
Es gibt dann den FS AM mit kennziffer 79.02 dass nur drei und vierrädrige FZG bewegt werden dürfen!!
Bitte um Überprüfung durch unsere Hausjuristen
Aber den FS auf einem Mokuli zu machen, würde ich ungleich cooler finden

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Moderatoren: guidolenz123, Fichte
Tja, tatsächlich, da hat der Herr Toeff die Folge eines entsprechenden Antrags auf Erteilung eines Führerscheins für die jeweilige Fahrzeugklasse mit Einschränkung gefunden. Letzten Endes stellt sich nur noch die Frage, ob hinsichtlich dieser Einschränkung die Prüfung auch auf einem Mopedauto abgeleistet werden darf....HerrToeff hat geschrieben: ↑Mo 2. Aug 2021, 10:03GEFUNDEN!!!!![]()
Es gibt dann den FS AM mit kennziffer 79.02 dass nur drei und vierrädrige FZG bewegt werden dürfen!!
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Aber den FS auf einem Mokuli zu machen, würde ich ungleich cooler finden... das gibt dann einen vollwertigen AM
Interessante Details.HerrToeff hat geschrieben: ↑Mo 2. Aug 2021, 09:03nein. Lest die Vorschriften genauer.
Für motorisierte Dreiräder offener Bauart, besteht durchaus eine Helmpflicht, wenn sie unter einer gewissen Gewichtsgrenze liegen und somit auch keine Gurtpflicht haben.
Ein dreirädriges Lieferfahrzeug mit Tret-Pedalen, 50ccm und einer Vmax von 40kmh gilt als Fahrrad mit Hilfsmotor, also nicht als Dreirädriges KKR
Als Beispiel nenne ich hier mal den Mokuli:2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.
51.jpg
www.mokuli.de
Somit besteht die Möglichkeit die Prüfung auf einem nicht zweirädrigen Gefährt zu absolvieren. Auch wenn in freier Wildbahn ein dreirädriges "schnelles Pedelec" bis 45 kmh wohl eher anzutreffen ist als ein Mokuli --- zb ein dreirädriges 45kmh Alleweder oder ein 4 rädriges Quadrovelo.
Soweit ich weiss, plant die Fa. Gamma Fahrzeuge eine Zusammenarbeit mit einer Fahrschule um reguläre Leichtmobile zum Erwerb des AM einzusetzen, und sie klangen sehr überzeugt, dies zu tun. Wie weit das gediehen ist, habe ich leider keine Ahnung.
Praktikabler finde ich Fichtes Vorschlag, die Möglichkeit den Führerschein auf"regelwidrigem" FZG zu erwerben mit zusatzeintrag zb "muss Sehhilfe tragen" .. "darf nur Automatik fahren".. --- viell auch ?"darf nur vierrädrig fahren"? ...
Aber so schnell würde ich nicht aufgeben.
Scheint so zu sein. Ich verlinke das hier auch mal, damit es leichter gefunden werden kann. KlickFichte hat geschrieben: ↑So 1. Aug 2021, 12:47Vielen Dank, für den Hinweis, dass kannte ich so auch (noch) nicht. Es besteht meiner Meinung nach aber durchaus bei körperlichen Gebrechen die Möglichkeit, eine Ausnahme von dieser Prüfungsbeschränkung (zweirädrig) zu beantragen, wie auch der Helmpflicht. Ich denke, dass es durchaus möglich ist und auf dem Verwaltungsweg mit der Einschränkung, dass anschließend nur ein Mopedauto geführt werden darf, positiv entschieden wird… Einfach mal Vorfühlen, einen Antrag stellen….AndyAndy hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 14:12Doch, leider. Ich bin selbst davon betroffen.
FeV - Anlage 7
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_7.html
Ich versuche seit Monaten von der örtlichen Führerscheinstelle eine Auskunft zu bekommen, wie man an einen Führerschein mit der Kennziffer 79.02 kommt. Man ist mit der Frage überfordert. Ich vermute, diese Kennziffer ist nur für Umschreibungen ausländischer Führerscheine gedacht.HerrToeff hat geschrieben: ↑Mo 2. Aug 2021, 10:03GEFUNDEN!!!!![]()
Es gibt dann den FS AM mit kennziffer 79.02 dass nur drei und vierrädrige FZG bewegt werden dürfen!!
