die dann,
wenn diese überschritten werden darf ?
Nur zur groben Orientierung....nix Rechtsverbindliches.

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 19:46
von Niko
dürfen denn weitere personen auf nicht sitzplätzen sitzen ?

weil so ein lkfz hat ja z.b. nach vorgabe nur 2 sitzplätze. wenn sich nun einer hinten im kofferraum reinquetscht, von mir aus auch quer zur fahrrichtung wegen anschnallgurt, dann wäre das erlaubt ? nee, oder ?

ich meine da steht doch nicht zahl der sitzplätze in den papieren wenn die am ende eh nichts zu bedeuten hat, oder ?

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 20:03
von Fuschi
Number and position of seats: r1:1C so stehts in den COC Papieren.
Das bedeutet row1 also Reihe 1,
Center 1, also 1 Sitzplatz in der Mitte
was ihr dann nun macht ist ja nun euer Problem.
Ich fahr auch ab und zu mit 2 Mann in der 50er, aber bequem geht anders!
Gruss Fuschi

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 20:54
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:dürfen denn weitere personen auf nicht sitzplätzen sitzen ?

weil so ein lkfz hat ja z.b. nach vorgabe nur 2 sitzplätze. wenn sich nun einer hinten im kofferraum reinquetscht, von mir aus auch quer zur fahrrichtung wegen anschnallgurt, dann wäre das erlaubt ? nee, oder ?

ich meine da steht doch nicht zahl der sitzplätze in den papieren wenn die am ende eh nichts zu bedeuten hat, oder ?
Wenn Platz ist,und der Fahrer nicht behindert wird ,geht alles---Zuläss. Gesamtgewicht beachten !!!!.

Verfasst: So 9. Sep 2012, 04:48
von DER DIGGE
Hi Leute

Die 50er Ape darf in Deutschland nur Einsitzig gefahren werden,nur die große Ape ist 2 Sitzig. Hatte mich da mal schlau gemacht weil ich so ein Teil kaufen wollte.

Die eingetragene Anzahl an Sitzplätzen ist Maßgeblich.

Man darf auf nem Roller ja auch nicht zu dritt fahren nur weil man schlank ist und die Sitzbank lang genug ist :)

Nee im Ernst hatte schon Probs weil ich im 4 Sitzigem PKW zu fünft unterwegs war,gab zwar kein Bußgeld aber mein Kumpel durfte zu Fuß gehen. ( ein paar hundert Meter bis der MC grün weiß verschwunden war) :lol:

Verfasst: So 9. Sep 2012, 21:17
von guidolenz123
Wer sagt denn ,daß die Trachtengruppe Ahnung hat....was ich in den vorherigen Posts schrieb, trifft zu....glaubt es oder laßt es.... 072)

Verfasst: So 9. Sep 2012, 21:55
von Felix-95
@ Guido = Und wie is das mit Anschnallpflicht und so wenn jemand in meinem Kofferraum mitfährt ?

Verfasst: So 9. Sep 2012, 22:43
von Niko
das mit dem kofferrau mweiss ich ggf :-)

also es hiess mal im wohnwagen darf keiner mitfahren, da der direkte kontakt zum fahrer nicht gewährleistet wäre. ähnlich müsste es dann im koferraum sein.

zur anschnallpflicht, da müsste der im kofferraum schon in fahrtrichtung sitzen, ansonsten wenn quer oder rücklings zur fahrtrichtung besteht die anschnallpflicht meines wissens nicht. ich weiss nun nicht ob die überhaupt besteht, wenn keine möglichkeit zur selbigen vorhanden ist ! sprich wenn da kein gurt ist und da auch keiner gewesen ist, dann braucht man sich ohnehin nicht anschnallen :-)

Verfasst: So 9. Sep 2012, 22:46
von Felix-95
...der kontakt zum fahrer is bei uns doch eig im kofferraum gegeben :mrgreen:

Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 07:56
von guidolenz123
Felix-95 hat geschrieben:@ Guido = Und wie is das mit Anschnallpflicht und so wenn jemand in meinem Kofferraum mitfährt ?
Anschnallpflicht besteht nur auf Plätzen mit Gurt...sonst nicht

Im Wohnwagen darf keiner mitfahren,da das Befördern von Personen in Anhängern (und ein solcher ist ein Wohnwagen im Gegensatz zum Wohnmobil) verboten ist.

Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 08:18
von Niko
ich glaube ich habe es :-)
die idee kam eben beim zähneputzen :-)

also :
1.) das zulässige gesamtgewicht ist ja eine feste zahl, wenn diese überschritten wird, dann ist das halt zuviel. soweit sind wir uns klar.
2.) die zahl der sitzplätze ist auch eine feste zahl, diese wird aber nicht durch die zahl der leute die sich im fahrzeug befinden überschritten, sondern ehr dadurch, das ich z.b. in einem mopedauto (eingetragener 2-sitzer) ein rückbank (1 bis 2 weitere sitzplätze) einbaue. will heissen : die zahl der sitzplätze darf ich nicht verändern, doch hat die zahl der sitzplätze nun einmal nichts damit zu tun wie viele leute wirklich mitfahren - bleibt also wie guido schrieb im normalen zustand nur eine orientierungshilfe bzw. eine info über "verbautes zubehör" wie z.b. "sportlenkrad" etc.

gut so ? :-)

Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 10:25
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:ich glaube ich habe es :-)
die idee kam eben beim zähneputzen :-)

also :
1.) das zulässige gesamtgewicht ist ja eine feste zahl, wenn diese überschritten wird, dann ist das halt zuviel. soweit sind wir uns klar.
2.) die zahl der sitzplätze ist auch eine feste zahl, diese wird aber nicht durch die zahl der leute die sich im fahrzeug befinden überschritten, sondern ehr dadurch, das ich z.b. in einem mopedauto (eingetragener 2-sitzer) ein rückbank (1 bis 2 weitere sitzplätze) einbaue. will heissen : die zahl der sitzplätze darf ich nicht verändern, doch hat die zahl der sitzplätze nun einmal nichts damit zu tun wie viele leute wirklich mitfahren - bleibt also wie guido schrieb im normalen zustand nur eine orientierungshilfe bzw. eine info über "verbautes zubehör" wie z.b. "sportlenkrad" etc.

gut so ? :-)

Stüüüüüümmmmt !!!
Nur das mit dem Sportlenkrad versteh ich nicht wirkl. Für Umbauten brauchts offiziell eine ABE oder Eintragung pp.

Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 13:26
von Niko
das mit dem lenkrad ist als beispiel zu den sitzen. im auto ist ein sportlenkrad verbaut, also wird es meist (wenn ohne abe oder e-nummer) eingetragen. so wie das eingetragen wird, werden auch die sitzplätze eingetragen. aber beides hat nichts damit zu tun wie viele leute rein dürfen will heissen die zahl der sitzplätze ist bezüglich der leute die mitfahren so relevant wie ein lenkrad, auspuff, anhängerkupplung etc.so verstand ich es zumindest :-)

Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 16:49
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:das mit dem lenkrad ist als beispiel zu den sitzen. im auto ist ein sportlenkrad verbaut, also wird es meist (wenn ohne abe oder e-nummer) eingetragen. so wie das eingetragen wird, werden auch die sitzplätze eingetragen. aber beides hat nichts damit zu tun wie viele leute rein dürfen will heissen die zahl der sitzplätze ist bezüglich der leute die mitfahren so relevant wie ein lenkrad, auspuff, anhängerkupplung etc.so verstand ich es zumindest :-)
Dann haste Recht... 038)