Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mi 12. Feb 2020, 20:41

Metaphysik hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 20:37
Hmmm 017) Wo ist eigentlich der Herr Fichte? :wink: 8)
Thomas hat wohl (kann ich mehr als nachvollziehen) erst mal genug von dem mehr als komplizierten Thema...ODER ????
ich hatte mittlerweile auch schon mal kapituliert....aber iwie.... :mrgreen: 019)

Thomas hat mich gerade angePNt...er schaut auch noch mal drüber....

Ist aber auch eine Scheixx-Regelung mittlerweile...einfach das alte Leipziger Urteil mitführen..da macht wohl keiner von der Trachtentruppe einen Aufstand...das tut sich doch keiner an...?????????????????????
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mi 12. Feb 2020, 20:42

Könnte ich verstehen - scheint das komplizierteste Thema im gesamten dt. Recht zu sein :lol: :lol: :lol: :lol:

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Fichte » Mi 12. Feb 2020, 20:50

017) im „Alltagsgeschäft“ mit einem Entgelt von 500,00 EUR pro Stunde bei Vollmond und zeitgleich bei einer Halbdrehung der Erdachse mit den Planeten Saturn, Orion und Mars im gleichschenkeligen Dreieck.... 019) 019) 019)
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Fichte » Mi 12. Feb 2020, 20:51

Diese (rechtliche) Antwort will wohl überlegt/belegbar sein, also lasst dem zweiten Juristen (noch nicht im ruhigen Zustand) etwas Zeit... 090
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mi 12. Feb 2020, 20:54

Fichte hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 20:50
017) im „Alltagsgeschäft“ mit einem Entgelt von 500,00 EUR pro Stunde bei Vollmond und zeitgleich bei einer Halbdrehung der Erdachse mit den Planeten Saturn, Orion und Mars im gleichschenkeligen Dreieck.... 019) 019) 019)
Deine Chance kommt:
Der nächste Vollmond ist am:
Montag * 9. März 2020 * 18:47:44 Uhr
Ob die restlichen Bedingungen da auch zutreffen konnte ich nicht so schnell ermitteln :lol: :wink:

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mi 12. Feb 2020, 21:02

guidolenz123 hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 20:41
Ist aber auch eine Scheixx-Regelung mittlerweile...einfach das alte Leipziger Urteil mitführen..da macht wohl keiner von der Trachtentruppe einen Aufstand...das tut sich doch keiner an...?????????????????????
Für mich ist das Ganze inzwischen eher Akademisch :wink: Im Fall des Greisenfalles 5.000 Euro für einen evtl. nur kurzfristig nutzbaren Altfahrstuhl hinzulegen, denn ein Neuer im Revier fällt auf, oder die 5.000 in einen etwas unpraktischeren Mofakabinenroller zu stecken, da ist für mich die Entscheidung klar. Bis zu meinem Greisenalter kann ja noch viel passieren - ein höchstrichterliches Urteil dazu, oder vielleicht kommt ein Mofakabinenroller mit Verbrennungsmotor auf den Markt .

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Fichte » Mi 12. Feb 2020, 21:13

017) Ich würd ja mal pauschal so schreiben, dass im Falle meiner Vertretung Deinerseits bis zur Klärung dieser Rechtsfrage beim Bundesverwaltungsgericht oder dem Bundesgerichtshof in Strafsachen und einer allerletzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ca. 10 Jahre in das Land vergehen..... 019) 019) 019)
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mi 12. Feb 2020, 21:24

OK, dann versuche ich zur gegebenen Zeit meine Resthaltbarkeit einzuschätzen und komme bei einem Ergebnis unter 10 Jahren auf Dich zu :wink: :lol: :lol:

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mi 12. Feb 2020, 21:39

Fichte hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 21:13
017) Ich würd ja mal pauschal so schreiben, dass im Falle meiner Vertretung Deinerseits bis zur Klärung dieser Rechtsfrage beim Bundesverwaltungsgericht oder dem Bundesgerichtshof in Strafsachen und einer allerletzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ca. 10 Jahre in das Land vergehen..... 019) 019) 019)
:lol: :lol: :lol: :lol:
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mi 12. Feb 2020, 21:40

