Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mo 10. Feb 2020, 12:23

Das sind alles so zieml. baugleiche Dinger vom China-Mann...haben meist Autobatterien drin, was das Ganze vertrauenswürdiger macht in puncto E-Teile betreff Elektrik/Elektronik....das hat im E-Bereich möglicherweise Langzeitpotential....
Was den Rest angeht...bin ich skeptisch.... 017)

Hier noch paar Filmchen dazu...

https://www.youtube.com/results?search_ ... er+25+mofa

Edit:
Sehe gerade , dass die Dinger aktuell mit Silizium-Batts angeboten werden...72 Volt..da kann man zur Not auch sechs Autobatts in Reihe schalten....(wenn es die Hersteller zB nicht mehr gibt......)

Als Friesenscooter beworben... :lol: :lol: :lol:

http://www.eg-autos.de/Friesen-Scooter.htm
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mo 10. Feb 2020, 12:43

Ich bin Friese im bay. Exil :wink:

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mo 10. Feb 2020, 13:07

Metaphysik hat geschrieben:
Mo 10. Feb 2020, 12:43
Ich bin Friese im bay. Exil :wink:

:lol: :lol: :lol: :lol:
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von rolf.g3 » Mo 10. Feb 2020, 13:50

moin,
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 10. Feb 2020, 12:43
Ich bin Friese im bay. Exil
Wie jetzt ?? Friese ??? WOHER ????
Meine Lieblingsfrau stammt aus Leer !!
Ichselbst komm von etwas weiter südlich ... bin aber an der friesischen Kultur interessiert, mglwse ziehe ich auch in diese Richtung um - mal schaun ...

gruß rolf
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von HerrToeff » Mo 10. Feb 2020, 14:37

Meine kommt auch aus dem Friesischen, nicht weit von Sylt
lieben Gruß

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von HerrToeff » Mo 10. Feb 2020, 14:42

von dem Friesenscootertypen würd ich nix kaufen. Die Website ist absolut krank, die Roller teuer

Der roller selbst ist gut, aber eher von nowhere aus der Bucht als von dem
lieben Gruß

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mo 10. Feb 2020, 15:48

rolf.g3 hat geschrieben:
Mo 10. Feb 2020, 13:50
Wie jetzt ?? Friese ??? WOHER ????
Meine Lieblingsfrau stammt aus Leer !!
Wilhelmshaven, und in Leer habe ich viele Jahre gewohnt.

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mo 10. Feb 2020, 18:38

Habe mir heute ....hatte etwas Zeit...

(Wetter war scheixxe und meine Frau kommt erst morgen aus Kenia retour)

noch mal die Krankenfahrstuhl-Geschichte angeschaut...
nach (hoffentlich) aktuellem Recht..
Ich komme fast auf ein anderes Ergebnis als bisher geschrieben...
Mein Aktuelles Fazit:
Alle die die Krankenfahrstuhl-Prüfung gemacht haben sind fein raus...
Alle die das nicht gemacht haben und älter als Geburtstag April 1965 sind dürfen Mofa fahren, aber nichtr mehr die rasend schnellen 25 Km/h-V-max-Krankenfahrstühle....

ABER

die Mofa-Dreiräder wie Ape-25-Km/h und die elektrischen (chinesischen) 25 Km/h-Dreirad-Rollermobile dürfen die Greisen-Bonus-Leute mit Geburtstag vor April 1965 jedenfalls ohne Alles fahren....
mal abgesehen von als Fahrrad geltenden Pedelecs...wie dieses zB..
Hier :

"Chinese"

https://www.ebay.de/itm/ElektroMobil-Dr ... Sw32lcenM2

Bild

Hier Pod-Bike

https://www.youtube.com/watch?v=5cSdXKVacPY

Bild
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von HerrToeff » Mi 12. Feb 2020, 13:22

enthält der 3er eig den Kfs Schein?

Beispiel .. Herr Heiznase wird aufgefordert seinen zb1998 erworbenen B Schein abzugeben

Er kann sich beim Tüv noch schnell den Mofaschein holen, bevor er den 3er abgibt ... ohne extra Prüfung. So muss er nicht laufen,wenn die Pappe dann weg ist. Aber auch den KFS Schein?

Betrifft mich zwar nicht, aber interressiert mich schon
lieben Gruß

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mi 12. Feb 2020, 14:29

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 13:22
Er kann sich beim Tüv noch schnell den Mofaschein holen, bevor er den 3er abgibt ... ohne extra Prüfung. So muss er nicht laufen,wenn die Pappe dann weg ist. Aber auch den KFS Schein?
Ich fürchte nein, weil es die KFS-Prüfbescheinigung nicht mehr gibt. Hätte vielleicht 1999-2002 funktioniert. Liesse mich aber mit Freuden eines anderen belehren :wink:

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mi 12. Feb 2020, 16:59

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 13:22
enthält der 3er eig den Kfs Schein?

