Faheren von axi od. anderen vor 64zig geb. o. schein

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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knorke
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Faheren von axi od. anderen vor 64zig geb. o. schein

Beitrag von knorke » So 22. Nov 2009, 16:10

Hallo,
habe in einer Kfz-anzeige gelesen (mobile.de ) das vor 64zig geborne ein Leicht-Kfz mit 45/km ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen, vieleicht hat jemand Ahnung davon, habe keinen Füherschein!
Schönen Sonntag an Alle

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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 » So 22. Nov 2009, 16:24

Für BRD gilt das nur für 25kmh KFZ,die zudem als Krankenfahrstul eine Betriebserlaubnis haben. Sonst definitiv nicht !!!
Guido
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Mario
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Beitrag von Mario » Di 24. Nov 2009, 17:39

Man darf ein Leichtkraftfahrzeug mit der Führerscheinklasse S oder mit einem Mopedführerschein der ausgestellt vor 1989 ist fahren!

Führerscheinfreri sind nur Krankenfahrstühle, meines Wissens nach auch nur wenn man vor 1965 geboren ist! Danach benötigt man eine Mofaprüfbescheinigung! Und wie schon richtig gesagt muss in der Betriebserlaubnis auch Krankenfahrstuhl eingetragen sein! Sonst ist nichts Führerscheinfrei!

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