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Aber den FS auf einem Mokuli zu machen, würde ich ungleich cooler finden... das gibt dann einen vollwertigen AM
Dann frag doch mal nach. Wenn sie es nicht mit Werbung übertreiben wären sie hier bestimmt auch herzlich willkommenAndyAndy hat geschrieben: ↑Sa 30. Okt 2021, 06:40Ich versuche seit Monaten von der örtlichen Führerscheinstelle eine Auskunft zu bekommen, wie man an einen Führerschein mit der Kennziffer 79.02 kommt. Man ist mit der Frage überfordert. Ich vermute, diese Kennziffer ist nur für Umschreibungen ausländischer Führerscheine gedacht.HerrToeff hat geschrieben: ↑Mo 2. Aug 2021, 10:03GEFUNDEN!!!!![]()
Es gibt dann den FS AM mit kennziffer 79.02 dass nur drei und vierrädrige FZG bewegt werden dürfen!!
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Aber den FS auf einem Mokuli zu machen, würde ich ungleich cooler finden... das gibt dann einen vollwertigen AM
Antwort der lokalen Fahrerlaubnisbehörde:HerrToeff hat geschrieben: ↑Mo 2. Aug 2021, 10:03GEFUNDEN!!!!![]()
Es gibt dann den FS AM mit kennziffer 79.02 dass nur drei und vierrädrige FZG bewegt werden dürfen!!
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Aber den FS auf einem Mokuli zu machen, würde ich ungleich cooler finden... das gibt dann einen vollwertigen AM
Sehr geehrter Herr AndyAndy,
ich habe in Ihrer Angelegenheit Rücksprache mit dem Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Köln, zuständig für fahrerlaubnisrechtliche Ausnahmen, und mit dem Fahrerlaubnisbüro des TÜV in Köln gehalten, wonach dort bereits eine entsprechende Ausnahme bekannt ist.
Demnach wäre im Rahmen Ihres noch zu stellenden Fahrerlaubnis-Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse AM 79.02 kostenpflichtig die Beibringung eines verkehrsmedizinischen Eignungsgutachtens anzuordnen (Kosten 27,72 € Anordnung, ca. 300-500 € Gutachten).
Sofern das verkehrsmedizinische Gutachten bestätige, dass Ihr Gleichgewichtssinn gestört ist, ohne dass eine Auswirkung auf mehrspurige Fahrzeuge der Fahrerlaubnisgruppe 1 (=Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T) bestehe, könne eine Ausnahme von der Prüfungspflicht der Anlage 7 Nr. 2.1.4.1.2 und Nr. 2.2.14 FeV für ein mehrspuriges Prüfungsfahrzeug erteilt werden (Kosten 70,00 € für Ausnahme).
Wägen Sie daher bitte die Beantragung der Pkw-Klasse B ab, trotz vorgeschriebener Mindestausbildung gem. Anlage 4 FahrschAusbO.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilungsleiterin
Ja. Und bei dieser Sachlage bleiben Fahrzeuge wie Opel Rocks-e nicht interessant.Fichte hat geschrieben: ↑Do 18. Nov 2021, 21:34Aber der Hinweis der Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit des „B“ ist wirtschaftlich schon berechtigt….
Der AM hat beim Junior ca. 800,00 EUR gekostet, wenn die Kosten für Gutachten/Antragbearbeitung/Ausnahmegenehmging in Höhe von maximal 600,00 EUR hinzukommen, bist fast bei den Kosten für den „B“ in Höhe von 1.500 - 1.800 EUR…![]()
Derer zwei Söhne von mir haben es (auf dem Land) einmal mit 1.800,00 und der zweite mit 1.500,00 EUR (ohne Kosten/Gebühren fürs Landratsamt und TÜV) geschafft….macbloke hat geschrieben: ↑Fr 19. Nov 2021, 08:14Nur mal so als ergänzung... den Führerschein B gibe es n für 1500-1800€, das hätte ich auch gedacht!
meine Söhne sind alle nicht doof und haben auch ein geschick für das Fahren mit Motorisierten Fahrzeugen. Haben aber alle zwischen 2400€ und 3000€ für den Lappen ausgegeben.
ich fand das viel zui viel, aber das ist durchaus der übliche Preis.
Hab das deren Fahrlehrer gesteckt, der sagte das liege an den Fahrstunden. Heutzutage ist der untere Schnitt 24 Fahrstunden. Das schlägt ordentlich zu buche!
Wenn jemand gerade mal knapp über 2000€ benötigt liege er damit schon an der untersten Grenze![]()
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