Metaphysik hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 21:24
OK, dann versuche ich zur gegebenen Zeit meine Resthaltbarkeit einzuschätzen und komme bei einem Ergebnis unter 10 Jahren auf Dich zu :wink: :lol: :lol:
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mi 12. Feb 2020, 21:42

Metaphysik hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 21:02
guidolenz123 hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 20:41
Ist aber auch eine Scheixx-Regelung mittlerweile...einfach das alte Leipziger Urteil mitführen..da macht wohl keiner von der Trachtentruppe einen Aufstand...das tut sich doch keiner an...?????????????????????
Für mich ist das Ganze inzwischen eher Akademisch :wink: Im Fall des Greisenfalles 5.000 Euro für einen evtl. nur kurzfristig nutzbaren Altfahrstuhl hinzulegen, denn ein Neuer im Revier fällt auf, oder die 5.000 in einen etwas unpraktischeren Mofakabinenroller zu stecken, da ist für mich die Entscheidung klar. Bis zu meinem Greisenalter kann ja noch viel passieren - ein höchstrichterliches Urteil dazu, oder vielleicht kommt ein Mofakabinenroller mit Verbrennungsmotor auf den Markt .
Muss max 3 Räder haben, eine Ladefläche haben und max 50ccm und 25 Km/h-V-max (= APE), oder muss elektrisch sein...
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mi 12. Feb 2020, 21:52

guidolenz123 hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 21:42
Muss max 3 Räder haben, eine Ladefläche haben und max 50ccm und 25 Km/h-V-max (= APE), oder muss elektrisch sein...
OK, dann mach ich den Mofakabinenroller halt zum Hybrid - hatten wir ja schon einmal, das Thema :wink:
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von HerrToeff » Do 13. Feb 2020, 05:51

guidolenz123 hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 21:42
.....

Muss max 3 Räder haben,..., oder muss elektrisch sein...
elektrisch also 4 Räder?
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Do 13. Feb 2020, 08:32

HerrToeff hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 05:51
guidolenz123 hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 21:42
.....

Muss max 3 Räder haben,..., oder muss elektrisch sein...
elektrisch also 4 Räder?
Damit es als Normalo-MOFA zählt : JA !!!
Hat aber nix mit der Problematik "Krankenfahrstuhl" zu tun...das sind andere Gesetzlichkeiten, auf deren hier bereits geschehene Aufbröselung ich einfachheitshalber verweise..
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Do 13. Feb 2020, 08:33

guidolenz123 hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 08:32
HerrToeff hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 05:51
guidolenz123 hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 21:42
.....

Muss max 3 Räder haben,..., oder muss elektrisch sein...
elektrisch also 4 Räder?
Damit es als Normalo-MOFA zählt : JA !!! UND 3-Räder und Ladefläche mit 50ccm-Benziner.
Da nutzt aber dem 4-Rad auch keine Elektrifizierung und auch keine Ladefläche...
Hat aber nix mit der Problematik "Krankenfahrstuhl" zu tun...das sind andere Gesetzlichkeiten, auf deren hier bereits geschehene Aufbröselung ich einfachheitshalber verweise..
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Fichte » Do 13. Feb 2020, 17:01

Also, so gern ich Guido wieder auf meine Seite/Ansicht ziehen möchte, komme ich hier nicht zu dem gleichen Ergebnis:

"zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der "Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)" oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist"

Die Ausnahmeregelung gilt nur für zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge, nicht hingegen für vierrädrige.

Der Gesetzestext übernimmt ferner nur die Überschrift der

Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

nicht deren Inhalt, welches aussagt, dass die Mitgliedsstaaten bei der Zulassung dieser Fahrzeuge der Typgenehmigung des jeweiligen Herstellers nicht widersprechen dürfen und damit niemanden ausgrenzen dürfen.

Die bloße Nennung der Überschrift einer Verordnung (zum Zwecke der Angleichung der Zulassung von derartigen Fahrzeugen) hat keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis/Prüfbescheinigung.

