COC Bescheinigung / EU-Konformitätserklärung

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Fichte
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COC Bescheinigung / EU-Konformitätserklärung

Beitrag von Fichte » Mi 22. Jan 2020, 18:03

„COC-Papiere, Papiere für Anmeldung und Kontrolle durch Polizei“

Viele Autokäufer sind sich nicht sicher, wofür dieses Dokument (COC-Konformitätserklärung) eigentlich gut ist. Nachfolgender Thread möge hierfür einer Aufklärung dienen.

Wozu dienen COC-Papiere?


Diese belegen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der EU entspricht. Relevante Aspekte sind dabei insbesondere Sicherheit und Umwelt.

Wörtlich übersetzt ist das Certificate of Conformity, kurz COC genannt, ein Konformitätszertifikat. Hierbei handelt es sich um die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, wie die COC-Papiere in Deutschland auch genannt werden.

Diese wurden im Jahr 1996 – drei Jahre nach ihrer allgemeinen Einführung – in Deutschland Pflicht. Seitdem muss jedes Neufahrzeug über ein solches Dokument verfügen.

Die COC-Bescheinigung für Kfz belegt, dass eine Typengenehmigung der Europäischen Union vorliegt. Mit dieser wird bestätigt, dass der Pkw die gesetzlich festgelegten Normen hinsichtlich der Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen, die innerhalb der EU gelten, erfüllt.

Aus diesem Grund sind die COC-Papiere vor allem für die Zulassung von Importfahrzeugen von großer Bedeutung, denn LKFZ der Gruppe L7e sind zulassungspflichtig.

Besonderheiten der COC-Papiere
Die Richtlinien besagen ferner, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Fahrzeuge fälschungssicher sein muss. Deshalb wird beim Druck spezielles Papier benutzt, welches eine farbige graphische Darstellung oder ein Wasserzeichen mit dem Logo des Herstellers besitzt. So soll eine unrechtmäßige Vervielfältigung unterbunden werden.

In diesen Papieren ist ferner eine Typgenehmigung wie „L6e/L7e“ enthalten, welche für die Frage der Zulassung bzw. Zulassungsfreiheit mit entscheidend ist. Eine aktuelle Aufstellung unserer geschlüsselter Leichtfahrzeuge kann beim KBA abgerufen werden:

KBA für L6e
https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=2
(Stand 15.02.2022)
Aixam ab Seite 73
Ligier/Microcar ab Seite 95

Im Fahrzeug von Zulassungsfreien LKfzg muss - wie folgt geregelt - mitgeführt werden:

§ 4 FZV Absatz 5) (Stand 31.12.2019)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html

(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Mithin und in der Zusammenfassung wie folgt:

(Grüne) Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I, kann mit COC-Bescheinigung trotz Zulassungsfreiheit beantragt werden)

oder

COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, egal in welcher Sprache)

oder

Datenbestätigung
(Die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht.)

oder

Bescheinigung über die Einzelgenehmigung
(Eine behördliche Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug, System, Bauteil oder die selbständige technische Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht; diese ist eine Betriebserlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und eine Einzelbetriebserlaubnis im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung. Zum Erhalt einer Einzelgenehmigung bei der hierfür zuständigen Behörde ist zunächst ein Gutachten auf Grundlage von Daten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder das Gutachten eines vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannten Technischen Dienstes einzuholen, § 21 StVZO.)

und (!)

Versicherungsnachweis nebst Führerschein
(Mopedkennzeichen und 45 km/h Schild)

Im Fahrzeug von Zulassungspflichtigen LKfzg muss - wie bei jedem Kraftfahrzeug - mitgeführt werden:

Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
Führerschein (jeweils im Original)

COC-Bescheinigung/EU-Konformitätserklärung fehlt?

Wenn die COC-Bescheinigung beim Ankauf nicht vorhanden ist oder für das Fahrzeug verloren gegangen sind, können diese COC-Papiere (für ca. 100,00 – 200,00 EUR) gegebenenfalls und als erste Möglichkeit noch vom Hersteller (soweit noch existent) direkt angefordert werden.

