Was passiert dann mit den nun schon zugelassenen L6e-BP?macbloke hat geschrieben: ↑So 4. Jul 2021, 05:52Diese Angabe ist falsch. Nur zulassungspflichtige Fahrzeuge unterliegen der HU/TüV sowie steuern.Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 3. Jul 2021, 19:23Jupp
In Deutschland gilt eine Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung für sämtliche zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge, mit folgenden Ausnahmen:
Fahrzeuge mit roten Händler- oder Oldtimerkennzeichen
Fahrzeuge der Bundeswehr
Fahrzeuge der Bundespolizei
guckst du hier:
https://autokennzeichen.de/freiwillige- ... aftraeder/
Aktuelles BGBL zu FZV
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
umwandeln in nicht zugelassenen oder in freiwillig zugelassenen.
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
Man stelle sich vor:
Ein bisher rechtlich ordnungsgemäß und zugelassenes L6e-B Leichtkraftfahrzeug wird im Straßenverkehr mit TÜV/AU geführt und dasselbe ist auf den "großen Kennzeichen" abgelaufen. Der Fahrer/die Fahrerin kommen in eine Polizeikontrolle und können/werden vortrefflich diskutieren, dass das Fahrzeug ja nicht (nicht mehr) zulassungspflichtig ist und daher auch keine Kontrolle/Vorstellung beim TÜV notwendig ist.......
Na, diese Diskussion möchte ich sodann wörtlich von einem Mitglied gepostet bekommen....
Und nein, ich prüfe jetzt nicht die Frage, ob ein (ehemaliger ) Ostdeutscher, welcher vor 1961 geboren ist, mit einem Krankenfahrstuhl aus dem Kalenderjahr 1999 mit Erstzulassung im Februar 2002 denselben noch zulassen muss und im Übrigen diesen ohne notwendige Fahrerlaubnis auf Fernstraßen mit einer Fluggeschwindigkeit von 10,5 km/h bewegen darf.....
Ein bisher rechtlich ordnungsgemäß und zugelassenes L6e-B Leichtkraftfahrzeug wird im Straßenverkehr mit TÜV/AU geführt und dasselbe ist auf den "großen Kennzeichen" abgelaufen. Der Fahrer/die Fahrerin kommen in eine Polizeikontrolle und können/werden vortrefflich diskutieren, dass das Fahrzeug ja nicht (nicht mehr) zulassungspflichtig ist und daher auch keine Kontrolle/Vorstellung beim TÜV notwendig ist.......
Na, diese Diskussion möchte ich sodann wörtlich von einem Mitglied gepostet bekommen....
Und nein, ich prüfe jetzt nicht die Frage, ob ein (ehemaliger ) Ostdeutscher, welcher vor 1961 geboren ist, mit einem Krankenfahrstuhl aus dem Kalenderjahr 1999 mit Erstzulassung im Februar 2002 denselben noch zulassen muss und im Übrigen diesen ohne notwendige Fahrerlaubnis auf Fernstraßen mit einer Fluggeschwindigkeit von 10,5 km/h bewegen darf.....
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
Naja, mit Versicherungskennzeichen biste da eh schnell raus, und ansonsten freiwillig Zugelassen ist auch nicht so unbekannt.Fichte hat geschrieben: ↑Mo 5. Jul 2021, 15:20Man stelle sich vor:
Ein bisher rechtlich ordnungsgemäß und zugelassenes L6e-B Leichtkraftfahrzeug wird im Straßenverkehr mit TÜV/AU geführt und dasselbe ist auf den "großen Kennzeichen" abgelaufen. Der Fahrer/die Fahrerin kommen in eine Polizeikontrolle und können/werden vortrefflich diskutieren, dass das Fahrzeug ja nicht (nicht mehr) zulassungspflichtig ist und daher auch keine Kontrolle/Vorstellung beim TÜV notwendig ist.......
........
.........
Jedenfalls kann man sich ja die entsprechenden bindenden Texte dazu ausdrucken und mitführen.
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
Fichte hat geschrieben: ↑Mo 5. Jul 2021, 15:20Man stelle sich vor:
Ein bisher rechtlich ordnungsgemäß und zugelassenes L6e-B Leichtkraftfahrzeug wird im Straßenverkehr mit TÜV/AU geführt und dasselbe ist auf den "großen Kennzeichen" abgelaufen. Der Fahrer/die Fahrerin kommen in eine Polizeikontrolle und können/werden vortrefflich diskutieren, dass das Fahrzeug ja nicht (nicht mehr) zulassungspflichtig ist und daher auch keine Kontrolle/Vorstellung beim TÜV notwendig ist.......
Na, diese Diskussion möchte ich sodann wörtlich von einem Mitglied gepostet bekommen....
