moin,
HerrToeff hat geschrieben: ↑Fr 11. Sep 2020, 11:44
Da es sich meines Wissens nach bei l6e um gedrosselte, sprich leistungsbeschränkte KFZ handelt und nicht um eine bauartbedingte,
darf das Mobil auch schneller.
Nene !
Bauartbedingt heißt die Bauart bedingt die Maximalgeschwindigkeit.
Alle meine Mofa´s gab´s auch als schnellere Variante: Hercules M; Piaggio Ciao & Bravo; NSU Quickley; Sachs 50; usw - heißt: Gibt´s als Mofa und als Moped - fast baugleich, mit nur geringen Unterschieden.
Erzähl ich jetzt dem Polizisten, mit meinem allerbesten Sonntags-fahren-wir-Omi-besuchen-Gesicht, das die Möhre 87 Km/h fährt und das so gar nicht soweit weg von der orginalen Mopedgeschwindigkeit sei, auch wenn mein fahrzeug 10x ein Mofa sei ... die würden mich einweisen !
Die Drossel gehört zur Bauart, und nur diese Bauart ist genehmigt !
Fahr mal ohne Ringe nach Italien.
Dort fahren ALLE Lkfz offen und ungedrosselt - aber Du wirst rasgezogen und Deine Karre einbehalten ( zum horrenden Bußgeld dazu ! ) weil das deutsche Recht eben die Drosselringe vorschreibt ! DU fährst mit deutschem Kennzeichen, also muss deutsches Recht gelten - nur bei der Strafe gild dann wieder italienisches Recht was Dich um Haus und Hof bringt.
Mein Fahrlehrer hat damals gesagt ( Mofa ): Ihr fahrt den Brennerpass runter. Ihr habt den Gang drin und dmüsst trotzdem Gas geben, weil der 2T Motor nur so mit Schmieröl versorgt werden kann. Dann müsst ihr eben bremsen um die 25 Km/h nicht zu überschreiten !
Bauartbedingt ist die genehmigte Bauart, mit all ihren Drosseln und all ihren Blödsinnigkeiten.
Wird dies geändert, erslischt die ABE ( Allgemeine Betriebserlaubniss, ausgestellt vom KBA in Flensburg nach Typengenehmigung bzw Baumustergenehmigung )
Mit erlöschen der ABE erlischt auc die Versicherung welche sich nämlich af ein der ABE entsprechendes Fahrzeug bezieht.
Der fahrer hat demnach auch ein Problem, da er evtl nicht die für höhere Geschwindigkeiten passende Fahrerlaubniss besitzt, somit das Fahren ohne Führerschein angezeigt werden kann.
Zusammenfassung:
Ist das Fahrzeug gemäß der ABE verändert und der Kasten rennt schneller, bedeutet das für den fahrer der erwischt wird:
Fahren ohne Zullassung
Fahren ohne Versicherung
ggf fahren ohne Führerschein.
Mglwse gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ( kommt darauf an ob der Polizist eine Gefärdung erkannt hat )
Überhöhte Geschwindigkeit ( bei zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften )
Ggf mit 65 durch eine 30er Zone
Ist der Bulle schräg drauf und der Staatsanwalt der Meinung ein Exempel statuieren zu müssen wird´s echt heftig.
Da kann uU der Führerschein für Auto/Moped/LKW ersteinmal nicht wie evtl beabsichtigt mit 18 gemacht werden
Sozialstunden, zB im Altenheim Kehren
mglwse eine Vorstrafe ( Jugendstrafe - löscht sich iwann von selbst aus der Akte )
Gibt es Personen oder Sachschäden ...
Deshalb gebe ich immer zu bedenken das das ändern der Bauart als solches nicht ilegal ist, das fahren eines bauartgeänderten Fahrzeugs aber im öffentlichen Bereich sehr wohl.
Der Halter ist meist auch aus der Nummer raus, da dem Fahrer anheim gelegt ist das sich sein Fahrzeug im ordnungsgemäßen Zustand befindet und nur der Fahrer dafür Verantwortung trägt ...
Ich bin kein Jurist, ich hab lediglich dem Fahrlehrer seinerzeit zugehört ( waren nur Kerle in der Fahrschule für Mofa und Motorrad, wurde also nicht weiter abgelenkt - auserdem ging´s um ein recht interessantes Ding: Mopedfahren !!
)
Während des Erste-Hilfe-Kurses war das anders, da gab´s auch Mädels, heißt im Klartext: Besser bin ich nicht Ersthelfer am Unfallort
gr