Beispiel .. Herr Heiznase wird aufgefordert seinen zb1998 erworbenen B Schein abzugeben

Er kann sich beim Tüv noch schnell den Mofaschein holen, bevor er den 3er abgibt ... ohne extra Prüfung. So muss er nicht laufen,wenn die Pappe dann weg ist. Aber auch den KFS Schein?

Betrifft mich zwar nicht, aber interressiert mich schon
Den Krankenfahrstuhl-Schein bekommst Du seit afaik 2002 nicht mehr..heute jedenfalls nicht mehr...
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mi 12. Feb 2020, 17:31

Was wäre eigentlich wenn man seine KFS Prüfbescheinigung von 1999 nicht mehr findet, und es die Fahrschule auch nicht mehr gibt? Ein Zentralregister darüber gibt es wohl nicht? Wie käme man zu einer Ersatzausstellung?

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von HerrToeff » Mi 12. Feb 2020, 17:42

Im Grunde also ein vernichtungsfeldzug mit fiesesten mitteln gegen kfs

Stell dir vor du hast 1999 von der unfallentschädigung für 30000 so einen arola gekauft .. dann brauchst du plötzlich diesen schein, den es einen wimpernschlag später gar nicht mehr gibt .. also .. wo bleibt da der bestandschutz

Mich haben die 25 kmh Dinger auch genervt .. aber dass ist unterste kanone
lieben Gruß

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von HerrToeff » Mi 12. Feb 2020, 17:46

Metaphysik hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 17:31
Was wäre eigentlich wenn man seine KFS Prüfbescheinigung von 1999 nicht mehr findet, und es die Fahrschule auch nicht mehr gibt? Ein Zentralregister darüber gibt es wohl nicht? Wie käme man zu einer Ersatzausstellung?
Sehr gute frage

Möchte sie auch erweitern .. du hast sie noch aber zerfleddert. Und möchtest eine neuausstellung
lieben Gruß

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mi 12. Feb 2020, 18:27

Und nochmal weitergewühlt, weil mir das Ergebnis nicht gefiel... :lol: :lol: :lol:

Bild

Bild

Bild

Ich bin nun wieder der Überzeugung, dass das Führen von Krankenfahrstühlen alten Rechts (bis 1999 bzw als Einsitzer bis 2002 mit V-max 25 Km/h) für Personen mit Geburt vor Sept 1965 legal ist...

Grundlage FEV von 2019

und weiter o.g.

Regelungen...
teils rot ...teils blau...

Der blöde Spruch :
2 Juristen ,3 Meinungen , fand insoweit die Krönung..
1 Jurist , 2 Meinungen...wenigstens temporär...

Für mich ist es u.a. insbesonders wg dem Verweis auf 4-rädrige EU-Regelungs-25Km/h-Fahrzeuge (rote Punkte) nun zur Überzeugung gewachsen, dass es den Greisenbonus immer noch gesetzl. geregelt gibt.... :wink:
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mi 12. Feb 2020, 19:22

FEV §4
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1b.
zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist
Bezieht sich das nicht nur auf 2 und 3 rädrige Fahrzeuge?

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mi 12. Feb 2020, 19:33

Metaphysik hat geschrieben:
Mi 12. Feb 2020, 19:22
FEV §4
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1b.
zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist
Bezieht sich das nicht nur auf 2 und 3 rädrige Fahrzeuge?
hier ist Bezug genommen auf 4-rädrige , die zwar ansonsten in BRD-Gesetzen insoweit nicht erwähnt werden. aber hier eben schon...scheint tricky...ist es vlt auch...steht aber da...und ich denke die aktuellste Version mit Geltung in 2019..

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mi 12. Feb 2020, 19:40

Hab gerade schnell verglichen und fand keinen Textunterschied an der Stelle in der zitierten 2010 zur 2019er Fassung.

FEV §4 1.b bezieht sich auf Verordnung (EU) Nr. 168/2013 welche 2,3 und 4 rädrige Fahrzeuge regelt, aber doch nur auf die 2 und 3 rädrigen in dieser Verordnung? Mofa, Mofakabinenroller?

Hat D. da nicht völlige Handlungsfreiheit weil keine EU-FE sondern nationale Prüfbescheinigung bzw. nationaler Greisenbonus?

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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von guidolenz123 » Mi 12. Feb 2020, 20:33

Die Bezugnahme (4-rädrig) scheint mir (wenn auch unbeabsichtigt) ausreichend..das mit den roten Pünktchen in meinem Kringelbild...

Der restl. Text unterscheidet sich , wenn es um die genaue Bezeichnung der Fahrzeuge geht...
Siehe §76 FEV Abs 3 i.V.m. §5 Abs 1 i.V.m. §4 Abs 1 Satz 1 Nr 1 und 1b (1b ist wichtig !)
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell

Beitrag von Metaphysik » Mi 12. Feb 2020, 20:37

Hmmm 017) Wo ist eigentlich der Herr Fichte? :wink: 8)

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