Holländische Plastikkarte

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

Moderatoren: guidolenz123, Fichte

Antworten
B-B
Beiträge: 276
Registriert: Mo 20. Jan 2020, 21:24
Fahrzeuge: Mega I

Holländische Plastikkarte

Beitrag von B-B » Mi 22. Jan 2020, 01:23

Hallo zusammen,

Mir ist ein Mega 1 aus 2006 angeboten worden mit der holländischen Plastikkarte. Kopfzerbechen macht mir der Eintrag unter " Massa rijklaar G 400 Kg ". nun gut heißt übersezt Masse fahrbereit. Versicherung online meint bei LKFZ bis 350 Kg leer Masse. Wie bekomme ich den Spagat zu den 350 Kg leer hin? Ohne ne COC für teuer Geld zu besorgen.
Es gibt doch VIN Decoder im Netz, heißt es wird mit der Fahrgestellnummer verschiedene Datenbanken durchsucht.

Ab hier wird es kostenpflichtig-> https://de.vin-info.com/

Ok, bei mir waren es via Paypal knappe 9€. Dafür bekam ich eine auflistung der Inhaber ohne Namen in angemeldeten Tagen auf das Fahrzeug und was mir wichtig war die leer Masse mit 350 Kg. Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet.
Ausdrucken konnte man das nicht so ohne weiteres. Screenshots gemacht und nen gutes Bildbearbeitungsprogramm :D
Damit kann ich dann beruhigt den Renner anmelden und mein Ziel ist erreicht.

Nochmal dies hier ersetzt keine COC, kostet auch Geld und ob es die Rennleitung akzeptiert weiß ich nicht.
VIN Auskunft.jpg
VIN Auskunft.jpg (537.95 KiB) 4156 mal betrachtet
Grüße
Bernd
Grundsätzlich gilt:
Arbeiten an Motor, Bremse, Lenkung und Aufhängung/Fahrwerk bedürfen erweiterter Sachkenntniss.
Unbedarftes Basteln an besagten Teilen kann zu gefährlichen Fehlfunktionen führen.
Es besteht Gefahr für Leib und Leben!

Benutzeravatar
HerrToeff
Beiträge: 11529
Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a.
Kontaktdaten:

Re: Holländische Plastikkarte

Beitrag von HerrToeff » Mi 22. Jan 2020, 03:34

Interressante Seite.. empfehle sie doch Guido oder Metaphysik für die Fahrzeugdokumentation?

Finden die auch per Versicherungskennz angemeldete deutsche Fahrzeuge?
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

Benutzeravatar
Fichte
Beiträge: 3741
Registriert: Sa 21. Dez 2019, 12:47
Fahrzeuge: Microcar, Virgo II, Luxe
Ligier, Nova 500
Bellier, „Diva“
Aixam 400
Wohnort: Mindelheim

Re: Holländische Plastikkarte

Beitrag von Fichte » Mi 22. Jan 2020, 09:11

Hallo B-B,

vielen Dank für Deine Informationen, diese kann ich gut gebrauchen und werde Sie noch aufarbeiten.

Rein tatsächlich wirst Du um die COC-Konformitätserklärung nicht herumkommen:

viewtopic.php?f=2&t=8103

Mit den Daten, welche Du aus dem Internet abgefragt hast, müsstest Du zum TÜV/Dekra, dasselbe von jenen bestätigen lassen, § 19 StVZO, und anschließend eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Dasselbe ist jedoch nur möglich, wenn der Hersteller nicht mehr existent ist bzw. auf andere Art und Weise eine COC-Konformitätserklärung nicht beigebracht werden kann. Der Hersteller - Aixam - ist jedoch noch existent.... ;-)

Auch und ferner erfüllt das Kraftfahrzeug die Voraussetzung für Leichtkraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, da ein Leergewicht von 350 kg angegeben ist. Das "fahrbereite" Gewicht bezieht sich auf vollen Tank usw...... Diese Information, welche Du im Internet gefunden hast, wird von der Rennleitung nicht akzeptiert werden.
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

