Hallo,
habe in einer Kfz-anzeige gelesen (mobile.de ) das vor 64zig geborne ein Leicht-Kfz mit 45/km ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen, vieleicht hat jemand Ahnung davon, habe keinen Füherschein!
Schönen Sonntag an Alle
Faheren von axi od. anderen vor 64zig geb. o. schein
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- guidolenz123
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Man darf ein Leichtkraftfahrzeug mit der Führerscheinklasse S oder mit einem Mopedführerschein der ausgestellt vor 1989 ist fahren!
Führerscheinfreri sind nur Krankenfahrstühle, meines Wissens nach auch nur wenn man vor 1965 geboren ist! Danach benötigt man eine Mofaprüfbescheinigung! Und wie schon richtig gesagt muss in der Betriebserlaubnis auch Krankenfahrstuhl eingetragen sein! Sonst ist nichts Führerscheinfrei!
Führerscheinfreri sind nur Krankenfahrstühle, meines Wissens nach auch nur wenn man vor 1965 geboren ist! Danach benötigt man eine Mofaprüfbescheinigung! Und wie schon richtig gesagt muss in der Betriebserlaubnis auch Krankenfahrstuhl eingetragen sein! Sonst ist nichts Führerscheinfrei!