Und die "nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften" müssen die gleichen Eigenschaften (zweirädrig, dreirädrig) mit bbH 25 km/h erfüllen.

022)
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Do 13. Feb 2020, 17:12

Fichte hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 17:01
Also, so gern ich Guido wieder auf meine Seite/Ansicht ziehen möchte, komme ich hier nicht zu dem gleichen Ergebnis:

"zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der "Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)" oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist"

Die Ausnahmeregelung gilt nur für zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge, nicht hingegen für vierrädrige.

Der Gesetzestext übernimmt ferner nur die Überschrift der

Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

nicht deren Inhalt, welches aussagt, dass die Mitgliedsstaaten bei der Zulassung dieser Fahrzeuge der Typgenehmigung des jeweiligen Herstellers nicht widersprechen dürfen und damit niemanden ausgrenzen dürfen.

Die bloße Nennung der Überschrift einer Verordnung (zum Zwecke der Angleichung der Zulassung von derartigen Fahrzeugen) hat keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis/Prüfbescheinigung.

Und die "nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften" müssen die gleichen Eigenschaften (zweirädrig, dreirädrig) mit bbH 25 km/h erfüllen.

022)
Was die gesetzliche Definition des Mofas betrifft, sind wir doch einer Meinung...

Ich ziehe betreff der Krankenfahrstühle-Bescheinigungsfreiheit für die "VOR-65er" (und nur für Krankenfahrstühle diese und nicht die Mofas) die Überschrift bzw diese dortige Bennennung von 4-Rädern in meine Argumentationskette mit ein...Das mit der Erweiterung der Mofa-Eigenschaft auf Dreiräder ist das Eine....die Krankenfahrstuhl-Geschihte etwas Anderes....Das Problem ist eher, dass die aktuelle Regelung zu Krankenfahrstühlen in der Auslegung (auch und gerade in der teleologischen (nicht theologischen :lol: :wink: ) wie es dem Wesen einer Auslegung entspricht nicht festgemauert in gesetzl. Form ist.....
Das ganze ist dergestalt unklar/uneindeutig geregelt, dass sich (ich schrieb bereits so) keiner auf die alleinige Wahrheit berufen kann und durch die bisherige Praxis (einige Zeit gab es schließlich Urteile ,,,zB Bundesverwaltungsgericht Leipzig.....und daraus die allgemeine Übung, dass man für die Teile als Vor-65er nix braucht, eine "Übung" entwickelt hat, dass die Gefahr (auch wenn es aktuell nicht mehr so sein sollte) dadurch Unbill zu erleiden , verschwindend gering ist...besonders ,wenn man prophylaktisch dem Wachmeister das Leipzig-Urteil unter die Nase hält. Die meisten werden das so akzeptieren....und falls nicht...
Da ja nur die der Mofa-Prüfbescheinigung entsprechende Krankenfahrstuhl-Prüf-Bescheinigung ggf fehlen könnte, ist das eine Ordnungswidrigkeit...
Gilt m.M. nach JEDENFALLS für den Personenkreis der altersmäßig diese Bescheinigung hätte erwerben können...diese ersetzt auch heute noch die ordnungsgemäße Fahrerlaubnis, die teils für die Krankenfahrstühle postuliert wird. Solange diese Krankenfahrstuhl-Prüf-Bescheinigung auch heute noch gültig ist, mangelt es jemandem ohne diese eben auch nur an dieser....anders siehtr das aus für Personen , die diese Krankenfahrstuhl-Prüf-Bescheinigung nie hätten erlangen können. Mit den 10 Euro Verwarngeld kann man wohl gut leben...
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Fichte » Do 13. Feb 2020, 17:21

:D Jap, da schon....
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von HerrToeff » Do 13. Feb 2020, 17:33

Ich halts nimmer aus mit der EU

Ich kapier nicht mehr was ein Mofa ist, und was nicht
lieben Gruß

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von HerrToeff » Do 13. Feb 2020, 17:45

Scheint so zu sein wie Guido sagt, vierjährige e Mofas .. jedenfalls bieten die in ebay auf 25 kmh gedrosselt e l6e auf china Basis an...
lieben Gruß

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