Benutzeravatar
Metaphysik
Beiträge: 10254
Registriert: Sa 7. Nov 2015, 20:57
Fahrzeuge: Mercedes E 220 CDI T / S 211
Tabur Yak II / Minn Kota TRAXXIS 45 lbs
Beeline Tapo 50 2T Roller

Re: Holländische Plastikkarte

Beitrag von Metaphysik » Mi 22. Jan 2020, 11:21

Für meinen Aixam habe ich damals ein TÜV Gutachten machen lassen. Für Modelle von 2007 gab es bei Aixam keine COC viewtopic.php?f=2&t=218&p=37012#p37012

macbloke
Beiträge: 7412
Registriert: So 2. Jun 2013, 21:11
Fahrzeuge: Aixam 400 Bj2001, Modell Adam 4kW
Dachschiebefenster, Interieur Wurzelholzimitat
km Stand:
06.MRZ 2013 51400km - 06.Sep.2013 69000
Fusion 1,6D
Transit 2,0D
OM617 Motorsegelboot
Wohnort: Lohmar, bei Köln

Re: Holländische Plastikkarte

Beitrag von macbloke » Sa 15. Feb 2020, 20:53

Fichte hat geschrieben:
Mi 22. Jan 2020, 09:11
Hallo B-B,

vielen Dank für Deine Informationen, diese kann ich gut gebrauchen und werde Sie noch aufarbeiten.

Rein tatsächlich wirst Du um die COC-Konformitätserklärung nicht herumkommen:

viewtopic.php?f=2&t=8103

Mit den Daten, welche Du aus dem Internet abgefragt hast, müsstest Du zum TÜV/Dekra, dasselbe von jenen bestätigen lassen, § 19 StVZO, und anschließend eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Dasselbe ist jedoch nur möglich, wenn der Hersteller nicht mehr existent ist bzw. auf andere Art und Weise eine COC-Konformitätserklärung nicht beigebracht werden kann. Der Hersteller - Aixam - ist jedoch noch existent.... ;-)

Auch und ferner erfüllt das Kraftfahrzeug die Voraussetzung für Leichtkraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, da ein Leergewicht von 350 kg angegeben ist. Das "fahrbereite" Gewicht bezieht sich auf vollen Tank usw...... Diese Information, welche Du im Internet gefunden hast, wird von der Rennleitung nicht akzeptiert werden.
Humm, Fichte, die Information die er da aus dem Internet hat, ist nicht blos eine Information, sondern eine staatlich geforderte Pflicht-Dokumentation in den Niederlanden. Also kein Stück Papier in den man bestenfalls einen Fisch einpackn kann den man auf einem holländischen MArkt gekauft hat.

Da sollte etwas mehr mit gehen... zumindest ist das Dokument für Zoll und Export in den Niederlanden Bedingung, es ist unter anderem entstanden, um den Autodiebstahl und die Verfrachtung ins Ausland von gestoghlenen Fahrzeug zu unterbinden. So etwas gibt es für jeden anmeldepflichtigen PKW oder LKFz in den Niederlanden. Die L6e sind in den Niederlanden ja anmeldepflichtig.
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam

Benutzeravatar
Fichte
Beiträge: 3741
Registriert: Sa 21. Dez 2019, 12:47
Fahrzeuge: Microcar, Virgo II, Luxe
Ligier, Nova 500
Bellier, „Diva“
Aixam 400
Wohnort: Mindelheim

Re: Holländische Plastikkarte

Beitrag von Fichte » So 16. Feb 2020, 21:27

macbloke hat geschrieben:
Sa 15. Feb 2020, 20:53

Humm, Fichte, die Information die er da aus dem Internet hat, ist nicht blos eine Information, sondern eine staatlich geforderte Pflicht-Dokumentation in den Niederlanden. Also kein Stück Papier in den man bestenfalls einen Fisch einpackn kann den man auf einem holländischen MArkt gekauft hat.