Voraussetzung dafür ist, dass eine gültige EU-Typengenehmigung für das entsprechende Fahrzeug jemals erteilt wurde, erkennbar an einer „e-Nummer“ auf dem Typenschild.

Herstellerseiten/Vertretung-Vertriebspartner in Deutschland

Aixam: https://www.aixam-deutschland.com/ (Vorgehensweise: viewtopic.php?f=2&t=10894)
Bei Aixam Deutschland erhält man eine Zweitschrift erst ab Fahrgestellnummer VLGC34VB00028431. Siehe: viewtopic.php?f=2&t=11235
Für frühere Fahrgestellnummern bei „Eurococ“ (siehe weiter unten) vielleicht möglich.
Casalini/Gamma-Fahrzeuge GmbH: www.gamma-fahrzeuge.de
Ligier: https://www.ligiergroup.de/
Microcar (übernommen von Ligier): https://www.ligiergroup.de/
Bellier: https://www.bellier.fr/
Chatenet: https://www.automobiles-chatenet.com/accueil.html
Grecav (Hersteller 2013 aufgelöst)/Gamma-Fahrzeuge GmbH: www.gamma-fahrzeuge.de
Italcar: http://www.italcar.com/it
JDM (Hersteller 2014 erloschen/Konkurs)
Leonardo (nichts gefunden)
Casalini: www.casalini.eu/it/
Piaggio: https://www.piaggio.com/de_DE/
Tasso (nunmehr Italcar): http://www.italcar.com/it

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, diese COC-/EU-Übereinstimmungsbescheinigung (kostenpflicht, ca. 240,00 EUR) über nachfolgend benannten Dienstleister "eurococ" zu bestellen/zu erhalten:

https://www.eurococ.eu/de/

Einen informativen Thread hierzu haben wir hier: viewtopic.php?f=2&t=11008

Als zweite und nächste Möglichkeit und anstelle einer COC-Bescheinigung kann zum Zwecke der Verwendung der (zulassungsfreien) LKfzge im Straßenverkehr auch die

Datenbestätigung des Herstellers (!)

Also, im Zuge der Recherche habe ich festgestellt, dass mit der „Datenbestätigung“ wohl das "technische Datenblatt" gemeint ist, welches u.a. über den TÜV Süd wie folgt und gegebenenfalls bezogen werden kann:

https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... attservice

Es enthält alle für dieses Fahrzeug wesentlichen Daten (wie die COC-Konformitätserklärung) und dient dem TÜV für die Fertigung des anschließenden Gutachtens nach § 21 StVO. Da unsere Leichtkraftfahrzeuge (bis 6 kw, 425 kg, bis 500 ccm (Dieselmotoren) oder 50 ccm Benzinmotoren) in der Regel nicht zugelassen werden müssen, wird dieses Datenblatt zur Vorlage bei Polizei oder Behörden genügen, eine Vollgutachten und Einzelbetriebserlaubnis wäre dann nicht notwendig.

Könnte wie folgt aussehen: https://www.directupload.net/file/d/572 ... a6_png.htm

Als dritte Möglichkeit

eine Einzelgenehmigung mit einem vorangehenden Gutachten von anerkannten Sachverständigeninstituten wie DEKRA oder TÜV (welches dieses Gutachten jedoch und in der Regel nur erstellt, wenn kein Hersteller mehr vorhanden ist, Ausnahmen sind möglich). Hierzu benötigt der Gutachter jedoch die wesentlichen Daten zum Leichtkraftfahrzeug, welches gegebenenfalls (kostenpflichtig, ca. 9,00 EUR) in Kurzform unter nachfolgender Internetadresse abgefragt und vorgelegt werden kann:
https://de.vin-info.com/
Alternativ besteht die Möglichkeit auch über die DEKRA/TÜV diese Daten belastbar/vollumfänglich zu erhalten (ca. 130,00 EUR): https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... attservice

Nebst Gutachten (ca. 120,00 EUR) kann sodann die Zulassungsstelle angelaufen werden, um dort die Einzelgenehmigung zu beantragen/zu erhalten.
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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