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Coc Papiere ligier Optima 2

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 09:10
von Gabrielml618
Hallo.
Habe eine ligier Optima 2 (1993)
Da ich keine BE hab (ohne BE gekauft) und den Weg über den TÜV umgehen würde habe ich gedacht ich besorge mir coc Papiere. Das problem ist ,dass das Fahrzeug ursprünglich als kfz und nicht als lkfz zugelassen war. (gab damals wohl noch kein lkfz)
Wenn ich jetzt die coc besorge ,steht dann dort KFZ oder LKFZ drauf?
Weil wenn da kfz drauf steht, braucht sich mir die nicht zu besorgen 😬

Re: Coc Papiere ligier Optima 2

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 10:00
von Fichte
Es ist eigentliche nicht relevant, wie das Fahrzeug ehemals zugelassen wurde, das auch ein Leichtkraftfahrzeug freiwillig als KFZ zugelassen werden konnte. Die COC-Bescheinigung/EU-Konformitätserklärung gibt die wesentlichen Daten zu jedem Fahrzeug (sei es Leichtkraftfahrzeug oder normales Kraftfahrzeug) wieder, mithin existiert diese für beide Fahrzeugarten.

Da Dein Ligier Optima erstmals 1993 zugelassen/hergestellt wurde, so wird zu demselben eine COC-Bescheinigung/EU-Konformitätserklärung möglicherweise nicht existieren, ich bitte Dich in nachfolgenden Thread mal einzulesen:

viewtopic.php?f=2&t=8205

In Deutschland wurde diese COC-Bescheinigung erstmals im Kalenderjahr 1996 zur Pflicht.

Die wesentlichen Fahrzeugdaten (entwerteter Kraftfahrzeugbrief) hast Du ja, mithin müsstest Du beim TÜV mit diesem Fahrzeugbrief und dem Fahrzeug vorstellig werden und ein Gutachten gemäß § 21 StVZO wie folgt ungefähr einholen:
Gutachten.jpg
Gutachten.jpg (220.15 KiB) 1730 mal betrachtet
Mit diesem Gutachten sodann zur "Zulassungsstelle" und die (grüne) Betriebserlaubnis (Einzelgenehmigung) beantragen.....

Re: Coc Papiere ligier Optima 2

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 10:09
von Fichte
Alternativ und denkbar wäre, dass die Zulassungstelle nach Vorlage des entwerteten Fahrzeugbriefes auch direkt diese Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) erteilt, da die Daten ja vorhanden sind. Dasselbe wäre vielleicht vorab und telefonisch mit der Zulassungsstelle zu klären.

Re: Coc Papiere ligier Optima 2

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 16:03
von Gabrielml618
Fichte hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 10:00
Es ist eigentliche nicht relevant, wie das Fahrzeug ehemals zugelassen wurde, das auch ein Leichtkraftfahrzeug freiwillig als KFZ zugelassen werden konnte. Die COC-Bescheinigung/EU-Konformitätserklärung gibt die wesentlichen Daten zu jedem Fahrzeug (sei es Leichtkraftfahrzeug oder normales Kraftfahrzeug) wieder, mithin existiert diese für beide Fahrzeugarten.

Da Dein Ligier Optima erstmals 1993 zugelassen/hergestellt wurde, so wird zu demselben eine COC-Bescheinigung/EU-Konformitätserklärung möglicherweise nicht existieren, ich bitte Dich in nachfolgenden Thread mal einzulesen:

viewtopic.php?f=2&t=8205

In Deutschland wurde diese COC-Bescheinigung erstmals im Kalenderjahr 1996 zur Pflicht.

Die wesentlichen Fahrzeugdaten (entwerteter Kraftfahrzeugbrief) hast Du ja, mithin müsstest Du beim TÜV mit diesem Fahrzeugbrief und dem Fahrzeug vorstellig werden und ein Gutachten gemäß § 21 StVZO wie folgt ungefähr einholen:

Gutachten.jpg

Mit diesem Gutachten sodann zur "Zulassungsstelle" und die (grüne) Betriebserlaubnis (Einzelgenehmigung) beantragen.....
Danke.
Also ist es dann egal ob da kfz oder LKFZ steht ,wenn es einem lkfz entspricht? Sagt die Polizei da nichts?

Re: Coc Papiere ligier Optima 2

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:14
von Fichte
Nein, hiergegen wird die Polizei wohl keine Einwendungen haben. Denn die Zulassungsvoraussetzungen (großes Kennzeichen oder kleines Versicherungskennzeichen) gehen nicht vom Wortlaut in den Fahrzeupapieren (Kraftfahrzeug oder Leichtkraftfahrzeug) aus, sondern von den Eigenschaften des jeweiligen Fahrzeuges.

Nur weil mein Aixam 400 in Österreich zulassungspflichtig war, wird des dasselbe nicht in Deutschland, zum Beispiel... :wink:

Re: Coc Papiere ligier Optima 2

Verfasst: Mi 17. Nov 2021, 08:31
von macbloke
Tatsächlich gibt es genügend Fahrzeuge bez. Fahrzeughalter, die lediglich mit dem Gutachten herumfahren, also damit versichert werden, und auch dieses Gutachten bei Polizeikontrollen vorlegen.

DAmit will ich nicht sagen das es den Vorgaben entspricht, nur das es in der Parxis nicht selten ist.