Da sollte etwas mehr mit gehen... zumindest ist das Dokument für Zoll und Export in den Niederlanden Bedingung, es ist unter anderem entstanden, um den Autodiebstahl und die Verfrachtung ins Ausland von gestoghlenen Fahrzeug zu unterbinden. So etwas gibt es für jeden anmeldepflichtigen PKW oder LKFz in den Niederlanden. Die L6e sind in den Niederlanden ja anmeldepflichtig.
017) Soweit ersichtlich hat er nur die Plastikkarte, den „Kentekenbewijs“ (Zulassungsbescheinigung), welche nur zur Überführung nach Deutschland und zeitlich befristet ausgestellt wird. Letzteres wird der Rennleitung nicht reichen und die anderweitige Zusammenfassung der Daten ist von einer „privaten/offiziellen“ Internetseite, weder ein Datenblatt vom Hersteller, noch eine COC-Konformitätserklärung oder Betriebserlaubnis, wie vom heiligen Gesetzgeber vorgeschrieben.

Ich hatte mir - aus Interesse - die Daten von meinem VW T5 abgerufen, mit jenen würde ich jedoch keinen Blumentopf bei einer Behörde zum Zwecke der Ausstellung von weiteren oder fortführenden Papieren gewinnen. Aber ob sich die Rennleitung ohnehin soweit auskennt, ist zumindest fraglich. :wink:
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

macbloke
Beiträge: 7412
Registriert: So 2. Jun 2013, 21:11
Fahrzeuge: Aixam 400 Bj2001, Modell Adam 4kW
Dachschiebefenster, Interieur Wurzelholzimitat
km Stand:
06.MRZ 2013 51400km - 06.Sep.2013 69000
Fusion 1,6D
Transit 2,0D
OM617 Motorsegelboot
Wohnort: Lohmar, bei Köln

Re: Holländische Plastikkarte

Beitrag von macbloke » So 16. Feb 2020, 22:02

hmm ich sehe es anders.

Sicher eine Rechtssicherheit ist es nicht.

ich erzähle mal ein beispiel: Laut EU Regelung dürfen nur bestimmte Medikamente für die Tierbehandlung eingesetzt werden. In Deutschland gab es da mal eine Freifgabe lediglich auf ein Produkt von Bayer. Der selbe Wirkstoff war in Luxembourg viel billiger zu haben, allerdings nicht von Bayer. Nun wollte man einem Verwandten von mir deswegen an den Kragen, weil er das billigere Medikament aus Luxembourg, welches der selbe Wirkstoff war, bezog, und nicht das in Deutschland vorgeschriebene Produkt von Bayer. Das Bayer Produkt war 10 mal so teuer... also kein Pappenstiel.

Nun, es gab einen schlimmen Streit. Im Grunde hatten sich die Wogen geglättet weil irgendwann ganz neue Wirkstoffe eingesetzt wurden. Aber als das Urteil gefällt wurde, war klar das die Beschränkung in Deutschland auf das Bayerprodukt nicht zulässig war.

Und ich sag mal so: mit Polizisten komme ich ganz gut klar. Wenn es also ein Dokument gibt, das bezeugt welche Daten zu dem Fahrzeug gehören, dazu noch ein Dokument welches nach EU Vorschrift existiert, gilt das für mich in Europa, und Deutschland ist ein Teil davon, somit auch in Deutschland. Und das die Befristung abläuft ist in Deutschland überhaupt nicht schlimm, denn Deutschland verlangt nicht das ich das Fahrzeug zulasse.

Soweit zur Nutzung der niederländischen Zulassungsbescheinigung, die nicht nur für den Export sondern auch für die Nutzung in den Niederlanden zeitlich beschränkt ist. Ich darf ja in Deutschland mit meinem Fahrzeug, soweit es versichert ist, und dafür reicht die eVB Nummer, mit abgemeldeten Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle fahren, oder auch zum TüV oder zur Werkstatt. Neuerdings zwar nur Im Zulassungsbereich meines Wohnortes, aber das ist erlaubt.

Da ich aber mein Fahrzeug nicht zulassen muss in dem Fall, kann ich mit die selben Papierer mit denen ich das Fahrzeug auch zulassen könnte, in dem Fall freiwillig, also ebenso Nutzen um diese Papiere als Datenblatt zu Nutzen.


Es kann ja nicht sein das dieselben Papiere mal gelten und mal nicht.

