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Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 12:34
von HerrToeff
"VG Frankfurt am Main v. 03.02.2004:
Das Recht der Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 3, Fahrzeuge, die in die Klasse CE (Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger) fallen, zu führen (CE 79), ist mit Ablauf des Jahres 2000 erloschen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber bereits zum 31.12.1999 das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Alle anderen Fahrerlaubnisinhaber dieser Klasse verlieren dieses Recht bereits mit Ablauf des 50. Lebensjahres, wenn sie die Fahrerlaubnis nicht zuvor umstellen lassen. Das teilweise nachträgliche Erlöschen der Fahrerlaubnis begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
"
:shock:

https://verkehrslexikon.de/Module/FE_CE79.php


Bedeutet das, wenn ich imer noch mit meinem rosa Lappen rumfahre, bewege ich eig. mein 4,2 to Wohnmobil seit 22 Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis? 076)

Und Trecker darf ich auch nicht mehr fahren? Und Zwillingsachs Anhänger auch nicht?

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 13:24
von Metaphysik
Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.

Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger.).

Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen. Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis).
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... ungen.html

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 13:56
von HerrToeff
Die ärztlichen Untersuchungen gelten mWn für das berufliche Führen eines Trucks

Mir ging es darum ob durch den nicht vorhandenen Umtausch der ce und T Lappen verloren ist?

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 14:11
von Metaphysik
Du schriebst aber vom 4,2 To. WoMo und dem Trecker.
Der Führerschein Klasse 3 genießt Bestandsschutz, das bedeutet er verliert seine Gültigkeit nicht. Bist du 50 Jahre alt oder älter, darfst du damit jedoch nur noch Gespanne mit einem maximalen Gesamtgewicht von 12 t bewegen. Willst du weiterhin mit 18,7 t zum Campen, musst du die Prüfung für den Führerschein B mit der Erweiterung CE79 ablegen.
Quelle: https://paulcamper.de/magazin/der-wohnm ... ten-musst/

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 14:15
von HerrToeff
Ah.. das bedeutet, ich darf den Camper weiter ganz legal mit Fs kl 3alt bewgen? Und auch den Trecker?

Auf 18,7 to kann ich locker verzichten..

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 15:12
von Fichte
HerrToeff hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 13:56
Die ärztlichen Untersuchungen gelten mWn für das berufliche Führen eines Trucks

Mir ging es darum ob durch den nicht vorhandenen Umtausch der ce und T Lappen verloren ist?
Der rosane/graue Führerschein ist für die ab 1953 bis 1958 geborene bis spätestens dem 19.01.2022 zu tauschen, der Inhaber besitzt bis zu diesem Zeitpunkt in allen Fahrzeugklassen deren Gültigkeit und der der Antrag auf Umtausch ist ca. 8 Wochen vor diesem Termin (spätestens) zu stellen. Nach diesem Zeitpunkt verlieren der graue/rosane Führerschein für diese Geburtsjahrgänge deren Gültigkeit und die Teilnahme am Straßenverkehr ist/wäre als solches nicht mehr erlaubt.

Die Fahrzeugklassen 1 - 5 werden automatisch in die neuen Fahrzeugklassen umgeschrieben (A bis DE), einzig für Fahrzeugkombinationen von über 12 Tonnen gelten Sonderreglungen, Fahrzeugklassen welche bis zum Umtausch gefahren werden durften (bis 7,5 Tonnen) bleiben auch im Karten-Führerschein bestehen.

Einzig die Fahrzeugklasse T bedarf im Falle einer Umschreibung einer Bestätigung, dass eine Land-/Forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, andernfalls gerät diese in Wegfall, so die Informationen der hiesiegen Führerscheinstelle...... :wink:

Und ich prüfe jetzt nicht die Möglichkeit eines vor 1961 geborenen Mitbürgers der ehemaligen DDR, welcher dessen im Kalenderjahr 1999 zugelassenes Leichtkraftfahrzeug ohne Mopedführerschein/Krankenfahrstuhlführerschein hinsichtlich der möglichen Klasse T im Straßenverkehr mit einem 25-er Schild führen möchte...... 019)

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 18:48
von Metaphysik
Fichte hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 15:12
Nach diesem Zeitpunkt verlieren der graue/rosane Führerschein für diese Geburtsjahrgänge deren Gültigkeit und die Teilnahme am Straßenverkehr ist/wäre als solches nicht mehr erlaubt.
Wieso nicht? Wär doch nur FoFS aber nicht FoFE 019)

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 19:26
von Fichte
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 18:48
Fichte hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 15:12
Nach diesem Zeitpunkt verlieren der graue/rosane Führerschein für diese Geburtsjahrgänge deren Gültigkeit und die Teilnahme am Straßenverkehr ist/wäre als solches nicht mehr erlaubt.
Wieso nicht? Wär doch nur FoFS aber nicht FoFE 019)
101) Da muss ich nochmals überlegen….

