Fristen für Führerscheinzwangsumtausch

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Fichte
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Fristen für Führerscheinzwangsumtausch

Beitrag von Fichte » Mi 29. Jan 2020, 21:06

So, der Regulierungswahn zum Umtausch alter Führerscheine wird viele von uns und alsbald ereilen. In diesem Zusammenhang ist eine sehr gute Übersicht bei einem der Europaweit tätigen „Engel“ im Abschleppbereich wie folgt zu finden:

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/

Die „Krux“ liegt jedoch und oftmals im Detail, ein Umtausch ist nicht gleich Umtausch, bestimmte (bestehende) Fahrerlaubnisse müssen gegebenenfalls beim Umtausch gesondert und zusätzlich zum übertragen beantragt werden(!).

Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheines wie auch der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bundesland/Beitrittsgebiete ergeben sich unterschiedliche und „neue“ oder weniger ausreichende Berechtigungen zur Führung von Kraftfahrzeugen, eine ansatzweise übersichtliche Zusammenfassung nach der aktuelle FEV kann hier nachvollzogen werden:

https://www.directupload.net/file/d/571 ... qg_pdf.htm

Wer sich mithin und vorab informieren möchte, wohin sich seine Fahrerlaubnis in das künftige Recht transformiert, erhält hierdurch eine Hilfestellung. Dieser Beitrag fußt auf einer Anregung eines Forenmitgliedes “starik1968“ und soll der allgemeinen Information dienen.

Das besondere an dieser Umtauschaktion:

Führerscheine haben sodann ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Künftig sind sie nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann auf eigene Kosten verlängert werden - so hat es die EU entschieden.

Mithin geht das rechnen für alteingesessene Führerscheininhaber los, Tausche ich lieber gleich und fühle mich in 15 Jahren soweit noch fit, um einen Gesundheitscheck zu überstehen, oder warte ich den letztmöglichen Zeitpunkt zu und tausche erst dann, um wenigstens noch weitere 15 Jahre unbehelligt fahren zu dürfen....? Fragen über Fragen.... 017)

Personen, die vor 1953 geboren sind, sind vom vorgezogenen Umtausch jedoch ausgenommen. "Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen", erklärte der Verkehrsausschuss im Bundesrat. 101)

Habt dank, dem Verkehrsausschuss (wobei ich persönlich „ausschuss“ immer mit „Ausschussware“ verwechsle).. 001) 001) 001)

Ergänzung: Wer seinen Führerschein nicht binnen der gesetzten Frist umtauscht wird bei einer Kontrolle mit einem Verwarngeld in Höhe von 10,00 EUR geehrt, gegebenenfalls erfolgt jedoch auch eine Kontrollmitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde...
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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