Das ist jetzt keine belastbare Grundlage, aber ich sehe mich dazu in der Lage, das so hinzustellen dass ich damit durchkomme. Apropos, manchmal kommt man ja nichtmal mit den korrekten, beziehungsweise vorbildlichen Papieren durch.... aber in den meisten anderen Fällen.... Fahre 7 Jahre und 50.000km LKFZ L6e... und habe wesentlich schlimmere Papiere bei einem meiner beiden LKFZ als eine niederländische Plastikkarte... die wäre Gold dagegen was ich hab.


2.
________________________________________________________________________________________________________Jetzt zu dem anderen Thema:
Diese Angaben über Internet: das ist keine halb private halb offizielle Internetseite wo man sich glücklicherweie ein paar technische daten über ein Autoklasse oder so anzeigen lassen kann, wie toll.

Nein, es geht hier hauptrangig darum, gegen den illegalen Autohandel ein Werkzeug zu liefern. Das ist kein tolles Spielzeug o wie nützlich.

Dazu gibt es in den Niederlanden Vorschriften, die jeder der ein Auto kauft oder verkauft einhalten MUSS. Damit das ganze auch einen Sinn ergibt, diese ganze Dokumentation, hat der Gesetzgeber sowie die Behörden und die Polizei und der Zoll und was weiß ich noch wer, ein Werkzeug gefordert, das jeder potentieller Käufer eines Fahrzeug bei Kaufinteresse sofort nutzen kann, ebenso aber auch die behörden sofort die lückenlosen Besitzstand eines Fahrzeuges, sowie die technischen merkmale des selbigen schnell abrufen kann. Sonst würde so ein Instrument nix nützen zur Diebstahl Verhinderung.

Das sind also ganz offizielle belastbare DOKUMENTE. Da diese nur in den Niederlanden Vorschrift sind, hat man es mit denen tatsächlich hier etwas schwieriger. Aber zur Not verwenden würde ich es auch, wenn ich nichts anderes hätte. Meist reicht ja eh die Versicherung.

Keine Animation zum Nachmachen, sondern meine Einstellung dazu und meine Umgehensweise damit.

Zur Not läßt sich ja eine COC erstellen... aber das reicht ja für den Fall das es sein muss.
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam

Benutzeravatar
Fichte
Beiträge: 3741
Registriert: Sa 21. Dez 2019, 12:47
Fahrzeuge: Microcar, Virgo II, Luxe
Ligier, Nova 500
Bellier, „Diva“
Aixam 400
Wohnort: Mindelheim

Re: Holländische Plastikkarte

Beitrag von Fichte » So 16. Feb 2020, 23:06

macbloke hat geschrieben:
So 16. Feb 2020, 22:02

Soweit zur Nutzung der niederländischen Zulassungsbescheinigung, die nicht nur für den Export sondern auch für die Nutzung in den Niederlanden zeitlich beschränkt ist. Ich darf ja in Deutschland mit meinem Fahrzeug, soweit es versichert ist, und dafür reicht die eVB Nummer, mit abgemeldeten Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle fahren, oder auch zum TüV oder zur Werkstatt. Neuerdings zwar nur Im Zulassungsbereich meines Wohnortes, aber das ist erlaubt.

....

Zur Not läßt sich ja eine COC erstellen... aber das reicht ja für den Fall das es sein muss.
004) wir sind da nicht „auseinander“, Ich kann Dir in nahezu jedem Punkt beipflichten. Insbesondere Dein Detailwissen

„Neuerdings zwar nur im Zulassungsbereich meines Wohnortes, aber das ist erlaubt“

Ist zwar nicht neu, aber zutreffend.

Wir beide „spalten“ jetzt nur noch das Haar, in der Praxis mag diese Information als solches für die Fahrzeugdaten praktikabel und anfänglich ausreichend sein, den gesetzlichen Vorgaben entspricht es jedoch nicht. Wenn es auf die Spitze getrieben wird, so wird dem Grunde nach zwar nichts auszusetzen sein, jedoch die COC Erklärung wäre wohl künftig nachzureichen, wenn man ins Fernglas der Rennleitung kommt, wird man nicht darum kommen...

Also, probieren geht über studieren oder Augen zu und durch, wird in der Praxis schon klappen, den Rest sieht man schon... 023)
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

Antworten