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
wenn eine tüv Plakette drauf ist und die abgelaufen ist, kriegst du volle strafe
du musst mit dem Schild zur zulassungsstelle und diese amtlich abkratzen lassen
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lieben Gruß
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
neulich bekam einer Strafe weil er mit seinem E Auto mit E kennzeichenbuchstabe in einer Umweltzone parkte, ohne diese grüne Kat Plakette zu haben, und musste das auch zahlen
daraufhin ging er zum tüv und bekam so eine grüne e4 plakette für 5 euronen
klar .. wenn es dann iwann e5 zonen gibt, kriegt er wieder eine Strafe oder muss dann wieder eine neue Plakette bezahlen
Die zusätzlichen Tonnen an nicht recyclebaren Plastikplaketten dienen natürlich nur der Umwelt.
daraufhin ging er zum tüv und bekam so eine grüne e4 plakette für 5 euronen
klar .. wenn es dann iwann e5 zonen gibt, kriegt er wieder eine Strafe oder muss dann wieder eine neue Plakette bezahlen
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
Du hast das Prinzip verstanden
Genauso wie jeder CSR/Nachhaltigkeitsbericht zur Makulatur wird wenn der Vorgesetzte sich einsam fühlt wenn seine MA im HomeOffice sind. CO2 spielt da keine Rolle mehr .. . Gerade live in "meiner" Firma. (Mittelgroßer Konzern).
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
Lade sie zur Teambesprechung auf Deinen Campingplatz ein, mit anschliessender Bootsrundfahrt... DANN werden sie erst richtig neidisch
lieben Gruß
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
1. Nö muss keine Strafe zahlen weil er die nicht braucht.
2. Nö, kann er auch selber entfernen
3. wird beides nicht nötig sein. Wenn er VKZ macht
4. Auch nicht nötig wenn er freiwillige zulassung macht. DAnn "sollte er die vorzeigen müssen und muss die entsiegeln
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
Am einfachsten sich den HU/AU-Aufkleber "holen" ist ja nicht so teuer. Und ein Fahrzeug in HU/AU-bestehfähigem Zustand sollte man ja jederzeit haben, schon zur eigenen Sicherheit. Wollte nun nicht mit einem Fahrzeug fahren dass das nicht bestehen würde.macbloke hat geschrieben: ↑Mo 5. Jul 2021, 15:33Naja, mit Versicherungskennzeichen biste da eh schnell raus, und ansonsten freiwillig Zugelassen ist auch nicht so unbekannt.Fichte hat geschrieben: ↑Mo 5. Jul 2021, 15:20Man stelle sich vor:
Ein bisher rechtlich ordnungsgemäß und zugelassenes L6e-B Leichtkraftfahrzeug wird im Straßenverkehr mit TÜV/AU geführt und dasselbe ist auf den "großen Kennzeichen" abgelaufen. Der Fahrer/die Fahrerin kommen in eine Polizeikontrolle und können/werden vortrefflich diskutieren, dass das Fahrzeug ja nicht (nicht mehr) zulassungspflichtig ist und daher auch keine Kontrolle/Vorstellung beim TÜV notwendig ist.......
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
Wenn sich der TÜV auf tatsächlich verkehrssicherheitsrelevante Themen beschränken würde könnte ich Dir zustimmen. Mein Liebslingsbeispiel hier: das defekte Türfangband. Hat vielleicht mit der Parkplatzsicherheit zu tun, aber garantiert nichts mit der Verkehrssicherheit. Findet sich aber trotzdem in der Mängelliste.starik1968 hat geschrieben: ↑Di 6. Jul 2021, 08:21Und ein Fahrzeug in HU/AU-bestehfähigem Zustand sollte man ja jederzeit haben, schon zur eigenen Sicherheit. Wollte nun nicht mit einem Fahrzeug fahren dass das nicht bestehen würde.
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Re: Aktuelles BGBL zu FZV
Details der HU/AU kenne ich nicht, ich hatte den Aixam in der Werkstatt und habe die alles machen lassen. Habe für sowas selbstmachen einfach nicht den Nerv. Ich kann spinnende PC wieder heil machen, von Fahrzeugen lasse ich besser die FingerMetaphysik hat geschrieben: ↑Di 6. Jul 2021, 10:17Wenn sich der TÜV auf tatsächlich verkehrssicherheitsrelevante Themen beschränken würde könnte ich Dir zustimmen. Mein Liebslingsbeispiel hier: das defekte Türfangband. Hat vielleicht mit der Parkplatzsicherheit zu tun, aber garantiert nichts mit der Verkehrssicherheit. Findet sich aber trotzdem in der Mängelliste.starik1968 hat geschrieben: ↑Di 6. Jul 2021, 08:21Und ein Fahrzeug in HU/AU-bestehfähigem Zustand sollte man ja jederzeit haben, schon zur eigenen Sicherheit. Wollte nun nicht mit einem Fahrzeug fahren dass das nicht bestehen würde.