'Alibi'-Information ?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Fritz
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'Alibi'-Information ?

Beitrag von Fritz » Fr 12. Jun 2020, 15:09

Hallo,
nachdem sich die Staubwolken verflüchtigt haben, hatte ich
Zeit, die Unterlagen des neuen Gefährts zu sichten.

Da fiel mir ein mit 'Information' überschriebenes Dokument
auf, das den Importeur gegen alle vergangenen, gegenwärti-
gen und zukünftigen Ansprüche abzusichern scheint:
Information.pdf

Was ist davon zu halten, wenn die EU angeblich nicht weiß,
ob und wann sie was erlauben oder verbieten will? Die Lebens-
erfahrung sagt ja:"Wer viel fragt, bekommt viele Antworten."

Aber soll der Verbraucher wirklich das volle Risiko tragen für
das, was vielleicht/eventuell/irgendwann in Brüssel ausgekas-
pert wird?

Ciao, Fritz
**Was nicht geht, wird gerollt.**

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Metaphysik
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Re: 'Alibi'-Information ?

Beitrag von Metaphysik » Fr 12. Jun 2020, 15:44

Das Thema der neuen Fahrzeugklassen und Zulassung oder nicht, bzw. dt. vs EU Recht hatten wir schon mehrfach. Z.B. viewtopic.php?f=2&t=7647&hilit=L6EB . So richtig koscher ist das nicht. Deshalb verstehe ich auch die Gummiformulierung zur Zulassung in der angehängten Datei.

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Fichte
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Re: 'Alibi'-Information ?

Beitrag von Fichte » Fr 12. Jun 2020, 18:17

Fritz hat geschrieben:
Fr 12. Jun 2020, 15:09
Da fiel mir ein mit 'Information' überschriebenes Dokument
auf, das den Importeur gegen alle vergangenen, gegenwärti-
gen und zukünftigen Ansprüche abzusichern scheint:

Information.pdf
023) Da hat der Importeur/Händler die richtigen Auskünfte erteilt, es ist in Deutschland schon sehr nebulös, denn die europäische Richtlinie aus dem Kalenderjahr 2013 sieht in der Kategorie L6e (bis 425 kg, 6 kw), während die deutsche L6e (weniger als 350 kg, 4 kw, 50 ccm bei Fremdzündern) definiert. Den Europaweit tätigen Versicherungsgesellschaft ist diese Unterscheidung anscheinend egal und versichern als LKfzg, bei mehr als 350 kg, oder mehr als 4 kw müßte eigentlich in Deutschland eine Zulassung erfolgen... 017)
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Re: 'Alibi'-Information ?

Beitrag von macbloke » So 14. Jun 2020, 09:53

Fichte hat geschrieben:
Fr 12. Jun 2020, 18:17
Fritz hat geschrieben:
Fr 12. Jun 2020, 15:09
Da fiel mir ein mit 'Information' überschriebenes Dokument
auf, das den Importeur gegen alle vergangenen, gegenwärti-
gen und zukünftigen Ansprüche abzusichern scheint:

Information.pdf
023) Da hat der Importeur/Händler die richtigen Auskünfte erteilt, es ist in Deutschland schon sehr nebulös, denn die europäische Richtlinie aus dem Kalenderjahr 2013 sieht in der Kategorie L6e (bis 425 kg, 6 kw), während die deutsche L6e (weniger als 350 kg, 4 kw, 50 ccm bei Fremdzündern) definiert. Den Europaweit tätigen Versicherungsgesellschaft ist diese Unterscheidung anscheinend egal und versichern als LKfzg, bei mehr als 350 kg, oder mehr als 4 kw müßte eigentlich in Deutschland eine Zulassung erfolgen... 017)
Fichte das ist falsch.
2013 war EU ebenso wie in Deutschland weniger als 350 kg, 4 kw, 50 ccm bei Fremdzündern

ab 2016 gilt in EU und D bis 425 kg, 6 kw

die Aussage ist belastbar. Siehe homepage der einzige zuständige Behörde für diese Angelegenheiten in diesen Angelegenheiten. Alle Änderungen sind vermerkt mit Datum.

Darüber hinaus weiß ich nicht was daran nicht koscher sein soll oder nebulös.

Alle Leichtkraftfahrzeug Klassen von L1 bis L7 gab es schon immer überall in der EU Vorgabe.
IN D war schon immer L7 Zulassungspflichtig.
Im EU Ausland ist L6 teilweise auch schon immer zulassungspflichtig gewesen, und L7 auch.

die Zulassungsvorgaben sind nationale angelegenheiten.

Ab 2016 sind nun auch L6 Fahrzeuge in D Zulassungspflichtig. So wie schon lange in Österreich und NL und GB zum Beispiel.
Was daran ist nicht eindeutig?
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Re: 'Alibi'-Information ?

Beitrag von Fichte » So 14. Jun 2020, 20:02

macbloke hat geschrieben:
So 14. Jun 2020, 09:53
Fichte hat geschrieben:
Fr 12. Jun 2020, 18:17
Fritz hat geschrieben:
Fr 12. Jun 2020, 15:09
Da fiel mir ein mit 'Information' überschriebenes Dokument
auf, das den Importeur gegen alle vergangenen, gegenwärti-
gen und zukünftigen Ansprüche abzusichern scheint:

Information.pdf
023) Da hat der Importeur/Händler die richtigen Auskünfte erteilt, es ist in Deutschland schon sehr nebulös, denn die europäische Richtlinie aus dem Kalenderjahr 2013 sieht in der Kategorie L6e (bis 425 kg, 6 kw), während die deutsche L6e (weniger als 350 kg, 4 kw, 50 ccm bei Fremdzündern) definiert. Den Europaweit tätigen Versicherungsgesellschaft ist diese Unterscheidung anscheinend egal und versichern als LKfzg, bei mehr als 350 kg, oder mehr als 4 kw müßte eigentlich in Deutschland eine Zulassung erfolgen... 017)
Fichte das ist falsch.
2013 war EU ebenso wie in Deutschland weniger als 350 kg, 4 kw, 50 ccm bei Fremdzündern

ab 2016 gilt in EU und D bis 425 kg, 6 kw

die Aussage ist belastbar. Siehe homepage der einzige zuständige Behörde für diese Angelegenheiten in diesen Angelegenheiten. Alle Änderungen sind vermerkt mit Datum.

Darüber hinaus weiß ich nicht was daran nicht koscher sein soll oder nebulös.

Alle Leichtkraftfahrzeug Klassen von L1 bis L7 gab es schon immer überall in der EU Vorgabe.
IN D war schon immer L7 Zulassungspflichtig.
Im EU Ausland ist L6 teilweise auch schon immer zulassungspflichtig gewesen, und L7 auch.

die Zulassungsvorgaben sind nationale angelegenheiten.

Ab 2016 sind nun auch L6 Fahrzeuge in D Zulassungspflichtig. So wie schon lange in Österreich und NL und GB zum Beispiel.
Was daran ist nicht eindeutig?
Durch die Einstufung der Fahrzeugklassen nach den EG-Richtlinien müsste die Anlage 29 zur StVZO und die Definitionen nach § 2 FZV zum Teil noch geändert (angepasst) werden, ist aber in der 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik nach der VO (EU) Nr. 168/2013 schon umgesetzt worden, soweit stimme ich Dir zu.

Allerdings handelt es sich um eine „Richtlinie“ (Handlungsempfehlung) und nicht um eine „Verordnung“ (Handlungspflicht).

Mithin und nach der europaweite und europarechtlichen Klassifizierung des Fahrzeuges in „L6e“ (mit bis zu 425 kg) haben die Versicherungsgesellschaften augenscheinlich die kleinen Versicherungskennzeichen ausgegeben, obwohl in der Anlage 29 zur StVZO noch steht:

Klasse L6e: vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg (!), ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren. Diese Fahrzeuge müssen den technischen Anforderungen für dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e genügen, sofern in den Einzelrichtlinien nichts anderes vorgesehen ist;

Mithin wird entgegen der nationalen Vorschrift die Leichtfahrzeuge mit „bis zu 425 kg“ mit kleinen Versicherungskennzeichen ausgestattet, obwohl eine Zulassung zwingend und national vorgeschrieben ist und die normalen Kennzeichen benötigt.

Dasselbe ist die „Grauzone/Nebel“, von welchem ich sprach....

Oder liege ich da falsch 101)
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Re: 'Alibi'-Information ?

Beitrag von macbloke » So 14. Jun 2020, 21:28

Hab nur Überflogen was du da geschrieben hast.

Für mich ist davon nix im nebel sondern eindeutig. DA muss doch auch nix angepasst werden ist doch alles geregelt.

DAs was da schiefläuft ist doch lediglich, das die L6e-BP mit 6kW und 425kg versucht werden wie die L6 zu behandeln bezüglich der Zulassung und Versicherung. Laut bestehender Vorgaben gehören die aber jetzt ebenso eingestuft wie die L7e.

L1 bis L5 bleibt.

ich denke das ist klar, nur falsch umgesetzt. Aber nix Nebulöses oder so.


Oder habe ich da was verpasst?

Die Vorgaben L1 bis L7 sind zwingend für alle EU Mitgliedstaaten, ebenso die Führerscheinregelungen dazu. DAs KBA ist die zuständige Staatliche ? Behördr?Amt Stelel? egal, die die Umsetzung veröffentlicht und maßgeblich ist. Ich glaube das macht das KBA auch, wenn ich das richtig verstanden habe "winkt" die Regierung die EU bestimmung aber vorher noch durch. Wird wahrscheinlich anders Vokabular für benutzt, aber der Vorgang geht so. Und L1 bis L7, diese Klassifizierung darf Deutschland auch nicht verändern und muss sie so 1 : 1 übernehmen. Nix mit Empfehlung.

Lediglich Anmeldung und Zulassung sind national frei.
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Re: 'Alibi'-Information ?

Beitrag von Metaphysik » So 14. Jun 2020, 21:44

macbloke hat geschrieben:
So 14. Jun 2020, 21:28
DAs was da schiefläuft ist doch lediglich, das die L6e-BP mit 6kW und 425kg versucht werden wie die L6 zu behandeln bezüglich der Zulassung und Versicherung. Laut bestehender Vorgaben gehören die aber jetzt ebenso eingestuft wie die L7e.
Klingt jetzt nicht so richtig falsch :wink:. Könnte unser Wunsch, die L6E Zulassungsfreiheit, die es ja nicht überall gab, auf die neuen Klassen zu übertragen, der Vater des Gedankens sein? Also nicht D. hat noch nicht geändert, sondern D. passt sich durch Nichtänderung den anderen EU Staaten an? Dann könnten L6e-BP mit Versicherungskennzeichen aber ohne TÜV und Zulassung irgendwann ein Problem bekommen, wenn der Punkt Klarstellung erhalten sollte und sich bei der Polizei rumspricht.

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Re: 'Alibi'-Information ?

Beitrag von macbloke » So 14. Jun 2020, 23:05

Metaphysik hat geschrieben:
So 14. Jun 2020, 21:44
macbloke hat geschrieben:
So 14. Jun 2020, 21:28
DAs was da schiefläuft ist doch lediglich, das die L6e-BP mit 6kW und 425kg versucht werden wie die L6 zu behandeln bezüglich der Zulassung und Versicherung. Laut bestehender Vorgaben gehören die aber jetzt ebenso eingestuft wie die L7e.
Klingt jetzt nicht so richtig falsch :wink:. Könnte unser Wunsch, die L6E Zulassungsfreiheit, die es ja nicht überall gab, auf die neuen Klassen zu übertragen, der Vater des Gedankens sein? Also nicht D. hat noch nicht geändert, sondern D. passt sich durch Nichtänderung den anderen EU Staaten an? Dann könnten L6e-BP mit Versicherungskennzeichen aber ohne TÜV und Zulassung irgendwann ein Problem bekommen, wenn der Punkt Klarstellung erhalten sollte und sich bei der Polizei rumspricht.
Ja genau das nehme ich an, es sei denn ich habe etwas übersehen oder falsch verstanden.

Leider können wir auch kein Fahrzeug mit 4kW mehr bekommen, denn die erreichen nicht die strengeren Schadstoffausstoß Vorgaben. Das geht nur mit den 6kW Motoren, wenn ich das so richtig verstanden habe. Deswegen gibts ja auch keine 2-Takt Roller mehr. Nur noch 4 Takt Roller. niedriger Schadstoffausstoß kann nicht erreicht werden mit 2 Takter Roller.

Sonst wäre es dier lösung für den deutschen Markt, LKFZ die leichter sind und 4kW Motoren haben mit versicherungskennzeichen weiterhin zu fahren.

Ich sag ja: ich Pflege meine L6. Die könnten mit dem Preis noch hoch gehen.. Irgendwann mal.
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Re: 'Alibi'-Information ?

Beitrag von HerrToeff » Do 9. Jul 2020, 23:55

nein, es gibt scheinbar noch ligier js50 mit 4kw, Euro 4 und 350kg lgw neuwagen aus Restbeständen

sonst kenne ich keine mehr
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: 'Alibi'-Information ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 10. Jul 2020, 07:42

Mal schauen ,was aus dem Durcheinander noch wird.... :roll:
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

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