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 08:54
von HerrToeff
Genau. Solang die Fahrerlaubnis nicht zurückgenommen wurde ist der Lapppen nur die amtliche Bestätigung dass man sie erteilt bekommen hat

Deshalb gibt es auch die Differenzierung zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Nicht mitführen des Scheins

Auch eine Sache die mir unklar ist.. Ich habe die Erlaubnis erteilt bekommen Trecker zu führen. Und nicht nur für LOF sondern ich darf auch eine 25kmh Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen führen. Und mit zwei Anhängern.

Und jetzt soll ich einen landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen müssen dafür?

Reicht es nicht dass ich alle Jubeljahre mit dem geliehenen Trecker meines Nachbarn Holz für meinen Kaminofen im Wald holen will? Oder einfach mit einer Zugmaschine meinen Anhänger umsetze statt mir dafür einen Jeep zu holen?


ich habe diese Fahrerlaubnis regulär erteiltbekommen und zwar durch eine sehr ekelhafte Prüfung die ich auch nochsehr gut bezahlen musste. Und sie wurde lebenslang erteilt. Ich habe ein Recht erworben. Ich habe es mir erhalten, indem ich nie besoffen ans Steuer bin, nie brutal zu schnell, aber immer verantwortungsvoll gefahren bin. Und jetzt nehmen sie es mir -schnipp- wieder weg und das ist auch noch rechtens. Um das wirklich zu verstehen mussman Jurist sein, glaub ich. Oder kann mir das wer anders erklären?

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 09:30
von Fichte
HerrToeff hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 08:54

ich habe diese Fahrerlaubnis regulär erteiltbekommen und zwar durch eine sehr ekelhafte Prüfung die ich auch nochsehr gut bezahlen musste. Und sie wurde lebenslang erteilt. Ich habe ein Recht erworben. Ich habe es mir erhalten, indem ich nie besoffen ans Steuer bin, nie brutal zu schnell, aber immer verantwortungsvoll gefahren bin. Und jetzt nehmen sie es mir -schnipp- wieder weg und das ist auch noch rechtens. Um das wirklich zu verstehen mussman Jurist sein, glaub ich. Oder kann mir das wer anders erklären?
Ich schließe mich hierzu den Ausführungen des VG Berlin, AZ.: 4 K 143.16, an, wenn dieses in den Urteilsgründen schreibt:

Dem steht nicht entgegen, dass die Klasse T unabhängig von der Fortdauer einer entsprechenden Tätigkeit unbefristet erteilt wird. Wer zum Zeitpunkt der Umstellung den Nachweis einer Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erbringen kann, bietet eher die Gewähr dafür, mit der Handhabung der betroffenen bis zu 60 km/h bzw. 40 km/h schnell fahrenden modernen Zugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder selbstfahrenden Futtermischwagen, grundsätzlich vertraut zu sein, als andere, insbesondere der als Rechtsanwalt tätige Kläger. Diesem ist zuzumuten, im unwahrscheinlichen Fall der zukünftigen Aufnahme einer Tätigkeit, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse T erforderlich ist, eine entsprechende Fahrprüfung zu absolvieren. Dies scheint auch aus Gemeinwohlgründen, insbesondere zur Wahrung der Verkehrssicherheit, geboten.

Wer bei den heutigen und landwirtschaftlichen Zugmaschinen erstmals aufsitzen möchte, sollte lieber eine Fahreignungsprüfung hierfür ablegen. Letzteres ist den alten Führerscheininhabern nicht verwehrt und kann auch beantragt werden, ist halt kostenpflichtig aber zum Schutze der Allgemeinheit sinnvoll..... 022) Und wen wundert es, dass der Kläger selbst Rechtsanwalt war/ist..... :wink:

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 09:36
von HerrToeff
Der hatte viell. 23 Lanz Oldtimer in der Garagenanlage sehen mit denen er sonntags immer ausfuhr.

Es soll ja Anwälte geben die die merkwürdigsten Fahrzeuge sammeln :mrgreen:

Aber natürlich stehen ihm ja überall Fahrschulen bereit die ihm routiniert den Umgang mit den Lanz Treckern beibringen die er seit 30 Jahren sammelt und fährt.. immerhin hat er ja keinen LOF Betrieb zu eigen..

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Mi 11. Aug 2021, 21:08
von macbloke
was aber nicht bnedeutet, das dir der Führerschein T verwehrt bleibt beim Umschreiben.

Ich jedenfalls konnte den behalten beim Umschreiben. ich hab zwar Land und Wald, aber keinen angemeldeten Betrieb dazu.

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Mi 11. Aug 2021, 23:49
von Metaphysik
Es soll ja auch noch andere Gründe geben Traktor zu fahren - z.B. slippen im Yachthafen mit dem Vereinstraktor, wenn der eigene Wagen nicht zum slippen taugt :lol: :wink:

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nicht?

Verfasst: Do 12. Aug 2021, 08:54
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Mi 11. Aug 2021, 23:49
Es soll ja auch noch andere Gründe geben Traktor zu fahren - z.B. slippen im Yachthafen mit dem Vereinstraktor, wenn der eigene Wagen nicht zum slippen taugt :lol: :wink:
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Land unter

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: